Eine Rente für alle, die sich Steuer­vorteile sichern möchten

Rürup-Renten – unsere Renten mit Rürup-Förderung

  • Lebenslange Rente garantiert: Die Rürup-Rentenprodukte der Allianz sind BasisRenten. Jede dieser Rürup-Renten verbindet eine lebenslange Rente mit attraktiven Steuervorteilen in der Ansparphase. So können Sie sich eine sichere Altersvorsorge steuerlich gefördert aufbauen. Hinter der lebenslangen Garantie Ihrer Rürup-Rente steht die Allianz, Ihr Lebensversicherer mit ausgezeichneter Finanzstärke und über 100 Jahren Erfahrung.
  • Hinterbliebenenvorsorge: Ihre aufgebaute Vorsorge kann im Todesfall Ihre Angehörigen finanziell unterstützen. Als Rente, wenn es sich um versorgungsberechtigte Hinterbliebene handelt. Zusätzlich können Sie mit der BeitragsrückgewährPoliceeine Person Ihrer Wahl absichern. Diese erhält nach Ihrem Tod eine Kapitalauszahlung.
  • Alternative Einmalbeitrag: Mit unserer BasisSofortRente bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit einer einzigen Beitragszahlung eine sofort beginnende Rente lebenslang zu erhalten.
  • Doppelter Schutz für junge Erwachsene: Mit der BasisRente StartUp haben Berufseinsteiger:innen, Existenzgründer:innen oder junge Selbstständige mit zunächst geringem Einkommen die Möglichkeit, mit reduzierten Anfangsbeiträgen in den Genuss einer steuerlich geförderten Altersvorsorge mit vollem Berufsunfähigkeitsschutz zu kommen. Der Berufsunfähigkeitsschutz wird ebenfalls steuerlich gefördert.

Für die BeitragsrückgewährPolice ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Für diesen zusätzlichen Beitrag gilt nicht der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur BasisRente. Es ist aber ein Abzug als sonstige Vorsorgeaufwendungen möglich.

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Leistungs­übersicht Rürup-Renten
Mit den Rürup-Renten der Allianz senken Sie jetzt Ihre Steuerlast und sorgen im Alter zu Gunsten Ihres Lebensstandards für einen verlässlichen Lebensunterhalt – Ihre Rente ist ein ganzes Leben lang garantiert.
  • Steuerminderung: Ihre Beiträge in die Rürup-Rente sind in der Ansparphase steuermindernd. Machen Sie als einzelveranlagte Person 2024 bis zu 100 Prozent von 27.566 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend. Für zusammen­veranlagte Ehegatten und Ehegatinnen oder eingetragene Lebenspartner:innen sind bis zu 100 Prozent des Höchstbetrags von 55.132 Euro möglich. Welche individuellen steuerlichen Vorteile sich bei einer Rürup-Rente ergeben können, erfahren Sie durch unseren Rechner zur BasisRente
  • Hinter­bliebenen­schutz: Für den Fall Ihres Todes ist Ihre aufgebaute Vorsorge nicht verloren, wenn Sie vereinbaren, dass Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eine Rente aus den gezahlten Altersvorsorgebeiträgen erhalten. Versorgungsberechtigte Personen sind Ihre Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:in beziehungsweise kindergeldberechtigte Kinder. Über die BeitragsrückgewährPolice können Sie für den Fall Ihres Todes sogar eine beliebige Person mit einer einmaligen Kapitalauszahlung absichern.
  • Sofortrente möglich: Ihre lebenslange Rente beginnt sofort, wenn Sie einen größeren Einmalbeitrag von mindestens 3.000 Euro leisten können und sich für die "BasisSofortRente" der Allianz entscheiden. Ein Rentenbeginn ist ab dem 62. Geburtstag möglich.
  • Reduzierte Anfangsbeiträge für Berufseinsteiger:innen möglich: Berufseinsteigenden mit meist noch geringem Einkommen bietet die "BasisRente StartUp" die Möglichkeit, bei reduzierten Anfangsbeiträgen neben der steuerlich geförderten Altersvorsorge auch von Anfang an vollen Berufsunfähigkeitsschutz zu bekommen. Der Berufsunfähigkeitsschutz wird ebenfalls steuerlich gefördert.
  • Individuelle Vorsorge: Ihre Vorsorge können Sie individuell gestalten – mit den Allianz Vorsorge­konzepten von chancen- bis sicherheits­orientiert. Mit der Kombination Ihrer Basis­Rente z.B. mit dem Vorsorge­konzept Invest­Flex können Sie aus verschiedenen ETFs sowie gemanagten Fonds des qualitäts­geprüften Allianz Top­Fonds-Universums wählen und dabei auch eine steuer­liche Förderung nutzen.

Für die BeitragsrückgewährPolice ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Für diesen zusätzlichen Beitrag gilt nicht der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur BasisRente. Es ist aber ein Abzug als sonstige Vorsorgeaufwendungen möglich.

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Auf einen Blick
Rentenlücke schließen und dabei Steuervorteile nutzen.
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Eine gute Wahl
Eine BasisRente der Allianz ist die richtige Wahl für Sie, wenn Sie …
Allianz - Rürup-Rente: selbstständiger Mann vor Fahrrad
  • selbstständig oder freiberuflich tätig sind und nicht Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen. Die Rürup-Rente "BasisRente" ist dann eine interessante Möglichkeit für Sie, von einer steuerlich geförderten Altersvorsorge zu profitieren.
  • als Gutverdiener:in eine besonders große Versorgungslücke im Alter erwarten müssen – und diese steuerbegünstigt schließen wollen.
  • kurz vor dem Renteneintritt stehen: Mit der Rürup-Rente "BasisSofortRente" können Sie mit einer einmaligen Zahlung lebenslang für Ihr Alter vorsorgen.
  • als Berufseinsteiger:in, Existenzgründer:in oder junge selbstständig tätige Person steuerlich gefördert vorsorgen wollen: Für diesen Zweck bietet Ihnen die Rürup-Rente "BasisRente StartUp" mit reduzierten Anfangsbeiträgen zusätzlich vollen Schutz bei Berufsunfähigkeit – von Anfang an.
Allianz - Rürup-Rente: selbstständiger Mann vor Fahrrad
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Das passende Produkt für Sie
Allianz
Art der Beitragszahlung

Laufend, abgekürzt, Einmalbeitrag

Mindestbeitrag/-summe

Mindestens 3.000 Euro

Steuerlich geförderter Hächstbetrag 2024

jeweils maximal 100 %
von 27.566 Euro für Einzelveranlagte
von 55.132 Euro für Zusammenveranlagte

Dynamik

Einschließbar

Flexible Gestaltung

Möglich

Flexibilität bei finanziellen Engpässen

Möglich

Auszahlungsform

Lebenslange Rente

Leistungszeitpunkt

Frei wählbar ab dem vollendeten 62. Lebensjahr

Wählbare Zusatzbausteine

Hinterbliebenen­vorsorge und Berufs­unfähigkeits­vorsorge bzw. Berufs­unfähigkeits­vorsorge mit Dienst­unfähigkeits­absicherung bei Beamten und Beamtinnen

Drei besondere Vorteile
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Rürup-Rente – sofort mit einer Einmalzahlung
Die BasisSofortRente der Allianz ist die ideale Rürup-Rente für Sie, wenn Sie kurz vor dem Rentenbeginn stehen und bei Vertragsabschluss einen Betrag von mindestens 3.000 Euro aufwenden können. So funktioniert sie:

Sie zahlen einen einmaligen Betrag ein – die Allianz garantiert Ihnen dafür eine Rente, ab sofort, so lange Sie leben. Während des Rentenbezugs kann Ihre Rente noch steigen, da wir Sie weiterhin an den Überschüssen beteiligen. So haben Sie auf Dauer verlässliche Einkünfte und profitieren steuerlich.

Die Rentenzahlungen aus BasisRenten, also auch Rentenzahlungen aus der BasisSofortRente, werden wie die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert.

Die BasisSofortRente ist dadurch besonders geeignet für Besserverdienende ab dem vollendeten 62. Lebensjahr, die mit einer einmaligen Beitragszahlung einen sofortigen, steuerlich begünstigten und sicheren Rentenanspruch erwerben wollen.

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Details zur Wahl der Aus­richtung
Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt. Das ist erstmal eine gute Nachricht. Es bedeutet aber auch, dass Sie bei Ihrer Altersvorsorge umdenken müssen, da Ihr angespartes Kapital länger reichen muss, um Ihren Ruhestand mit einer ausreichenden Rente finanzieren zu können. Die Lösung dafür muss nicht unbedingt sein, mehr zu sparen. Auch Renditechancen können zu einer Erhöhung Ihrer Rente führen. Attraktive Renditechancen bieten unsere modernen Vorsorgekonzepte kombiniert mit unserer Finanzstärke.
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So profitieren Sie von der Besteuerung
Die gesetzliche Rente ist kaum mehr als eine Grundabsicherung fürs Alter. Ihre Renten­lücke können Sie mit einer unserer Rürup-Renten schließen und dabei von den Steuervorteilen der Rürup-Förderung profitieren:
  • 2024 werden Ihre Beiträge für die Rürup-Rente bis zu 100 Prozent steuerlich berücksichtigt.
  • Dadurch können Sie aktuell bis maximal 100 Prozent von 55.132 Euro für zusammen­veranlagte Eheleute oder Lebenspartner:innen steuerlich geltend machen.
  • Für einzelveranlagte Personen liegt der Höchstbetrag bei maximal 100 Prozent von 27.566 Euro.
  • Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente unterliegen wie die gesetzliche Rente der nachgelagerten Besteuerung. Bei Rentenbeginn im Jahr 2023 unterliegen 83 Prozent der Rente der Einkommensteuer (ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Renten, die ab dem Jahr 2040 beginnen, sind in vollem Umfang zu versteuern.

Welche individuellen steuerlichen Vorteile sich bei einer Rürup-Rente ergeben können, erfahren Sie durch unseren Rechner zur BasisRente.

Rechtsstand: 30.11.2023

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Klarheit für Ihre Auswahl
  • ... für Besserverdienende, die aufgrund des Steuersatzes in der Ansparphase von einem attraktiven Steuervorteil profitieren können und deren Versorgungslücke in der Regel besonders hoch ist.
  • ... für Personen, die kurz vor der Rente stehen und mit einer einmaligen Beitragszahlung in eine Rürup-Rente lebenslang für ihr Alter vorsorgen möchten.
  • ... für Personen, die die Riester-Förderung bereits voll ausgeschöpft haben.
  • … für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen.
  • … für Personen, die während der Ansparphase die Möglichkeit haben wollen, auf ihr Kapital zuzugreifen.
  • ... für Personen, die im Alter eine Kapitalauszahlung benötigen.
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Tipp: Aktuelles Renten­­ziel berechnen
Allianz - Info-Icon
Wissen Sie eigentlich, wie gut Sie schon jetzt für Ihren Ruhestand abgesichert sind? Der Rentenrechner gibt Ihnen mit dem Rentenscore einen ersten Eindruck, wie nah Sie Ihrer individuellen Wunschrente sind. Probieren Sie den Rechner einfach aus, schon mit groben Angaben erhalten Sie eine gute Orientierungshilfe.
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Häufige Fragen
  • Was ist eine Rürup-Rente (BasisRente)?

    Die Rürup-Rente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Mit einer Rürup-Rente können Sie Ihre Rentenlücke schließen und dabei von Steuervorteilen profitieren.

    Bei der Allianz stehen Ihnen drei verschiedene Rentenprodukte zur Verfügung, bei denen Rürup-Förderung möglich ist. Diese drei Produkte heißen BasisRente, BasisSofortRente und BasisRente StartUp.

  • Wie berechnet sich der maximal steuerlich geförderte Beitrag?

    Bei den Höchstbeträgen sind auch die Gesamtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen. Das bedeutet: Um Ihren maximal steuerlich geförderten Beitrag zur Rürup-Rente zu ermitteln, ist der Höchstbeitrag um diese Beiträge zu kürzen.
  • Was ist, wenn ich nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliege?

    Bei Beamten bzw. Beamtinnen und gleich zu behandelnden Personen gibt es Besonderheiten. Gleich zu behandelnde Personen sind insbesondere beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, die anlässlich ihrer Tätigkeit einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben. Wenn Sie zu einer der genannten Personengruppen gehören, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Allianz-Kontakt.
  • Was ist der Unterschied zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente?

    Die Rürup-Rente belohnt die private Altersvorsorge mit Steuervorteilen: Die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zu 100 Prozent von 27.566 Euro (für Einzelveranlagte) beziehungsweise bis zu 100 Prozent von 55.132 Euro (für zusammenveranlagte Eheleute oder eingetragene Lebenspartner:innen) im Jahr 2024 steuerlich geltend gemacht werden.

    Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – die Beiträge werden bis zu 2.100 Euro pro Jahr gefördert und steuerlich berücksichtigt.

    Die beiden Produkte sind jeweils für einen unterschiedlichen Personenkreis besonders geeignet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Allianz-Kontakt vor Ort.

  • Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?

    Die Rürup-Rente wird wie die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung nachgelagert besteuert. Bis zum Jahr 2040 gilt eine Übergangsregelung, nach der nur ein Teil der Rente besteuert wird. Für jeden Rentnerjahrgang wird zunächst ein Besteuerungsanteil festgesetzt. 2023 liegt er bei 83 %. Das heißt, von 1.000 Euro Rente müssen 830 Euro versteuert werden.

    Ab dem Folgejahr wird dann der nicht versteuerte Anteil (im Beispiel also die restlichen 170 Euro) lebenslang als Rentenfreibetrag festgesetzt. Regelmäßige Erhöhungen der Rente haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Freibetrags. (Rechtsstand: 30.11.2023)

  • Unterliegt die Rürup-Rente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?

    Wird die Rürup-Rente ausgezahlt, müssen Sie davon keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzweigen, soweit Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sind Sie hingegen freiwilliges Mitglied, besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

    Die Beiträge sind allerdings gedeckelt: Im Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 5.175 Euro im Monat (62.100 Euro pro Jahr).

    Sind Sie privat kranken- und pflegeversichert, dann sind Ihre Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant. Ihre Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Service und Kontakt
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