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Für alle Reisende, jede Reise­dauer und alle Reise­länder

Auslands­reise­kranken­versicherung: Gut abgesichert

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Das Produkt Auslandskrankenversicherung heißt bei uns Allianz Reise-Krankenschutz. Mit ihm schließen Sie einen weltweit leistungsstarken Versicherungsschutz ab.
  • Im Urlaub, auf Geschäftsreisen oder als Studierende: Sie sind in allen Ländern umfassend auslandskrankenversichert. Egal, wie lange Ihre Reise dauert – von einem Tag bis zu einem Jahr.
  • Ein kostenfreier Rund-um-die-Uhr-Service der Notrufzentrale organisiert weltweit Hilfe in allen Krankheits- und Notfällen.
  • Wir organisieren einen Krankenrücktransport nach Hause – nicht nur wenn er notwendig ist, sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist.
  • Die inkludierte Sport & Aktiv-Versicherung sorgt zusätzlich für finanzielle Sicherheit. Zum Beispiel, wenn Sie eine im Voraus gebuchte Aktivität verpassen oder wenn Ihre mitgeführten Sportgeräte beschädigt oder gestohlen werden.
  • Sie können den Auslandskrankenschutz online abschließen – schnell, einfach und kurzfristig noch am Tag der Abreise vor Reiseantritt.
  • Informationen zum Allianz Reise-Krankenschutz und zur Corona-Pandemie.
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Krank im Urlaub kann teuer werden
Laut einer Umfrage von TNS Infratest ist jede bzw. jeder Fünfte schon mal auf einer Reise krank geworden. Gut, wenn Sie für den Ernstfall rechtzeitig einen privaten Auslandskrankenschutz der Allianz abschließen. Mit einem Allianz Reise-Krankenschutz bleiben Sie am Ende nicht auf den Kosten sitzen, wenn Sie alleine, geschäftlich oder als Familie reisen. Denn gesetzliche Krankenkassen sowie private Krankenversicherungen erstatten oft nur einen Teil der anfallenden Kosten. Zum Beispiel muss ein Krankenrücktransport (Reiserückholversicherung) dann aus eigener Tasche bezahlt werden. 
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Geltungs­bereich

Gilt für YoungTravel Work&Learn: Wählbar weltweit inkl. USA/Kanada oder weltweit exkl. USA/Kanada

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Länder

Deutschland
Europa
EU
Schengen-
staaten
Welt exkl. USA/
Kanada
Welt inkl. USA/
Kanada
Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz
Allianz Reise-Krankenschutz (wahlweise)
YoungTravel
Work&Learn
Gruppenreiseversicherung/
Schülerreiseversicherung
Incoming Krankenversicherung
Reise­länder

Die Reise-Kranken-Tarife gelten weltweit:  Das heißt, sie zahlen bei Erkrankungen im nahen Ausland, wie z.B. beim Wandern in Österreich oder der Schweiz. Auch in weiterer Ferne können Sie Ihre Ferien sorglos genießen mit der passenden Reiseversicherung im Gepäck. Zum Beispiel beim Backpacking in Thailand oder beim Segeln auf Kuba. Der passende Schutz darf auch in Amerika Kanada nicht fehlen. In Europa sowie auf allen anderen Kontinenten wie Asien, Nordamerika, Südamerika, Afrika, Australien & Ozeanien und Antarktika sind Sie bestens abgesichert.

Besonderheiten zu YoungTravel & Incoming Versicherung

  • Die Leistungen im Tarif YoungTravel gelten weltweit. Extra wählbar sind hier die Länder USA und Kanada.
  • Bei der Incoming Krankenversicherung ist zu beachten, dass diese nicht weltweit gilt sondern für ausländische Personen, die nach Deutschland (inkl. EU und Schengenstaaten) kommen. Das heißt, die Länder des gesamten Schengen-Raums (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) sowie Andorra, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, San Marino, Vatikanstadt und Zypern.
  • Anders verhält es sich für Bürger:innen aus dem Ausland, die nach Deutschland ziehen und dauerhaft hier leben möchten. Für sie besteht eine Krankenversicherungspflicht. Je nach Höhe ihres Einkommens (Arbeitnehmer:innen) können sie sich privat krankenversichern.
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Schon gewusst?

Die Reisedauer ist entscheidend für die Wahl der passenden Auslandsversicherung. Verreisen Sie einmalig für eine Woche, drei oder sechs Monate? Oder mehr als einmal im Jahr?  Oder länger als ein Jahr? Dann vergleichen Sie folgende Produkte:

  • Bis zu 93 Tage: Incoming Krankenversicherung - für Ausländer:innen in Deutschland
    Der Versicherungsschutz ist bis zum 2. Werktag nach der Einreise abschließbar. Reisedauer ist auf 93 Tage begrenzt.
  • Bis zu 1 Jahr (365 Tage): Die Reisekrankenversicherung
    -  Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz für Alleinreisende, Familie/Paar, Urlauber:innen und Geschäftsreisende - bis zu 56 Tage je Reise
    -  Allianz Reise-Krankenschutz für Alleinreisende, Familie/Paar, Urlauber:innen und Geschäftsreisende – 1 -365 Tage bzw. als Anschlussversicherung ab dem 56 Tag
  • Bis zu 2 Jahre: YoungTravel Work&Learn 
    Für Auslandsaufenthalte von Schülern und Schülerinnen, Studierenden oder Praktikantinnen und Praktikanten bis zu einer Reisedauer von 2 Jahren.
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Beispiel­szenarien
Fern der Heimat im Ausland  zu erkranken, ist recht unangenehm. Umso besser, wenn Sie auslandskrankenversichert sind bei der Allianz - hier wird Ihnen bestmögliche medizinische Versorgung garantiert. Wie heilsam das ist, zeigen drei beispielhafte Fälle:
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Selbst kurz vor Reiseantritt können Sie einen Allianz Reise-Krankenschutz schnell und einfach online abschließen. Kurzentschlossene können sogar noch „last minute“ am Tag der Abreise (aber vor dem tatsächlichen Reiseantritt) eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Ein nachträglicher Abschluss im Ausland ist nicht möglich.

Bei YoungTravel Work&Learn muss der Vertrag mindestens ein Tag vor Reiseantritt für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. Es ist nicht möglich, diese Versicherung an eine vorher abgeschlossene Reisekrankenversicherung anzuschließen. 

Eine Verlängerung der Krankenversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt ist nur nach bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wie lange eine Auslandsversicherung gültig ist, kommt auf den jeweiligen Vertrag an. Die meisten Tarife laufen als Jahresversicherung, das heißt, sie beziehen sich auf ein Jahr. Wenn Sie nicht kündigen, verlängern sie sich automatisch um ein Jahr. Schließen Sie einen Tarif genau für die Dauer der Reise ab (z.B. Allianz Reise-Krankenschutz oder Work & Travel) , endet der Versicherungsschutz automatisch zum angegebenen Zeitpunkt.

Auch wenn Sie nur eine einmalige Urlaubsreise im Jahr planen, sollten Sie einen Krankenversicherungsschutz für das Ausland abschließen. Je häufiger oder länger Sie reisen, desto wichtiger ist der Schutz für Sie.

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Kurz zusammen­gefasst
Allianz Illustration: Was muss ich bei der Auslandsversicherung beachten
Allianz Illustration: Was muss ich bei der Auslandsversicherung beachten
  • Für die Wahl des passenden Tarifes ist die Reisedauer und ggf. der Geltungsbereich ausschlaggebend.
  • Welche Art der Reise haben Sie geplant? Sind Sie zum Beispiel als  Urlaubsreisende:r oder im Rahmen von Work & Travel unterwegs? Dann stehen Ihnen unterschiedliche Tarife zur Verfügung.
  • Schließen Sie die Reisekranken rechtzeitig ab - noch bevor Sie im Flieger sitzen. Ein Abschluss ist zwar auch noch am Tag der Abreise möglich. Wir empfehlen Ihnen, gleichzeitig mit der Buchung der Reise eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. 
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Wissens­wert – für Urlaub und Auslands­aufenthalt
Allianz Reisekrankenversicherung: Ratgeber Reiseländer

Was sind die landesspezifischen Bestimmungen für Einreise und Ausreise? Welche Reisewarnungen und Sicherheitshinweise gibt es? Welche Krankenversicherungsleistungen benötige ich für dieses Land? Wo finde ich medizinische Hinweise zu Krankheiten und Infektionen? Infos zu Kosten und zur medizinischen Versorgung?

Finden Sie in diesen Allianz Ratgebern hilfreiche Antworten und Reiseinfos (Stand 2020) zu den Ländern: Ägypten, Australien, Bulgarien, China, FrankreichGriechenland, ItalienKanada, Kroatien, Kuba, ÖsterreichSchweiz, SpanienThailand, Türkei und USA.

Allianz Reisekrankenversicherung: Ratgeber Reiseländer
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Gibt es einen Selbstbehalt bzw. eine Selbstbeteiligung?

    Alle Allianz (Jahres-)-Reise-Krankenversicherungen, YoungTravel und Incoming Krankenschutz werden ohne Selbstbehalt angeboten.

    Die Gruppenreiseversicherung und Schülerreiseversicherung können Sie mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.

  • Kann die Auslandskrankenversicherung in der Steuererklärung angegeben werden?

    Ja, folgende Beiträge können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen:

    • Reisekrankenversicherung (Alttarife Meine Gesunde Reise, Unsere Gesunde Reise sowie die neuen Tarife Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz und Allianz Reise-Krankenschutz) sowie 
    • YoungTravel
    • Gruppen-Komplettschutz und Schüler-Komplettschutz

  • Reicht die Auslandskrankenversicherung von Kreditkarten aus?

    Hier gilt: Es kommt auf das Kleingedruckte an. Bei den meisten Kreditkarten hat der Versicherungsschutz seine Grenzen. Entweder gelten die Versicherungen nur, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde oder nur für die Inhaberin bzw. den Inhaber der Karte. Auch Selbstbeteiligungen oder Einschränkungen bis zu einem bestimmten Reisepreis (z.B. nur bis 3.000 Euro) sind üblich. Daher sollten Sie die Bedingungen sorgfältig prüfen, bevor Sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.
  • Wie erfolgt die Zahlung des Beitrags der Auslandskrankenversicherung?

    Die Beiträge zu den Auslandskrankenversicherungen werden von Ihrem Konto abgebucht. Beim Abschluss der jeweiligen Versicherung können Sie die entsprechende Bankverbindung angeben.
    Die Beiträge für den Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz werden als Jahres-Beitrag angegeben.
    Bei den Tarifen für den Allianz Reise-Krankenschutz, YoungTravel Work&Learn, Incoming Versicherung sowie Gruppen- und Schülerversicherung wird taggenau abgerechnet.
  • Was passiert ohne Auslandskrankenversicherung?

    Ohne eine private Absicherung im Ausland müssen Sie mit hohen Kosten im Krankheitsfall rechnen. Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt Behandlungskosten in der Regel nur in EU-Mitgliedstaaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland besteht. Oft werden die Kosten nur teilweise erstattet. Je nach Land werden Krankenrücktransporte oder Verlegungstransporte nicht übernommen. Beachten Sie auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen für Behandlungen nur im landesüblichen Umfang aufkommen.

    Bei Reisen nach Amerika oder außerhalb der EU sollten Sie sich auf alle Fälle mit einer privaten Reisekrankenversicherung absichern. Die GKV zahlt in diesen Ländern die Behandlungskosten grundsätzlich nicht. Da können im Notfall schnell einige Tausend Euro anfallen, die Sie aus der Urlaubskasse bezahlen müssen. 

     

Die passende Versicherung
Bestmöglich versorgt im Ausland mit der Reisekranken­versicherung
+++ Infos zu Corona und Allianz Versicherungen +++

Welche Leistungen übernimmt meine Reisekrankenversicherung, wenn ich im Ausland an Corona erkranke und heimgeholt werden muss?

Bin ich bei einer Erkrankung an COVID-19 im Ausland krankenversichert? Ja, wenn Sie eine Allianz Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Damit sind Sie auch auf Ihrer Auslandsreise umfassend geschützt. Wie ist der aktuelle Stand für Rücktransporte? Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn mir als Reisende:r aufgrund der Corona-Pandemie die Heimreise verwehrt wird? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf der Kunden-Informationsseite zum Thema Coronavirus.

Bei einer bereits bestehenden Auslandskrankenversicherung über die Allianz Private Krankenversicherungs AG gilt:

Die Reisekrankenversicherungs-Tarife der Allianz Private Krankenversicherungs-AG erstatten auch die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland bei Erkrankung an COVID-19.

Service und Kontakt
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