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Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Reitlehrerin führt Reitschülerin auf einem Pony an der Longe

Dieser Ab-Preis bezieht sich auf den Tarif Smart für ein Pferd ohne Vorschäden, Stockmaß < 148cm, bei 150€ Selbstbehalt und jährlicher Zahlweise.

Ab

7,49

im Monat

Optimaler Schutz für Pferdebesitzer – ab 7,49€/ Monat

Dieser Ab-Preis bezieht sich auf den Tarif Smart für ein Pferd ohne Vorschäden, Stockmaß < 148cm, bei 150€ Selbstbehalt und jährlicher Zahlweise.

Pferdehalter-Haftpflicht­­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Pferde verpflichten: Als Halter haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögens­schäden, die Ihr Pferd verursacht. Auch wenn Sie selbst keine Schuld tragen.
  • Auf Ihrer Seite: Die Allianz Pferde­halter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, übernimmt berechtigte Schadens­ersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
  • Umfassender Schutz: Versichert sind auch Miteigentümer, Mithalter, Hüter, Reiter oder Reitbeteiligte.
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Die Leistungen im Überblick
  • Personen-, Sach- und Vermögens­schäden: Die Pferdehalter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung prüft im Schadens­fall, ob und in welcher Höhe Schadens­ersatz­pflicht besteht, übernimmt berechtigte Schadens­ersatz­forderungen und wehrt unberechtigte Haftpflicht­ansprüche für Sie ab. Notfalls auch vor Gericht.
  • Mietsachschäden: Wir übernehmen Schäden an gemieteten oder gepachteten Immo­bilien sowie Teilen davon, zum Beispiel Stal­lungen, Pferde­boxen und Koppel­zäunen. Es sei denn, sie sind auf normale Abnutzung, Verschleiß oder über­mäßige Beanspruchung zurück­zu­führen. Miet­sach­schäden an Pferde­anhängern und Reit­utensilien sind ebenfalls versichert.
  • Forderungs­ausfalldeckung: Erleiden Sie durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sach­schaden, den der Halter des verursachenden Tieres wegen Zahlungs­unfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt die Allianz für Ihre Ansprüche auf.
  • Auslandsdeckung: Die Allianz Pferdehalter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt, auch bei vorüber­gehen­den (nicht von vorn­herein darauf angelegten) Auf­enthalten im weltweiten Ausland.
  • Mitversicherte Personen: Bei der Allianz Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind nicht nur Sie selbst als Pferdehalter und Versicherungsnehmer abgesichert. Auch nicht gewerbsmäßige Miteigentümer, Mithalter, Reitbeteiligte, Hüter, Gast- oder Fremdreiter sind mitversichert.
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Gut zu wissen

Sie sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, eine Pferde­halter-Haft­pflichtversicherung abzuschließen. Dennoch ist der Schutz für private Halter von Pferden, Eseln und Maul­tieren unverzicht­bar. Denn: Nur eine Pferde­haft­pflicht sichert Sie um­fas­send ab, wenn Ihr Reitpferd oder -pony Dritte verletzt, fremdes Eigen­tum beschädigt oder Ver­mögens­schäden hervorruft.

Die Haftpflicht für Ihr Pferd übernimmt Schäden zum Beispiel, wenn ...

  • Ihre Stute Fleur bei einem Ausritt scheut und jemanden verletzt.
  • Ihr Turnierpferd Wasabi bei einer Transport­fahrt den gemieteten Pferdeanhänger beschädigt.
  • Sie Ihren Wallach Amigo bei einer privaten Kutsch­fahrt als Zugtier vorspannen und der Vierbeiner mit der Kutsche ein Auto rammt.

Nicht geeignet ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung dagegen, wenn Sie Pferde zu gewerb­lichen oder beruf­lichen Zwecken halten. In diesem Fall bietet eine Betriebshaft­pflicht­versicherung die passende Absicherung. Für kleine und als gezähmt geltende Tiere wie Wellensittiche, Hamster oder Katzen ist keine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung erforderlich. Kleintiere sind über die Privat-Haft­pflicht­versicherung des Halters versichert.

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Bei der Allianz Pferde­halter-Haftpflicht können Sie aus drei verschiedenen Produktlinien wählen: Smart, Komfort und Premium. Welcher Tarif am besten für Sie geeignet ist, erfahren Sie hier.

Folgende Leistungen sind in allen Angeboten enthalten:

  • Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schutz bei Mietsachschäden
  • Schutz beim Gebrauch ungewöhnlicher Zäumung oder ohne Sattel 
  • Abwehr nicht berechtigter Forderungen - auch vor Gericht

Wer anderen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, diesen zu ersetzen. Mit der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind Sie bestens geschützt, z.B. wenn Ihr Tier den Besitz von einer anderen Personen beschädigt.

Mitversichert ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche von Dritten nach einem Schadenfall, z.B. wenn keine gesetzliche Haftung besteht.

Zum Gebrauch ungewöhnlicher Zäumung, oder ungewöhnlicher Sättel gehört zum Beispiel, dass Sie Ihr Pferd mit einer gebisslosen Zäumung oder einem Damensattel reiten.

 

Allianz

Smart

Allianz

Komfort

Allianz

Premium

LEISTUNGEN

LEISTUNGEN

LEISTUNGEN

LEISTUNGEN

Versicherungssumme

Versicherungssumme

50 Mio. €

Versicherungssumme

75 Mio. €

Versicherungssumme

100 Mio. €

Schäden an geliehenen Gegenständen

Schäden an geliehenen Gegenständen

50.000 €

Schäden an geliehenen Gegenständen

75.000 €

Schäden an geliehenen Gegenständen

Nebenberufliche Nutzung des Tieres

Nebenberufliche Nutzung des Tieres

Nebenberufliche Nutzung des Tieres

Nebenberufliche Nutzung des Tieres

Erstattung zum Neuwert

Erstattung zum Neuwert

Erstattung zum Neuwert

1 Jahr

bis 7.500 €

Erstattung zum Neuwert

2 Jahre

bis 100 Mio. €

Verzicht Anrechnung Tiergefahr / Mitschuld

Verzicht Anrechnung Tiergefahr / Mitschuld

Verzicht Anrechnung Tiergefahr / Mitschuld

Verzicht Anrechnung Tiergefahr / Mitschuld

WEITERE LEISTUNGEN

WEITERE LEISTUNGEN

WEITERE LEISTUNGEN

WEITERE LEISTUNGEN

Tierbergung

Tierbergung

Tierbergung

Tierbergung

Schadensdeckung bei zahlungsunfähigen Dritten

Schadensdeckung bei zahlungsunfähigen Dritten

Schadensdeckung bei zahlungsunfähigen Dritten

Schadensdeckung bei zahlungsunfähigen Dritten

Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen und Reitlehrgängen

Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen und Reitlehrgängen

Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen und Reitlehrgängen

Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen und Reitlehrgängen

Tierische Ausscheidungen

Tierische Ausscheidungen

Tierische Ausscheidungen

Tierische Ausscheidungen

Gewollter / ungewollter Deckakt

Gewollter / ungewollter Deckakt

Gewollter / ungewollter Deckakt

Gewollter / ungewollter Deckakt

Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften

Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften

Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften

Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften

Schäden an geliehenen Kfz-Anhängern

Schäden an geliehenen Kfz-Anhängern

Schäden an geliehenen Kfz-Anhängern

Schäden an geliehenen Kfz-Anhängern

Unsere Tarif-Leistungen im Detail

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungsbedingungen zeigen eine beispielhafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungsbedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungsschutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antragsstellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
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Drei besondere Vorteile
Welche Vorteile die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung der Allianz bietet erfahren Sie hier.
Berechnen Sie einfach online Ihren individuellen Tarif.
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Video
Ihr Pferd hat ausgetreten, der Hund hat jemanden gebissen? Die Allianz Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Sie da.
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Reitsportzubehör versichern mit dem Allianz Gegenstandsschutz
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Klarheit im Schadensfall
Diese Überblick zeigt, in welchen Situationen Sie mit der Allianz Pferdehalterhaftpflicht abgesichert sind – und wann der Versicherungsschutz nicht greift.
  • während des Weide­gangs (einschließlich Weiderisiko, Hin- und Zurück­bringen des Pferdes) und während Offen- oder Lauf­stall­haltung Schäden entstehen.
  • Schäden infolge des Besitzes oder der Verwendung von Pferde­kutschen und bei privaten Kutsch­fahrten entstehen.
  • Schäden bei der Teilnahme an Reitsport­­ver­­an­­stalt­­ungen wie Turnieren entstehen.
  • Sie mit ungewöhnlicher Zäumung bzw. Sätteln oder ohne Sattel reiten und dabei einen Schaden ver­ur­sach­en.
  • Ihr Pferd Miet­sach­­­schä­­den an ge­­mie­­teten Immo­­bi­­lien, Stall- bzw. Pferde­boxen oder Koppel­zäunen ver­­ur­­sacht.
  • ... Ihr Pferd ausbricht und ein angrenzendes Gemüsefeld zertrampelt. Die Pferdehalterhaftpflicht greift auch bei Flurschäden.
  • ... ein Schaden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt entsteht.
  • Sie selbst oder Angehörige, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, einen Schaden erleiden.
  • Ihre Pferdehaltung über den privaten Bereich hin­­aus­­geht, wie z.B. bei einem land­­­wirt­­­schaft­­lichen Betrieb oder einer ge­­werb­­lichen Zucht.
  • Sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, um einen Versicherungsanspruch zu erzeugen.
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Versicherungsschutz im Detail
Sie brauchen für jedes Ihrer Pferde eine Haft­pflicht­versicherung. Achten Sie auf eine hohe Versicherungs­summe, damit Sie im Schadenfall aus­reichend abgesichert sind. Was bei Vertrags­abschluss noch wichtig ist, lesen Sie hier.

Deckungs­summe Ihrer Pferde­haft­pflicht sollte möglichst hoch sein

Verursacht Ihr Pferd einen Sach-, Personen- oder Vermögens­schaden, entstehen schnell Kosten in Millionen­höhe. Eine Pferdehaftpflicht mit hoher Deckungssumme ist daher unerlässlich. Sie sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Die Allianz Pferde­haft­pflicht kommt im Tarif Smart für Schäden bis zu 50 Millionen Euro auf. Mit dem Tarif Komfort erhöht sich Ihr Schutz bis zu 75 Millionen Euro und mit dem Tarif Premium sogar auf bis zu 100 Millionen Euro.

Jedes Pferd benötigt eine eigene Pferde­haftpflicht

Besitzen Sie mehrere Pferde, reicht die Versicherung eines einzelnen Pferdes nicht aus, um umfassend geschützt zu sein. Sie müssen jedes vorhandene Pferd versichern. Der Hintergrund: Mehrere Pferde stellen für den Versicherer automatisch ein höheres Schadensrisiko dar. Die Versicherung nur eines einzelnen von mehreren vorhandenen Pferden reicht nicht aus, um das erhöhte Risiko abzudecken.

Bei Tod des Pferdes können Sie Pferde­haft­pflicht kündigen

Im Todesfall oder bei Verkauf des Pferdes sind Sie nicht länger an den Versicherungs­vertrag gebunden. Die Haft­pflicht­versicherung endet umgehend, wenn Ihr Pferd stirbt. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Pferd verkaufen. Sie müssen die Allianz lediglich darüber informieren und eine tierärztliche Bescheinigung oder einen Kaufvertrag beilegen.

Pferde­haftpflicht ist steuerlich absetzbar

Als Pferdehalter können Sie die Beiträge Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung in der Steuer­erklärung steuermindernd geltend machen. Genauso wie Ihre private Haftpflicht­versicherung fällt auch die Pferde­haftpflicht in den Bereich "sonstige Vorsorge­aufwendungen".

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Allianz Pferdehalter-Haftpflicht
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Warum brauche ich als Pferdehalter eine extra Haftpflichtversicherung?

    Für wen ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll? Für jeden Reit­tier­besitzer. Denn wenn Ihr Pferd (auch Esel oder Maultier) einen Schaden bei einer dritten Person verursacht (sowohl Personen- als auch Sach- oder Vermögens­schäden), sind Sie als Pferdehalter gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet.

    Das gilt auch dann, wenn Sie keine Schuld trifft und die notwendige Sorgfalt gegeben war. Für den privaten Pferdehalter gilt die sogenannte Gefährdungs­haftung. Die Verantwortlichkeit wird allein durch die "Tiergefahr", das heißt: durch das willkürliche Verhalten des Pferdes, ausgelöst. Wenn Ihr Pferd Dritten einen Schaden zufügt und hieraus Schadens­ersatz­ansprüche entstehen, schützt Sie die Pferde­haft­pflicht­versicherung.

  • Benötige ich eine eigene Pferde­­­haft­­pflichtversicherung, wenn ich ein frem­­des Pferd reite oder hüte?

    Die Pferdehaftpflicht des Pferde­besitzers greift meist auch bei einer Reitbeteiligung. Oder, wenn Sie gelegentlich auf das Pferd aufpassen oder es als Fremd­reiter ausreiten, d. h. wenn Sie ab und zu ein fremdes Pferd reiten brauchen Sie keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung. Verursacht der Vier­beiner während des Ausritts einen Schaden, sind Sie in der Regel über das Fremd­reiter­risiko der Pferde­haft­pflicht­versicherung des Halters geschützt. Für den entstandenen Schaden müssen Sie nicht auf­kommen. Wir empfehlen aber, sich beim Pferde­besitzer über den Versicherungs­schutz seiner Pferde­haftpflicht zu informieren.

    Entsteht der Schaden nicht durch das fremde Pferd, sondern durch Ihr eigenes Miss­geschick, springt die Pferde­haftpflicht nicht ein. Das ist ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung. Sie kommt für alle Sach-, Personen- und Ver­mögens­schäden auf, die Sie fremden Personen zufügen. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Haft­pflicht­versicherer und achten Sie auf das Klein­gedruckte im Vertrag.

  • Was ist bei der Pferdehaftpflichtversicherung der Allianz versichert?

    Sind die Schadens­ersatz­forderungen berechtigt, zahlt die Pferdehalter-Haftpflicht schnell und un­büro­kratisch all das, was Sie ersetzen müssen. Und zwar bis zur Höhe der verein­barten Versicherungs­summe. Wenn die Forde­rungen an Sie zu hoch oder ungerecht­fertigt sind, Sie also nicht zahlen müssen, setzen wir Ihr gutes Recht durch und wehren diese Forderungen kosten­frei für Sie ab.

    Bei Personen­schäden können zum Beispiel Auf­wendungen für Heil­behandlungs­kosten, Verdienst­ausfall oder Schmer­zens­geld­ansprüche entstehen. Unter Sach­schäden fallen unter anderem Reparatur­kosten, Wieder­beschaf­fungs­kosten, Nutzungs- oder Gewinnausfall.

  • Wo besteht Versicherungsschutz?

    Versicherungsschutz im Rahmen der Pferde­haft­pflicht­ besteht in der Bundesrepublik Deutschland rund um die Uhr – und bei vorüber­gehenden (d.h. nicht von vorneherein auf Dauer angelegten) Aufenthalten im weltweiten Ausland zeitlich unbegrenzt. 
  • Wozu ist die Forderungsausfalldeckung da?

    Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sach­schaden erleiden, den der Verursacher wegen Zahlungs­un­fähig­keit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann. Dann kommt Ihre Pferdehalter-Haftpflicht für Ihre Schadensersatzansprüche auf. Bei der Allianz ist diese Leistung bereits ab der Linie Smart inklusive. Abgedeckt sind auch solche Personen­schäden, die durch Vorsatztaten Dritter entstanden sind (Gewaltopferschutz).
  • Leistet die Pferdehaftpflicht, obwohl das Pferd nicht am Führzügel geführt wurde?

    Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Ihr Pferd Dritten gegenüber verursacht. Versicherungs­schutz besteht unabhängig davon, ob Sie das Pferd mit Führzügel geführt haben oder ob der Schaden beim Führen ohne Halfter oder Sattel entstanden ist.
  • Ist mein Pferd auch bei einem Wanderritt oder Turnier im Ausland versichert?

    Ja, die Allianz Pferde­halter­haft­pflicht­versicherung leistet auch, wenn Sie sich mit Ihrem Pferd vorüber­gehend im Ausland aufhalten und Ihr Vierbeiner dort bei einem Wanderritt oder einer Pferde­sport­veranstaltung, an der Sie privat teilnehmen, einen Schaden verursacht. Ihr Versicherungs­schutz gilt weltweit. Voraus­setzung ist, dass Ihr Wohnsitz sich nach wie vor in Deutsch­land befindet.
  • Welche zusätzlichen Versicherungen zur Pferdehaftpflicht sind zu empfehlen?

      Je nach individueller Situation kann für Sie eine Absicherung durch weitere Versicherungen sinnvoll sein, zum Beispiel eine Lebensversicherung für Ihren preisgekrönten Zuchthengst, eine spezielle Transportversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung. Die Allianz bietet Ihnen diese zusätzlichen Versicherungen für Ihr Pferd für einen umfassenden Schutz, der an Ihre Bedürfnisse angepasst ist.

Optimal abgesichert
Die Allianz Pferde­kranken­versicherung
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