Ihr Premium Versicherungsschutz

Incoming-Kranken­versicherung für Ausländer

Kurz erklärt in 30 Sekunden
Private Krankenversicherung für ausländische Besucher
  • In Deutschland ist eine Krankenversicherung für ausländische Besucher vorgeschrieben und Voraussetzung für die Erteilung eines Visums durch die Ausländerbehörde. Die Incoming-Krankenversicherung bietet den optimalen Gesundheitsschutz für Ausländer in Deutschland.
  • Zu dieser leistungsstarken Krankenversicherung gehört auch der Kranken-Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
  • Der Abschluss der Incoming-Krankenversicherung ist bis zwei Tage nach Einreise möglich.
  • Die private Krankenversicherung für Ausländer gilt nicht nur für Besuche in Deutschland, sondern für den gesamten Schengen-Raum sowie Andorra, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, San Marino, Vatikanstadt und Zypern.
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Die Leistungen im Überblick
Allianz - Incoming-Krankenversicherung: Reisegruppe am Brandenburger Tor
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Optimaler Gesundheitsschutz für Ausländer in Europa
Allianz - Info-Icon: Wichtige Information zur Incoming Reiseversicherung

Für ausländische Gäste, die sich geschäftlich oder privat in den EU- oder Schengen-Staaten aufhalten. Diese erhalten eine leistungsstarke deutsche Krankenversicherung für Ausländer, die Schutz vor möglichen Kosten im Krankheitsfall bietet.

Für Expatriates, die von ihren internationalen Firmen für ein zeitlich befristetes Projekt entsendet werden. Sie verfügen damit über einen umfassenden Krankenschutz während ihres Aufenthalts.

Für ausländische Besucher, zum Beispiel Touristen, die ein Visum erhalten möchten. Diese müssen den Nachweis einer gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung erbringen, um die Voraussetzungen für ein Visum zu erfüllen.

Für ausländische Studenten, Au-pairs und Sprachschüler, die sich bis zu 93 Tage in Europa und im Schengenraum aufhalten und dementsprechend eine kurzfristige Krankenversicherung für etwa drei Monate benötigen.

Für ausländische Saisonarbeiter, die sich bis zu 93 Tage in Europa und im Schengenraum aufhalten und nur eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.

Allianz - Info-Icon: Wichtige Information zur Incoming Reiseversicherung
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Incoming-Krankenversicherung

Wichtig: Maximale Versicherungsdauer 93 Tage!

Krankenschutz

Krankenschutz

Kranken-Rücktransport

Kranken-Rücktransport

Ohne Selbstbeteiligung

Ohne Selbstbeteiligung

Privat- und Geschäftsreisen

Privat- und Geschäftsreisen

Geltungsbereich

Geltungsbereich

Schengen-Staaten

Maximale Reisedauer

Maximale Reisedauer

93 Tage
Abschluss

Abschluss

Bis zum 2. Tage nach der Einreise möglich

IHRE OPTIONEN Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrem Versicherungsschutz

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Reiserücktritt-Versicherung

Reiserücktritt-Versicherung

wählbar
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Drei besondere Vorteile
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Allianz - Icon: Weltkugel
Schengen Raum
Allianz - Icon: Weltkugel

Sie ist gültig in Europa und für den Schengen-Raum

Der Schengen-Raum umfasst viele europäische Mitgliedsstaaten, die den jeweiligen Bürgern die Freiheit einräumt, sich ohne Pass- und Grenzkontrollen innerhalb der Staaten zu bewegen. Ausländische Besucher benötigen für ihren Aufenthalt in Europa und in den Mitgliedsstaaten des Schengen Abkommens ein Visum. Eine Voraussetzung für den Erhalt des Visums ist der Abschluss einer Incoming Reiseversicherung.

Alle Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sowie Andorra, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, San Marino,Vatikanstadt, Zypern.

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Klarheit im Schadensfall
  • ... für Hilfe bei persönlichen Notfällen (Krankheit, Unfall, Tod) und Organisation des Krankenrücktransports mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
  • ... für Krankheit oder Unfall während vorübergehender Reisen in alle Staaten der Europäischen Union oder in einen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens.
  • ... für ambulante Behandlung durch einen Arzt.
  • ... für ärztlich verordnete Arzneimittel und Heilbehandlungen.
  • ... für stationäre Behandlung im Krankenhaus und für medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahmen als Anschlussheilbehandlung.
  • ... für kürzere Aufenthalte von Studenten, beispielsweise bei einer Sprachreise oder in den Semesterferien.
  • ... für Leistungen in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
  • ... für Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit Ihnen vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten.
  • ... für Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen.
  • ... für Entbindungen nach der vollendeten 36. Schwangerschaftswoche.
  • ... für ausländische Studenten, die für ihr Studium einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland planen, da die Versicherung auf maximal 93 Tage begrenzt ist.
Häufige Fragen
  • In welchen Staaten gilt die Krankenversicherung für Ausländer?

    Ihre Incoming-Krankenversicherung gilt in allen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sowie in Andorra, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, San Marino, Vatikanstadt und Zypern.
  • Wie lange besteht der Versicherungsschutz Ihrer Reiseversicherung?

    Der Versicherungsschutz beginnt mit Reiseantritt und endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der Reise. Die maximale Versicherungsdauer beträgt 93 Tage.
  • Ist die Incoming-Krankenversicherung auch für ausländische Studenten geeignet?

    Da es sich um eine Reiseversicherung handelt, ist sie auf eine maximale Versicherungsdauer von 93 Tagen begrenzt. Die Reiseversicherung eignet sich daher nicht für ausländische Studenten, die für ihr Studium einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland planen. Im Vergleich dazu können ausländische Studenten bei einer Sprachreise oder in den Semesterferien die Krankenversicherung selbstverständlich in Anspruch nehmen.
  • Reicht die Reisekrankenversicherung für Ausländer oder werden weitere Reiseversicherungen benötigt?

    Notwendig für die Erteilung des Visums ist nur die Krankenversicherung.
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Tipp
Allianz - Icon: Info
  • Medizinisch sinnvoll ist ein Rücktransport beispielsweise dann, wenn psychische und soziale Gesichtspunkte eine Heilung in der Heimat fördern.
  • Ebenso werden die Kosten übernommen für eine Begleitperson sowie eine erforderliche Arztbegleitung (soweit die Begleitung medizinisch erforderlich ist).
  • Wir zahlen für Sie den Rücktransport in das Krankenhaus, das Ihrem Wohnort am nächsten liegt.
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