Erfahren Sie alles über die Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen
Allianz Wechsel­vorteil nutzen und BONUS sichern!

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Privaten Krankenversicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Vorversicherungszeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung) auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler von einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Als Neukunde der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Beihilfetarifen auf bis zu 50 % Beitragsrückerstattung.

Private Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen

  • 93 Prozent der Beamten und Beamtinnen entscheiden sich für die private Kranken­versicherung (PKV). Dafür gibt es gute Gründe, denn die Leistungen sind oftmals deutlich besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Beamte, Beamtinnen und Beamt:innen auf Widerruf (z.B. Beamten­anwärter:innen) erhalten von ihren Dienst­herren im Falle einer Krank­heit sogenannte Beihilfe­leistungen (Beihilfe).
  • Die Höhe der Beihilfe fällt je nach Bundes­land unter­schiedlich aus. Abgedeckt wird jeweils nur ein Teil der Krankheits­kosten. Es entstehen zum Teil hohe Rest­kosten
  • Passend zum Beihilfe­satz werden diese Restkosten mit Beihilfe­tarifen und Beihilfe­ergänzungs­tarifen der Allianz bis zu 100 Prozent abgesichert. 
  • Vorteile der Allianz: Hohe Sicherheit für Ihre Beiträge durch Finanz­stärke. Bis zu 50 Prozent Beitrags­rückerstattung. Flexible Zusatz­bausteine für eine optimale Rundum-Absicherung. Die Beihilfeergänzungstarife erstatten viele spezielle Leistungen, die über die Beihilfe nicht abgesichert sind!

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., März 2022

Der Dienstherr ist entweder die Kommune, das Land oder der Bund.

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Beamt:in & Beamten­anwärter:in
Sie sind Beamter oder Beamtin auf Widerruf oder Beamter, Beamtin auf Lebens­zeit und fragen sich, welche Besonder­heiten es in der privaten Kranken­versicherung (PKV) gibt und warum sie sinnvoll ist? Dann werden Sie diese Details interessieren:
Für Beamt:innen auf Widerruf oder Beamte bzw. Beamtinnen übernimmt der Dienstherr mit der Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheits­kosten. Das ist ein kostenloser Zuschuss zu den anfallenden Kosten der Gesundheitsfürsorge, kurz Beihilfe genannt. Das sind je nach Familien­situation und Dienstherr in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten, die abgesichert sind! Um auf die gesetzlich vorgeschriebene 100-prozentige Absicherung zu kommen, müssen Sie die Differenz privat absichern.
 
  • Dafür gibt es die Beihilfetarife bzw. Beamtentarife der Allianz: Mit der privaten Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen profitieren Sie mehrfach, indem Sie bestehende Kostenlücken ausgleichen und als privat­ versicherte Person mit den umfassenden Leistungen bestens versorgt sind. Anders als bei Arbeitnehmern spielt bei Beamten in der PKV die Beitragsbemessungsgrenze bzw. der Verdienst keine Rolle.
  • Gut zu wissen: Einige Gesundheitsleistungen werden von der Beihilfe nicht oder nicht komplett übernommen, z.B. Rechnungen für Behandlungen beim Heilpraktiker bzw. bei der Heilpraktikerin, Hilfsmittel, Sehhilfen oder Zahnleistungen wie Kronen. Darum bietet die Allianz für Beamt:innen diese Krankenversicherungsoptionen an: Die beiden speziellen Ergänzungstarife Beihilfeergänzung Plus und Beihilfeergänzung Best. Diese ergänzen die Versorgungslücken der staatlichen Beihilfe. Beamt:innen müssen dann je nach Tarif und Leistung keine extra Zuzahlung leisten. Damit können Sie die Gesundheitsfürsorge im ambulanten Bereich und für Zahnleistungen optimieren.
  • Die Versorgung im Krankenhaus können Beamte oder Beamtinnen auf Widerruf und Beamt:innen aufstocken, wenn keine Wahlleistungen (Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung) über die Beihilfe abgesichert ist. Das ist über den Tarif Beihilfeergänzung Krankenhaus Zweibettzimmer möglich. Beamte und Beamtinnen können sich zusätzlich für die Tarifergänzung Einbettzimmer entscheiden.

Es sind auch Ausnahmen möglich, z. B. höhere Beihilfebemessungssätze für kinderreiche Familien.

Spezielle Tarife & Ergänzungen
Sie werden in Sachen Gesund­heit von Ihrem Dienst­herrn gut versorgt - aber eben nur zum Teil. Die Beihilfe von Ihrem Dienst­herrn deckt in der Regel nur zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der Krankheits­kosten ab.

Es sind auch Ausnahmen möglich, z. B. höhere Beihilfebemessungssätze für kinderreiche Familien.

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Das passende Angebot für Sie
Sehen Sie hier, welche Leistungen die PKV-Tarife der Allianz für Beamten­anwärter:innen und für beihilfe­berechtigte Beamt:innen beinhalten. Diese Leistungen können Sie ergänzen mit den Beihilfe­ergänzungs­tarifen.
Günstiger Gesundheitsschutz für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildung
Leistungsstarker, flexibler Gesundheitsschutz für Beihilfeberechtigte
* Erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn z.B. 50 Prozent Beihilfe (mit Wahl­leistungen im Kranken­haus), so sichert die Allianz die fehlenden 50 Prozent ab (wenn sich Ihr Beihilfe­anspruch ändert, ändert sich auch der prozentuale Absicherungs­bedarf).
Schutz vor Zuzahlung
Mit den Beihilfe­ergänzungs­tarifen der Allianz vermeiden Sie lästige Zuzahlungen. Beamte, Beamtinnen und Beamten­anwärter:innen schließen die Lücken bei der Erstattung von Leistungen in den folgenden Bereichen:
Beihilfeergänzung Plus & Best
Beamte und Beamtinnen können zwischen dem Ergänzungs­tarif Plus oder Best wählen. Beamt:innen auf Widerruf können die Ergänzungs­tarife Plus oder Best nur als Anwartschafts­versicherung abschließen. Die Anwartschaft kann dann ohne erneute Gesundheits­prüfung aktiviert werden, sobald von den Beamten­anwärter-Tarifen in die normalen Beihilfe-Tarife gewechselt wird.

Für beihilfeberechtigte Beamte und Beamtinnen (auf Probe / auf Lebenszeit) gilt:  Wenn der Wechsel der Beamtenanwärtertarife auf die normalen Beihilfetarife erfolgt, können zum Wechselzeitpunkt die Beihilfeergänzungstarife Plus oder Best (ambulant und stationär) ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, auch wenn noch keine Anwartschaft für diese Tarife während der Anwärterzeit bestanden hat

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Restkosten für: 
Beihilfeergänzungstarif Plus
Beihilfeergänzungstarif Best
Sehhilfen bis 410,00 € alle 2 Jahre (inkl. Haupttarif) bis 410,00 € alle 2 Jahre (inkl. Haupttarif)
Hilfsmittel z. B. hochwertige orthopädische Einlagen z. B. hochwertige orthopädische Einlagen
Heilpraktiker oder Heilpraktikerin einschließlich Arzneimittel einschließlich Arzneimittel
Operative Sehschärfenkorrektur nein mit Hilfe von Laser (z. B. Lasik, Clear Lense)
Ambulante Fahrtkosten nein z. B. Taxi zur Dialyse
Krebsvorsorge über gesetzliche Programme nein z. B. Hauskrebsscreening ohne Altersgrenzen
über Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nein ambulant
Psychotherapie nein 70 Prozent ab 51. Sitzung, wenn beihilfefähig
Zahntechnische Leistungen z. B. für Laborkosten für Krone & Brücken z. B. für Laborkosten für Krone & Brücken plus Materialkosten
Prophylaxe ja ja
Honorar, Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Leistungen nein ja
über GOÄ/GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) nein ja
Auslandsabsicherung inklusive Rücktransport inklusive Rücktransport
Wechselmöglichkeit in den BHEB ohne Risikoprüfung nach festgelegten Zeiträumen nein
Die Beihilfeergänzungstarife Plus und Best sind Restkostenversicherungen, die nach Abzug der Erstattung des Haupttarifs sowie der Beihilfe die Restkosten übernehmen.
Zweibettzimmer

Der Ergänzungs­tarif Zweibett­zimmer (BHE2K) ermöglicht Beihilfe­berechtigten ohne stationäre Wahl­leistungen eine komfortable Unter­bringung während eines Klinik­aufenthalts.

  • Dieser Ergänzungs­tarif kann auch von Beamten:innen auf Widerruf abgeschlossen werden. Dies ist besonders interessant für Beamte und Beamtinnen auf Widerruf (Beamten­anwärter:innen) in bestimmten Bundes­ländern ohne stationäre Wahl­leistungen (Beleg­arzt/ -ärztin, Mehrbett­zimmer). Sie haben die Möglichkeit, während der Anwärter­zeit eine komfortable Unter­bringung im Zeitbett­zimmer (inklusive Wahl­arzt bzw. Wahlärztin bis zu den Höchst­sätzen der GOÄ) während eines Klinik­aufenthalts zu wählen.
  • Der Zweibett­zimmer-Tarif kann nur für Beamt:innen in bestimmten Bundes­ländern abgeschlossen werden, wenn keine stationären Wahl­leistungen abgesichert sind. Dieser kann dann um das Einbett­zimmer erweitert werden.
  • Beamte und Beamtinnen mit Wahl­leistungen können nur den Tarif Einbett­zimmer abschließen.
Einbettzimmer

Die Tarif­ergänzung Einbett­zimmer (BHE1K) sorgt für maximalen Unter­bringungs­komfort während eines Klinik­aufenthalts und Wahl­arzt bzw. Wahlärztin. Erstattet wird über die Höchst­sätzen der GOÄ hinaus. Der Ergänzungs­tarif Einbett­zimmer steht für Beamten und Beamtinnen offen.

  • Beamte und Beamtinnen auf Widerruf können während ihrer Anwärter­zeit den Tarif Einbett­zimmer nur als Anwartschafts­versicherung abschließen. Voraus­setzung der Anwartschaft für diesen Tarif ist für Beamt:innen auf Widerruf ohne stationäre Wahl­leistungen, dass der Tarif Zweibett­zimmer zusätzlich abgeschlossen wird (nicht als Anwartschaft).
  • Beamte und Beamtinnen mit Wahl­leistungen können nur den Tarif Einbett­zimmer abschließen.
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Kosten­übernahme durch die Allianz
Die Beihilfe­tarife der Allianz bieten einen großen Leistungs­umfang in der PKV für Beamte und Beamtinnen. Für die optimale Krankheits­kosten­absicherung im Bereich ambulant und Zahn können Beamt:innen diese mit den Beihilfe­ergänzungs­tarifen Best und Plus aufstocken.
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Lassen Sie sich über­zeugen von den Vorteilen, die Ihnen die Allianz PKV bietet - von einer hohen Beitrags­rückerstattung über erleichterten Zugang in die PKV sowie ausgezeichneten Services.
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Definition, Unter­schiede und Antrag
  • Wie beantragt man Beihilfe?

    Dafür müssen Sie einen (Online-)Beihilfe­antrag bei den Beihilfe­stellen des Bundes oder der Länder stellen. Die sogenannte Fest­setzungs­stelle prüft, ob Sie für Ihre Aufwendung die anteilige Beihilfe erhalten. Grundsätzlich gilt, dass zuerst die Behandlung stattfinden muss. Erst danach können Sie Beihilfe­anträge stellen.
  • Was versteht man unter Beihilfe des Dienstherrn?

    Der Staat unterstützt seine Beamten und Beamtinnen auf Widerruf (zum Beispiel Beamten­anwärter:innen) und Beamt:innen sowie deren Familien­mitglieder finanziell im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall. Dieser Zuschuss, die sogenannte Beihilfe, erfolgt durch den jeweiligen Dienstherrn. Der Dienstherr ist entweder die Kommune, das Land oder der Bund.
    Die Beihilfe­bemessungs­sätze werden prozentual gewährt. Das sind 50 bis max. 90 Prozent der beihilfe­fähigen Aufwendungen. Die Höhe des Beihilfe­bemessungs­satzes unterscheidet sich von Bundes­land zu Bundes­land und ist abhängig vom Familienstand. Damit Sie nicht auf den Restkosten sitzen bleiben, schützt Sie die private Kranken­versicherung mit speziellen Beihilfe-Tarifen (Restkosten­versicherung).

    • In den Bereichen ambulant und Zahn können Sie als Beamter oder Beamte optional die Allianz Beihilfe­ergänzungs­tarife Best und Plus dazu wählen. Diese erstatten versicherte Leistungen auch ohne Vorleistung der Beihilfe.

    Nachweis über die Ablehnung der Beihilfe muss vorliegen. Bei Psychotherapie gibt es eine Ausnahme, nur sofern  Beihilfefähigkeit gegeben ist. 

    Es sind auch Aus­nahmen möglich, da die Höhe der Ab­sicherung bundes­länder­spezifisch ist. In Hessen und in Bremen beträgt sie derzeit bspw. bis zu 85 %, in Schleswig-Holstein bis zu 90 %.

    Diese Werte beziehen sich auf den Beihilfebemessungssatz des Bundes 
  • Welche Unter­schiede gibt es zwischen den Bundes­ländern?

    Jedes Bundes­land hat seine eigenen Beihilfe­vorschriften. Auch zwischen Bund und Ländern gibt es große Unterschiede. Das heißt, es gelten unterschiedliche Beihilfe­bemessungs­sätze. Außerdem unterscheiden sich auch die beihilfe­fähigen Aufwendungen. Das Beihilfe­recht des Bundes (Beihilfe für Bundes­beamte) ist in der Bundes­beihilfe­verordnung geregelt.

    • Die Allianz Beihilfe­ergänzungstarife Best und Plus gelten für alle Bundes­länder einschließlich Bund - unabhängig von den jeweiligen Beihilfe­leistungen. Außerdem sind diese Tarife unabhängig vom Beihilfe­bemessungs­satz. Es werden die Rest­kosten erstattet.
  • Was ist eine Kosten­dämpfungs­pauschale?

    In einigen Bundes­ländern gibt es eine sogenannte Kosten­dämpfungs­pauschale. Dies ist eine Art der Eigen­beteiligung. Die Höhe der Kosten­dämpfungs­pauschale richtet sich nach der Besoldungs­gruppe bzw. dem Brutto­grundgehalt. Diese wird auch als Selbst­behalt bezeichnet.
  • Beispiel für die Erstattung einer Rechnung

    Beispiel für eine Rechnung über 3.000 Euro für eine operative Sehschärfen-Korrektur z.B. mittels Lasik im Beihilfeergäzungstarif Best.

    • Der Beihilfebemessungssatz liegt bei 50 Prozent.
    • Die Rechnung wird nicht von der Beihilfestelle übernommen.
    • Die Absicherung im Beihilfetarif liegt bei 50 Prozent.
    • 50 Prozent bzw. 1.500 Euro der Kosten werden über den Beihilfetarif der Allianz übernommen.
    • Die übrigen 1.500 Euro werden komplett über den Tarif Beihilfeergänzung Best erstattet. 
    • Insgesamt erstattet die Allianz 100 Prozent des Rechnungsbetrags.
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Besonderheiten der Heilfürsorge
Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn für diese speziellen Berufsgruppen:
Beihilfe­berechtigte Berufs­gruppen
Beihilfe­berechtigt sind Sie, wenn Sie Dienst­bezüge, Amts­bezüge oder Anwärter­bezüge bzw. als Versorgungs­empfänger auch Versorgungs­bezüge erhalten.

Dies trifft zu für Beamte und Beamtinnen auf Widerruf (Beamten­anwärter:innen und Referendare bzw. Referendarinnen mit Beihilfe­anspruch), Beamt:innen auf Probe oder Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit sowie Versorgungs­empfänger:innen (z.B. Beihilfe für pensionierte Beamte und Beamtinnen).

Es gibt zum Beispiel Bundes­beamt:innen, Landes­beamt:innen und Kommunal­beamt:innen mit den jeweiligen Dienst­herren. Zu den relevanten Berufs­gruppen zählen unter anderem:

  • Lehramts­referendar:innen und verbeamtete Lehrkräfte: Sie erhalten Beihilfe als finanzielle Zuzahlung ihres Dienst­herrn. Der Beihilfe­bemessungs­satz für Lehrkräfte richtet sich unter anderem nach dem Bundesland.
  • Polizisten und Polizistinnen (auch in Ausbildung; sofern kein Anspruch für Heil­fürsorge besteht)
  • Verwaltungs­beamte und Verwaltungsbeamtinnen (auch in Ausbildung)
  • Feuerwehr­leute (sofern kein Anspruch für Heil­fürsorge besteht)
  • Soldaten bzw. Soldatinnen - im Ruhe­stand (Soldat:innen sind keine beihilfe­berechtigten Personen. In der aktiven Zeit erhalten sie freie Heil­fürsorge. Erst im Ruhe­stand erhalten sie Beihilfe.)
  • Richter und Richterinnen
  • Angestellte Lehrkräfte und Lehramts­referendare bzw. Lehramtsreferendarinnen (Angestellte Lehrkräfte erhalten als Angestellte im öffentlichen Dienst keine Beihilfe).
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    Beamten­status
    Egal in welcher Phase Ihrer Beamtenlaufbahn Sie sich befinden: Die private Kranken­versicherung der Allianz bietet Ihnen pass­genaue Tarife und umfassenden Schutz.
    • Beamte oder Beamtin auf Widerruf (zum Beispiel Beamten­anwärter:in)

      Mit Beginn der Ausbildung in einer Beamten­laufbahn oder mit Beginn des Referendariats (z.B. als Lehramts­referendar:in) können Sie in das sogenannte Beamten­verhältnis auf Widerruf eintreten. Aufnahme­fähig in die Beamten­anwärter­tarife der Allianz sind Sie bis zum 38. Geburtstag. Die Höchst­versicherungs­dauer in den Tarifen beträgt 36 Monate, längstens bis zum 39. Geburtstag. Nach der Zeit als Beamter oder Beamte auf Widerruf besteht die Möglichkeit, in einen regulären Beamten­tarif des jeweiligen PKV-Unternehmens ohne erneute Gesundheits­prüfung zu wechseln, sofern Sie Ihren Versicherungs­schutz nicht erhöhen wollen.
    • Beamte und Beamtinnen in Elternzeit

      Wenn Sie als Beamter bzw. Beamtin in Eltern­zeit gehen, gibt es folgende Besonder­heiten zu beachten: Die Leistungen der PKV für Beamt:innen in Elternzeit können nicht eingeschränkt werden. Die PKV-Beiträge zahlen Sie jedoch auch während der Eltern­zeit. Allerdings können Sie einen Beitrags­zuschuss bekommen. Die Regelungen sind je nach Bundes­land unterschiedlich. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Einkommen ab.
    • Beamte und Beamtinnen in Teilzeit

      Beamte und Beamtinnen können ihre Arbeits­zeit grundsätzlich bis zur Hälfte der regulären Arbeits­zeit reduzieren und somit in Teilzeit arbeiten. Der Beihilfe­anspruch ändert sich dadurch nicht.
    • Beamt:innen im Ruhestand / Beihilfe für pensionierte Beamt:innen (Pensionäre und Pensionärinnen)

      Sie sorgen sich um die Kosten einer privaten Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen im Alter? Die meisten Bundes­länder sorgen vor - und das können Sie privat auch: Im Ruhe­stand bzw. als Versorgungs­empfänger:in erhöht sich in der Regel der Bemessungs­satz der Beihilfe für pensionierte Beamte und Beamtinnen auf bis zu 70 Prozent. Dadurch verringert sich im Alter der restliche Absicherungs­bedarf und damit die Kosten im Alter für die private Kranken­versicherung. Außerdem können Sie als Beamter oder Beamtin im Ruhestand unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrags­zuschuss zu Ihrer PKV bekommen. Dieser ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Eine generelle Beitrags­freiheit im Alter gibt es für Beamt:innen allerdings nicht.

      So senken Sie privat die Kosten für eine private Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen im Alter:
      Mit dem Allianz Zusatz­baustein Vorsorge­komponente V vereinbaren Sie flexibel eine Senkung der Beiträge. Ab dem 65. Geburtstag können Sie Ihren Monats­beitrag dadurch um bis zu 80 Prozent reduzieren. Ab dem Alter von 21 Jahren bildet Ihre PKV sogenannte Alterungs­rück­stellungen. Dadurch soll der mit dem Alter ansteigende Bedarf an Versicherungs­leistungen – bei unverändertem Beitrag – ausgeglichen werden.

    • Öffentlicher Dienst

      Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst des Bundes und der alten Bundes­länder (Ausnahme: Berlin) haben Sie dann einen Beihilfe­anspruch, wenn Ihre Beschäftigung im öffentlichen Dienst vor einem bestimmten Stichtag begonnen hat. Dieser Stichtag variiert in den einzelnen Bundes­ländern: In Bayern ist dieser der 31.12.2000.
    Eine häufige Frage zur privaten Kranken­versicherung Lohnt sich eine private Kranken­versicherung für mich?
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    Klarheit im Zweifelsfall
    Lesen Sie hier, welche ambulanten, stationären und Zahnbehandlungen die PKV zahlt und welche Leistungen nicht übernommen werden:

    Details siehe Produkt­tabelle

    • bis zu 100 Prozent beim Arzt bzw. der Ärztin, beim Zahnarzt bzw. der Zahnärztin und im Krankenhaus.  
    • bis zu den jeweiligen Höchst­sätzen für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen (GOÄ, GOZ). In Verbindung mit den Tarifen Beihilfe­ergänzung Best und Einbett­zimmer wird über die Höchst­sätze hinaus erstattet.
    • in allen Bundesländern einschließlich Bund - unabhängig von den jeweiligen Beihilfeleistungen.
    • in den Ergänzungstarifen BeihilfeBest und Plus auch ohne Vorleistung der Beihilfe, wenn ein Nachweis über die Ablehnung vorliegt.
    • hohe Beitragsrückerstattungen - bis zu 50 Prozent!
    • die ambulante Psycho­therapie bei Beamten und Beamtinnen auf Widerruf (Beamten­anwärter:innen). Diese Leistung wird nur in besonderen Fällen gewährt, z.B. bei Tod eines Kindes, des Ehe­partners bzw. der Ehepartnerin oder des Lebens­partners bzw. der Lebenspartnerin.
    • an Beamte und Beamtinnen auf Widerruf (Beamten­anwärter:innen), die Heilpraktiker­leistungen in Anspruch nehmen wollen.
    • bzw. nur mit Begrenzung bei Leistungen im Zahn­bereich in den Beamten­anwärter­tarifen. Hier gibt es eine sogenannte Summen­begrenzung.
    • für kosmetische Behandlungen, sondern nur bei medizinischer Notwendigkeit.
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    Häufige Fragen
    Was möchten Sie gerne wissen?
    • Was gibt es bei Angehörigen und Kindern in der PKV für Beamt:innen zu beachten?

      Auch  Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen  sowie Kinder können berück­sichtigungs­fähige Angehörige bei der Beihilfe sein. Wie viel Beihilfe Ihre Angehörigen erhalten, richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfe­bemessungs­satz. In den meisten Bundes­ländern (außer Bremen und Hessen) gilt der personen­bezogene Beihilfe­bemessungs­satz.

      Ehepartner:innen bzw. eingetragene Lebens­partner:innen erhalten nur Beihilfe, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Einkommens­grenze nicht über­schreitet. Für Beamte und Beamtinnen liegt die Höhe des personen­bezogenen Beihilfe­bemessungs­satzes in der Regel bei 50 Prozent, für Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen in der Regel bei 70 Prozent.
      Übrigens: Eine Familien­versicherung in der GKV über den anderen Ehe­partner oder die andere Ehepartnerin ist nicht möglich, wenn Ihr Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze/Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt und Sie mehr als Ihr GKV-versicherter Ehepartner bzw. Ihre GKV-versicherte Ehepartnerin verdienen.

      Kinder
      Für Kinder erhalten Sie als Beamt:in so lange Beihilfe, wie ein Anspruch auf Kinder­geld besteht (in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebens­jahres). Dies gilt auch, wenn Ihr Kind in der Aus­bildung ist, ein frei­williges soziales Jahr leistet oder studiert. Der personen­bezogene Beihilfe­bemessungs­satz für Kinder beträgt in der Regel 80 Prozent.

      Beachten Sie bitte, dass Kinder beihilfe­berechtigter Beamte und Beamtinnen über eine sogenannte Restkosten­versicherung in der PKV "mitver­sichert" sind. Das heißt, Sie schließen für jedes Kind einen eigenen Vertrag ab. Bei der Antrag­stellung erfragt der Versicherer durch Gesundheitsfragen, welche Diagnosen oder Vor­erkrankungen bei Ihrem Kind bekannt sind.

      Die Grenze ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Beim Bund und einigen Bundesländern (z.B. Berlin) liegt sie bei derzeit 20.878 Euro des Bruttojahreseinkommens bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr (andere Bundesländer weichen teilweise erheblich von den 20.878 Euro ab). 

      Es sind auch Ausnahmen möglich, nämlich höhere Beihilfebemessungssätze, da die Absicherung bundeländerspezifisch ist.

    • Was passiert mit meiner PKV nach Abschluss des Referendariats?

      Das kommt darauf an, ob Sie nach Ihrem Referendariat zum Beamten bzw. zur Beamtin auf Probe (und anschließend auf Lebens­zeit verbeamtet) werden oder die Beamten­lauf­bahn verlassen.

      Entscheiden Sie sich nach Abschluss des Referendariats, eine Anstellung in der freien Wirtschaft anzunehmen und liegen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wechseln Sie zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung.

      Führen Sie die Beamten­lauf­bahn fort, können Sie nach dem Referendariat in der privaten Kranken­versicherung versichert bleiben. Ein Wechsel Ihrer PKV ist zudem möglich. Spezielle Anwärter-Tarife entfallen nach Ende des Referendariats in der PKV. Stattdessen erhalten Sie einen vollwertigen Beihilfe­tarif inklusive Alterungsrückstellungen.

    • Ist eine Selbst­beteiligung als Beamter oder Beamtin in der privaten Krankenversicherung sinnvoll?

      Einen PKV-Tarif mit Selbstbeteiligung (auch Selbst­behalt genannt) bieten nur wenige Versicherungs­gesellschaften für Beamt:innen und Beamt:innen auf Widerruf an. Beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen müssen in der Regel nur verbleibende Krankheits­kosten zwischen 20 und 50 Prozent tragen.

      Beim Selbst­behalt übernehmen Sie als Versicherungs­nehmer:in einen fest definierten Betrag Ihrer Krankheits­kosten. Im Gegenzug verringert sich Ihr Monats­beitrag der privaten Kranken­versicherung. Erst wenn Ihre Krankheits­kosten die vereinbarte Selbst­beteiligung übersteigen, erstattet Ihre PKV die anfallenden Kosten. Bei einer prozentualen Selbst­beteiligung erstattet der Versicherer die Krankheits­kosten abzüglich des vereinbarten Prozent­satzes. Die Selbst­beteiligung pro Jahr ist wie bei der absoluten Selbst­beteiligung auf einen Höchst­betrag gedeckelt.

      Es sind auch Aus­nahmen möglich, nämlich niedrigere verbleibende Rest­kosten durch höhere Beihilfe­bemessungs­sätze, da die Ab­sicherung bundes­länder­spezifisch ist.

    • Was gilt für Beamt:innen mit pauschaler Beihilfe?

      Es gibt Bundes­länder, in denen eine sogenannte Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“) zu den GKV-Beiträgen gezahlt wird. Dies sind zum Beispiel Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg und Thüringen.

      Beamt:innen können sich dann mit den Allianz Zusatztarifen wie zum Beispiel der Zahnzusatzversicherung oder einer Pflegezusatzversicherung optimal absichern.

    • Gibt es Kündigungsfristen in der GKV zu beachten, wenn Beamt:innen in die PKV wechseln?

      Es gibt keine Kündigungsfristen zu beachten. Sind Sie im Vorfeld der Verbeamtung ein pflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (gilt auch bei einer Familienversicherung), ist ein unmittelbarer Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen möglich. Hintergrund ist, dass sich die pflichtige GKV-Mitgliedschaft immer automatisch ab dem Tag der Verbeamtung auflöst. Daher brauchen Sie auch keine Kündigungsfrist einhalten.

      Allerdings muss ein freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse rechtzeitig kündigen, da ein unmittelbarer Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamt:innen nicht möglich ist. Die Kündigung muss in schriftlicher Form bei der gesetzlichen Krankenkasse am letzten Tag des Monats eingehen, damit der Wechsel in der privaten Krankenversicherung zum übernächsten Monat vorgenommen werden kann.

      Die Kündigung der GKV-Mitglied­schaft ist erst mit der Aufnahmebestätigung der PKV wirksam. Damit beginnt Ihre Absicherung über die private Kranken­versicherung.

    • Können Beamt:innen die Beiträge für die private Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

      Sie können Ihre Beiträge als Vorsorge­aufwendungen prinzipiell in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Dies gilt nicht nur für Ihre eigenen Versicherungs­beiträge, sondern auch für die Ihrer Familien­mitglieder. Steuerlich geltend machen können Sie generell nur Leistungen im Rahmen der sogenannten Grund­versorgung. Zusatz­bau­steine Ihrer privaten Kranken­versicherung bleiben in der Regel unberücksichtigt.
    Unser Tipp
    Service und Kontakt
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