Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zahlen nur für Leistungen, die „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Das ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Was sperrig klingt, ist es auch.
  • Wenn Ihnen als Kassenpatient:in dieser Leistungsumfang nicht ausreicht, müssen Sie Mehr-Leistungen aus eigener Tasche bezahlen.
  • Eine private Krankenzusatzversicherung übernimmt Leistungen und Kosten, die die GKV entweder gar nicht oder nur teilweise bezuschusst, z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Zahnarztkosten oder Heilpraktikerbehandlungen
  • Mit einer privaten Zusatzversicherung sichern Sie sich eine sehr gute medizinische Versorgung und einen umfassenden Gesundheitsschutz. Ob für den Besuch beim Arzt, Ärztin, Heilpraktiker:in, Zahnarzt, Zahnärztin oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Eine private Zusatzversicherung ist Ihre optimale Absicherung im Krankheits- und Pflegefall.
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Definition
Eine private Krankenzusatzversicherung ergänzt Leistungen, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt. Sie  schließt die Versorgungslücken der GKV und unterstützt Sie z.B. bei Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen oder Krankenhausaufenthalten.

Der Leistungs­umfang der gesetzlichen Kranken­versicherung ist in den vergangenen Jahren konsequent abgebaut worden.

Wenn Sie diese Versorgungs­lücken schließen möchten, dann bieten sich private Kranken­zusatz­versicherungen (auch Zusatz­kranken­versicherung) an. Sie ermöglichen einen leistungs­starken Schutz für jeden, der seine medizinische Versorgung individuell bestimmen und ergänzen möchte.

Eine private Zusatz­versicherung ist dann für Sie da, wenn die Leistungen der GKV es nicht sind. So unterstützt Sie eine private Kranken­zusatz­versicherung bei unter­schiedlichen Leistungen wie Vorsorge­untersuchungen, Zahn­behandlungen, Alternativ­medizin oder Brillen. Auch profitieren Sie im ambulanten Krankheits­fall oder bei stationärem Kranken­aufenthalt von einer erst­klassigen Versorgung.
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Leistungen
Die private Kranken­zusatz­versicherung oder Zusatz­kranken­versicherung ergänzt die nicht immer ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung und sichert Sie somit gegen hohe Kosten ab. Mit einer privaten Kranken­zusatz­versicherung profitieren Sie beispiels­weise von umfassender Kosten­übernahme bei Zahn­arzt oder Zahnärztin, Chefarzt­behandlung im Kranken­haus oder finanzieller Absicherung im Krankheits­fall. Damit sichern Sie sich die Vorteile einer Privatpatientin bzw. eines Privat­patienten.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den vergangenen Jahren konsequent abgebaut worden.
  • Kostenübernahme beim Zahnarzt bzw. bei der Zahnärztin

    Die moderne Zahnheil­kunde macht heute vieles möglich, was vor Kurzem noch undenkbar schien. Leider beteiligt sich die GKV oft nur zu einem Bruch­teil an den Kosten. Eine private Zahn­zusatz­versicherung bietet nicht nur hochwertige Kosten­erstattungen, sondern auch erstklassige Zahn­vorsorge und Rundum­schutz, Premium-Leistungen und Innovations­garantie für neue Behandlungs­methoden. Die Allianz unterstützt Sie mit der privaten MeinZahnschutz-Zahnzusatz­versicherung.
  • Alternativmedizin und individuelle Versorgung

    Jeder Mensch sollte selbst entscheiden, welche individuelle Versorgung ihm am besten hilft. Gesetzliche Kranken­versicherer übernehmen jedoch einige Behandlungen nicht oder nicht voll­umfänglich. Wer gesetzlich krankenversichert ist und auf starke Leistungen bei Heil­praktiker:innen, Vorsorge­untersuchungen & Co nicht verzichten will, benötigt eine ambulante Zusatz­versicherung. Diese Kranken­zusatz­versicherung unterstützt Sie auch bei Seh­hilfen (Brillen), osteoplastischen Behandlungen sowie Alternativ­medizin. Ihre passende Versicherung: die ambulante Kranken­zusatz­versicherung der Allianz.
  • Zuzahlungen im Krankenhaus minimieren

    Den Unterschied zwischen gesetzlich und privat spüren Sie vor allem auch im Kranken­haus. Mit einer Zusatz­versicherung können die Leistungen abgesichert werden, die gewünscht sind. Außer, sie sind nicht medizinisch notwendig. Eine stationäre Kranken­zusatz­versicherung übernimmt oder beteiligt sich an den Zuzahlungen für Gesundheits­maßnahmen im Krankenhaus. Sei es die Unterbringung in einem Einbett­zimmer oder die Chefarzt­behandlung. Die stationären Kranken­zusatz­versicherungen (auch bei Unfall) der Allianz bieten Ihnen einen Rundum­schutz mit freier Kranken­haus- und Arztwahl. Wählen Sie zwischen drei Tarifen Ihre passende Versicherung: die Allianz Kranken­haus­zusatz­versicherung.
  • Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall

    Durch Krank­heit kann eine existenz­bedrohende Einkommens­lücke entstehen. Mit der Allianz Kranken­tage­geld­versicherung schließen Sie diese Versorgungs­lücke als Ergänzung zu einem möglichen Anspruch auf Kranken­geld der GKV. Ein stationärer Krankenhaus­aufenthalt ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, z. B. Gebühren für WLAN und Fernseher. Diese können Sie mit einer Kranken­haus­tagegeld­versicherung jedenfalls teilweise auffangen. Die Allianz Kranken­haus­tagegeld­versicherung unterstützt sie mit einem täglichen Taschen­geld für den Krankenhaus­aufenthalt.
  • Worauf es im Pflegefall ankommt

    Jeder wünscht sich beste Gesund­heit bis ins hohe Alter. Doch jeder Zweite wird zum Pflege­fall durch einen Unfall oder Krank­heiten (z. B. eine Demenz­erkrankung). Die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung bieten nur eine Grund­versorgung. Mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung der Allianz sichern Sie für sich und Ihre Angehörigen finanzielle Unabhängigkeit im Pflege­fall.
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Passende Kranken­zusatz­versicherungen
Welche private Kranken­versicherung Sie persönlich brauchen, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Möchten Sie beispielsweise, dass Kosten für zahn­ärztliche Leistungen über­nommen werden, dann empfiehlt sich eine Zahn­zusatz­versicherung. Möchten Sie sich hingegen im Pflegefall bestmöglich versorgt wissen, können Sie sich über eine Pflege­zusatz­versicherung absichern. Sie können einige der Zusatz-Tarife online berechnen und abschließen. Wenn Sie sich für das Kinderpaket, Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld interessieren, wenden Sie sich bitte an Ihr Allianz-Team vor Ort.
Gesunde Zähne schaffen Lebens­freude! Allerdings können Zahn­erhalt und Zahn­ersatz teuer werden. Mit der Zahnzusatz­versicherung sichern Sie sich 100 % Kosten­über­nahme für Prophy­laxe, Zahn­behand­lung und Zahn­ersatz – ohne Begrenzung. Inklusive: Angst- und Schmerz­aus­schaltung, Bleaching und Inno­vations­garantie für neue Behandlungs­methoden! Informieren Sie sich jetzt zur Allianz MeinZahnschutz-Zahn­zusatz­versicherung.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. (Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (GOZ) / für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).)

Was kostet eine Kranken­zusatz­versicherung für Ihre Zähne?

Die Beiträge für eine Krankenzusatzversicherung für Zähne ergeben sich grundsätzlich aus drei Komponenten: Tarif und Versicherungs­umfang, Eintritts­alter sowie Gesundheits­zustand bei Versicherungs­beginn.

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Tarifbezeichnung
Beitrag*
MeinZahnSchutz75 Ab 12,94 €
MeinZahnschutz90 Ab 15,89 €
MeinZahnschutz100 Ab 18,77 €
*vorbehaltlich Gesundheits­prüfung
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Zahn­zusatz­versicherung.
Alle Vorteile zur Zahn­zusatz­ver­sicherung im Überblick.

Die Allianz Pflege­zusatz­versicherung PflegetagegeldBest garantiert Ihnen im Pflege­fall die bestmögliche Versorgung. Mit dem vereinbarten Pflege­tagegeld können Sie das Spektrum möglicher Pflege­leistungen nutzen. Hier ist oft schon das beruhigende Gefühl wichtig, mit einem Anruf persönliche Beratung zu erhalten oder weiterhin zu Hause wohnen zu bleiben.

Den Tarif Pflege­tage­geld­Best gibt es beispielsweise für 14,72 Euro pro Monat.

Beitrag von 14,72 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Pflege­zusatz­versicherung.
Alle Vorteile zur Pflege­zusatz­versicherung im Überblick.

Ambulante Absicherung und Kosten­erstattung für Leistungen, welche die GKV nicht übernimmt

  • Vorsorge­untersuchungen
  • Alternative Behandlungen wie bei einem Heil­praktiker bzw. einer Heilpraktikerin oder alternativ­medizinische Verfahren wie Homöopathie
  • Brillen, Kontakt­linsen und Hörhilfen
Die Beiträge für eine ambulante Krankenzusatzversicherung ergeben sich aus drei Bestandteilen: Tarif und Versicherungs­umfang, Eintritts­alter sowie Gesundheits­zustand bei Versicherungs­beginn.

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Tarifbezeichnung
Beitrag*

AmbulantPlus

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Ab 7,62 €

Ambulant Best

Jetzt  AmbulantBest berechnen

Ab 17,06 €
*vorbehaltlich Gesundheits­prüfung
Berechnen Sie Ihren Tarif zur ambulanten Kranken­zusatz­versicherung Ambulant­Best.
Alle Vorteile zur ambulanten Kranken­zusatz­ver­sicherung im Über­blick.

Eine erstklassige Rundum­versorgung im Kranken­haus bei der Unter­bringung und Behandlung:

  • Privat­patient:in im Kranken­haus mit Komfort­leistungen
  • Kranken­zusatz­versicherung für Einbett­zimmer (Einzel­zimmer) oder Zweibett­zimmer
  • Behandlung bei Chef­arzt bzw. Chefärztin oder Spezialist bzw. Spezialistin
Die Beiträge für eine stationäre Krankenzusatzversicherung ergeben sich aus dem Tarif bzw. dem Versicherungs­umfang, Eintritts­alter sowie Gesundheits­zustand bei Versicherungs­beginn.

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Tarifbezeichnung
Beitrag*
Krankenhaus bei Unfall Ab 6,94 €

KrankenhausPlus

Jetzt KrankenhausPlus berechnen

Ab 28,68 €

KrankenhausBest

Jetzt KrankenhausBest berechnen

 

Ab 40,30 €
Ambulante OP Krankenhaus Ab 3,33 €
*vorbehaltlich Gesundheits­prüfung
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Kranken­haus­zusatz­versicherung Kranken­haus­Best.
Alle Vorteile zur Kranken­haus­zusatz­versicherung im Überblick.

Wenn Ihr Kind krank wird, dann ist es im Ernst­fall best­möglich versorgt – eine Sorge weniger!

  • Wählen Sie aus drei Paketen den passenden Versicherungs­schutz
  • Best­mögliche Versorgung bei Arzt und Ärztin, Heil­praktiker:in, Zahn­arzt und Zahnärztin, im Kranken­haus und im Pflege­fall
  • Niedrige Beträge schon für unter 10 Euro im Monat: Die leistungs­starken Allianz Kinderpakete gibt es ab 7,66 Euro Monatsbeitrag.
Jetzt Beratungs­termin zur Kinder Kranken­zusatz­versicherung vereinbaren.
Alle Vorteile zur Kinder Kranken­zusatz­versicherung im Überblick.

Bei längerer Krankheit entstehen Einkommens­lücken. Schließen Sie diese und sorgen Sie finanziell vor.

  • Schützt Selbst­ständige, Freischaffende und Arbeit­nehmer:innen vor Verdienst­ausfall bei längerer Krankheit
  • Sichert bis zu 100 % des Netto­einkommens ab
  • Gilt zeitlich unbegrenzt
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Alle Vorteile zur Kranken­tage­geld­versicherung im Überblick.

Mit diesem Tage­geld decken Sie Zusatz­kosten ab, die bei einem Krankenhaus­aufenthalt anfallen. 

  • Zahlt bei einem stationären Aufent­halt im Kranken­haus
  • Für jeden Tag, den Sie in der Klinik verbringen, erhalten Sie das vereinbarte Tage­geld steuerfrei
  • Die Höhe ist individuell bestimmbar
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Alle Vorteile zur Kranken­haus­tage­geld­versicherung im Überblick.

Für Reisen ins Ausland bietet die Allianz verschiedene Tarife an. Finden Sie heraus, welcher Tarif am besten passt.

  • Leistungs­starke Auslands­tarife, weltweit gültig
  • Für Allein­reisende, Familien, Gruppen­reisende und Studierende
  • "Last minute" online abschließbar – vor Reiseantritt
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Alle Vorteile zur Auslands­reise­kranken­versicherung im Überblick.
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Gesetzlich versichert und trotzdem privat
Ganz einfach – generell für alle Kassen­patienten und -patientinnen. Als gesetzlich Kranken­versicherte:r können Sie Ihren Basis­schutz mit einer privaten Kranken­zusatz­versicherung erweitern. Diese ergänzt den eingeschränkten Leistungs­rahmen der GKV in den Bereichen ambulant, stationär, Zahn- und Pflege­zusatz­versicherung.
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Beispiel­fälle
Eine private Kranken­zusatz­versicherung bietet best­mögliche ärztliche Versorgung und finanzielle Absicherung im Krankheits- oder Pflege­fall. Sie übernimmt Leistungen, die von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) nicht erstattet werden. Damit bewahrt Sie die private Kranken­zusatz­versicherung vor hohen Kosten bei zum Beispiel einem Krankenhaus­aufenthalt oder einer zahn­ärztlichen Behandlung. Drei Beispiele, wann eine Kranken­zusatz­versicherung sinnvoll ist, also in welchen Fällen eine Kranken­zusatz­versicherung leistet.
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Gut zu wissen
In der Regel gibt es eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht. Generell gibt es Gesundheitsfragen bei den Zusatztarifen. Diese sind ganz unterschiedlich ausgeprägt. Bei der Zahnzusatzversicherungen MeinZahnschutz sind es nur zwei Gesundheitsfragen, mit denen Sie dann Ihren individuellen Zahntarif berechnen zu können.
Wenn Sie zum Beispiel eine Zusatz­versicherung mit chronischer Krankheit abschließen möchten, ist dies prinzipiell möglich. Die Risiko­einschätzung für den Versicherer erfolgt anhand einer Gesundheits­prüfung. Lassen Sie sich am besten persönlich dazu beraten.
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Häufige Fragen
  • Welche Wartezeiten gelten bei einer privaten Krankenzusatzversicherung?

    Es gibt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bis Sie die Leistungen der gewählten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen können. Des Weiteren gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten, die für Entbindung und Psychotherapie gilt. Die Wartezeiten entfallen bei Unfall bzw. nach Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss.

    In den Allianz MeinZahnschutz-Zahnzusatztarifen gibt es keine Wartezeiten – ebenso wie beim Tarif Krankenhaus bei Unfall.

  • Ich habe schon eine Krankenzusatzversicherung. Ist für mich dann auch eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

    Zusätzlich zu einer Krankenzusatzversicherung kann eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein. Zum Beispiel für Angestellte, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen, Rentner:innen, Kinder und alle, die eine Versorgungslücke für den Pflegefall schließen möchten.
  • Wie erfolgt die Kostenerstattung in einer Privaten Krankenzusatzversicherung?

    Ähnlich wie bei einer Privaten Krankenversicherung gilt bei Krankenzusatzversicherungen das Kostenerstattungsprinzip (Kostenübernahme). Der Leistungserbringer (z. B. die Ärztin oder der Arzt) rechnet direkt mit dem Patienten bzw. den Patientinnen ab. Im Anschluss kann der Versicherte seine Rechnung bequem bei seiner Krankenzusatzversicherung einreichen. Der Betrag wird entsprechend seiner vertraglich vereinbarten Leistungen erstattet.

    Bei behandelten Ärzten bzw. Ärztinnen wird ein Höchstsatz (3,5-facher Satz) übernommen. Leistungen wie Brillen, Sehhilfen oder Zahnersatz sind je nach Krankenzusatzversicherung ebenfalls zu einem gewissen Höchstbetrag beinhaltet.

    Ausnahme: stationärer Krankenhausaufenthalt

    Da die Kosten bei ambulanten oder stationären Krankenhausaufenthalten schnell steigen können, kann hier mit den meisten öffentlichen Krankenhäusern direkt mit dem privaten Versicherer abgerechnet werden. Bei der Aufnahme sollte der oder die Patient:in daher seine Chipkarte vorlegen.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Privaten Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung?

    Eine private Krankenzusatzversicherung ist für gesetzlich Versicherte gedacht, die bestimmte Gesundheitsleistungen mit erstklassigen Leistungen erweitern möchten. In diesem Fall können sich gesetzlich Versicherte an das Angebot privater Krankenzusatzversicherer wenden.

    Eine Private Krankenvollversicherung hingegen bietet in jedem gesundheitsrelevanten Gebiet seinen Privatversicherten erstklassige Leistungen. Die gewählten Leistungsgebiete können bei Versicherungsabschluss individuell ausgewählt werden. Weiterhin bieten sich auch Ergänzungstarife (z. B. bei beihilfeberechtigten Beamten bzw. Beamtinnen) an.

  • Gilt die Krankenzusatzversicherung auch im Ausland?

    Für den Bereich Zahn, Arzt bzw. Ärztin und Krankenhaus besteht Versicherungsschutz in allen europäischen Ländern. Darüber hinaus ist in vielen Tarifen bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz von einem Monat ohne besondere Vereinbarung möglich. Details hierzu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbedingungen Ihres Versicherers.
  • Kann man die Beiträge zur Privaten Krankenzusatz­versicherung von der Steuer absetzen?

    Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen können die Beiträge zur privaten Krankenzusatzversicherung grundsätzlich steuerlich absetzen. Dies geschieht als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge. Die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen betragen pro Jahr 1.900 Euro für Arbeitnehmer:innen beziehungsweise 2.800 Euro für Selbstständige.

    Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Wenn der jeweilige Höchstbetrag bereits durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge überschritten wird, ist kein Abzug der Krankenzusatzbeiträge möglich. Somit wirkt sich die private Krankenzusatzversicherung individuell auf die Steuererklärung aus.

    Wo werden die Beiträge der Krankenzusatzversicherung in der Steuer eingetragen? Im Formular "Vorsorgeaufwand" können Sie diese als sogenannte Vorsorgeaufwendungen in die entsprechende Zeile eintragen.

Unser Tipp
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