Wanderin mit Rucksack in den Alpen

Beitrag für eine Einzelperson für den Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz bei Reisen innerhalb eines Jahres bis max. 56 Tage

Ab 13,90 € pro Jahr

Ausgezeichneter Versicherungs­schutz im Ausland

Stiftung Warentest vergab im Test für den Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz die Note "SEHR GUT".

Reisekrankenversicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
Gehört für alle Reisen ins Gepäck
  • Das Produkt Reisekrankenversicherung heißt bei uns Allianz Reise-Krankenschutz.
  • Eine leistungsstarke Reisekrankenversicherung garantiert Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung, wenn Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben.
  • Wichtig ist diese Versicherung, weil Sie Behandlungskosten im Ausland in der Regel selber tragen müssen.
  • Ob Alleinreisende, Familien mit Kindern oder Langzeiturlauber:in – die Allianz bietet für alle eine passende Reisekrankenversicherung – auch last minute am Tag der Abreise.
  • Neue Services bei der Allianz: Die Reisekrankenversicherung übernimmt jetzt auch Bergungs- und Rettungskosten, organisiert und bezahlt eine Kinderbetreuung sowie die An- und Rückreise einer nahestehenden Person. Details siehe unten.
  • Informationen zum Allianz Reise-Krankenschutz und zur Corona-Pandemie.
Die Leistungen im Überblick
Illustration Info: Gut zu wissen
Tipp
Illustration Info: Gut zu wissen
Erkranken Sie im Ausland kann eine ärztliche Betreuung teuer werden, oftmals sogar teurer als in Deutschland. Da Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung diese nicht oder nur teilweise bezahlt, können Sie als unversicherte:r Reisende:r auf hohen Kosten sitzen bleiben. Die Reisekrankenversicherung schließt mit umfassenden Leistungen diese Versicherungslücke.
Tarif­unterschiede
Wenn Sie auf der Suche nach der besten Reisekrankenversicherung für Ihre Bedürfnisse sind, spielen meist nicht nur die Leistungen, sondern auch die Kosten eine Rolle. Mit welchem Tarif Sie aber wirklich sparen, hängt unter anderem von der Reisedauer und der Anzahl der Personen ab.
Allianz - Grafik: Infobutton

Vergleichen Sie jetzt, welche Versicherung am besten zu Ihnen passt und schließen Sie Ihre Reisekrankenversicherung ganz einfach online ab.

  • Ab 13,90 Euro pro Jahr gibt es den Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz für Einzelpersonen.
  • Für Familien geht es ab 29,90 Euro pro Jahr los. Beide Tarife gelten für Reisen bis zu maximal 56 Tage.
  • Ab 1,90 Euro für Einzelpersonen / 3,90 Euro für Familien pro Reise bietet der Allianz Reise-Krankenschutz umfassenden Schutz für lange Reisen ab einem Tag (bis maximal 365 Tage).
Allianz - Grafik: Infobutton
Das spricht für den Allianz Reise-Kranken­schutz
Das passende Produkt für Sie
 

für Einzelpersonen

Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz

Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen

für Familien

Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz

Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen

für lange Reisen

Allianz Reise-Krankenschutz

Reisen ab 1 bis 365 Tage

Reisedauer

Reisedauer

jeweils maximal 56 Tage

Reisedauer

jeweils maximal 56 Tage

Reisedauer

1 bis 365 Tage (bis 1 Jahr)

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Vertragslaufzeit

Vertragslaufzeit

1 Jahr
Vertragslaufzeit

1 Jahr
 

Vertragslaufzeit

je nach gewählter Reisedauer – mindestens 1 Tag

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist

Spätestens 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres

Kündigungsfrist

Spätestens 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres
 

Kündigungsfrist

Versicherung endet automatisch, keine Kündigung notwendig
LEISTUNGEN

LEISTUNGEN

LEISTUNGEN

LEISTUNGEN

100 % Kostenerstattung für notfallbedingte ärztliche Behandlung auch im Krankenhaus (stationär)

100 % Kostenerstattung für notfallbedingte ärztliche Behandlung auch im Krankenhaus (stationär)

100 % Kostenerstattung für notfallbedingte ärztliche Behandlung auch im Krankenhaus (stationär)



 

100 % Kostenerstattung für notfallbedingte ärztliche Behandlung auch im Krankenhaus (stationär)

100 % Kostenerstattung bei einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19

100 % Kostenerstattung bei einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19

100 % Kostenerstattung bei einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19

100 % Kostenerstattung bei einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19

100 % Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

100 % Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

100 % Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel



 

100 % Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

100 % Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen

100 % Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen

100 % Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen

100 % Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen

Bergung und Rettung

Bergung und Rettung

Bergung und Rettung

Bergung und Rettung

100 % Kostenerstattung für Krankenrücktransport

100 % Kostenerstattung für Krankenrücktransport

100 % Kostenerstattung für Krankenrücktransport

100 % Kostenerstattung für Krankenrücktransport

100 % Kostenerstattung bei Überführung im Todesfall

100 % Kostenerstattung bei Überführung im Todesfall

100 % Kostenerstattung bei Überführung im Todesfall

100 % Kostenerstattung bei Überführung im Todesfall

UNTERSTÜTZUNG FÜR ANGEHÖRIGE UND BEGLEITPERSONEN

UNTERSTÜTZUNG FÜR ANGEHÖRIGE UND BEGLEITPERSONEN

UNTERSTÜTZUNG FÜR ANGEHÖRIGE UND BEGLEITPERSONEN

 

 

 

UNTERSTÜTZUNG FÜR ANGEHÖRIGE UND BEGLEITPERSONEN

Kinderbetreuung (inkl. Organisation)

Kinderbetreuung (inkl. Organisation)

Kinderbetreuung (inkl. Organisation)

Kinderbetreuung (inkl. Organisation)

An- und Rückreise einer nahestehenden Person (inkl. Organisation)

An- und Rückreise einer nahestehenden Person (inkl. Organisation)

An- und Rückreise einer nahestehenden Person (inkl. Organisation)



 

An- und Rückreise einer nahestehenden Person (inkl. Organisation)

Rückreise einer Begleitperson

Rückreise einer Begleitperson

Rückreise einer Begleitperson

Rückreise einer Begleitperson

Besuchsfahrten von Begleitpersonen

Besuchsfahrten von Begleitpersonen

Besuchsfahrten von Begleitpersonen

Besuchsfahrten von Begleitpersonen

Kostenerstattung im Rahmen der inkludierten Sport & Aktiv-Versicherung

Kostenerstattung im Rahmen der inkludierten Sport & Aktiv-Versicherung

Kostenerstattung im Rahmen der inkludierten Sport & Aktiv-Versicherung

Kostenerstattung im Rahmen der inkludierten Sport & Aktiv-Versicherung

SERVICELEISTUNGEN IM AUSLAND

SERVICELEISTUNGEN IM AUSLAND

SERVICELEISTUNGEN IM AUSLAND

SERVICELEISTUNGEN IM AUSLAND

Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline

Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline

Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline

Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline

Allianz Travel App

Allianz Travel App

Allianz Travel App

Allianz Travel App

Kinder bis 21. Geburtstag kostenlos mitversichert

Kinder bis 21. Geburtstag kostenlos mitversichert

Kinder bis 21. Geburtstag kostenlos mitversichert

Kinder bis 21. Geburtstag kostenlos mitversichert

Ihre Kosten

Ihre Kosten

Ab 13,90 € pro Jahr

Ihre Kosten

Ab 29,90 € pro Jahr

Ihre Kosten

Ab 1,90 € / 3,90 € pro Reise

Bisherige Kunden haben uns bewertet
Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
+++ Infos zu Corona und Allianz Versicherungen +++

Welche Leistungen übernimmt meine Reisekrankenversicherung, wenn ich im Ausland an Corona erkranke?

Bin ich bei einer Erkrankung an COVID-19 im Ausland krankenversichert? Ja, wenn Sie eine Allianz Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie auch auf Ihrer Auslandsreise im versicherten Umfang geschützt.

Die gute Nachricht für Sie als Allianz Kunde oder Kundin?

Sofern für das Reiseziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde, besteht im Rahmen der Reise-Krankenversicherung Versicherungsschutz, auch wenn laut Versicherungsbedingungen generell Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Bei einer bereits bestehenden Auslandskrankenversicherung über die Allianz Private Krankenversicherungs AG gilt:

Die Reisekrankenversicherungs-Tarife der Allianz Private Krankenversicherungs-AG erstatten auch die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland bei Erkrankung an COVID-19.

Wie müssen Sie vorgehen?

Finden Sie weitere Antworten auf der Kundeninformationsseite rund um Coronavirus, COVID-19 und die damit verbundenen Versicherungsleistungen der Allianz.

Tarif­wahl
Ihr Partner überrascht Sie mit einem Kurzurlaub, die Familie plant eine 14-tägige Rundreise und der Langzeiturlauber nimmt sich für ein halbes Jahr eine Auszeit vom Job: Der Tarif  für Ihre Allianz Reisekrankenversicherung richtet sich nach der Dauer Ihrer Reise. Je nach Tarif gilt der Rundumschutz für jede Reise bis zu maximal 56 Tage (Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz) oder bei längeren Reisen bis zu 365 Tage (Allianz Reise-Krankenschutz).
Beispiel­fälle
Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm genug. Gut, wenn Sie sich dabei auf einen starken Partner verlassen können, der Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung sichert. Die Reisekrankenversicherung bietet dabei wertvolle Unterstützung – wie in diesen drei Beispielfällen:
Unser Hinweis

Egal wohin es geht: Ob Sie einen Kurztrip in europäische Metropolen wie z.B. Paris, London oder Madrid, einen Strandurlaub auf Mallorca oder eine Fernreise in die USA planen: Mit der Reisekrankenversicherung verlassen Sie sich auf leistungsstarken Krankenschutz weltweit

Im Krankheitsfall genießen Sie den Status eines Privatpatienten; die Allianz übernimmt die Kosten.

Allianz - Allianz-Reisekrankenversicherung: Weltkarte zum Versicherungsschutz nach Ländern
Wissenswert – für Urlaub und Auslands­aufenthalt
Allianz Reisekrankenversicherung: Ratgeber Reiseländer

Was sind die landesspezifischen Bestimmungen für Einreise und Ausreise? Welche Reisewarnungen und Sicherheitshinweise gibt es? Welche Krankenversicherungsleistungen benötige ich für dieses Land? Wo finde ich medizinische Hinweise zu Krankheiten und Infektionen? Infos zu Kosten und zur medizinischen Versorgung?

Finden Sie in diesen Allianz Ratgebern hilfreiche Antworten und Reiseinfos (Stand 2021) zu den Ländern: Ägypten, Australien, Bulgarien, China, FrankreichGriechenland, ItalienKanada, Kroatien, Kuba, Österreich
Schweiz, SpanienThailand, Türkei und USA.

Allianz Reisekrankenversicherung: Ratgeber Reiseländer
Schon gewusst?
Wenn Sie allein, zu zweit, oder mit der ganzen Familie die schönste Zeit des Jahres verbringen, wollen Sie nicht nur alles gut planen und vorbereiten, sondern auch den besten Versicherungsschutz abschließen. Informieren Sie sich, welche Reisekrankenversicherung zu Ihnen passt:
Klarheit im Schadens­fall
  • ... ambulante ärztliche Behandlungen und Behandlungen im Krankenhaus.
  • ... zahnärztliche Behandlungen (z.B. schmerzstillende Zahnbehandlungen).
  • ... ein Rücktransport aus dem Ausland medizinisch nicht nur notwendig, sondern sogar wenn dieser medizinisch sinnvoll ist.
  • ... Rettung und Bergung.
  • ... Überführung aus dem oder Bestattung im Ausland.
  • ... Leistungen für nahestehende Personen und Ihre Kinder.
  • ... Sie mehrere oder längere Urlaubsreisen im Jahr machen, solange die Gesamtdauer jeder einzelnen Reise nicht über acht Wochen liegt, auch, wenn Sie nur eine einzige Reise im Jahr planen (Tarif: Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz in Kombination mit dem Allianz Reise-Krankenschutz).
  • ... Sie häufig reisen. Dann ist der Reisekrankenschutz umso wichtiger für Sie.
  • ... Sie die Versicherung vor Antritt der Reise abschließen.
  • ... Sie eine im Voraus gebuchte Aktivität verpassen oder wenn Ihre mitgeführten Sportgeräte auf der Reise bei einem Reiseanbieter beschädigt oder gestohlen werden. Außerdem Übernahme der Leihgebühr für Ersatz-Sportgeräte.
  • ... Sie in Deutschland reisen.
  • ... Sie bereits vor der Abreise erkrankt waren und die Weiterbehandlung während des Urlaubs absehbar war.
  • ... Sie die Reisekrankenversicherung erst im Urlaub abschließen und bereits erkrankt sind.
  • ... Sie im Ausland Zahnersatz benötigen – es sei denn, es ist z.B. ein provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme.
 Junges Paar mit Jeep in der Wüste
Ihre Wahl
 Junges Paar mit Jeep in der Wüste

Sie planen für ein Jahr oder länger ins Ausland zu gehen?

Dann brauchen Sie einen speziellen Versicherungsschutz, der Sie im Studium, bei der Arbeit im Ausland oder beim Weltenbummeln begleitet. Bei der Allianz Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner in Ihrer Nähe beraten wir Sie gerne persönlich zu dem für Sie passenden Tarif.

Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem medizinisch notwendigen und einem sinnvollen Krankenrücktransport?

    Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport beispielsweise dann, wenn Ihr Reisegebiet medizinisch unterversorgt ist – das trifft heute nur noch auf sehr wenige Länder zu. Medizinisch sinnvoll kann ein Rücktransport auch sein, wenn psychische und soziale Gesichtspunkte eine Heilung in der Heimat fördern. In einem solchen Fall gewährleistet unsere Auslandskrankenversicherung Ihren Rücktransport.
  • Die private Krankenversicherung zahlt meist auch im Ausland. Warum lohnt sich die Reisekrankenversicherung trotzdem?

    In vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung ist eine Reisekrankenversicherung inklusive (z.B. im Tarif AktiMed).

    Wenn Ihre private Krankenversicherung einen Bonus bei Leistungsfreiheit bezahlt, lohnt sich eine Reisekrankenversicherung zusätzlich für Sie. Diese übernimmt im Versicherungsfall die Kosten, ohne Ihren Bonus zu gefährden.

  • Wann kann ich den Vertrag zur Reisekrankenversicherung kündigen?

    Den Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz können Sie spätestens 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Der Allianz Reise-Krankenschutz gilt exakt für die im Vertrag vereinbarte Reisedauer und der Vertrag endet danach automatisch.
  • Welche Unterlagen muss ich während des Urlaubs dabeihaben?

    Die Bestätigung der Reise­kranken­versicherung in den Urlaub mitzunehmen, ist nicht unbedingt notwendig. Jedoch ist es hilfreich, wenn Sie auf der Reise Ihre Versicherungs-Nummer dabei haben. Die Versicherungs-Nummer finden Sie in Ihrer Versicherungs-Bestätigung, die Sie nach Abschluss per E-Mail erhalten. Wichtig ist zudem, die Notfall­nummer der Allianz immer griff­bereit zu haben. Die 24-Stunden-Notfall­nummer lautet: +49 89 24 44 14 200.
  • Was muss ich tun, wenn was passiert?

    Wenn Ihnen oder Ihrer Familie im europäischen Ausland etwas passiert, ist es wichtig, dass Sie beim behandelnden Arzt oder im Krankenhaus zuerst die Karte Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (EHIC) oder den EU-Versicherungsschein vorlegen.

    Im außereuropäischen Ausland ist es ausreichend, die Vertragsnummer dabei zu haben. Bitte melden Sie sich in der Notrufzentrale – die Ärztinnen und Ärzte am Telefon beraten Sie rund um die Uhr unter: +49 89 24 44 14 200. Oder per E-Mail: medizin@allianz.com

    Bitte halten Sie bereit:

    • Ihre Versicherungs-Nummer
    • Angefallene Telefonkosten können Sie nachträglich voll zurück erstattet erhalten.
    • Notieren Sie Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin und der Klinik, damit die Notrufzentrale den Kontakt herstellen kann.

     

  • Benötigen Sie einen Nachweis für ein Visum?

    Wenn Sie ein Visum benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unter der Telefonnummer 089 624 24 400 oder senden Sie eine E-Mail an service-reise@allianz.comBitte geben Sie Ihre Versicherungs-Nummer an, die Reise- und Personendaten sowie das gewünschte Reiseland, für das Sie ein Visum benötigen.
  • Kann ich die Reisekrankenversicherung in der Steuererklärung geltend machen?

    Die Beiträge zur Reisekrankenversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungs­pflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie der Reisekrankenversicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig.

    Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der Reisekrankenversicherung nicht möglich.

    Wo werden die Beiträge eingetragen? Diese können Sie im Formular "Vorsorgeaufwand" in die entsprechende Zeile eintragen.

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