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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Haus-Haft­pflicht­versicherung schützt Haus- und Grund­besitzer, vor hohen Folge­kosten, wenn Dritte in Ver­bindung mit Ihrer Immobilie oder Ihrem Grund­stück zu Schaden kommen. Stürzt zum Bei­spiel ein Dach­ziegel von Ihrem Haus auf ein fremdes Auto, leistet Ihre Haus­haft­pflicht Schadens­ersatz.
  • Die Haus-Haftpflichtversicherung oder auch Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung ist vor allem sinn­voll für Haus­besitzer, die ihre Immobilie vermieten oder anderen über­lassen. Wer selbst in seinem Eigen­heim wohnt, ist in der Regel mit einer Privathaft­pflicht ausreichend abgesichert.
  • Bei der Allianz schließen Sie den Haus-Haft­pflicht­schutz als Zusatz­baustein zur Wohn­gebäude­versicherung ab. Die umfang­rei­chen Leistungen schützen Sie unter anderem bei Sach- und Personen­schäden – bis zu einer Ver­sicherungs­summe von 75 Millionen Euro.
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Zusatzschutz für Ihre Immobilien
Von jedem Gebäude bzw. Grund gehen Gefahren aus, die Sie als Eigen­tümer kaum alle im Blick behalten können. Die Haus-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor unkalkulierbaren finanziellen Folgen, wenn andere durch Ihr Haus oder Grundstück einen Schaden erleidern. Das bedeutet im Detail:

Als Hausbesitzer sind Sie verantwortlich für den sicheren Zustand Ihres Hauses, des dazugehörigen Grundstück und des Gehwegs. Verletzt sich zum Beispiel ein Passant, da der Gehweg nicht ausreichend gestreut war, ein Dachziegel stürzt auf ein parkendes Auto vor Ihrem Haus und beschädigt es oder ein Mieter von Ihnen stürzt im Treppenhaus, weil die Beleuchtung kaputt war, werden Sie als Eigentümer zur Verantwortung gezogen. 

Schlimmstenfalls haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Haus-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche – oder wehrt unberechtigte ab.

Bei der Allianz können Sie denn Haus-Haft­pflicht­schutz als Baustein zur Wohn­gebäude­versicherung abschließen.

Wohngebäude-Tarif inklusive Haus-Haftpflichtschutz berechnen
Wir beraten Sie gerne persönlich zum Thema Wohngebäudeversicherung und Haus-Haftpflichtschutz
Alles zu den Leistungen, weiteren Bausteinen und Tarifen der Wohngebäudeversicherung
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Drei besondere Vorteile
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Im Überblick
Der Zusatzbaustein unserer Wohngebäude­versicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögens­schäden ab, die durch Gefahrenquellen auf Ihrem Grundstück entstehen. Schutz besteht zum Beispiel auch bei Schäden durch Umbauarbeiten oder Abwasser.
 
Passiert fremden Personen oder deren Eigen­tum etwas auf Ihrem Grund­stück, schützt der Allianz Haus-Haft­pflicht­schutz Sie vor hohen Folge­kosten. Die Allianz prüft, ob und in welcher Höhe Schadens­ersatz­pflicht gegenüber geschädigten Personen besteht. Ist der Anspruch berechtigt, über­nimmt Ihr Haus-Haft­pflicht­schutz den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungs­summe. Un­be­rechtigte Ansprüche wehrt die Allianz für Sie ab – notfalls vor Gericht.

Der Haus-Haftpflichtschutz der Allianz greift auch bei Schäden, die häusliche Abwässer im Gebäude selbst oder durch Rück­stau im Straßen­kanal verursachen. Kommen Dritte durch Abwasser zu Schaden, deckt die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung Kosten für Reparaturen, medizinische Behandlungen und Co. ab.

Wichtig: Der Haus-Haft­pflichtschutz ist nicht für jeden Wasserschaden zuständig. Zerstört Abwasser zum Beispiel Ihr eigenes Mobiliar, liegt kein Haft­pflicht­schaden vor. In diesem Fall springt Ihre Allianz Hausratversicherung ein.

Gestalten Sie Ihre Immobilie um, sichert der Haus-Haft­pflicht­schutz Sie auch bei Schäden durch Umbau­arbeiten ab. Dazu zählen zum Beispiel Erweiterungs-, Renovierungs- und Sanierungs­arbeiten ein­schließ­lich anfallender Ab­bruch­arbeiten. Voraus­setzung ist, dass die fest­gelegte Eigen­schaft des Gebäudes (z. B. Ein- oder Zwei­familien­haus) trotz der Bau­maß­nahmen erhalten bleibt oder durch den Um­bau erreicht wird. Die Bau­summe ist unbegrenzt.

Als Eigenheimbesitzer beschränkt sich Ihre Instandhaltungspflicht nicht nur auf das Wohngebäude. Sie umfasst auch dazugehörige Anlagen, Plätze und Wege. Der Haus-Haftpflichtschutz der Allianz deckt deshalb alle Haftpflicht-Risiken ab, die zur versicherten Immobilie gehören. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Nebengebäude (z.B. Garagen, Gartenhäuser)
  • Gemeinschaftsanlagen (z.B. Kinderspiel-, Wäschetrocken- und Mülltonnenstellplätze)
  • Schwimmbecken, Teiche und Biotope
  • Versitz- oder Sickergruben bzw. Hauskläranlagen
  • selbst genutzte Antennenanlagen und Flüssiggastanks
  • Zugänge und Wege
Der Allianz Haus-Haftpflichtschutz sichert nicht nur Sie selbst als Grund- und Hausbesitzer ab. Sondern auch Personen, die Sie per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung Ihrer Immobilie beauftragt haben.
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Das passende Produkt für Sie
 

Allianz Zusatzbaustein

 Haus-Haftpflicht 

zur Wohngebäudeversicherung

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Versicherungs­summe

Versicherungs­summe

75 Millionen Euro

Abwasserschäden

Abwasserschäden

Zum Gebäude gehörende Nebengebäude, Garagen, Gemeinschaftsanlagen

Zum Gebäude gehörende Nebengebäude, Garagen, Gemeinschaftsanlagen

Umbauarbeiten

Umbauarbeiten

Umweltschäden nach USchadG

Umweltschäden nach USchadG

bis 75 Millionen Euro

BESONDERE LEISTUNGEN

BESONDERE LEISTUNGEN

Betrieb von Photovoltaik-, Solar-, Erdwärmeanlagen

Betrieb von Photovoltaik-, Solar-, Erdwärmeanlagen

Regressverzicht bei Angehörigen als Miteigentümern

Regressverzicht bei Angehörigen als Miteigentümern

IHRE OPTIONEN - Sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Versicherungsschutz

IHRE OPTIONEN - Sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Versicherungsschutz

Öltank-Haftpflichtschutz

Öltank-Haftpflichtschutz

Als Baustein zur Wohngebäudeversicherung wählbar

Unsere Tarif-Leistungen im Detail
Versicherungsbedingungen und Dokumente

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungsbedingungen zeigen eine beispielhafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungsbedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungsschutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antragsstellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

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Gut zu wissen
Eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung macht Sinn für Haus- und Grund­eigen­tümer, die ihre Immo­bilie ver­mieten oder jemandem über­lassen.

Wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern zum Bei­spiel an jemanden vermieten, haben Sie eine Verkehrs­sicherungs­pflicht. Sprich: Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrem Eigen­tum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Wer seinen Eigentümer­pflichten nicht nach­kommt, ist für die Folgen ver­antwortlich. Möchten Haus­besitzer finanziell nicht im vollen Umfang für Schäden Dritter haften, ist eine Haus­haft­pflicht­versicherung empfehlens­wert.

Eine Haus­haft­pflicht ist nicht notwendig, wenn Sie selbst in Ihrem Eigenheim wohnen und eine private Haftpflichtversicherung haben. Das gilt auch, wenn Sie als Eigentümer eines Zwei­familien­hauses eine Einheit selbst bewohnen. Vermieter gewerb­licher Objekte schließen statt einer Haus­haft­pflicht eine betriebliche Haft­pflicht­versicherung ab.

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Wie viel kostet mich der Extraschutz?
Die ­Versicherungskosten für die Haushaftpflicht variieren je nach Immobilie und Leistungs­umfang. Ver­mieter können die Beiträge auf ihre Mieter umlegen.
 

Was eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für die individuellen Haus-­Haft­pflicht­versicherungskosten sind unter anderem Alter, Zustand und Lage des Gebäudes relevant. Aber auch, welche Gefahren der Haft­pflicht­schutz abdeckt.

Bei der Allianz erhalten Sie eine Wohn­gebäude­versicherung bereits ab 14,03im Monat. Ergänzen Sie den Gebäudeschutz mit dem Baustein Haus-Haft­pflicht­schutz, fällt der Beitrag etwas höher aus.

Grundlage der Berechnung: 

  • EFH/ZFH in 17424 Neuhof
  • Baujahr 2024
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63
  • Gesamtwohnfläche 100 qm mit ausgebautem Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Laufzeit 1 Jahr / Mit Lastschrift / monatliche Zahlweise
  • Tarif Basis mit 150 Euro Selbstbeteiligung

Ja, für Vermieter sind Kosten einer Haus­haft­pflicht­versicherung auf Mieter umleg­bar. Das bedeutet: Vermieten Sie Ihre Immobilie, dürfen Sie die Beiträge Ihrer Haushaftpflichtversicherung als Neben­kosten angeben und somit an Ihre Mieter weiter­reichen.

Als umlagefähige Nebenkosten gelten auch Beiträge von Gebäude­versicherungen, die Ihre Immobilie gegen Feuer, Sturm, Hochwasser und sonstige Elementarschäden absichern.

Vermieter können die Haus-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Bei Eigenheimbesitzern kann es daher vorkommen, dass die Haushaftpflicht in der Steuererklärung nicht anerkannt wird. Eine Haus-Haftpflichtversicherung kann das Finanzamt unter Umständen zu den Sachversicherungen zählenSteuerlich geltend machen können Sie meist nur Versicherungen, die der persönlichen Absicherung und Vorsorge dienen. Darunter fällt zum Beispiel Ihre private Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung

Details zur steuerlichen Absetzbarkeit klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, da die Allianz keine Steuerberatung leisten kann.

Wohngebäude-Tarif inklusive Haus-Haftpflichtschutz berechnen
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Häufige Fragen
  • Wann brauche ich eine Haus-Haftpflichtversicherung?

    Eine Haus-Haftpflichtversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Grund- oder Hausbesitzer sind und Ihre Immobilie vermieten bzw. anderen überlassen. Die Haushaftpflicht ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll als Schutz vor finanziellen Folgen, wenn jemand durch Ihre Immobilie zu Schaden kommt.

    Heizen Sie mit Öl, ist zusätz­lich eine Heizöltank-Haftpflichtversicherung zu empfehlen.

     

  • Was deckt die Haushaftpflicht­versicherung ab?

    Der Allianz Haus-Haftpflichtschutz deckt mit Ihren Leistungen unter anderem Sach-, Personen- und Vermögens­schäden ab, die anderen in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grund­stück entstehen. Die Allianz prüft, ob gegen Sie erhobene Schadens­ersatz­ansprüche berechtigt und Sie zur Entschädigung ver­pflichtet sind. Falls ja, erhalten die Geschädigten Schadens­ersatz. Und zwar schnell und un­büro­kratisch, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe. Sind die Ansprüche an Sie zu hoch oder un­ge­recht­fertigt, bieten wir Ihnen Rechtsschutz und wehren die Forderungen für Sie ab – kostenfrei.
  • Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein unbebautes Grundstück?

    Für ein unbebautes Grundstück bis 3.000 Quadratmeter ist kein separater Haus-Haftpflichtschutz notwendig. Vorausgesetzt, Sie haben bei der Allianz bereits eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • In welchen Fällen springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht­versicherung ein?

    Ihre Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung greift, wenn Dritten auf Ihrem Grund und Boden durch Ihre Nach­lässig­keit Schäden entstehen. Ihre Haushaftpflicht springt zum Beispiel ein, wenn ...

    • Sie im Winter Ihre Räum- und Streu­pflicht ver­nach­lässigen und ein Fuß­gänger vor Ihrem Haus ausrutscht.
    •  jemand im Treppen­haus Ihrer Immobilie stürzt, weil Sie nicht für aus­reichende Be­leuchtung gesorgt haben.

    Zusätzlich ist Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Bauherr bei Umbau­arbeiten mit­versichert. Dazu gehören unter anderem Erweiterungs-, An- und Zusatz­bauten. Und Renovierungs- und Sanierungs­arbeiten – ein­schließ­lich hierbei anfallender Abbruch­arbeiten. Bauen Sie ein neues Haus, greift die Haus­haft­pflicht­versicherung nicht. Dann brauchen Sie eine separate Bauherren-Haftpflicht.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz durch meine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht­versicherung?

    In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert sind Besitz und Vermietung Ihres Hauses in Deutschland.
  • Wer ist in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert?

    Im Allianz Baustein Haus-Haftpflichtschutz sind neben Ihnen als Grund­besitzer auch Per­sonen mitversichert, die Sie im Zusammen­hang mit der ver­sicherten Immobilie beauftragen. Dazu zählen zum Beispiel Haus­meister, Haus­verwaltung oder Winter­dienst.
Service und Kontakt
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