Ihr Premium Kranken­versicherungs­schutz

Incoming-Versicherung für Ausländer:innen in Deutschland

  • Gesetzliche Vorschrift in Deutschland: Eine Versicherung für Gäste aus dem Ausland ist notwendig und eine Grund­bedingung für die Ausstellung eines Visums.
  • Incoming Kranken­schutz: Bietet umfassenden Gesundheits­schutz für internationale Gäste, nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten Schengen-Raum, einschließlich Andorra, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, San Marino, Vatikan­stadt und Zypern.
  • Flexibilität beim Versicherungs­abschluss: Der Abschluss ist noch bis zu zwei Tage nach der Einreise möglich, was Flexibilität für Gäste aus dem Ausland bietet.
  • Gültigkeit über Deutschland hinaus: Der Schutz gilt für den gesamten Schengen-Raum, was für Reisende, die ein Schengen-Visum benötigen, besonders wichtig ist.
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Darum empfehlen wir die Incoming-Versicherung
Die Incoming-Kranken­versicherung schützt ausländische Gäste ohne Selbst­beteiligung vor hohen Kosten, die durch medizinische notwendige Behandlungen wie Operationen entstehen können. Mit tag­genauem Versicherungs­abschluss vom Einreise- bis Ausreise­datum bietet sie besonders günstige Tarife.
Drei Vorteile für Sie
Eine Incoming-Versicherung bietet umfassenden Schutz für ausländische Besucher:innen im Schengen-Raum und darüber hinaus. Sie deckt medizinische Notfälle, Kranken­behandlungen, Notfall-Rück­transporte und zahn­medizinische Notfälle ohne Selbst­beteiligung ab. 
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Das passende Produkt im Detail
Die Incoming-Kranken­versicherung deckt medizinische Behandlungen, Notfälle, verschreibungs­pflichtige Medikamente und den medizinisch sinnvollen Rück­transport ab. Nicht enthalten sind Kosten für Vor­erkrankungen, Routine­untersuchungen, kosmetische Eingriffe und nicht verschreibungs­pflichtige Medikamente, um umfassenden Schutz für Gäste aus dem Ausland im Schengen-Raum zu gewähr­leisten.
Wichtig: Maximale Versicherungs­dauer 93 Tage!
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Optimaler Gesundheits­schutz in Europa
Die Incoming-Versicherung ist ideal für ausländische Gäste wie Touristen und Touristinnen, Geschäfts­reisende, Studierende, Au-pairs und Saison­arbeiter:innen, die sich kurz- oder langfristig in Deutschland oder im Schengen-Raum aufhalten. 
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Schengen Raum

Die Incoming Reise­versicherung ist in ganz Europa sowie im Schengen-Raum gültig, einem Gebiet, das eine Vielzahl europäischer Länder umfasst. Diese Länder – darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Nieder­lande, und viele andere – ermöglichen es ihren Bürgern und internationalen Gästen, frei und ohne die Notwendigkeit von Pass- oder Grenz­kontrollen zu reisen.

Für ausländische Besucher:innen, die in diese Länder kommen möchten, ist ein Visum erforderlich. Eine essenzielle Bedingung für die Visum­erteilung ist der Abschluss einer Incoming Reise­versicherung, die Schutz während des Aufenthalts in den Schengen-Staaten sowie in weiteren europäischen Ländern wie Andorra, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, San Marino, Vatikanstadt und Zypern bietet.

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Klarheit im Schadens­fall
Die Incoming Kranken­versicherung deckt Notfälle, medizinische Behandlungen bei Reisen in der EU und im Schengen-Raum, ambulante und stationäre Leistungen sowie Rück­transporte ab, wenn medizinisch sinn­voll.
  • für Hilfe bei persönlichen Notfällen (Krankheit, Unfall, Tod) und Organisation des Kranken­rück­transports mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
  • für Krankheit oder Unfall während vorüber­gehender Reisen in alle Staaten der Europäischen Union oder in einen Mitglieds­staat des Schengener Abkommens.
  • für ambulante Behandlung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin.
  • für ärztlich verordnete Arznei­mittel und Heil­behandlungen.
  • für stationäre Behandlung im Kranken­haus und für medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Rehabilitations­maßnahmen als Anschluss­heil­behandlung.
  • für kürzere Aufenthalte von Studierenden, beispiels­weise bei einer Sprachreise oder in den Semester­ferien.
  • für Leistungen in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
  • für Heil­behandlungen, deren Notwendig­keit Ihnen vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten.
  • für Schwanger­schafts­vorsorge­untersuchungen.
  • für Entbindungen nach der vollendeten 36. Schwanger­schaftswoche.
  • für ausländische Studierende, die für ihr Studium einen lang­fristigen Aufenthalt in Deutschland planen, da die Versicherung auf maximal 93 Tage begrenzt ist.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • In welchen Staaten gilt die Incoming-Versicherung für Ausländer:innen?

    Ihre Incoming-Kranken­versicherung gilt in allen Mitglieds­staaten des Schengener Abkommens sowie in Andorra, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, San Marino, Vatikanstadt und Zypern.
  • Wie lange besteht der Versicherungsschutz der Reiseversicherung?

    Der Versicherungs­schutz beginnt mit Reise­antritt und endet zum vereinbarten Zeit­punkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der Reise. Die maximale Versicherungs­dauer beträgt 93 Tage. In vielen Fällen ist es auch möglich, eine Incoming-Versicherung zu verlängern, falls Ihr Aufenthalt in Deutschland oder im Schengen-Raum länger dauert als ursprünglich geplant.
  • Ist man als Ausländer:in in Deutschland verpflichtet eine Versicherung zu haben?

    Ja, als Ausländer:in in Deutschland ist man in der Regel verpflichtet, eine Kranken­versicherung zu haben. Dies gilt sowohl für kurzfristige Aufenthalte, beispielsweise für Touristen und Touristinnen, Geschäfts­reisende oder Studierende, als auch für Personen, die einen längeren Aufenthalt planen. Die Vorschriften zur Kranken­versicherungs­pflicht hängen von der Art des Aufenthalts und dem Visum­status ab. Für die Erteilung eines Schengen-Visums ist der Nachweis einer gültigen Reise­kranken­versicherung, die bestimmte Mindest­anforderungen erfüllt, oft eine Voraus­setzung. Auch für die Beantragung eines Aufenthalts­titels für einen längeren Aufenthalt wird in der Regel der Nachweis einer Kranken­versicherung verlangt. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass alle Personen, die sich in Deutschland aufhalten, im Krankheits­fall angemessen versorgt werden können, ohne dass öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden müssen.
  • Reicht die Reisekrankenversicherung für Ausländer:innen oder werden weitere Reiseversicherungen benötigt?

    Notwendig für die Erteilung des Visums ist nur die Kranken­versicherung.
  • Was bedeutet medizinisch sinnvoll und vertretbar für Ihren Krankenrücktransport?

    Ein Rück­transport gilt als medizinisch sinnvoll, wenn die Genesung durch das familiäre und soziale Umfeld im Heimat­land unterstützt wird. Dies schließt auch die Kosten­übernahme für notwendige Begleit­personen und Arzt­begleitung ein, falls medizinisch erforderlich. Der Transport erfolgt in das dem Wohnort nächstgelegene Kranken­haus.
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