Allwetterreifen Versicherung: Zwei Pkw stehen nach Unfall auf Schneefahrbahn
Versicherungs­schutz mit Ganz­jahres­reifen

Allwetter­reifen: Zahlt die Versicherung & sind sie noch erlaubt?

  • Mit Allwetterreifen dürfen Sie Ihr Auto das ganze Jahr über fahren. Er­kenn­bar sind Ganz­jahres­reifen an der Alpine-Kenn­zeichnung (= Berg­pikto­gramm mit Schnee­flocken­symbol).
  • Auch bei einem Unfall mit Ganz­jahres­reifen zahlt die Versicherung. Ent­spricht die Bereifung zum Unfall­zeit­punkt nicht den gesetz­lichen Vorga­ben, können Versicherer aber ihre Leistungen einschränken.
  • In Deutschland gibt es kein Allwetter­reifen-Verbot. Aber: Reifen, die nur eine M+S-Kenn­zeichnung tragen und vor 31. Dezember 2017 her­gestellt wurden, sind ab 1. Oktober 2024 nicht mehr erlaubt.
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Bei einem Unfall mit Allwetter­reifen im Winter zahlt die Ver­siche­rung in den meisten Fällen trotzdem. War die Bereifung un­zu­lässig, können Kfz-Ver­sicherer aber Leistungen kürzen oder Rück­forderungen stellen.

Auch wenn Ihr Auto Ganzjahresreifen hat, zahlt die Versicherung bei einem Unfall. Kommt es zu einem Schaden mit Allwetterreifen, besteht Versicherungs­schutz über:

Bei einem Autounfall greift trotz unzulässiger Allwetter­reifen die Versicherung. Es handelt sich also nicht um Fahren ohne Versicherungs­schutz. Entspricht die Be­reifung zum Unfall­zeit­punkt aber nicht den gesetz­lichen Vorga­ben, können Kfz-Versicherer ihre Leistungen einschränken oder die versicherte Person in Regress nehmen:
  • Leistungskürzung

    Waren die unzulässigen Ganz­jahres­reifen laut Versicherung bzw. Gut­achter:in mit­ver­antwortlich für den Unfall, darf die Kasko­versicherung Leistungen kürzen. Auch wenn die geschädigte Person eine Teil­schuld trifft, weil sie mit un­zu­lässigen Allwetter­reifen gefahren ist, trägt sie unter Umständen einen Teil der Schadens­kosten selbst.
  • Regressforderung

    Bei nicht zulässigen All­wetter­reifen deckt die Versicherung Haftpflicht­schäden zwar ab, kann aber Rück­forderungen von bis zu 5.000 Euro stellen. Nach Fest­stellung der Pflicht­verletzung haben Versicherer einen Monat Zeit, um die versicherte Person in Regress zu nehmen.
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In Deutschland gilt eine situative Winter­reifen­pflicht: Wer bei winter­lichen Straßen­verhält­nissen (z. B. Glatt­eis, Schnee­matsch) fahren will, braucht Winter- oder Ganz­jahres­reifen. Nur All­wetter­reifen mit Alpine-Kenn­zeichnung sind bei Winter­reifen­pflicht erlaubt.
Allwetterreifen & Winterreifenpflicht: Reifenflanke mit M+S Kennzeichnung und Alpine-Symbol

Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind All­wetter­reifen nur erlaubt, wenn sie eine dieser Markierungen an der Reifen­flanke haben:

  • Alpine-Symbol: Bergpiktogramm mit Schneeflocke in der Mitte
  • M+S-Kennzeichnung: Markierung für "Mud + Snow" (= Matsch und Schnee)

Wichtig: Für Ganzjahresreifen mit M+S-Kenn­zeichnung, die vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, gilt eine Über­gangs­frist. Sie sind noch bis 30. September 2024 zulässig. Danach sind diese All­wetter­reifen bei Winter­reifen­pflicht nur noch erlaubt, wenn sie zusätz­lich das Alpine-Symbol tragen (Stand: November 2023).

  • Was bedeutet Winterreifenpflicht?

    In Deutschland gilt situative Winter­reifen­pflicht. Das bedeutet: Die Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) schreibt keinen Zeit­raum vor, in dem Autos nur mit Winter­reifen fahren dürfen. Aber: Bei winter­lichen Straßen­verhält­nissen (z. B. Glatteis, Schnee­glätte, Schnee­matsch) sind Winter­reifen oder geeignete All­wetter­reifen Pflicht (§ 2 Absatz 3a StVO). Orientierung bietet die O-bis-O-Regel: In der Regel fahren Sie von Oktober bis Ostern mit Winter­reifen. Oktober und Ostern sind also gute Zeit­punkte für den Reifenwechsel.
  • Sind Allwetterreifen noch erlaubt?

    Ja, in Deutschland sind Allwetterreifen weiterhin erlaubt – auch bei Winter­reifen­pflicht. Voraus­setzung ist, dass sie auf der Flanke die Alpine-Kenn­zeichnung tragen. Das M+S-Symbol (Matsch & Schnee) allein reicht für Ganz­jahres­reifen, die vor dem 31. Dezember 2017 her­ge­stellt wurden, nur noch bis 30. September 2024 aus. Nach Ablauf dieser Frist sind All­wetter­reifen ohne Schnee­flocken-Symbol nicht mehr erlaubt. Ein allgemeines All­wetter­reifen-Verbot (z. B. Ganz­jahres­reifen-Verbot ab 2020) gibt es aber nicht.
  • Wann muss ich Allwetterreifen wechseln?

    Wann Sie Ihre Ganzjahres­reifen wechseln sollten, hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Mindestprofiltiefe: Allwetter­reifen wechseln Sie spätestens bei einer Profil­tiefe von 1,6 Millimetern (= gesetz­liche Mindest­profil­tiefe). Laut ADAC sollte das Profil von Winter- oder Ganz­jahres­reifen mindestens vier Milli­meter tief sein.
    • Fahrleistung: Wer wenig Auto fährt, sollte nach 50.000 Kilo­metern einen Reifen­wechsel einplanen. Viel­fahrer:innen und sport­liche Fahrer:innen sollten All­jahres­reifen schon nach 35.000 Kilometern wechseln.
    • Reifenalter: Nach sechs Jahren sollten Sie Ganz­jahres­reifen austauschen. Laut ADAC ist die Gummi­mischung nach dieser Zeit oft so hart geworden, dass der Grip bei tiefen Temperaturen nachlässt.
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Wer bei Glätte oder Schnee­matsch ohne passende Winter- oder Allwetter­reifen unter­wegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrs­teil­nehmer:innen. Deswegen sieht der Gesetz­geber bei Verstoß gegen die Winter­reifen­pflicht bis zu 120 Euro Buß­geld und einen Punkt im Fahr­eignungs­register in Flensburg vor (Stand: November 2023).

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Verstoß
Bußgeld
Punkte in Flensburg
Fahren mit Reifen, die nicht an die Witterungs­verhältnisse angepasst sind 60 € 1
… mit Verkehrsbe­hinderung 80 € 1
… mit Gefährdung anderer 100 € 1
… mit Unfall 120 € 1
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  • Mit der Allianz Autoversicherung sind Sie rundum geschützt, sie zahlt bei einem Unfall mit zulässigen Allwetter­reifen.
  • Beachten Sie, dass Ihre Ganz­jahres­reifen den Maßgaben von Winter­reifen entsprechen und die Alpine- bzw. M+S-Kenn­zeichnung haben.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Reifen ordnungs­gemäß gewechselt werden.
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  • Wann sind Allwetterreifen sinnvoll?

    In Regionen mit gemäßigten Temperaturen und Witterungs­bedingungen im Winter können Ganz­jahres­reifen sinnvoll sein. Oft lohnen sich Alljahres­reifen auch für Fahrer:innen, die haupt­sächlich inner­orts mit dem Auto unter­wegs sind. Dort befreit der Räum­dienst Straßen in der kalten Jahres­zeit von Eis und Schnee. Außer­dem können sich All­jahres­reifen für Wenig­fahrer:innen eignen, die ihr Auto bei Schnee- und Eis­glätte stehen lassen.
  • Was ist der Unterschied zwischen Sommer-, Winter- und Allwetterreifen?

    • Sommerreifen haben ein spezielles Profil und eine härtere Gummi­mischung. So kommen sie besonders gut mit Hitze zurecht und bieten optimale Nasshaftung bei Regen.
    • Winterreifen sind weicher als Sommer- oder Allwetterreifen und garantieren sicheren Grip bei Schnee, Eis und Matsch.
    • Allwetterreifen kombinieren die Eigen­schaften von Sommer- und Winter­reifen. Zum Beispiel ist ihr Profil nicht so flach wie bei Sommerreifen, aber nicht so tief wie bei Winterreifen.
  • Was kann ich anhand der Markierungen an der Reifenflanke ablesen?

    An der Reifenflanke können Sie neben Alpine- und M+S-Kenn­zeichnung auch diese Infor­mationen ablesen:

    • Produktions­zeit­raum: Erkennen Sie an der DOT-Nummer (DOT = Department of Trans­portation) auf der Reifen­flanke. Zum Beispiel: DOT A5EX 2DPR 1023. Relevant ist der vier­stellige Zahlen­code am Ende: Die ersten beiden Ziffern geben die Pro­duktions­woche (KW 10) an, die letzten beiden das Pro­duktions­jahr (2023). Die vorderen Zahlen und Buch­staben kennzeichnen die Zulassungs­nummer des US-Verkehrs­ministeriums.
    • Geschwindig­keits­index: Gibt an, mit welcher Höchstge­schwindig­keit Sie mit All­wetter­reifen fahren dürfen. Zum Beispiel: 205/50 R15 91T. Der letzte Buchstabe in der Zahlen-Buch­staben-Kombination kenn­zeichnet das Maximal­tempo: "T" steht zum Beispiel für eine zulässige Höchst­geschwindigkeit von 190 km/h.
  • Gibt es in anderen Ländern ein Allwetterreifen-Verbot?

    Ganzjahresreifen sind auch in Deutsch­lands Nachbar­ländern erlaubt. In beliebten Winter­sport­regionen gelten teilweise aber Sonder­regelungen für Allwetter­reifen und Winter­reifen­pflicht:

    • Allwetterreifen in Österreich: Allwetter­reifen sind zwar nicht verboten. Zwischen 1. November und 15. April besteht aber Winter­ausrüstungs­pflicht. In diesem Zeitraum dürfen Pkw und Lkw bis zu 3,5 t bei winter­lichen Fahrbahn­verhältnissen (z. B. Schnee­matsch, Eis) nur mit Winter­reifen mit M+S- oder Alpine-Kenn­zeichnung fahren.
    • Allwetterreifen in der Schweiz: In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Winter­reifen­pflicht. Fahrer:innen müssen aber jederzeit in der Lage sein, ihr Auto zu beherrschen. Indirekt heißt das: Bei winter­lichen Straßen­verhältnissen sollten sie auf Winter­reifen umsteigen. Bei Verkehrs­behinderungen oder Unfällen sind sie ansonsten haftbar – auch wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt.
    • Allwetterreifen in Italien: Winter- und Ganzjahresreifen sind in den Sommer­monaten zwischen 16. Mai und 14. Oktober erlaubt, wenn ihr Geschwindig­keitsindex mit den Angaben im Fahr­zeug­schein übereinstimmt. Ab 15. Oktober bis 15. Mai gilt in Italien Winter­reifen­pflicht.
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