Schneelast Schäden versichern: Das Wichtigste in Kürze
- Schneelast Schäden durch starken Schneefall sind nicht zu unterschätzen. Bereits zehn Zentimeter Schnee auf dem Dach erreichen schnell mehrere hundert Kilogramm an Gewicht.
- Zu viel Schnee kann das Dach zum Einsturz bringen oder in Form von Dachlawinen abgehen und im schlimmsten Fall Personen verletzten.
- Eine Elementarschadenversicherung, wie der Zusatzbaustein Extremwetterschutz der Allianz Wohngebäudeversicherung sichert Sie ausreichend gegen Schneedruckschäden am eigenen Haus ab.
Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Schneelast?
1. Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz
Bei Schneedruckschäden ist meist das Wohngebäude betroffen. Sie können die Folgen eines Schadens, den Schnee- und Eismassen am Dach anrichten, im Rahmen der Wohngebäudeversicherung absichern. Ergänzen Sie dazu einfach Ihre Allianz Wohngebäudeversicherung mit dem Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" um eine Elementarversicherung.
2. Hausratversicherung mit Elementarschutz
Stürzt das Dach durch Schneelast ein, ist oft auch Hausrat beschädigt. Bei der Allianz können Sie Elementarschäden durch Schneedruck mit dem zusätzlichen Baustein "Extremwetterschutz" auch in der Hausratversicherung einschließen.
3. Privat-Haftpflichtversicherung
Werden durch eine Dachlawine Passanten oder Passantinnen verletzt oder Autos beschädigt, schützt Sie die Privat-Haftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der Allianz, wenn die Geschädigten Schadenersatz einfordern und sich herausstellt, dass die Forderung rechtens ist. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie kein Schneefangsystem angebracht oder auf die Gefahr von Dachlawinen nicht mit Warnschildern hingewiesen haben.
Schneelastzonen: Wo in Deutschland liegt wie viel Schnee?
So befreien Sie Ihr Dach von Schneemassen
Liegt bereits Schnee auf dem Haus und sind erneut starke Schneefälle angekündigt, ist es sinnvoll, das Dach von Altschnee zu befreien. Ansonsten kann die Schneebelastung zu hoch werden.
Schäden durch Schneelast vorbeugen: Dach richtig räumen
Das ist beim Räumen von Schnee auf dem Dach zu beachten:
- Betreten Sie das Dach nicht. Legen Sie am besten eine Leiter an oder Sie arbeiten von der Dachluke aus.
- Sichern Sie sich ausreichend ab.
- Kehren Sie den Schnee mit einem weichen Besen ab.
- Räumen Sie das Dach abschnittsweise.
- Befreien Sie das Dach möglichst gleichmäßig von der Schneeschicht. Das Abtragen auf nur einer Seite kann je nach Statik gefährlich werden.
Ohne Erfahrung sollten Sie jedoch besser eine Fachfirma beauftragen, die das Dach für Sie räumt.
Schnee auf Photovoltaikanlagen entfernen
Kehren Sie Solarzellen nur ab, wenn das unbedingt erforderlich ist. Durch die glatte Oberfläche und Neigung der Module rutscht der Schnee oft nach kurzer Zeit von selbst ab. Ansonsten räumen Sie die Module vorsichtig mit Teleskopstangen-Abziehern frei. Das geht vom Boden aus ebenso wie von der Dachluke aus. Auch wenn Sie nicht alle Solarzellen frei bekommen, funktioniert Ihre Photovoltaikanlage zumindest teilweise wieder.
Es gibt auch automatische Kehr- und Schutzsysteme für Photovoltaikanlagen. Diese sind relativ teuer. In besonders schneereichen Regionen rentiert sich eventuell eine integrierte Heizung, welche die Module aufheizt und abtauen lässt.
Wichtige Adressen für den Ernstfall
Dachlawinen: Welche Schneefangsysteme helfen?
Darauf sollten Sie bei viel Schneefall achten
- Beachten Sie bei Bäumen in Hausnähe die Gefahr des Schneebruchs.
- Sichern Sie Markisen und Überdachungen vor Windlasten und wenn es stark schneit
- Warnen Sie ggf. Passanten und Passantinnen Ihres Hauses mit einem Hinweisschild vor möglich abgehenden Dachlawinen
- Halten Sie Wege schnee- und eisfrei
- Bei Tauwetter: Installieren Sie Rückstauverschlüsse in Abwasserleitungen für das Schmelzwasser
- Entfernen Sie vom Dach hängende Eiszapfen
Was möchten Sie gerne wissen?
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Reicht eine Wohngebäudeversicherung aus, um Schäden durch Schneelast ersetzt zu bekommen?
Nein. Eine Wohngebäudeversicherung ohne zusätzliche Elementarversicherung zahlt in solchen Fällen nicht. Eine Elementarversicherung deckt vieles ab, was durch Naturgewalten wie Schneedruck am versicherten Gebäude beschädigt wurde: zum Beispiel den Einsturz des Daches, Schäden an der Dacheindeckung – oder auch die Zerstörung des Hauses durch eine Schneelawine (Schnee- und Eismassen, die von Berghängen abgehen). -
Haben Häuser mit Flachdächern ein höheres Schneedruckrisiko?
Ja. Hier hat die Schneedecke selbst bei Tauwetter keine Möglichkeit abzurutschen. Dadurch entsteht eine höhere Last auf dem Dach. -
Welche Versicherung greift bei Schäden durch Dachlawinen?
Verursacht die Dachlawine Schäden am eigenen versicherten Gebäude, springt Ihre Wohngebäudeversicherung ein, sofern Sie eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen haben. Anders sieht die Sache aus, wenn die Lawine Passanten, Passantinnen oder parkende Autos trifft. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht. Sie übernimmt den Schadenersatz bis zur vereinbarten Versicherungssumme – wenn die Schadenersatzforderung berechtigt ist – und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Notfalls auch vor Gericht. Bewohnen Sie Ihr Einfamilienhaus selbst, schützt Sie Ihre Privat-Haftpflichtversicherung. Bei Autos leistet in diesem Fall die Teil- und Vollkaskoversicherung des geschädigten Autofahrers oder der geschädigten Autofahrerin. -
Kann ich die Verkehrssicherungspflicht auf meinen Mieter übertragen?
Ja, das bedeutet aber nicht, dass der oder die Hauseigentümer:in damit aus dem Schneider ist. Im Schadensfall haften beide: Mieter:in und Vermieter:in. -
Wer bezahlt die Feuerwehr, die mein Dach von der Schneelast befreit?
Ist beispielsweise durch extremen Schneefall Gefahr im Verzug und kann in diesem Moment niemand anderes helfen, arbeitet die Feuerwehr in der Regel kostenlos. Hat sich das Problem aber seit Tagen angebahnt, zahlen Sie den Einsatz höchstwahrscheinlich selbst.
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