Berufs­einstieg: Diese Ver­sicherungen sind jetzt wichtig

Quick & easy
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Die Basics
In Deutsch­land ist eine Krankenversicherung Pflicht für Arbeit­nehmer und Arbeitnehmerinnen. On top können Privat­haft­pflicht und Berufs­unfähigkeits­versicherung als frei­willige Versicherungen für Berufs­einsteiger:innen sinnvoll sein.
  • 1. Krankenversicherung

    Als Pflichtversicherung ist eine Kranken­versicherung in Deutsch­land für alle gesetz­lich vor­geschrieben. Bis zum ersten eigenen Job bist du meist über die Eltern in der Gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) familien­versichert und zahlst keine Beiträge. Mit dem Start ins Berufs­leben stehen dann Ent­scheidungen an: Weiter­hin gesetz­lich versichert bleiben? Reicht der Schutz in der Gesetz­lichen oder willst du zusätz­lich bestimmte Bereiche mit höheren Gesundheits­leistungen versichern? Kannst du dir vielleicht sogar schon eine Private Kranken­versicherung (PKV) leisten?

    Einfach erklärt – diese Möglich­keiten hast du bei Berufs­einstieg:

    • Verdienst du mehr als 66.600 Euro brutto im Jahr, kannst du dich privat kranken­versichern.
    • Anderenfalls bist du gesetz­lich ver­sichert und kannst deinen Basis­schutz bei der Gesetz­lichen mit einer privaten Zusatz­versicherung ergänzen. Damit kannst du wählen, welcher Teil der Gesund­heit dir besonders wichtig ist. Möchtest du zum Beispiel höhere Leistungen stationär im Kranken­haus oder für die Zähne, gibt es dafür eigene Versicherungen.
    • Wer sich noch nicht entscheiden kann, kann bei der Allianz den OptionFlexiMed nutzen. Schon ab 5 Euro im Monat kannst du damit später flexibel ent­scheiden, ob du noch eine Zusatz­versicherung abschließen oder in eine Private Kranken­voll­versicherung wechseln möchtest.
  • 2. Private Haftpflichtversicherung

    Du lässt den Laptop eines Freundes oder einer Freundin un­ab­sichtlich herunter­fallen oder verletzt mit dem Fahr­rad aus Ver­sehen eine Fuß­gängerin oder einen Fuß­gänger? Das kann richtig teuer werden: Fordern andere Schadens­ersatz, ent­stehen schnell hohe Kosten. Mit einer privaten Haft­pflicht­versicherung bist du in so einem Fall finanziell auf der sicheren Seite. Eine Privat­haft­pflicht kostet oft nur wenige Euro im Monat, über­nimmt im Ernst­fall aber Sach-, Personen- und Vermögens­schäden in Millionen­höhe. Des­wegen gehört sie zu den wichtigsten Ver­sicherungen über­haupt – und ist auch für Berufs­anfänger:innen unverzichtbar.

    Befindest du dich noch in Aus­bildung oder Studium, bist du meist über die Privat­haft­pflicht deiner Eltern mit­versichert. Mit einem Blick in die Vertrags­bedingungen der Eltern gehst du sicher, dass für dich Ver­sicherungs­schutz besteht. Je nach Anbieter gibt es dafür weitere Voraus­setzungen – zum Bei­spiel, dass du jünger als 25 Jahre bist. Mit Berufs­einstieg endet die Familien­versicherung und du musst dich selbst versichern. Das ist auch mit niedrigem Ein­stiegs­gehalt kein Problem: Bei der Allianz erhältst du eine Private Haft­pflicht­versicherung ab 3,17 Euro im Monat.

    Informationen zur Berechnungsgrundlage

    Alter 25 Jahre, Single ohne Kind, Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine, Versicherungssumme 15 Millionen, 150 Euro Selbstbehalt. Vertragslaufzeit 1 Jahr bei jährlicher Zahlungsweise (geteilt durch 12). (Stand: Januar 2021)

  • 3. Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auch wenn du deinen ersten Job gerade erst antrittst: Oft ist es sinn­voll, so früh wie möglich eine Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) ab­zu­schließen. Denn: Statistisch gesehen wird in Deutsch­land jede:r Vierte im Laufe des Arbeits­lebens berufs­unfähig. Zum Beispiel durch schwere Krank­heiten oder psychische Probleme wie Burn-out und Depressionen.

    Im Ernst­fall reichen die staat­lichen Leistungen meist nicht aus, um den bisherigen Lebens­standard zu halten. Volle gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente erhalten Arbeit­nehmer:innen nur, wenn sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. In den ersten fünf Jahren nach Start ins Berufs­leben haben junge Beschäftigte noch keinen Anspruch auf den gesetz­lichen Schutz. Deswegen ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Berufs­einsteiger:innen besonders wichtig: Wer in jungen Jahren und ohne Vor­erkrankungen eine BU abschließt, profitiert von niedrigen Beiträgen.

    Als Berufs­unfähig­keits­versicherung für den Start ins Berufs­leben bietet die Allianz ein Produkt mit reduzierten Start­beiträgen an: die BU-StartPolice.

    Quelle: Aktuar Aktuell – Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. Ausgabe 55; September 2021.

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Lohnt sich eine BU als Versicherung für Berufs­einsteiger:innen? Schließlich bietet die soziale Pflicht­versicherung schon einen Mindest­schutz. Zwei Berufs­anfänger erzählen, warum sie sich trotzdem für eine BU-Versicherung entschieden haben.
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Zusatzschutz
Zu Berufsbeginn ziehst du von zu Hause aus oder kaufst ein Auto? Dann können weitere Versicherungen sinnvoll oder vorgeschrieben sein.
  • Hausratversicherung

    Ziehst du zu Berufs­beginn in eine eigene Wohnung, lohnt sich oft eine Hausrat­versicherung. Sie schützt Möbel, Klei­dung und andere Wert­sachen in den eigenen vier Wänden gegen Dieb­stahl und Schäden (z. B. durch Feuer, Leitungs­wasser). Ob die Versicherung für dich als Berufs­einsteiger:in sinnvoll ist, kommt darauf an, wie viel Geld du in deinen Haus­rat gesteckt hast. Wer mit der alten Jugend­zimmer­einrichtung auszieht, braucht den Schutz meist nicht. Kannst du teure Ein­richtungs­gegen­stände oder Elektro­geräte bei Schäden oder Verlust nicht ohne Weiteres ersetzen, rentiert sich eine Hausrat­versicherung. Bei der Allianz kostet der Schutz ab 3,02 Euro im Monat.

    Wichtig: Je nach Vertrag sind Fahr­räder als Hausrat mitversichert. Die meisten Ver­sicherer zahlen aber nur, wenn das Bike aus einem geschlossenen Raum (z. B. Keller­abteil) gestohlen wird. Möchtest du dein Fahr­rad unter­wegs gegen Dieb­stahl schützen, kannst du die Hausrat­versicherung erweitern. Für den Zusatz­schutz zahlst du normaler­weise einen kleinen Extrabeitrag.

    Informationen zur Berechnungsgrundlage

    Berechnungsgrundlage: Alter 25, 40 m² Wohnfläche, ständig bewohnt, Postleitzahl 80797, 150,- Euro Selbstbehalt, Versicherungssumme 26.000 Euro. Vertragslaufzeit drei Jahre bei monatlicher Zahlungsweise.

  • Rechtsschutzversicherung

    Ein Rechtsstreit – zum Beispiel mit dem Arbeitgeber oder nach einem Verkehrsunfall – kann schnell teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt zum Beispiel Anwalts- und Prozesskosten. Meistens kann man den Rechtsschutz gezielt für verschiedene Lebensbereiche abschließen (z. B. Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz).

    Sie können auch unfreiwillig in einen Rechtsstreit geraten. Möchtest du im Ernstfall abgesichert sein, kannst du über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Diese schützt dich gegen die hohen Kosten in einem Rechtsstreit.

  • Kfz-Versicherung

    Für viele Berufseinsteiger:innen bedeutet der Schritt ins Arbeits­leben, ein Auto anzuschaffen – und eine eigene Kfz-Ver­sicherung abzuschließen. Ohne Kfz-Haft­pflicht dürfen Kraft­fahr­zeuge in Deutsch­land nicht auf die Straße. Die Pflicht­versicherung deckt hohe Kosten ab, wenn du bei einem Verkehrs­unfall andere Personen verletzt oder deren Fahrzeug beschädigst. Zusätz­lich kannst du Voll­kasko oder Teil­kasko wählen. Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahr­zeug (z. B. durch Hagel, Wild­unfall) ab.

    Fahranfänger:innen zahlen bei der Kfz-Ver­sicherung normaler­weise die höchsten Beiträge. Denn ihr Unfall­risiko ist statistisch gesehen höher als das routinierter Fahrer:innen. Um Versicherungs­kosten zu sparen, kannst du dein Auto zum Beispiel als Zweit­wagen über deine Eltern versichern oder einen günstigeren Tele­matik-Tarif wählen. Bei der Allianz bekommst du eine Kfz-Haft­pflicht schon ab 89 Euro im Jahr.

    Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

    Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

    Umfang: Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27

    Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise

    Angebotsdatum ab 06.11.2023

    Preis gerundet

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Checkliste
Vorstellungsgespräch und Gehaltsverhandlung waren erfolgreich, der Arbeitsvertrag ist unterschrieben? Herzlichen Glückwunsch – mit dem ersten Job beginnt jetzt ein spannender neuer Lebens­abschnitt. Klar, dass Nervosität und Unsicher­heit vor dem ersten Arbeits­tag dazugehören. Wer gut vorbereitet ist, startet relaxter ins Berufs­leben. Fünf Tipps für einen entspannten Start.

Ganz ohne Nervosität fängt der erste Arbeits­tag selten an. Wer richtig vor­be­reitet ist, meistert den Start im neuen Job aber viel ent­spannter:

  • Arbeitsweg planen: Informiere dich vorab, wie du am besten zu deinem neuen Arbeit­geber kommst. Mit zehn bis 15 Minuten Zeit­puffer beginnt der erste Arbeits­tag pünktlich und ohne unnötigen Stress.
  • Über Outfit & Dress­code informieren: Über­lege am Vorabend, welches Out­fit du am ersten Arbeits­tag tragen möchtest. Ist keine Arbeits­kleidung vor­ge­schrieben, machst du mit Jeans und Blazer zu Hemd oder Bluse selten etwas falsch.
  • Tag ohne Hektik beginnen: In den ersten Arbeits­tag startest du am besten aus­ge­schlafen, entspannt und mit einem aus­gewogenen Frühstück.
  • Notizblock & Stift mit­bringen: Neben dem neuen Arbeits­platz lernst du viele neue Gesichter kennen und erhältst jede Menge Infos. Notiere alle relevanten Punkte, um nichts Wichtiges zu vergessen.
  • Neugierig sein: Stelle Fragen und zeige Initiative. Wer Inter­esse si­gna­lisiert und aktiv auf neue Kolle­ginnen und Kolle­gen zugeht, hinter­lässt direkt einen positiven Eindruck.
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FAQ
  • Wie bin ich als Berufseinsteiger:in über meinen Arbeitgeber pflichtversichert?

    Die einzige Pflichtversicherung für Arbeit­nehmer:innen ist die gesetzliche Sozial­versicherung. Der Basis­schutz besteht aus mehreren Versicherungen:

    1. Gesetzliche Kranken­versicherung: Zahlt für notwendige Leistungen bei Krank­heit, bei längerer Erkrankung auch Kranken­geld als Lohnersatz. Zusätz­lich werden verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Früh­erkennung von Krankheiten finanziert.
    2. Soziale Pflege­versicherung: Leistet, wenn die versicherte Person pflege­bedürftig wird. Gesetzlich Versicherte sind auto­matisch in der sozialen Pflege­versicherung versichert. Wer privat kranken­versichert ist, schließt eine private Pflege-Pflicht­versicherung ab.
    3. Gesetzliche Renten­versicherung: Ist für die Aus­zahlung von Alters-, Erwerbs­minderungs- und Hinter­bliebenen­rente zuständig. Zu den Leistungen zählen aber auch Maß­nahmen zur Prävention und Rehabilitation (z. B. stufen­weise Wieder­eingliederung ins Erwerbsleben).
    4. Gesetzliche Unfallversicherung: Schützt Beschäftigte vor den finanziellen Folgen von Arbeits­unfällen (= Unfälle während der Arbeit und auf dem Weg dorthin) und Berufs­krankheiten. Besonder­heit: Den Beitrag zur gesetzlichen Unfall­versicherung zahlt nur der Arbeit­geber – es gibt keinen Anteil für Arbeitnehmer:innen.
    5. Arbeitslosenversicherung: Zahlt unter anderem Kurz­arbeiter- und Arbeitslosen­geld an betroffene Arbeit­nehmende, fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

    Alle fünf gesetzlichen Versicherungen sind für Arbeit­nehmer:innen verpflichtend – auch für Berufs­anfänger:innen. Bei Berufs­start schließt der Arbeit­geber die Pflicht­versicherungen für dich ab. Dafür braucht er deine Sozial­versicherungs­nummer. Warst du noch nicht sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt (z. B. im Rahmen eines Studenten- oder Neben­jobs), beantragt dein Arbeitgeber die Sozial­versicherungs­nummer neu. Ansonsten musst du dich um nichts kümmern. Die Beträge werden auto­matisch vom monatlichen Gehalt oder Lohn abgezogen.

  • Habe ich als Berufseinsteiger:in auch Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

    Ja, es gibt einen Rechtsanspruch auf Entgelt­umwandlung. Wird dieser geltend gemacht, müssen Arbeitgeber eine betrieb­liche Alters­vorsorge (bAV) anbieten. Berufs­einsteiger:innen können sich so mit Unterstützung des Arbeit­gebers eine Zusatz­rente (= Betriebs­rente) aufbauen. Dank staatlicher Förderung sparen sie dabei Sozial­abgaben und Steuern. Zu Beginn des Ruhe­stands steht das "angesammelte" Kapital als Einmal­zahlung, lebens­lange Rente oder Mix aus beidem zur Verfügung.

    Es gibt verschiedene Varianten der betrieblichen Alters­vorsorge. Einige Unter­nehmen bieten zum Beispiel eine Direkt­versicherung an. Das ist eine Renten­versicherung, die der Arbeit­geber zugunsten des oder der Beschäftigten abschließt. Alternativ können Arbeit­geber einen Teil des Arbeits­entgelts in eine Pensions­kasse oder einen Pensions­fonds einzahlen, die später eine zusätzliche Betriebs­rente auszahlen.

    Im Zuge der betrieblichen Alters­vorsorge sollten Berufs­einsteiger:innen nach vermögens­wirksamen Leistungen fragen. Diese können in eine betrieb­liche Alters­vorsorge eingebracht werden. In manchen Fällen zahlen Unternehmen dann noch einen Zuschuss. Je nach Branche kann die zusätz­liche Geld­leistung bis zu 40 Euro im Monat betragen.

  • Krankenversicherung gesetzlich oder privat – was muss ich beachten?

    In Deutschland ist eine Krankenversicherung für jede Person gesetz­lich vor­geschrieben. Während Schule und Studium sind viele junge Erwachsene über ihre Eltern in der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) familien­versichert. Sprich: Sie zahlen keine eigenen Bei­träge. Das ändert sich mit dem Start ins Berufs­leben: Wer einen Job beginnt, muss eine eigene Kranken­versicherung ab­schließen. Entweder bei der Gesetz­lichen Kranken­kasse (GKV), bei der sie vorher familien­versichert waren, bei einer anderen Kasse oder bei einer Privaten Kranken­versicherung (PKV).

    Die Entscheidung "gesetzlich oder privat" hängt auch am Ein­kommen. Verdienst du schon zu Berufsbeginn mehr als 69.300 Euro brutto im Jahr (= Versicherungs­pflicht­grenze ab 1. Januar 2024), hast du die Wahl: Du kannst frei­willig gesetzlich versichert bleiben oder in eine Private Kranken­versicherung wechseln. Was die Vor­teile einer Privaten Kranken­versicherung sind und alle Infos zu den Tarifen der Allianz findest du hier.

    Wichtig: Entscheide dich inner­halb von 14 Tagen nach Job­beginn, bei welcher Kranken­versicherung du künftig ver­sichert sein willst. Ansonsten meldet dein Arbeit­geber dich bei der Betriebs­kranken­kasse oder Kranken­kasse deiner Eltern an.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, meine Krankenversicherung zu wechseln?

    Das Leben steckt voller Über­raschungen. Deshalb ist es wichtig, dass auch Ent­scheidungen rund um das Thema Kranken­versicherung flexibel sind. Ver­dienst du noch nicht genug, um direkt in eine Private Kranken­versicherung zu wechseln oder möchtest du dich noch nicht fest­legen, ist der OptionFlexiMed genau richtig für dich.

    Was kann der Tarif? Bei einem Wechsel in eine Private Kranken­versicherung ist der Gesundheits­zustand ein Faktor, der den Bei­trag beeinflusst. Je gesünder du bist, desto besser. Der OptionFlexiMed speichert deinen Gesund­heits­zustand – und er­möglicht dir, ganz flexibel in eine Private Kranken­versicherung zu wechseln. Das Gleiche gilt für den Abschluss einer privaten Zusatz­versicherung. Auch hier zählt dann der Gesundheits­zustand, den OptionFlexiMed für dich gespeichert hat. Damit sparst du später Beiträge.

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