- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt für Kassenpatienten lediglich bei KIG 3-5, den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), also besonders schwerwiegenden Kieferfehlstellungen. Die Leistungen sind meist kostengünstig, wie z. B. bei der Verwendung von Metallbrackets. Diese glänzen silbrig und sind auf den weißen Zähnen deutlich sichtbar. Kinder und Jugendliche empfinden das eher als störend.
- Wollen Sie bei Ihrem Kind auch schon eine leichte Fehlstellung korrigieren lassen oder moderne Behandlungsmethoden nutzen? Dann sollten Sie sich die Kinderpakete Top und Premium genauer ansehen. Hier sind die MeinZahnschutz-Tarife inklusive. Das heißt, kieferorthopädische Leistungen sind bis zum 21. Geburtstag bereits von KIG 1-5 (geringe Zahnfehlstellungen bis höchster Schweregrad) eingeschlossen. Farblose Keramik- oder Minibrackets sorgen für mehr Wohlbefinden und Ihr Kind profitiert von moderner Lingualtechnik.
- Die Allianz erstattet im Top- und im Premium-Paket bis zu 90 Prozent der Kosten - auch ohne Vorleistung der GKV.
- Bitte beachten Sie: Zahnbehandlungen oder kieferorthopädischen Maßnahmen werden nicht erstattet, wenn sie bei Vertragsabschluss bereits begonnen, geplant oder angeraten waren. Diese Leistungen sind grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen. Deshalb ist der frühzeitige Abschluss einer Zusatzversicherung für Kinder so wichtig.
- Mehr Informationen zu Zahnzusatzversicherung für Kinder und zur Frage "Was kostet eine Zahnspange?" finden Sie in den Ratgebern.
- Tipp: Leistungen für Kieferorthopädie sind in den Kinderpaketen Top und Premium inklusive.
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