Erfahren Sie alles über die private Krankenversicherung für Selbstständige.
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Private Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige

  • Sie sind haupt­beruflich selbsts­tändig, Frei­berufler:in oder Existenz­gründer:in? Dann können Sie sich für die private Kranken­ver­sicherung mit starken Leistungen entscheiden. Denn Ihre Gesundheit ist existenziell und Sie sollten bestens abgesichert sein.
  • Besonders attraktiv ist die hohe Selbstbeteiligung von bis zu 30 Prozent und eine Beitragsrückerstattung von bis zu 40 Prozent bei Leistungsfreiheit. Die Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm sind hiervon ausgenommen!
  • Weiterer Vorteil: Ihre Beiträge in der privaten Kranken­versicherung sind unter Umständen sogar günstiger als in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung. Woran das liegt, lesen Sie hier
  • Die neuen Tarife bieten Ihnen hohe Flexibilität und ein hervor­ragendes Preis-­Leistungs­verhältnis. Zudem sind in allen Tarifen viele Familien­leistungen inklusive.
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Ihre Vorteile
Selbst­ständige, Frei­beruf­lerinnen und Free­lancer profitieren bei der Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung von vielen Vorteilen. Dazu zählen beispiels­weise die hohe Flexi­bilität bei der Tarif­wahl und die wähl­bare Höhe der Selbst­beteili­gung. Sie managen Ihr Business souverän und behalten alle Unter­lagen im Blick - genauso wie in der Allianz Gesundheits-App.
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Haben Sie noch Fragen?

Beiträge für die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung (GKV) steigen jährlich an. Der monat­liche Höchst­beitrag liegt heute bereits über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahres­einkommen ab 69.300 Euro oder für Selbst­ständige ist der Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung (PKV) möglich.

Finden Sie jetzt heraus, ob sich ein Wechsel in die Allianz Private Kranken­ver­sicherung lohnt & sichern Sie sich ein unverbind­liches Angebot!

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So geht's
Mit dem modu­laren Aufbau des Tarifs Mein­Gesundheits­schutz sind Sie flexibel und bauen sich Ihren indivi­duellen Schutz einfach selbst. Sie entscheiden, welche Bau­steine am besten zu Ihren Bedürf­nissen passen.
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Wählen Sie zwischen dem leistungs­starken Mein­Gesundheits­schutz Plus oder dem Premium­paket Mein­Gesundheits­schutz Best für Ihre Absicherung beim Arzt­besuch oder im Kranken­haus. Im Pre­mium­paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Er­stattungs­beträge.
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Ent­scheiden Sie sich für die Selbt­beteili­gung, die am besten für Sie geeignet ist. Die Selbst­beteili­gung ist immer auf einen Maximal­betrag begrenzt.

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung
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Wählen Sie den Zahn­schutz in der Höhe, die für Sie persön­lich passend ist. So erhalten Sie starke Leistungen bei Zahn­ersatz, Zahn­behand­lung und Kiefer­ortho­pädie. Die Höhe der Kosten­erstattung können Sie auch hier indivi­duell entscheiden.

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
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Unsere Empfehlung: Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt höhere Leistungen in Anspruch nehmen? Mit dem Baustein Meine­Wechsel­option bleiben Sie flexibel und können bis zu dreimal Ihren Tarif für höhere Leistungen anpassen - und das ohne erneute Gesundheits­prüfung.
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In allen Tarifen enthalten:
  • 100 % der ambulanten Arztleistungen
  • 100 % bei Krankenhausaufenthalt
  • 100 % für Heilmittel
  • 100 % für Hilfsmittel
  • 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug
  • Bis zu 40 % Beitragsrückerstattung
Unsere Tarif-Leistungen im Detail
Dokumente der aktuellsten Tarif­generation. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarif­generationen abweichen können.

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungs­bedingungen zeigen eine beispiel­hafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungs­bedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungs­schutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antrags­stellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

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Individuell und sicher
Mit den Zusatz­bau­steinen können Selbst­ständige oder Frei­berufler:innen in der privaten Kranken­versicherung ihren Gesund­heits­schutz zusätzlich ergänzen. Zum Beispiel mit der für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen unverzicht­baren Kranken­tage­geld­versicherung oder der Beitrags­entlastung im Alter.
  • Krankentagegeld

    Die Kranken­tage­geld­versicherung bietet einen Versicherungs­schutz für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen vor Verdienst­ausfall. Wenn Selbst­ständige in die private Kranken­versicherung wechseln, erhalten sie nicht auto­matisch eine Lohnfort­zahlung bei Arbeits­unfähig­keit. Deshalb ist der Zusatz­baustein "Kranken­tagegeld" für Selbst­ständige unab­dingbar. Bitte beachten Sie, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Kranken­tagegeld­versicherung nicht abgesichert werden können.
  • MeineWechseloption

    Ihren Versicherungs­schutz können Sie bis zu Ihrem 50. Geburtstag dreimal ohne neue Risiko­prüfung in einen leistungs­stärkeren Tarif der Serie MeinGesundheits­schutz erhöhen. Der Tarif MeineWechsel­option kann bis zum 46. Lebens­jahr abgeschl­ossen werden. Beachten Sie, dass dies nur zeitgleich mit dem Abschluss eines neuen MeinGesundheits­schutz Plus oder Best Tarifes erfolgen kann.
  • Garantierte Beitragsentlastung

    Mit der Vorsorge­komponente V können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige im Alter senkenlebens­lang und garantiert. Ab dem Alter von 65 Jahren zahlen Sie so bis zu 80 Prozent weniger im Monat. Die Ein­zahlungen sind im Rahmen der zugrunde liegenden Tarife der Voll­versicherung steuerlich absetzbar.
  • Pflegezusatzversicherung

    Eine Pflege­zusatz­versicherung der Allianz schließt für Sie die finanzielle Lücke, die die private Pflege­pflicht­versicherung nicht abdeckt. Sie erhalten ein Pflege­tagegeld, mit dem Sie z.B. wichtige Gesundheits­leistungen für Frei­berufler:innen oder Selbst­ständige abdecken können. Warum für Sie die private Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll ist, finden Sie mit unserem Rat­geber heraus.
  • Krankenhaustagegeld

    Mit dem Kranken­haus­tage­geld sind Sie finanziell gut abge­sichert, falls ein Kranken­haus­aufenthalt erforderlich ist. Das Kranken­haus­tage­geld steht Ihnen zur freien Ver­fügung, um zum Beispiel zusätz­liche Kosten abzu­decken.
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Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
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Es geht um Ihr Geld
Sie fragen sich, wie Sie Ihre Beiträge redu­zieren können? Zum Beispiel mit einem höheren Selbst­behalt in der privaten Kranken­ver­sicherung. Mit der Beitrags­rück­erstattung bekommen Sie sogar un­kompliziert Geld zurück, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Zudem sind die steuer­lichen Aspekte zu beachten.
  • Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige

    Das Prinzip der Selbst­beteiligung kennen Sie vermutlich aus der Auto­versicherung: Wer einen Teil des Kosten­risikos selbst trägt, spart bei den Beiträgen zur Versicherung. Das ist bei der privaten Krankenversicherung mit der Selbst­beteiligung ähnlich. Je höher der vereinbarte Selbst­behalt in der privaten Kranken­versicherung für Selbst­ständige, desto geringer fallen die Beiträge aus. 
    Privat kranken­versicherte Selbst­ständige oder Frei­berufler­:innen profitieren bei einem hohen Selbst­behalt in der privaten Kranken­ver­sicherung von einer deutlichen Beitrags­ersparnis.

    • Unabhänging von Ihrem Gesundheitszustand, haben Sie die Möglichkeit Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm in Anspruch zu nehmen, ohne dass Ihre gewählte Selbstbeteiligung hiervon betroffen ist.

    Die Allianz bietet private Kranken­versicherungen für Frei­berufler:innen und Selbst­ständige mit drei ver­schiedenen Selbst­behalten an:

    • 30 Prozent Selbst­beteiligung, max. 1.500 Euro je Kalenderjahr
    • 10 Prozent Selbst­beteiligung, maximal 500 Euro je Kalenderjahr
    • ohne Selbst­beteiligung
  • Beitragsrückerstattung (BRE) bis insgesamt 40 Prozent

    Wenn Sie für ein abgelaufenes Jahr keine Rechnungen einreichen, zahlen wir Ihnen einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Sie erhalten dann eine garantierte Beitrags­rück­erstattung (BRE) von 10 Prozent in allen Tarifen. Nach dem ersten Jahr gibt es einen zusätzlichen erfolgs­ab­hänigen Bonus von 15 Prozent, nach zwei Jahren 20 Prozent, nach drei Jahren 25 Prozent. Ab dem vierten Jahr sind es 30 Prozent Bonus zusätzlich! Somit sind insgesamt bis zu 40 Prozent Beitrags­rück­erstattung möglich.

    • Ihre Beitragsrückerstattung wird nicht gemindert, wenn Sie Rechnungen für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm einreichen. Das heißt Sie erhalten in diesem Fall trotzdem einen Teil Ihrer Beiträge zurück.

    Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus, sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt, werden jährlich neu festgelegt.

  • Steuerliche Aspekte bei einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige

    Kann man als Selbst­ständige:r die private Kranken­versicherung von der Steuer absetzen? Ja, Sie können als selbst­ständige Person Ihren Beitrag für die private Kranken­versicherung ganz oder teil­weise von der Steuer absetzen. Die Beiträge sind als Vorsorge­auf­wendungen prinzipiell in vollem Umfang steuerlich berück­sichtigungs­fähig. Dies gilt nicht nur für Ihre eigenen Versicherungs­beiträge, sondern gegebenen­falls auch für die Ihrer Familien­mitglieder.

    Allerdings gilt dies generell nur für Leistungen im Rahmen der soge­nannten Basis­absicherung. Das heißt, wenn Ihre private Kranken­versicherung zum Beispiel spezielle Wahl­leistungen (wie Einbett­zimmer) im Kranken­haus bein­haltet, ist der Beitrags­anteil dafür nicht steuerlich absetzbar. Ebenfalls nicht absetzbar ist das Kranken­tage­geld bzw. Kranken­geld der gesetz­lichen Kranken­kasse. Einen Nach­weis über die Höhe der abzugs­fähigen Beiträge bekommen Sie von der Allianz Privaten Kranken­versicherung automatisch am Anfang des Jahres zugeschickt.

  • Sparen mit dem Wechselvorteil

    Wechseln Sie zur Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rück­erstattung (BRE) ein – ab dem ersten Jahr, in dem Sie privat kranken­versichert sind! Ihre leistungs­freie Vor­versicherungs­zeit wird Ihnen beim Wechsel auf Ihre Staffel der Beitrags­rück­erstattung angerechnet. Das erhöht Ihren Bonus auf bis zu 40 Prozent Beitrags­rück­erstattung. Dieser Wechsel­vorteil gilt, wenn Sie von einer gesetzlichen Kranken­ver­sicherung oder einer privaten Kranken­ver­sicherung zur Allianz wechseln. Der Wechsel­vorteil gilt auch für Neu­kunden und Neu­kundinnen.

    Das Bestätigungs­formular für die Leistungs­freiheit bei der gesetzlichen Kranken­versicherung und bei der privaten Kranken­versicherung können Sie direkt online herunter­laden. Sie möchten mehr dazu wissen? Wir beraten Sie gerne.

Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprech­partner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Kurz zusammengefasst
Ihre Gesundheit wird davon profitieren, zum Beispiel mit den hervor­ragenden Vorsorge­programmen und ausgezeichneten Familienleistungen. Erstklassige Versorgung für zahnmedizinische, stationäre und ambulante LeistungenDenn eine gute Gesundheit ist die Basis für Ihre Existenz.
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MeinVorsorgeprogramm
Als Selbst­ständ­ige:r ist es wichtig, dass Sie in Ihre Ge­sund­heit in­ves­tieren. In der pri­vaten Kran­ken­ver­sicher­ung der Allianz be­kom­men Sie um­fass­ende Vor­sorge­lei­stung­en, ohne ex­tra für diese zahlen zu müssen. Sie sind auf ent­sprech­ende Höchst­bei­träge begrenzt, die in der Regel voll­kommend aus­reichend sind. Die folgenden Leistung­en werden ab dem 21. Ge­burtstag pro Kalender­jahr, ohne jegliche Selbst­beteili­gung und ohne Einfluss auf Ihre Beitrags­rück­erstattung, über­nommen:
Krebsvorsorge
  • Darm - Darmspiegelung (alle 5 Jahre)
  • Darm - Immunologischer Stuhltest
  • Harnblase
  • Haut
  • Allgemeine Krebsvorsorge für Frauen
  • Mammographie
  • Allgemeine Krebsvorsorge für Männer
Check-Up
  • Herz-Kreislauf-Gefäß
  • Lunge
  • Niere
Screenings
  • Glaukom
  • Hepatits B- / C-Virsuinfektionen
  • Osteoporose
  • Bauchschlagader für Männer (alle 5 Jahre)
  • Chlamydien (bereits ab dem 16. Geburtstag)

 

 

 

 

Impfungen
  • Standard- und Indikationsimpfungen nach Empfehlungsliste der STIKO
Zahnprophylaxe
  • Professionelle Zahnreinigung (1x jährlich)
  • Kontrolluntersuchung (2x jährlich)
Gesundheitskurse
  • MeinGesundheitsschutz Plus
  • MeinGesundheitsschutz Best
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Gesetzlich oder privat kranken­versichert?
Es gibt einige Unter­schiede bei der privaten Kranken­versicherung für Selbst­ständige, Frei­beruf­ler:innen und Existenz­gründer­:innen im Vergleich zur GKV. Sowohl vereinbarte Leistungen als auch die Beiträge in der privaten Kranken­ver­sicherung sind indi­vidueller. Hier finden Sie die wichtigsten Merk­male und Unter­schiede in der Über­sicht:

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Unterschiede
Gesetzliche Krankenversicherung­ für Selbstständige
Private Krankenversicherung für Selbstständige
Leistungen Leistungen sind nicht garantiert und können durch politische Entscheidungen jederzeit angepasst werden. Sie sind fast alle gesetzlich vorgegeben und die Leistungen sind auf das Notwendigste beschränkt.
Sie können den Versicherungsschutz individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen und die Leistungen sind lebenslang garantiert.
Beiträge Beiträge sind abhängig vom Einkommen, auch Mieteinnahmen o.ä. werden bei Selbständigen angerechnet. Das kann gerade bei hohem Einkommen sehr teuer werden. Der Beitrag hängt vom Ihrem Gesundheitszustand, dem Eintrittsalter und den gewählten Leistungen ab. Die Berechnung erfolgt individuell und ist nicht abhänging vom Einkommen.
Flexibilität Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und können nur durch private Zusatzversicherungen ergänzt werden. Den Leistungsumfang wählen Sie einfach selbst aus verschiedenen Tarifen und Zusatzbausteinen. So ist Ihre Absicherung individuell auf Sie zugeschnitten.
Familienversicherung Ehepartner:innen und Kinder von Selbstständigen können kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert werden.  Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
Voraus­setzungen und weitere Informationen zu Versicherungs­pflicht­grenze, Basis­tarif etc. finden Sie in den jeweiligen Ratgebern. Ob GKV oder PKV – welche Krankenversicherung für Selbstständige besser geeignet ist, das lässt sich pauschal nicht beantworten und liegt an verschiedenen Faktoren. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber privat oder gesetzlich krankenversichert.
Der monat­liche Beitrag ist beispiel­haft für einen kinder­losen Selbst­ständi­gen mit einem durch­schnitt­lichen monat­lichen Gewinn in Höhe von 6.000 Euro und einem Ein­tritts­alter von 30 Jahren.

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Krankenversicherung
PKV Beitrag pro Monat
GKV Beitrag pro Monat
Gesamt-Beitrag 706,57 € 1.050,52 € 
(Standard-Versicherungsschutz)
  • Besonderer Vorteil für Selbstständige: Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, bekommen Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge für die private Krankenversicherung zurück. Der Bonus beträgt bis zu 40 %!

Garantiert sind 10 Prozent Rückerstattung bei Leistungsfreiheit und bis zu 30 Prozent zusätzlicher Bonus. Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt.

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Kosten­übernahme
Welche Leistungen im Detail über­nommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Details finden Sie in der Produkt­tabelle. Hier finden Sie einen Über­blick, was die private Kranken­versicherung an Leistungen und Gesundheits­vorsorge für Selbst­ständige zahlt und was nicht.
Die Private Kranken­versicherung zahlt
  • weltweit inklusive Rück­transport.
  • bis zu 100 % Kosten­über­nahme für Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, je nach Tarifbausteinen.
  • 100 % Kosten­über­nahme für ambulante Leistungen, Arznei- und Verband­mittel, Hilfs- und Heilmittel.
  • für attraktive Vorsorgeprogramme und Gesundheitskurse.
  • erweiterte Leistungen für Kur und Reha​.
  • garantierte Beitragsrückerstattung bis zu insgesamt 40 % Ihrer Beiträge.
  • umfassende Leistungen für Familien.
  • ohne Wartezeit.
Die private Kranken­versicherung zahlt nicht
  • Leistungen außerhalb des tariflich vereinbarten Leistungs­umfangs.
  • für Beamte und Beamtinnen mit Beihilfe­anspruch - hier bieten wir spezielle Tarife an.
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Unser Tipp
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Individuell und sicher
Mit den Zusatz­bau­steinen können Selbst­ständige oder Frei­berufler:innen in der privaten Kranken­versicherung ihren Gesund­heits­schutz zusätzlich ergänzen. Zum Beispiel mit der für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen unverzicht­baren Kranken­tage­geld­versicherung oder der Beitrags­entlastung im Alter.
  • Krankentagegeld

    Die Kranken­tage­geld­versicherung bietet einen Versicherungs­schutz für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen vor Verdienst­ausfall. Wenn Selbst­ständige in die private Kranken­versicherung wechseln, erhalten sie nicht auto­matisch eine Lohnfort­zahlung bei Arbeits­unfähig­keit. Deshalb ist der Zusatz­baustein "Kranken­tagegeld" für Selbst­ständige unab­dingbar. Bitte beachten Sie, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Kranken­tagegeld­versicherung nicht abgesichert werden können.
  • MeineWechseloption

    Ihren Versicherungs­schutz können Sie bis zu Ihrem 50. Geburtstag dreimal ohne neue Risiko­prüfung in einen leistungs­stärkeren Tarif der Serie MeinGesundheits­schutz erhöhen. Der Tarif MeineWechsel­option kann bis zum 46. Lebens­jahr abgeschl­ossen werden. Beachten Sie, dass dies nur zeitgleich mit dem Abschluss eines neuen MeinGesundheits­schutz Plus oder Best Tarifes erfolgen kann.
  • Garantierte Beitragsentlastung

    Mit der Vorsorge­komponente V können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige im Alter senkenlebens­lang und garantiert. Ab dem Alter von 65 Jahren zahlen Sie so bis zu 80 Prozent weniger im Monat. Die Ein­zahlungen sind im Rahmen der zugrunde liegenden Tarife der Voll­versicherung steuerlich absetzbar.
  • Pflegezusatzversicherung

    Eine Pflege­zusatz­versicherung der Allianz schließt für Sie die finanzielle Lücke, die die private Pflege­pflicht­versicherung nicht abdeckt. Sie erhalten ein Pflege­tagegeld, mit dem Sie z.B. wichtige Gesundheits­leistungen für Frei­berufler:innen oder Selbst­ständige abdecken können. Warum für Sie die private Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll ist, finden Sie mit unserem Rat­geber heraus.
  • Krankenhaustagegeld

    Mit dem Kranken­haus­tage­geld sind Sie finanziell gut abge­sichert, falls ein Kranken­haus­aufenthalt erforderlich ist. Das Kranken­haus­tage­geld steht Ihnen zur freien Ver­fügung, um zum Beispiel zusätz­liche Kosten abzu­decken.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Kann ich mir die private Krankenversicherung im Alter noch leisten?

    In jungen Jahren beinhalten die Beiträge einen Spar­anteil, den die Allianz Private Kranken­ver­sicherung verzinslich anlegt. Somit sorgt die private Kranken­versicherung für das Alter vor. Die Alterungs­rückstellungen (umgangs­sprachlich oft Alters­rück­stellungen genannt) dienen dazu, die Beiträge auch im Alter stabil zu halten. Dabei kommt es anders als bei der GKV nicht darauf an, ob Ihr Tarif für den Neu­zugang offen ist oder nicht. Anders als vielfach ange­nommen, spart in der privaten Kranken­versicherung jeder Jahrgang für sich, ein Tarif kann also gar nicht "vergreisen".

    Außerdem bietet die Allianz mit der garantierten Beitrags­entlastung in der privaten Kranken­versicherung im Alter eine attraktiven Zusatz­baustein. Mit der Vorsorge­komponente V können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung im Alter um bis zu 80 Prozent senken.

    Mehr zum Thema private Krankenversicherung im Rentenalter lesen Sie in unserem Ratgber.

  • Kann ich nach Beendigung meiner Selbstständigkeit die private Krankenversicherung behalten?

    Das kommt darauf an, ob Sie nach Beendigung Ihrer Selbst­ständigkeit als Arbeit­nehmer:in tätig sind und Ihr Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) liegt. Dann können Sie sich nach wie vor privat kranken­versichern.

    Fällt Ihr Einkommen unter die Jahres­arbeits­entgeltgrenze, müssen Sie sich in der gesetzlichen Kranken­versicherung gesetzlich pflichtversichern. Normaler­weise spielt die Beitrags­bemessungs­grenze für die private Kranken­versicherung keine Rolle.

    Mehr Informationen rund um die private Krankenversicherung finden Sie in unseren Ratgebern.

  • Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

    Auch bei Arbeits­losig­keit gilt für alle Bundes­bürger die Kranken­versicherungs­pflicht. Ab einem Bezug von Arbeitslosen­geld I (ALG I) müssen Sie allerdings meist in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln.

    Aber es gibt Ausnahmen für die private Kranken­versicherung bei Arbeits­losig­keit: Eine Befreiung von der Versicherungs­pflicht ist möglich, wenn Sie über die letzten fünf Jahre privat kranken­versichert waren. In diesem Fall können Sie in der privaten Kranken­versicherung versichert bleiben. Details zur privaten Kranken­versicherung bei Arbeits­losigkeit finden Sie im Ratgeber.

  • Lohnt sich ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung, um Kosten zu sparen?

    Bei einem Wechsel sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie bei der neuen Versicherung als Neu­kunde oder Neu­kundin behandelt werden. Das bedeutet, dass Sie gegebenen­falls nur einen Teil Ihrer Alterungs­rück­stellungen über­tragen können. Trotzdem ist unter anderem Ihr aktuelles Alter beim neuen Versicherungs­unter­nehmen ausschlag­gebend für Ihren Beitrag. Somit lohnt es meist nicht, mit dem Ziel einer möglichen Beitrags­ersparnis zu wechseln.

    Des Weiteren wird eine Gesund­heits­prüfung not­wendig sein. Sollte sich Ihr Gesund­heits­zustand verschlechtert haben oder Vor­erkrankungen hinzu­gekommen sein, könnte dies eine Ablehnung, evtl. Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse bedeuten.

    Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie Ihre bestehende private oder gesetzliche Kranken­ver­sicherung erst, wenn das neue Versicherungs­unter­nehmen schriftlich bestätigt hat, dass Sie auf­ge­nommen werden!

    • Wechseln Sie als Neukunde oder Neukundin zur Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung und profitieren Sie vom Wechsel­vorteil. Ihre leistungs­freie Vor­versicherungs­zeit wird Ihnen angerechnet und Sie können von Anfang an eine höhere Beitrags­rück­erstattung erhalten.
  • Warum ist Krankentagegeld so wichtig für Selbstständige?

    Weil haupt­beruflich Selbst­ständige, Frei­berufler oder Frei­beruflerinnen keinen gesetzlichen Anspruch auf Kranken­geld über einen Arbeitgeber haben - im Gegen­satz zu Arbeit­nehmer:innen. Sie sollten daher dringend eine Kranken­tagegeld­versicherung abschließen. Ansonsten führt Arbeits­unfähig­keit wegen Krank­heit bzw. die gesetz­liche Mutter­schutz­zeit zu einem Einkommens­verlust.

    Als haupt­beruflich selbst­ständige Person oder Frei­berufler:in können Sie sich bereits ab der zweiten Woche der Arbeits­unfähig­keit mit einer Kranken­tage­geld­versicherung ab­sichern.

    Hier finden Sie mehr Informationen zum Kranken­geld für Selbst­ständige.

  • Wer kann sich privat versichern?

    Selbst­ständige sind kranken­versicherungs­pflichtig. Aber sie dürfen wählen, ob sie sich in der privaten oder gesetz­lichen Kranken­versicherung versichern wollen. Eine private Kranken­versicherung (PKV) für haupt­beruflich Selbst­ständige & Frei­berufler:innen (Free­lancer) ist unab­hängig vom Einkommen oder der Jahres­arbeits­entgelt­grenze möglich. Dies gilt auch für Existenz­gründer:innen.

    • Eine neben­berufliche Tätig­keit ist nicht ausreichend.
    • Bei neben­beruflich Selbst­ständigen steht die Kranken­versicherung in Zusammen­hang mit der Haupt­beschäftigung. Das bedeutet, dass ein Arbeit­nehmer oder eine Arbeit­nehmerin mit selbst­ständiger Neben­tätigkeit kranken­versicherungs­pflichtig (in der gesetzlichen Kranken­versicherung) ist. Voraus­setzung dafür ist, dass das gesamte Arbeits­entgelt die Jahres­arbeits­entgelt­grenze nicht übersteigt.

    Eine Übersicht zu den verschiedenen Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung finden Sie hier

Service und Kontakt
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