Krankenhaustagegeld-Versicherung: Für alle Zusatzkosten während eines Krankenhausaufenthaltes
So decken Sie Ihre Zusatz­kosten im Krankenhaus

Krankenhaus­tagegeld-Versicherung

  • Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt, wenn Sie aus medizinisch notwendigen Gründen zu einem stationären Aufenthalt ins Kranken­haus müssen. Es handelt sich um eine private Krankenzusatz­versicherung.
  • Pro Tag erhalten Sie einen vorher vereinbarten Betrag (Tagessatz). Diesen Tagessatz erhalten Sie für jeden Tag, den Sie in der Klinik ver­bringen müssen, auch an Sonn- und Feiertagen – ohne zeitliche Begrenzung.
  • Wofür Sie das Krankenhaustagegeld verwenden, entscheiden Sie ganz alleine. Sie können damit zusätzliche Ausgaben decken und bezahlen, etwa die täglichen zehn Euro Zuzahlung (bei gesetzlich Krankenversicherten).
  • Das vereinbarte Krankenhaustagegeld erhalten Sie ohne Abzüge, müssen also nichts versteuern.
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Im Überblick
Ein Kranken­haus­aufenthalt ist immer mit zusätzlichen Ausgaben verbunden:
 
Die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, Gebühren für WLAN, das inzwischen nicht mehr wegzudenken ist, Fernseher oder Anfahrtskosten für Angehörige. Mit dem Krankenhaustagegeld der Allianz können Sie diese Extrakosten abdecken. Und müssen sich zumindest um die Mehrausgaben keine Sorgen mehr machen. Das Krankenhaustagegeld ist eine private Krankenzusatzversicherung und keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie hoch Ihr Tagessatz sein soll, können Sie bei der Krankenhaustagegeld-Versicherung frei bestimmen:

  • Bei Erwachsenen mindestens 10 bis maximal 150 Euro
  • Bei Kindern und Jugendlichen ist der Höchstsatz 75 Euro
  • Die Festlegung des Tagessatzes erfolgt in 5-Euro-Schritten, das heißt, die Krankenhaustagegeld Höhe kann also 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro usw. betragen

Den jeweils vereinbarten Tagessatz erhalten Sie zu Ihrer freien Verwendung. Solange Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden, erfolgt die Auszahlung zeitlich unbegrenzt.

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Eine gute Wahl
Mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung haben Sie eine Sorge weniger, wenn Sie im Krankenhaus liegen. Das ist Ihr extra Budget für den Aufenthalt im Krankenhaus. Wofür Sie es verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Hier finden Sie einige Beispiele:
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Das passende Produkt für Sie
Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen der Krankenhaustagegeld-Versicherung der Allianz.
 

Krankenzusatzversicherung

Krankenhaustagegeld-Versicherung
 
UNSERE LEISTUNGEN

UNSERE LEISTUNGEN

Tagessatz Erwachsene

Tagessatz Erwachsene

min. 10 € bis 150 €

Tagessatz Kinder und Jugendliche

Tagessatz Kinder und Jugendliche

min. 10 € bis 75 €

Geltungsbereich

Geltungsbereich

zeitlich unbegrenzt in Deutschland und in ganz Europa,
bis zu 2 Monaten weltweit
Gilt ab

Gilt ab

dem Tag, ab dem Sie im Krankenhaus sind (auch für Entbindungen)
Gilt bis

Gilt bis

zu dem Tag, an dem Sie entlassen werden
Wartezeit

Wartezeit

3 Monate (ohne Wartezeit bei Unfällen)
8 Monate (besondere Wartezeit für Entbindung, entfällt bei Unfall)
Höchstaufnahmealter

Höchstaufnahmealter

bis vollendetes 65. Lebensjahr
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Für jeden geeignet
Da ein stationärer Aufenthalt immer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, empfiehlt sich das Krankenhaus­tage­geld der Allianz als private Kranken­zusatzversicherung. Das Kranken­haustagegeld ist für alle sinnvoll:
Alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, zahlen für jeden Tag im Krankenhaus zehn Euro Zuzahlung, maximal 28 Tage lang (wenn Sie keine Befreiung von der Zuzahlung haben). Diese privaten Mehrkosten können Sie als gesetzlich Krankenversicherter mit dem Krankenhaustagegeld der Allianz absichern.
Bei Privat Krankenversicherten können im Krankheitsfall erhebliche finanzielle Ein­bußen durch den sofortigen Verdienst­ausfall entstehen. Mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung können Sie das teilweise kompensieren. Für die Absicherung Ihres Einkommens empfehlen wir vor allem auch eine
Kranken­tagegeld-Ver­siche­rung
.
Das Krankenhaustagegeld ist auch für Beamte sinnvoll. Es handelt sich um einen Zusatzbaustein zu den Beihilfetarifen. Die Beihilfe für Beamte deckt ein Krankenhaustagegeld nicht automatisch ab. Von daher sollten sich auch Beamte mit einem Krankenhaustagegeld zusätzlich absichern.
Wenn ein Elternteil ins Krankenhaus kommt, müssen Kinder, Haushalt und Haustiere versorgt werden. Hier freut man sich über finanzielle Entlastung, wenn die Rechnungen von der Tagesmutter, Haushaltshilfe oder dem Hundesitter eintreffen. Das Krankenhaustagegeld wird auch bei Schwangerschaft und Entbindung (Geburt) und einem somit notwendigen Krankenhausaufenthalt bezahlt.
  • Unser Tipp: Kombinieren Sie das Krankenhaustagegeld mit einer
    Krankenhauszusatzversicherung
    . Damit sichern Sie sich die Chefarztbehandlung und den Aufenthalt im Einzelzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Auch die Ergänzung mit einer Unfallversicherung ist sinnvoll. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und unterstützt Sie, mit den gesundheitlichen Unfallfolgen zurechtzukommen.
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Besondere Vorteile
Einer der größten Vorteile der privaten Krankenhausversicherung ist dessen freie Verwendung für Ihre persönlichen Bedürfnisse. Zeitlich unbegrenzt und steuerfrei.
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Berechnen & beantragen

Eine Berechnung ist ganz einfach:

  • Bei Erwachsenen beträgt die Höhe des Krankenhaustagegeldes (der Tagessatz) mindestens 10 Euro bis maximal 150 Euro. 
  • Bei Kindern und Jugendlichen ist der abschließbare Höchstsatz 75 Euro.

Der Tagessatz steigt in 5-Euro-Schritten, das heißt also 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro usw. Je mehr Ausgaben Sie im Krankheitsfall abdecken müssen, desto höher sollte das vereinbarte Krankenhausgeld pro Tag sein.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren zahlen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Aufenthaltstage im Jahr. Das Krankenhaus rechnet die Zuzahlung direkt mit den gesetzlich Versicherten ab. Neben diesen zehn Euro können für zusätzliche Krankenhausleistungen weitere Kosten anfallen.

Eine kurze Übersicht finden Sie hier: 

Wischen um mehr anzuzeigen

Krankenhausleistung
Geschätzte Zuzahlung pro Tag
Zweibettzimmer Ab 80 Euro
Einzelzimmer Ab 150 Euro
Chefarztbehandlung Abhängig von den Leistungen

Um diese Leistungen zu erhalten und nicht selbst zahlen zu müssen, macht eine Krankenhaustagegeld-Versicherung Sinn.

Das Krankenhaustagegeld können Sie beantragen, indem Sie Ihren Allianz Ansprechpartner vor Ort kontaktieren. Dieser wird sich umgehend bei Ihnen melden. Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie auch Gesundheitsfragen beantworten. Der Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung ist nicht möglich.

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Abgrenzung
Obwohl sie ähnlich klingen, gibt es große Unterschiede bei diesen beiden Kranken­zusatzversicherungen. Lesen Sie hier, wann sich welche Versicherung lohnt.
  • Das Krankenhaustagegeld ist sinnvoll, um die Mehrauf­wendungen abzudecken, die bei einem Krankenhaus­aufenthalt entstehen. Wenn Sie hohe laufende Kosten haben wie Kinderbetreuung, Haushaltshilfe etc. können Sie diese damit begleichen. Die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes ist bei Erwachsenen begrenzt auf maximal 150 Euro pro Tag.
  • Das Krankentagegeld sichert Selbstständigen und Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit das Ein­kommen und somit den Lebens­unterhalt. Die Höhe des Kranken­tage­geldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Diese zusätzliche Absicherung ist dringend zu empfehlen und äußerst sinnvoll. Krankentagegeld wird übrigens auch bezahlt, wenn Sie zu Hause gesund werden.
  • Beides sind sinnvolle Kranken­zusatz­versicherungen, die im Krankheitsfall finanzielle Einbußen abfedern. Haben Sie eine Kranken­haus­tagegeld- und eine Kranken­tagegeld­versicherung abge­schlossen? Sie werden arbeits­unfähig und es ist ein Krankenhaus­aufenthalt nötig? Dann erhalten Sie aus beiden Versicherungen die tariflich vereinbarten Leistungen. Also Krankentagegeld für Ihre Krankentage und das Krankenhaus­tagegeld in der jeweils abgeschlossenen Höhe für jeden Tag, den Sie stationär verbringen.
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Klarheit im Schadensfall
Die Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt bei einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung. Ambulante Behandlungen gehören hier nicht dazu, auch keine teilstationären Behandlungen in einem Krankenhaus. Überblick: 
  • ... im Krankenhaus bis zum vereinbarten Tagessatz.
  • ... zur Entbindung (bei der Geburt), auch in einem Entbindungsheim.
  • ... bei stationärer Psychotherapie.
  • ... nicht nur in Deutschland, sondern auch zeitlich unbegrenzt in ganz Europa und bis zu zwei Monate weltweit.
  • ... für Aufenthalte in Entzugskliniken und für stationäre Kuraufenthalte sowie für Reha Maßnahmen.
  • ... für teilstationäre Behandlungen im Krankenhaus.
  • ...bei einer ambulanten Behandlung, sondern nur bei einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung.
  • ... für Begleitpersonen, z. B. Eltern, die ihr Kind begleiten.
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Häufige Fragen
  • Welcher Nachweis ist für die Erstattung des Krankenhaustagegeldes erforderlich?

    Als Nachweis gilt eine Bescheinigung über die stationäre Heilbehandlung. Die Bescheinigung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

    • Name der behandelten Person
    • Bezeichnung der Krankheit
    • Datum der Aufnahme und der Entlassungstag aus dem Krankenhaus
    • Daten eventueller Beurlaubungstage
    Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine unkomplizierte Absicherung. Melden Sie Ihren Krankenhaus­aufenthalt nach der Entlassung bei der Allianz und legen Sie die oben genannte Bescheinigung bei. Reichen Sie die Unterlagen bequem online ein und beantragen Sie so die Auszahlung. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird Ihnen überwiesen.
  • Kann ich die Krankenhaustagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen?

    Nein, die Krankenhaustagegeld-Versicherung kann nicht ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Das heißt, es müssen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantwortet werden. Für das Versicherungsunter­nehmen ist das wichtig, um Ihren Gesundheitszustand einschätzen zu können. Von daher ist eine Krankenhaus­tage­geld-Versicherung ohne Gesundheitsfragen nicht möglich.
  • In welchen Fällen leistet die Krankenhaustagegeld-Versicherung für stationäre Reha und Anschlussheilbehandlungen?

    Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) gelten nicht als Krankenhaus­behandlungen. Somit ist Reha in der Krankenhaustagegeld-Versicherung üblicherweise nicht versichert.
    Wir leisten aber Krankenhaustagegeld im Zusammenhang mit bestimmten Indikationen für Anschluss­heil­behandlungen/Anschluss­rehabili­tationen (AHB), wenn dadurch die Behandlung in einer Akutklinik abgekürzt oder die Verlegung in eine andere Akutklinik vermieden werden kann (z. B. AHB nach Herzinfarkt oder Schlaganfall).
    Voraussetzung ist grundsätzlich die medizinische Notwendigkeit einer stationären Heilbehandlung. Erforderlich ist auf jeden Fall die vorherige schriftliche Leistungszusage der Allianz.
  • Zahlt die Krankenhaustagegeld-Versicherung bei einem Arbeitsunfall?

    Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten wie Behandlung, Reha oder Unfallrente nach einem Arbeitsunfall. Unabhängig davon wird das Kranken­haus­tagegeld ausbezahlt - bei jedem stationären Krankenhausaufenthalt.
  • Krankenhaustagegeld in der Steuererklärung angeben

    Die Beiträge, die Sie für das Kranken­haustage­geld zahlen, können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Tragen Sie diese als Vorsorgeauf­wendungen im Formular „Vorsorgeauf­wand“ in die entsprechende Zeile ein. 

    Bitte beachten Sie: Auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen. Hier gelten Höchstbeträge abhängig davon, ob Sie sozial­versicherungs­pflichtiger Arbeitnehmer sind oder selbstständig.
    Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer liegt die Grenze bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung unterschritten, können Sie diese zum Beispiel mit den Beiträgen zum Krankenhaustagegeld bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann steuerlich abzugsfähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge des Krankenhaustagegelds nicht möglich. Für Selbstständige liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag bei 2.800 Euro pro Jahr.

Service und Kontakt
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