Krankentagegeld für Ihre Absicherung im Krankheitsfall
Ihr Schutz bei Arbeitsunfähigkeit

Kranken­tagegeld-Versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine private Zusatzversicherung. Als private Vorsorge gleicht sie Einkommensverluste bei längerer Krankheit aus und sichert damit Ihre Existenz und Ihren Lebensstandard. 
  • Diese Erwerbstätigen können eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen: Angestellte, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind, Freiberufler:innen und Selbstständige.
  • Krankentagegeld erhalten Sie, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit arbeitsunfähig sind. Es ist auch für die gesetzliche Mutterschutzzeit vorgesehen.
  • Sie bekommen Ihr versichertes Krankentagegeld so lange, bis Sie wieder arbeiten können oder eine Berufsunfähigkeit eintritt. Es gibt keine Leistungshöchstdauer im Krankheitsfall.
  • Die Höhe des Tagessatzes des Krankentagegeldes ist bis zu Ihrem Einkommen individuell wählbar.
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Im Überblick
Umfassend abgesichert
 Einkommenslücken und Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit sind die wichtigsten Gründe, warum Sie sich über die Absicherung Ihres Einkommens schon rechtzeitig Gedanken machen sollten. Und das unabhängig davon, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.
  • Krankentagegeld für Angestellte bzw. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:
    Arbeitnehmer:innen haben bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung (Lohnersatzleistung). Danach entsteht eine Einkommenslücke, die Sie mit der Allianz Krankentagegeld-Versicherung ab der 7. Woche ausgleichen können. Je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ergeben sich unterschiedliche Situationen.
  • Krankentagegeld für Selbstständige:
    Einkunftseinbußen von Selbstständigen während Arbeitsunfähigkeit bzw. der gesetzlichen Mutterschutz-Zeiten sind direkt spürbar, da keine Lohnfortzahlung erfolgt. Daher ist eine Krankentagegeld-Versicherung für Sie unverzichtbar.
  • Krankentagegeld und Krankengeld:
    Nicht zu verwechseln ist das Krankentagegeld mit dem Krankengeld. Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an Versicherte gezahlt, wenn diese mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Oft deckt das Krankengeld die entstehenden Einkommenslücken nicht ab, vor allem bei Gutverdienern. Als privat Versicherte oder Versicherter (angestellt oder selbstständig) benötigen Sie eine eigene Absicherung: Das Krankentagegeld ist eine private Zusatz-Versicherung. 
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Hier finden Sie die Leistungen der Krankentagegeld-Tarife für Arbeitnehmer:innen, Selbstständige und Ärztinnen oder Zahnärzte im Überblick.

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Gesetzlich versichert
Privat versichert
Höhe Tagessatz
min. 5 € bis max. 25 €
min. 5 € bis max. 300 €
min. 5 € bis max. 300 €
min. 5 € bis max. 600 €
Gilt ab
Absicherung ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
Absicherung ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit oder eines Verdienstausfalls in gesetzlichen Mutterschutzzeiten
Absicherung ab der 2. Woche der Arbeitsunfähigkeit oder eines Verdienstausfalls in gesetzlichen Mutterschutzzeiten
Absicherung ab der 2. Woche (je nach Tarif) der Arbeitsunfähigkeit oder eines Verdienstausfalls in gesetzlichen Mutterschutzzeiten
Gilt bis
zeitlich unbefristet bis Wiederaufnahme der Arbeit oder bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit
zeitlich unbefristet bis Wiederaufnahme der Arbeit oder bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit
zeitlich unbefristet bis Wiederaufnahme der Arbeit oder bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit
zeitlich unbefristet bis Wiederaufnahme der Arbeit oder bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit
Geltungsbereich
europaweit
europaweit
europaweit
europaweit
Wartezeit
3 bzw. 8 Monate
3 bzw. 8 Monate
3 bzw. 8 Monate
3 bzw. 8 Monate
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Ihre Vorteile
Die Krankentagegeld-Versicherung der Allianz bietet Ihnen einige Vorteile, wie zum Beispiel eine Anpassung des Krankentagegelds in bestimmten Lebenssituationen ohne Gesundheitsprüfung. Eine Krankentagegeld-Versicherung ohne Wartezeiten erhalten Sie bei einem gemeinsamen Abschluss mit einer Allianz Private Krankenvollversicherung.
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Arbeitnehmer & Selbstständige
Wer längere Zeit wegen Krankheit arbeits­unfähig ist oder sich in gesetz­lichen Mutter­schutzzeiten befindet, hat weniger Ein­kommen. Im schlimmsten Fall gar keines – während Lebens­haltungs­kosten wie Miete, Lebens­mittel und Co. gleich bleiben. Das ist vor allem für Selbst­ständige und privat versicherte Angestellte mit über­durch­schnitt­lichem Ein­kommen ein Risiko. Mit einer Kranken­tage­geld-Versicherung schließen Sie die Ein­kommens­lücke und bleiben finanziell unabhängig.
  • Krankentagegeld für Angestellte:
    Angestellte erhalten das Kranken­tage­geld nach der ver­einbarten Karenz­zeit (Übergangszeit). Diese endet in der Regel, wenn die Lohn­fort­zahlung des Arbeitgebers endet, also meist nach sechs Wochen. Danach erhalten Sie Ihr Krankentagegeld.
  • Krankentage­geld für Selbst­ständige:
    Selbst­ständige erhalten das versicherte Kranken­tage­geld nach einer vereinbarten Karenz­zeit (Übergangszeit). Sie entscheiden mit Ihrem Tarif selbst, ob die Karenzzeit sieben, 14, 21, 28 oder 42 Tage sind. 
  • Für Ärzte und Ärztinnen bietet die Allianz spezielle Krankentagegeld-Tarife (z.B. auch längere Karenz­zeiten) an, ebenso wie für besondere Berufsgruppen wie Profisportler:innen. 
  • Beamte und Beamtinnen können keine Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Das Krankentagegeld wird bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Karenzzeit und immer nur bis zum Ausstellungstag der Bescheinigung gezahlt. Die Krankentagegeldzahlung erfolgt dann rückwirkend zum Datum der letzten eingereichten Bescheinigung und niemals in die Zukunft.

Gut zu wissen

Was ist Krankengeld - und was ist der genaue Unterschied zu Krankentagegeld? Wie lange gibt es das Krankengeld? Was kommt nach 6 Wochen Krankengeldzahlungen? Wie kann ich das Krankengeld aufstocken?

Diese Fragen tauchen häufig im Zusammenhang mit der Krankentagegeld- bzw. Krankengeldversicherung auf. Die Antwort auf diese und weitere Fragen finden Sie einfach erklärt auf der Ratgeberseite Krankengeld & Krankentagegeld!

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Finanzielle Einbußen

Bei längerer Krankheit kommt es unweigerlich zu Einkommenseinbußen. Mit der Allianz Kranken­tage­geld-Versicherung können Sie diese Lücken schließen – flexibel, umfassend und europa­weit. Mit der Kranken­tage­geld-Zusatz­versicherung sind Sie und Ihre Familie im Krank­heits­fall finanziell abgesichert. Angestellte erhalten bei Arbeits­unfähigkeit in den ersten sechs Wochen eine Lohn­fort­zahlung durch ihren Arbeit­geber. Bei Selbst­ständigen ist das anders. Für sie bedeuten Krank­heits­tage sofortige Einkommens­ausfälle.

Das Krankentagegeld schließt die Versorgungslücke.

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Beispielrechnung
Beispielrechnung für eine gesetzlich versicherte Angestellte ohne Kinder mit Krankengeldanspruch ab der siebten Woche und einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 2.812 Euro.

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Einkommen / Leistungen / Abgaben
Summe
Bruttoeinkommen 2.812,00 €
Nettoeinkommen
(StKl 5 ohne Kirchensteuer)
1.552,00 €
Brutto-Krankengeld vor Sozialabgaben
(70 % des Bruttoeinkommens,
höchstens 90 % vom Netto)
1.396,80 €
Sozialabgaben 12,90 %* vom Krankengeld 1.396,80 € - 180,19 €
Netto-Krankengeld 1.216,61 €
Monatliche Einkommenslücke (ca. 21 % vom Netto) 335,39 €
LEISTUNG DER ALLIANZ  
Ein Tagessatz von 15 €
gleicht die Lücke aus: 15 € x 30 Tage
450,00 €
* Während Bezug von Krankengeld wird kein Zusatzbeitrag erhoben, in diesem Beispiel mit Kinderlosenzuschlag zur sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 %.
Existenziell wichtig für Selbstständige
Krankentagegeld: Beispielrechnung für einen Selbstständigen mit einem Nettoeinkommen von 3.290,00 Euro im Monat.

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Jahresgewinn/ Leistungen
Summe
Nettoeinkommen pro Jahr 39.480,00 €
Nettoeinkommen pro Monat 3.290,00 €
Monatliche Einkommenslücke (100 % vom Netto) 3.290,00 €
LEISTUNG DER ALLIANZ:  
Ein Tagessatz von 110 €:
110 € x 30 Tage
3.300,00 €

Einkommensänderung bei Erwerbstätigen

Bei einer Einkommensänderung informieren Sie bitte die Allianz, wenn sich Ihr Einkommen verringert. Sind Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und hat sich Ihr Einkommen erhöht, können Sie Ihr Krankentagegeld innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung anpassen.

Ist Ihr Einkommen bzw. Gewinn über der Beitragsbemessungsgrenze, dann kann die Versorgungslücke größer werden. Diese können Sie mit einer Krankentagegeld-Versicherung schließen.

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Tipps zur Antragstellung
Entscheidend ist, dass Sie die passende Höhe für Ihr Krankentagegeld wählen. Außerdem gibt es Gesundheitsfragen zu beantworten. Achten Sie auch auf die Wartezeiten.
  • Welche Krankentagegeld-Höhe sinnvoll ist, hängt von Ihren per­sön­lichen Um­ständen ab. Haben Sie hohe monat­liche Kosten? Sind Sie selbst­ständig oder ange­stellt? Können Sie auf Rück­lagen zurück­greifen? Generell können Sie maxi­mal bis zu 100 Pro­zent dessen versichern, was Ihrem jetzigen Netto­einkommen pro Tag entspricht. Der Tages­satz kann in Stufen zu je fünf Euro abge­schlossen werden. Zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld und sonstigen Krankentagegeldern darf das versicherte Krankentagegeld nicht das Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit übersteigen. Das bedeutet, dass das Nettoeinkommen (nicht das Bruttoeinkommen) entscheidend für die Höchstgrenze ist.
  • Beantworten Sie die Gesundheits­fragen wahrheitsgemäß und sorgfältig. Eine Kranken­tage­geld-V­ersicherung ohne Gesundheits­fragen ist nicht möglich. Aber keine Sorge: Die Allianz stellt bei Abschluss der Versicherung nur einige wenige Gesundheitsfragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Haben Sie eine bestehende Krankheit, wird geprüft, ob diese für die Krankentagegeld-Versicherung relevant ist.
  • Nach Versicherungsabschluss gilt eine Wartezeit von drei bzw. acht Monaten. Die achtmonatige Wartezeit gilt für Psychotherapie, Zahn­behandlung, Zahnersatz, Kiefer­ortho­pädie und Versicherungs­leistungen während der Mutter­schutz-Zeiten. Diese Warte­zeiten entfallen aller­dings, wenn Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig werden. Bei der Allianz pro­fi­tieren Sie von einer Kranken­tage­geld-Versicherung ohne Warte­zeit, wenn Sie die Police gemein­sam mit einer Privaten Kranken­voll­versicherung abschließen.
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Klarheit im Schadensfall
Welche Leistungen im Detail übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab. Hier finden Sie einen groben Überblick, wann die Allianz Krankentagegeld-Versicherung zahlt und wann nicht.
  • ... bei Selbstständigen frühestens ab der zweiten Woche Arbeitsunfähigkeit - nach Ablauf der Karenzzeit in vereinbarter Höhe.
  • ... frühestens ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Angestellte (privat versichert).
  • ... frühestens ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Angestellte (gesetzlich versichert).
  • ... für die Dauer einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Dies gilt auch während der gesetzlichen Mutterschutzzeiten.
  • ... auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit. Die Höhe des Krankentagegeldes wird dabei an das aktuelle Nettoeinkommen angepasst.
  • ... auch an Sonn- und Feiertagen.
  • ... bei Berufsunfähigkeit.
  • … bei Betriebsunterbrechungen. Alle Informationen zur Betriebsunterbrechungs-Versicherung finden Sie hier.
  • ... bei Arbeitsunfähigkeit während einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung.
  • ... bei Reha-Behandlungen, die die Deutsche Rentenversicherung zahlt.
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Häufige Fragen
  • Was ist eine Karenzzeit?

    Allgemein ist die Karenzzeit eine Wartezeit. Bei der Krankentagegeld-Versicherung meint Karenzzeit den Zeitraum vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu dem Tag, ab dem Krankentagegeld bezahlt wird. Mehr Informationen zur Karenzzeit finden Sie hier im Ratgeber.
  • Gibt es Krankentagegeld bei Schwangerschaft?

    Ja, Schwangere erhalten Krankentagegeld. Das Krankentagegeld wird während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt, nicht aber wenn eine Frau im Beschäftigungsverbot ist.
  • Muss ich bei Arbeitsunfähigkeit eine spezielle Ärztin oder Arzt aufsuchen?

    Nein, Sie können frei entscheiden, zu welcher Ärztin oder Arzt Sie gehen. Die behandelnde Medi­ziner:in bescheinigt Ihre Arbeits­unfähig­keit. Die Beschei­nigung reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein. Bei der Allianz können Sie das bequem online erledigen.
  • Warum brauche ich eine Krankenhaustagegeld-Versicherung?

    Im Vergleich zum Krankentagegeld wird das Krankenhaustagegeld für jeden Tag eines Klinik­auf­ent­halts bezahlt. Es soll Ihre Mehr­auf­wendungen im Kranken­haus abdecken, bei­spiels­weise die täg­liche Zu­zahlung. Haben Sie eine Kranken­tage­geld- und eine Kranken­haus­tage­geld­versicherung abge­schlossen, erhalten Sie bei längerer Krank­heit mit Kranken­haus­auf­enthalt beide Leistungen ausbezahlt.

    Kranken­tage­geld bekommen Sie, wenn Sie wegen Krankheit arbeits­unfähig sind. Und zwar unab­hängig davon, ob Sie sich zu Hause aus­kurieren oder im Kranken­haus liegen. Das gilt auch während der gesetz­lichen Mutterschutzzeiten.

  • Arbeitsunfähig oder berufsunfähig?

    Sind Sie arbeitsunfähig, können Sie Ihren Beruf vorüber­gehend nicht ausüben. Wer berufs­unfähig ist, kann seinem Job auf nicht abseh­bare Zeit nicht mehr nachgehen. Zum Beispiel wegen bleibender Gesund­heits­schäden. Um im Fall einer Arbeits- oder Berufs­un­fähig­keit ohne Leistungs­lücken finanziell unabhängig zu bleiben, sollten Sie beide Ver­si­che­rungen ab­schließen. Informieren Sie sich über die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz und vergleichen Sie die verfügbaren Optionen.
  • Wie trage ich Beiträge in der Steuererklärung ein?

    • Die Beiträge zum Krankentagegeld können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung im Formular "Vorsorgeaufwand" in die entsprechende Zeile eintragen. Zu Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

      Für sozialversicherungs­pflichtige Arbeitnehmer:innen
      liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro pro Jahr. Angenommen, Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschreiten die Grenze von 1.900 Euro. Dann können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen wie Krankentagegeld den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig.
      Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge des Krankentagegelds nicht möglich. Für Selbstständige beträgt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag 2.800 Euro pro Jahr.
    • Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist steuerfrei und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

    Steuerfreie Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, werden zur Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes herangezogen. Die steuerfreien Einnahmen selbst werden nicht besteuert. Für das steuerpflichtige Einkommen wird die Einkommensteuer dann mit dem höheren Steuersatz berechnet.

Unser Tipp
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Service und Kontakt
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