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Abhängig vom Handyschaden sind verschiedene Versicherungen zuständig. Sowohl Hausrat- als auch Haftpflicht- und Handyversicherung können dafür aufkommen.
Optimaler Schutz für Ihr Smartphone

Handy richtig versichern: Wer zahlt was?

Kurz erklärt
  • Zum Schutz von Smart­phone oder Tablet genügt in manchen Fällen die reguläre Haus­rat­ver­sicherung. Sie deckt Schäden ab, die inner­halb der eigenen vier Wänden oder im Hotel entstehen.
  • Beschädigt oder zerstört ein Dritter un­ab­sicht­lich Ihr Handy oder Tablet, übernimmt seine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kosten. In der Regel sind Bruch- und Wasser­schäden sowie Bedienungs­fehler abgedeckt.
  • Genauso gilt: Beschädigen Sie un­be­ab­sichtigt das Mobil­telefon eines anderen, springt ebenfalls Ihre Privat-Haft­pflicht ein.
  • Mit einer sogenannten Handyversicherung sichern Sie Ihr eigenes Smart­phone gegen kleinere und größere Unfälle im Alltag ab. Dazu gehören Flüssig­keits­schaden, zer­brochenes Display oder technische Defekte.
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Zu Hause und unterwegs

Die Hausratversicherung der Allianz schützt Ihre persönlichen Gegenstände – inklusive Mobil­funk­geräten wie Handys, die sich in Ihrem Zuhause befinden. Wird Ihr Smart­phone oder Tablet zum Beispiel durch Feuer zerstört oder bei einem Ein­bruch gestohlen, sind Sie ab­ge­sichert und erhalten unab­hängig vom Alter des Geräts den Neuwert erstattet. Das gilt in Ihrem eigenen Zuhause, aber auch wenn Sie im Hotel über­nachten.

Darüber hinaus bietet die Allianz Haus­rat­versicherung folgenden Schutz:

  • "Internetschutz" (in Tarif Komfort enthalten): Online­banking, Online­käu­fe und Co. werden häufig über das Smart­phone erledigt. Im Speicher des Geräts bewahren Sie außerdem private Fotos und andere schöne Erinnerungen auf. Mit dem Baustein "Internet­schutz" werden die Kosten für Daten­rettungen nach Virus­befall, Wasser­schaden und mehr übernommen.
  • Diebstahl aus dem verschlossenen Kfz: Ab dem Tarif Smart ist auch der Diebstahl Ihres Handys versichert, wenn Ihr ver­schlos­senes Auto aufge­brochen wird. Je nach Tarif gelten unter­schied­liche Entschä­di­gungs­grenzen.
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Privat-Haftpflicht
Kaum etwas ist so ärgerlich wie ein Sprung im Display oder wenn das teure Smartphone im Wasser landet. Wann Ihre private Haftpflichtversicherung für Handy­schäden aufkommt und welche Schäden abgedeckt sind, erfahren Sie hier.
 
Schäden an Ihrem eigenen Handy, die durch Dritte entstehen (Fremdschäden), übernimmt die private Haft­pflicht­ver­siche­rung des Verursachers. Haben Sie Ihr Gerät ausversehen selbst beschädigt (Eigenschaden), zahlt Ihre Privat-Haft­pflicht nicht. Eigenschäden sind in der Haftpflicht­versicherung immer ausgeschlossen. Zwei Fallbeispiele:
  1. Displaybruch durch Fremdverschulden: Sie treffen sich mit Ihrer besten Freundin zum Mittagessen und legen Ihr Smartphone auf den Tisch. In einem unachtsamen Moment stößt Ihre Bekannte das Handy von der Tischkante. Es fällt auf den Boden und das Display springt durch den Sturz. Die Privat-Haftpflicht Ihrer Freundin kommt für den Schaden auf und leistet Schadenersatz.
  2. Handysturz durch Eigenverschulden: Während Sie vor dem Restaurant auf Ihre Freundin warten, ziehen Sie Ihren Schal aus der Tasche. Dabei rutscht Ihr Handy mit aus der Tasche, stürzt auf den Boden und das Display birst. In diesem Fall zahlen Sie den Displayschaden selbst, da niemand anderes involviert war.

Beschädigt jemand anderes Ihr Handy oder Tablet, kann der Verursacher den Schaden bei seiner Haft­pflicht­ver­si­che­rung einreichen. Zu den Schäden, die Ihre Privat-Haftpflicht erstattet, zählen:

  • Display- und Bruchschäden: Die häufigsten Schäden am Smart­phone sind gebrochene Displays oder Gehäuse. Die private Haft­pflicht­versicherung über­nimmt zum Beispiel den neuen Bild­schirm für Ihr Handy, wenn der Zeit­wert nicht überschritten wird.
  • Wasserschäden: Sie stoßen ausversehen ein Glas Wasser über das Smartphone Ihrer Freundin. Bei Elektronikschäden, die durch Feuchtigkeit entstehen, handelt es sich um Wasserschäden. Auch diese sind von der Privat-Haftpflicht abgedeckt.
  • Bedienungsfehler: Stecken Sie ein falsches Lade­kabel ans Handy an und beschädigen da­durch den Lade­anschluss, liegt ein Bedienungs­fehler vor. Die Haft­pflicht kommt für den Schaden auf. 
  • Internetschäden: Beschädigen Viren aus dem Internet das Smart­phone oder machen es un­brauch­bar, springt die private Haft­pflicht­versicherung ein.
Gut zu wissen

Die Leistung der privaten Haft­pflicht­versicherung bezieht sich immer auf den Zeit­wert, also den aktuellen Wert Ihres Smart­phones. Der aus­ge­wiesene Neu­wert auf dem Kauf­beleg ist für die Erstattung nicht relevant.

Liegt ein Totalschaden vor, erstattet der Ver­si­cherer den ermittelten Zeit­wert. Bei weniger gravierenden Fällen begleicht er die Reparatur­kosten. Bei einem gebrochenen Display können das je nach Hersteller und Reparatur­ort über 200 Euro sein.

Die passende Versicherung
Hausrat-Haftpflicht-Kombi
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Schadenmeldung
Ihren Schaden können Sie bei der Allianz schnell und einfach online melden. Folgende Infos und Dokumente sind dabei hilfreich:

Wenn Sie Ihrem Versicherer einen Handyschaden melden, sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Versicherungsscheinnummer (siehe Beitragsrechnung)
  • Rechnungen/Kaufbelege
  • Fotos der Handyschäden (bei Display- oder Bruchschäden)
  • polizeiliche Meldung (bei Diebstahl)

Wurde Ihr Handy geklaut, sollten Sie zunächst die SIM-Karte bei Ihrem Mobilfunkanbieter sperren lassen. Wenn es ein Ver­siche­rungs­fall ist (Handy- oder Hausratversicherung), bringen Sie den Diebstahl als Nächstes bei der Polizei zur Anzeige. Dann wenden Sie sich mit den nötigen Unterlagen an Ihren Versicherer. Dazu gehören:

  • polizeiliche Anzeige
  • Handyvertrag oder Kaufbeleg

Ob Ihnen die Kosten für Handygespräche erstattet oder erlassen werden, die nach dem Diebstahl und vor dem Sperren der SIM-Karte erfolgt sind, klären Sie mit Ihrem Mobildienstanbieter.

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Gut zu wissen

Bei Handy­versicherungen sind Verbraucher oft enttäuscht, da es keine Wert­ga­ran­tie gibt und sie nur den Zeitwert erstattet bekommen. Mel­den Sie Ihrer Handyversicherung zum Beispiel im ersten Jahr einen Scha­den, wird Ihnen der volle Kaufpreis ersetzt. Im zweiten Jahr sind es 80 Prozent, im dritten Jahr nur noch 60 Prozent.

Darüber hinaus ist die Deckungssumme oft begrenzt und umfasst nicht den Neu­wert des Geräts. Liegt die Deckungssumme zum Beispiel bei 500 Euro, obwohl Ihr Handy 900 Euro gekostet hat, erhalten Sie maximal 500 Euro von der Versicherung. Der einzige Vorteil einer separaten Handyversicherung ist, dass Schäden, die Sie selbst verursachen abgesichert sind.

Versicherungen kombinieren und Vorteile nutzen
Der Allianz Privatschutz 
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Häufige Fragen
  • Ist mein Handyzubehör mitversichert?

    Bei der Hausratversicherung der Allianz sind alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung befinden, gegen Grundgefahren wie Feuer und Einbruch mitversichert. Dazu zählt auch Handyzubehör wie Headset, Kopfhörer oder Schutzhülle.
  • Kann ich mehrere Handys versichern?

    Bei einer Hausratversicherung sind alle Geräte in Ihrem Haushalt mitversichert – unabhängig davon, wie viele Gegenstände Sie besitzen. Das heißt: Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt für alle Ihre Handys.
  • Gegen welche Schäden ist mein Handy in der Hausratversicherung versichert?

    In der Allianz Hausratversicherung ist Ihr Handy gegen Schäden durch Wohnungseinbruch, Leitungswasser, Unwetter und Brand abgesichert. Möchten Sie zusätzlichen Schutz, kann eine separate Handyversicherung sinnvoll sein.
  • Ist der Handyschaden durch ein Haustier mitversichert?

    Schäden durch zahme Haustiere (z.B. Katzen oder Hasen) sowie exotische Kleintiere (z.B. Spinnen oder Skorpione) sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für Schäden an Ihrem Handy.

    Beschädigungen durch Hunde und Pferde sind hingegen nicht versichert (mit Ausnahme von Blindenführhunden). Abgesichert sind Sie nur mit einer separaten Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung. Kommt das Handy eines Dritten durch Ihren Hund zu Schaden, zahlt nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern die Hundehaftpflichtversicherung.

  • Was ist, wenn ich einen Handyschaden selbst verursache und als Fremdschaden melde?

    Leider häufen sich Betrugsfälle rund um Smartphone und Tablet bei Versicherungen. Viele Versicherer bestehen deshalb darauf, dass Sie Ihr kaputtes Handy einschicken. Sie prüfen dann, ob der Schaden zum geschilderten Unfallhergang passt.

    Schummeln lohnt sich also nicht. Denn wer Versicherungsbetrug begeht, riskiert eine Strafe nach § 263 StGB. Das kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sein.

  • Warum muss ich den Handyschaden trotz Privat-Haftpflicht selbst bezahlen?

    Bei der privaten Haftpflichtversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dann zahlen Sie niedrigere Beiträge. Vereinbaren Sie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 500 Euro, übernehmen Sie im Schadenfall 500 Euro selbst. Ist der Schaden teurer als 500 Euro, übernimmt den Rest die Versicherung.

    Wird bei einem beschädigten Handy nur das Display für 100 Euro ausgetauscht, liegen die Reparaturkosten im Rahmen Ihrer Selbstbeteiligung. Ihre private Haftpflichtversicherung leistet hier noch nicht.

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