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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • In Deutschland gibt es keine bundesweite Pflicht zum Hunde­führer­schein. Bundes­länder und angrenzende Länder wie die Schweiz haben unterschiedliche Rege­lungen. Einige Bundes­länder verlangen den Nachweis für alle Vierbeiner, manche nur für sogenannte Listenhunde.
  • Die Prüfung absolvieren Hunde­besitzer und Hund in einem theo­re­tischen und praktischen Teil. Die Theorieprüfung können Sie beim Hundeführerschein online machen.
  • Manche Halter absolvieren ihn für die eigene Sicherheit oder weil es Steuerver­günstigungen bringt.
  • Der Hundeführerschein ersetzt nicht unbedingt einen Sachkunde­nachweis, welcher für bestimmte Rassen und je nach Bundesland verpflichtend ist.
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Definition
Ein Hundeführerschein ist ein Befähigungsnachweis für Hundehalter. Um ihn zu erlangen, muss der Halter zusammen mit seinem Hund eine Prüfung ablegen. Da es keine bundesweit einheitlichen Richtlinien gibt, legen Vereine und Verbände die Prüfungsinhalte individuell fest.
Frau kniet mit grauem Hund auf Wiese und deutet mit dem Finger nach rechts
 

"Es gibt den Begriff 'Hunde­führer­schein' so nicht" erklärt Jörg Bartscherer, Geschäfts­führer und Justiziar des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH). "Wir als Verband bieten Hundehaltern mit unserem VDH-Hunde­führer­schein an, eine Sachkundeprüfung für kleines Geld abzulegen." Dabei legt der VDH drei Richtlinien fest:

  1. Sachkunde des Hunde­halters
  2. Grundgehorsam des Hundes
  3. Sozialverträglichkeit des Hundes

Andere Verbände, die Hunde­führer­scheine anbieten und eigene Richtlinien aufstellen, sind zum Beispiel der BVZ (Berufs­verband zertifizierter Hunde­schulen) oder der BHV (Berufs­verband der Hunde­erzieher und Verhaltens­berater).

Hundeführerschein online machen ist nur für den Theorieteil möglich

Der Hundeführerschein umfasst einen theoretischen und praktischen Teil, bei dem sowohl Hund als auch Hunde­halter geprüft werden. Mit­ent­scheidend ist das Zusammen­spiel beider in verschiedenen Alltagssituationen. Der Theorieteil der Hunde­halter­prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen, die Sie vor Ort bei einem anerkannten Prüfer in Papierform oder online beantworten. Zu Hause können Sie den Hunde­führer­schein-Frage­bogen dagegen nicht online ausfüllen.

Hundeführerschein und Sach­kunde­nachweis sind nicht dasselbe

"Auch, wenn die Prüfung sehr ähnlich ist, ist der Hunde­führer­schein vom Sachkundenachweis abzu­grenzen", so Bartscherer. Dieser unterliegt in Deutschland zwar auch keiner bundes­weiten Pflicht, allerdings gibt es in einigen Bundes­ländern bestimmte Auflagen. "Denn Hunde­gesetz­gebung ist immer Ländersache. Niedersachsen hat 2013 beispiels­weise eine Pflicht zum Sach­kunde­nachweis eingeführt."

Außerhalb Deutschlands sieht das Hundegesetz teils deutlich strengere Bestimmungen vor: In der Schweiz etwa ist ein Hunde­führer­schein Pflicht für alle, die sich einen Vierbeiner anschaffen. In Österreich und Frankreich ist die Sach­kunde­nachweis­pflicht rassenabhängig.

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Freiwillig oder Pflicht
Ein Hundeführerschein ist in Deutschland nicht verpflichtend. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, ist jedoch ein sogenannter Sachkunde­nachweis erforderlich. Halter von Listenhunden weisen mit diesem Theorie- und Praxistest nach, dass sie ihr Tier in Gefahrensituationen unter Kontrolle haben.
Hund mit Geschirr sitzt an Fenster und beobachtet Straßenverkehr
 

Sie können selbst darüber ent­scheiden, ob Sie die Prüfung mit Ihrem Hund absolvieren. "Es gibt manche Hunde­halter, die Spaß daran haben, mit Ihrem Hund sowohl den Vorbereitungs­kurs als auch die Prüfung zu machen", erzählt der VDH-Justiziar, selbst auch Hunde­halter. "Für manche ist es wichtig, die Sicherheit zu haben, Alltags­situationen mit dem eigenen Hund gut bewältigen zu können."

Außerdem können Sie sich in manchen Bundesländern mit Besitz eines Hunde­führer­scheins für einen bestimmten Zeitraum von der Hundesteuer befreien lassen. In München beispielsweise gilt dies für ein Jahr, in manchen anderen Gemeinden gibt es bis zu 50 Prozent Ermäßigung.

Der Hundeführerschein ist in keinem Bundesland ver­pflich­tend. In manchen Bundesländern besteht aber die Pflicht, einen sogenannten Sach­kunde­nachweis zu erbringen. Je nach Hundegesetz und Prüfung wird der Hunde­führer­schein als solcher Nachweis anerkannt.

Auf der Website des Deutschen Tierschutzbundes e.V. sind die Gefahrenverordnungen der einzelnen Bundesländer zusammen­gefasst. Dort finden Sie auf einen Blick die Bestimmungen für Ihr Bundesland. Viele Hunde­trainer und Vereins­mitglieder von BHV, BVZ und VDH sind zur Abnahme eines Sach­kunde­nachweises zertifiziert.

Bayern

Wer in Bayern einen Listenhund der Kategorie 2 (z.B. Bullterrier, Mastiff, Rottweiler) halten möchte, benötigt ein Negativzeugnis. Um das Dokument zu erhalten, ist eine Prüfung bei einem speziell geschulten Gutachter erforderlich. Der Experte überprüft dabei unter anderem, ob der Halter sein Tier unter Kontrolle hat, potenziell gefährliche Situationen erkennt und im Notfall angemessen reagiert.

Berlin

In Berlin muss für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde­rassen ein Sach­kunde­nachweis vorliegen. Außerdem gilt unabhängig der Rasse Leinen­pflicht, unter anderem in öffent­lichen Grün- und Erholungs­anlagen sowie auf Sport- und Campingplätzen. Selbst wenn Sie über einen Hunde­führer­schein verfügen, können Sie Ihr Tier also nicht im gesamten Stadtgebiet unangeleint laufen lassen.

Niedersachsen

In Niedersachsen besteht Hunde­führer­schein­pflicht bzw. die Verpflichtung, Sachkunde nachzuweisen. Hierfür wird eine praktische und theoretische Prüfung absolviert.

Nordrhein-Westfalen

In NRW müssen Halter nur für Rassen, die als gefährlich eingestuft werden, sowie für große Hunde einen Sach­kunde­nach­weis erbringen. Als groß gilt ein Hund, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht.

  • Gut zu wissen: Ein Hunde­führer­schein kann andere Regelungen, etwa eine Leinen­pflicht, entbehrlich machen. Um alle für Sie geltenden Regelungen, Pflichten und Ver­günstig­ungen zu erfahren, wenden Sie sich an die zuständige Tierärztekammer.
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Voraussetzungen und Ablauf
Für den Hundeführerschein müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wie lange die Prüfung dauert, wie viel sie kostet und was passiert, wenn man nicht auf Anhieb besteht, erklären wir Ihnen hier:

Ablegen kann man die Hunde­führer­schein­prüfung bundes­weit in ver­schie­de­nen Vereinen und bei Hunde­trainern. Auf den Websites von VDH, BVZ und BHV finden Sie auch einen Prüfungsort in Ihrer Nähe. "Im VDH sind 177 Hunde­vereine registriert. Jeder Verein hat in ganz Deutschland Hundeplätze, wo mit Zustimmung des Haupt­ver­bandes der Hunde­führer­schein angeboten wird", so der VDH-Geschäftsführer.

Die Kosten für den Hunde­führer­schein betragen etwa 90 bis 130 Euro für die zweiteilige Prüfung (Praxis und Theorie). Je nach Bundesland und Prüfer kann der Hundeführerschein-Preis variieren.

Die Prüfungen können in der Regel Hundehalter ab dem 16. Lebens­jahr absolvieren. "Für unseren Führerschein müssen Sie eine Haftpflicht­versicherung und einen ausreichenden Impfschutz vorweisen. Jeder sollte seinen Hund ab dem ersten Tag versichern lassen. Selbst ein kleiner Dackel kann schon Unfälle mit schwer­wiegenden Folgen auslösen", erzählt Jörg Bartscherer vom Verband für das deutsche Hundewesen. Außerdem müssen die Hunde einen Identifikations­nachweis in Form eines implantierten Mikrochips vorweisen.

Hunde müssen mindestens zwölf Monate alt sein, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Da deren Bestehen aber auch davon abhängt, ob Ihr Hund Ihre Kommandos befolgt, sollten Sie ihn erst entsprechend geschult haben. Dies ist wichtiger als das biologische Alter.

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Die Prüfung können Sie beliebig oft wiederholen. Dies gilt auch für einzelne Teile, zum Beispiel wenn Sie nur am Theorietest scheitern. "Falls Sie den Vorbereitungskurs bereits absolviert haben, müssen Sie diesen nicht erneut wiederholen. Dann fallen nur noch die Prüfungs­gebühren an", erklärt der VDH-Geschäftsführer. Treten Sie die Prüfung auf jeden Fall erst dann an, wenn Sie sich mit Blick auf die Theorie fit fühlen und Ihren Hund so gut erzogen und trainiert haben, dass Sie zusammen auch die Praxis problemlos bestehen.
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Vorbereitung
Denken Sie immer daran: Sowohl Sie selbst als auch Ihr Hund werden geprüft. Daher müssen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihren Hund gut auf die Prüfung vorbereiten. 
Zwei Hunde an der Leine stehen sich gegenüber und knurren sich gegenseitig an
 

Für die Prüfung für den Hunde­führer­schein sollten Sie sich im Detail mit Hundehaltung, Hunde­erziehung  und dem tierischen Sozialverhalten auskennen. Achtung: Beachten Sie bei Multiple-Choice-Fragen, dass es auch Tests gibt, bei denen mehr als eine Antwort richtig ist. Eignen Sie sich entsprechendes Hinter­grund­wissen an.

Für die Praxis spielen Sie mit Ihrem Hund unterschiedliche Alltags­situationen durch. Gehen Sie in belebter Umgebung Gassi, setzen Sie sich ins Café oder streifen durch Geschäfte. Folgt er Ihnen direkt, wenn Sie ein Kommando geben? Wie reagiert er auf andere Tiere oder Menschen? Zerrt er an der Leine oder bellt er unverhofft? Kehrt er zu Ihnen zurück, wenn Sie ihn rufen?

Die Prüfer achten vor allem darauf, dass Ihr Verhalten und das Ihres Hundes aufeinander abge­stimmt sind. Am ehesten punkten Sie beim Test, wenn Sie ein eingespieltes Team sind und einander vertrauen.

Sie können vorab auch Vor­be­reitungs­kurse durchführen, um gezielt Übungen und Prüfungs­situationen zu trainieren. Auf den Websites des VDH, BVZ und BHV finden Sie Lern­materialien, Videos von der praktischen Prüfung und viele Beispielfragen.

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