Vater und Sohn zählen gesparten Taschengeld

Taschengeld: Taschengeldtabelle 2024

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Wenn Ihr Kind in die Grundschule kommt, sollten Sie ihm ein erstes eigenes Taschengeld auszahlen. Genaue Empfehlungen für die Höhe des Taschengelds nach Alter gibt die Taschengeldtabelle. Es wird empfohlen Taschengeld jedes Jahr zu erhöhen und Taschengeld ab dem 10. Geburtstag monatlich auszahlen. Damit Kinder über das Taschengeld lernen, mit Geld umzugehen und Ihr Konsumverhalten zu steuern, sollten einige einfache Regeln eingehalten werden. Die wichtigsten davon sind, dass Ihr Kind sein Taschengeld frei verwenden darf, um die Dinge zu kaufen, die es sich wirklich wünscht und eine regelmäßige Auszahlung in der vereinbarten Höhe. Zusätzlich zum Taschengeld kann ab 14 Jahren ein sogenanntes Budgetgeld ein weiteres Mittel sein, um finanzielle Selbständigkeit zu erlernen.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt Kindern spätestens, wenn sie in die Grundschule kommen, also im Alter von ungefähr 6 Jahren, ein erstes eigenes Taschengeld zu geben. Wenn Kinder rechnen lernen, können sie auch im Alltag Wechselgeld und Preise nachrechnen und so ein Verständnis für den Zusammenhang zwischen Geld und Ware entwickeln. In der Grundschule spielen außerdem Konsum und sozialer Vergleich eine größere Rolle als noch im Kindergarten. Kinder nehmen Marken wahr und ihre Wünsche werden teurer (z.B. Smartphone). Mit dem eigenen Taschengeld helfen Sie Ihrem Kind, schon zu diesem frühen Zeitpunkt, sein eigenes Konsumverhalten zu steuern. Es lernt Geld einzuteilen, um damit auszukommen.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt Kindern unter 6 Jahren ein Taschengeld von nicht mehr als 1 Euro in der Woche zu geben. Für Kinder zwischen 6 bis 10 Jahren werden 1 bis 3 Euro in der Woche empfohlen. Ab einem Alter von 10 Jahren sollen Eltern ihren Kindern das Taschengeld monatlich auszahlen. So sollten nach DJI Kinder zwischen 10 bis 14 Jahren zwischen 15 bis 25 Euro Taschengeld im Monat bekommen. Für Kinder von 14 bis 18 Jahren, die finanziell von Ihren Eltern abhängig sind, wird ein Taschengeld zwischen 30 bis 75 Euro im Monat empfohlen. Genaue Empfehlungen für die Höhe des Taschengeldes nach Alter entnehmen sie der Taschengeldtabelle.

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Alter des Kindes
Empfehlung: Höhe des Taschengeldes
Taschengeld unter 6 Jahre 0,50 - 1 Euro / Woche
Taschengeld 6 Jahre 1 - 1,50 Euro / Woche
Taschengeld 7 Jahre 1,50 - 2 Euro / Woche
Taschengeld 8 Jahre 2 - 2,50 Euro / Woche
Taschengeld 9 Jahre 2,50 - 3 Euro / Woche
Taschengeld 10 Jahre 16 - 18,50 Euro / Monat
Taschengeld 11 Jahre 18,50 - 21 Euro / Monat
Taschengeld 12 Jahre 21 - 23,50 Euro / Monat
Taschengeld 13 Jahre 23,50 - 26 Euro / Monat 
Taschengeld 14 Jahre 26 - 31 Euro / Monat
Taschengeld 15 Jahre 31 - 39 Euro / Monat
Taschengeld 16 Jahre 39 - 47 Euro / Monat
Taschengeld 17 Jahre 47 - 63 Euro / Monat
Taschengeld 18 Jahre und älter 63 - 79 Euro / Monat
Taschengeld sollte bis zum Alter von 9 Jahren wöchentlich, ab dem 10. Geburtstag dann aber monatlich ausbezahlt werden. Ältere Kinder, ab 10 Jahren sollen lernen Ihre Ausgaben langfristiger zu planen und sich Ihr Geld einzuteilen. Von jüngeren Kindern unter 10 Jahren kann man das noch nicht verlangen. Sollte die Umstellung von wöchentlicher auf monatliche Auszahlung am Anfang noch nicht so gut klappen, kann es hilfreich sein das Taschengeld übergangsweise alle zwei Wochen auszuzahlen.
Das Taschengeld sollte nach der Empfehlung des DJIs jedes Jahr leicht erhöht werden, um abzubilden, dass die Wünsche des Kindes mit zunehmendem Alter größer und teuer werden, aber auch, um dem Kind zu vermitteln, dass es mit jedem Jahr mehr Verantwortung für eigenes Geld übernimmt. Bis neun Jahre ist eine jährliche Anhebung von 50 Cent (wöchentlich) eine angemessene Taschengelderhöhung, von 10 bis 14 Jahren ist eine jährliche Steigerung von 2,5 Euro bis 5 Euro mehr (monatlich) ein guter Rahmen. Es wäre falsch, wenn Ihr Kind Gründe oder Argumente für eine Taschengelderhöhung anführen muss, oder sich die Höhe des Taschengeldes zu einem beliebigen Zeitpunkt immer wieder verändern kann. Eine jährliche Taschengelderhöhung zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt (Jahreswechsel, Geburtstag) sollte selbstverständlich sein. Genau Empfehlungen für die Höhe des Taschengelds nach Alter entnehmen sie der Taschengeldtabelle.
Verdienen Kinder z.B. als Auszubildende, Ihr eigenes Geld, sollten Eltern Ihnen kein zusätzliches Taschengeld mehr auszahlen. Kinder von 14 bis 18 Jahren, die z.B. als Schüler kein eigenes Geld verdienen, also finanziell vollkommen von den Eltern abhängig sind, brauchen mehr Geld um Ihre Wünsche zu erfüllen. Mit 16 beginnen die Kinder auszugehen und es kommen Ausgaben für z.B. Clubs oder Konzerte dazu. Das DJI berücksichtigt das in seiner Taschengeldtabelle, indem es die Spanne breiter macht und für Kinder von 14 bis 18 Jahren, die finanziell von Ihren Eltern abhängig sind, ein Taschengeld zwischen 30 bis 75 Euro empfiehlt.
Neben dem Taschengeld kann das sogenannte Budgetgeld ein weiteres Mittel sein, um das eigene Kind zu finanzieller Selbständigkeit zu erziehen. Die Idee beim Budgetgeld ist es, bestimmte Lebensbereiche festzulegen z.B. Kleidung, öffentlicher Personennahverkehr, Essen, Körperpflege, Handy oder Internet und dem Kind jeden Monat einen passenden Geldbetrag zu geben, um die Ausgaben für diesen Bereich selbst zu bezahlen. Das Budgetgeld ist damit etwas vollkommen anderes als das Taschengeld. Das Kind soll mit dem Geld zweckgebunden alltägliche Kosten selbst bezahlen und so lernen ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt Budgetgeld ab einem Alter von 14 Jahren, idealerweise zusammen mit einem eigenen Girokonto für das Kind. Wird das Budgetgeld auf das Konto des Kindes eingezahlt und das Taschengeld dem Kind in Bar übergeben kann das helfen den Unterschied deutlich zu machen. Es kann möglicherweise sinnvoll sein Ihrem Kind am Anfang erst die Verantwortung für die Kosten aus nur einem Lebensbereich zu übergeben und dann mit der Zeit weitere Bereiche dazu zu nehmen.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt ab 12 Jahren für das Kind ein eigenes Taschengeldkonto (Girokonto) zu eröffnen. Das eigene Konto hilft dem Kind den abstrakten Geldbegriff, also elektronisches Geld und die Rolle der Banken, zu verstehen. Eltern können das Taschengeld einfacher per Dauerauftrag auf das Konto des Kindes überweisen oder das eigene Konto des Kindes nützen, um später dort z.B. ein Budgetgeld einzuzahlen. Für Kinder und Jugendliche, die z.B. In-App-Käufe, Online-Käufe oder Streaming-Dienst bargeldlos bezahlen wollen, könnte zusätzlich auch eine Prepaid-Kreditkarte sinnvoll sein.
Die Taschengeldtabelle ist eine offizielle Empfehlung wieviel Taschengeld Kinder in welchem Alter bekommen sollten. Die in der Taschengeldtabelle vorgeschlagenen Beträge sind Richtwerte und werden in einer Bandbreite genannt (z.B. für 14-jährige: 25 bis 30 Euro im Monat). Innerhalb dieser Spanne können Eltern selbst einen konkreten Betrag wählen, der dann z.B. Familiengröße, Lebensumständen und Wohnort am besten entspricht.
Bis 2014 basierte die Empfehlung des Bundesministeriums für Familie zur Höhe des Taschengelds auf der "Taschengeldtabelle der bundesdeutschen Jugendämter" aus dem Jahr 2001. Im Jahr 2014 veröffentlichte das Deutsche Jugendinstitut (DJI) im Rahmen der Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ von Alexandra Langmeyer und Ursula Winklhofer eine genauere Taschengeldtabelle, die seitdem Grundlage für die Empfehlungen des Familienministeriums ist und alle vier Jahre vom DJI aktualisiert wird. Die letzte Aktualisierung der DJI Taschengeldtabelle war im Jahr 2020. Eine neue Taschengeld-Empfehlung gibt das Institut im Herbst 2024 heraus.

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Alter des Kindes
Empfehlung: Höhe des Taschengeldes
Taschengeld unter 6 Jahre 0,50 Euro / Woche
Taschengeld 6-7 Jahre 1,50 - 2,00 Euro / Woche
Taschengeld 8-9 Jahre 2,00 - 3,00 Euro / Woche
Taschengeld 10-11 Jahre 13,00 - 16,00 Euro / Monat
Taschengeld 12-13 Jahre 20,00 - 22,00 Euro / Monat
Taschengeld 14-15 Jahre 25,00 - 30,00 Euro / Monat
Taschengeld 16-17 Jahre 35,00 - 45,00 Euro / Monat
Taschengeld 18 Jahre 70,00 Euro / Monat
Damit Kinder lernen können Ihr Konsumverhalten zu steuern, ist es wichtig, dass sie ihr Taschengeld frei für Dinge, die sich sie wirklich wünschen, verwenden dürfen. Gleichzeitig sollten sie nicht zu viel Geld zur Verfügung haben, so dass sie das Geld einteilen und bei der Erfüllung ihrer Wünsche Abwägungen treffen müssen. Damit das gelingt, helfen die folgenden Empfehlungen das Deutschen Jugendinstituts.
Zahlen Sie Ihrem Kind sein Taschengeld in vereinbarter Höhe regelmäßig und unaufgefordert aus. Suchen Sie sich Zeitpunkte oder Rituale in der Familie, die Ihnen dabei helfen die Auszahlung nicht zu vergessen. Stellen Sie sich einen Handywecker und nützen Sie, wenn Ihr Kind ab 12 vielleicht ein eigenes Girokonto hat, einen Dauerauftrag. Nur wenn sich Ihr Kind auf die regelmäßige Auszahlung seines Taschengeldes in einer erwarteten Höhe verlassen kann, lernt es sein Geld einzuteilen und seine Wünsche langfristig zu planen und abzuwägen.
Zahlen Sie das Taschengeld Ihres Kindes unabhängig vom Verhalten des Kindes regelmäßig in der vereinbarten Höhe aus. Kinder sollen über das Taschengeld den langfristigen Umgang mit Geld erlernen. Wenn Sie das Taschengeld Ihres Kindes zur Belohnung erhöhen oder zur Bestrafung verringern, wird eine langfristige Planung und Abwägung von Wünschen für Ihr Kind unmöglich.
Erlauben Sie Ihrem Kind mit seinem Taschengeld frei und ohne Ihre Einflussnahme seine Wünsche zu erfüllen. Ihr Kind soll über das Taschengeld lernen seine Wünsche zu steuern und abzuwägen, um am Ende ein gesundes und kontrollierter Konsumverhalten zu entwickeln. Das kann nur gelingen, wenn Ihr Kind sein Taschengeld auch tatsächlich frei zur Erfüllung seiner eigenen und echten Wünsche verwenden darf. Natürlich heißt das nicht, dass Ihr Kind mit seinem Taschengeld plötzlich gefährliche oder schädliche Dinge kaufen darf, die es sonst nicht bekommen würde. Aber es bedeutet, dass Sie auch Kaufentscheidungen Ihres Kindes, die sie selbst als falsch oder unnötig bewerten, für den langfristigen Lerneffekt zulassen sollten.
Verpflichten Sie Ihr Kind nicht dazu sein Taschengeld für alltägliche und notwendige Anschaffungen zu verwenden. Ab 14 Jahren können Sie Ihrem Kind aber zusätzliches Geld, das sogenannte Budgetgeld zur Verfügung stellen, mit dem es alle Alltagskosten für z.B Kleidung, ÖPNV oder Körperpflege selbst bezahlen kann und so lernt, ein noch selbstbestimmteres Leben zu führen.
Nehmen Sie keinen Einfluss darauf, welchen Teil seines Taschengeldes Ihr Kind spart oder ausgibt. Ein zusätzliches Spargeld kann aber trotzdem sinnvoll sein, um z.B. Geldgeschenke zu steuern. Ab 12 Jahren kann dafür auch ein Girokonto (Taschengeldkonto) genützt werden.
Es ist wichtig, Geld, das Ihr Kind zusätzlich zum Taschengeld bekommt, mit klaren Regeln zu steuern. Diese Regeln sollten verständlich sein und mit dem Kind zusammen festgelegt werden. Leben die Eltern getrennt, sollten die Regeln unbedingt gemeinsam eingehalten werden. Ihr Kind kann nur lernen, mit seinem Taschengeld zu haushalten, wenn das System Taschengeld nicht von außen durch zusätzliche große Geldbeträgen sinnlos gemacht wird. Sprechen Sie mit den Großeltern, der Familie und Freunden, damit Geldgeschenke in einem vernünftigen Rahmen bleiben. Oder schaffen Sie die Möglichkeit, dass z.B. die Großeltern Geldgeschenke direkt z.B. in ein Spargeld einzahlen können. Die Mithilfe im Haushalt sollte in einem altersgemäßen Rahmen normal sein und nicht mit zusätzlichem Geld verbunden werden. Wenn sich Ihr Kind aber z.B. durch Hilfe bei Nachbaren etwas dazu verdient, sollte ihm dieses Geld immer auch zur Verfügung stehen. Achten Sie aber darauf, dass auch der Lohn für solche Nebenjobs in einem vernünftigen Rahmen bleibt.
Besprechen Sie Taschengeld offen in der Familie und legen Sie Höhe und Regeln für Taschengeld zusammen mit den Kindern und fair gegenüber Geschwisterkindern gemeinsam fest.
Taschengeld soll Kinder helfen, einen vernünftigen Umgang mit Geld zu erlernen und Ihr eigenes Konsumverhalten zu steuern. Kleine Kinder können an Taschengeld, mit dem Sie selbst bezahlen, den ganz grundsätzliche Zusammenhang zwischen Geld und Ware verstehen. Sie verstehen dadurch, dann alle Dinge und Leistungen unseres täglichen Lebens Geld kosten. Ab 10 Jahren können Kinder, die mit ihrem eigenen Geld bezahlen, Preisspannen und Gewinn verstehen, dass also Waren bei verschiedenen Anbietern vielleicht unterschiedlich teuer sind und es Vorteile bringt darüber nachzudenken, wo man etwas kauft. Ab 14 Jahren, wenn die Kinder vielleicht auch ein eigenes Girokonto haben, beginnen Sie den "abstrakten Geldbegriff" zu verstehen, also elektronisches Geld und die Rolle der Banken. Wenn Kinder über ein Taschengeld, das nicht zu hoch ist, frei bestimmten dürfen, erlernen sie außerdem ihre Wünsche langfristig zu verfolgen und abzuwägen. Sie lernen Geld zu sparen, um sich teurere Dinge mit ihren Ersparnissen zu kaufen.
Kinder sollen sich vom Taschengeld frei und ohne Einflussnahme der Eltern Ihre Wünsche erfüllen können. Wenn Sie Ihrem Kind erlauben, von seinem eigenen Geld die Dinge zu kaufen, die es sich am meisten wünscht, und gleichzeitig mit seinem Geld auszukommen, kann es ein verantwortungsvolles Konsumverhalten erlernen. Für alltägliche Dinge, wie Kleidung, Schulmaterial, Körperpflegeprodukte oder Essen sollten Kinder und Jugendliche ihr Taschengeld nicht verwenden müssen.
Es gibt in Deutschland kein gesetzliches Recht auf Taschengeld. Eltern müssen ihren Kindern kein Taschengeld bezahlen. Taschengeld ist nicht verpflichtend, sondern eine freiwillige Leistung der Eltern an ihre Kinder, die es den Kindern ermöglichen soll, den Umgang mit Geld zu lernen. Auch zur Höhe von Taschengeld gibt es keine verbindlichen rechtlichen oder gesetzlichen Vorgaben, sondern nur freie Empfehlungen. Der oft genannte "Taschengeldparagraph" ist kein "Taschengeld-Gesetz" und hat nichts damit zu tun, dass Kinder Taschengeld bekommen müssen.
Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig (§104 BGB) und dürfen, auch von ihrem Taschengeld, nichts kaufen und keine Verträge abschließen. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB). Wenn Minderjährige etwas kaufen oder einen Vertag abschließen ist der "schwebend unwirksam" (BGB §182 folgende), bis die Eltern dem Vertrag oder Kauf zustimmen. 
Ergänzend gilt §110 BGB, der oft auch als "Taschengeldparagraf" bezeichnet wird. Auch wenn das Wort Taschengeld im Gesetzestext nicht vorkommt, erlaubt es der Taschengeldparagraf, Kinder mit ihrem "eigenen Geld", auch ohne die Zustimmung der Eltern altersübliche Kleinigkeiten zu kaufen. Das gilt genauso für Online-Käufe, wobei hier oft die Schwierigkeit entsteht, dass z.B. In-App-Käufe oder Bestellungen in Online-Shops mit der Kreditkarte der Eltern bezahlt werden und für den Verkäufer gar nicht transparent wird, dass ein Minderjähriger den Kauf unternommen hat. Der Taschengeldparagraf besagt: "§110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln: Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind." 
Ratenkäufe oder Abonnements dürfen Minderjährige ausdrücklich nicht abschließen. Sie sind auch dann unwirksam, wenn das Kind die monatliche Rate vom Taschengeld bezahlen könnte. Will ein Minderjähriger ein Abonnement, z.B. einen Handyvertrag abschließen, braucht er dafür die Unterschrift seiner Eltern. 
Das Geschenk, das mitwächst.
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