• Kfz-Haftpflicht ist für Wohn­wagen gesetz­lich vor­ge­schrieben. Für ge­brauchte, gut erhaltene Wohn­wagen lohnt sich zusätzlich Teil­kasko. Für neue Wohn­wagen ist Vollkasko sinnvoll. Die Leistungen variieren je nach Versicherungsart.
  • Ihre Allianz Wohnwagen-Versicherung erweitern Sie optional mit dem Zusatz­baustein Camper­Inhalts­Schutz. Für 49,90 Euro im Jahr ist das Inventar Ihres Wohn­wagens bis 10.000 Euro mitversichert.
  • Eine Versicherung für Wohn­wagen kostet zwischen 30 und 1.000 Euro im Jahr. Wie hoch die Kosten Ihrer Wohn­wagen-Versicherung sind, hängt von Faktoren wie Gewicht, Kauf­preis und Selbst­beteiligung ab.
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Mit der Allianz Wohn­wagen-Versicherung ist Ihr mobiles Zuhause unter anderem bei Unfällen, Dieb­stahl oder Unwetter­schäden geschützt. Die Leistungen hängen von der Versicherungs­art ab: Kfz-Haftpflicht ist für jeden Wohnwagen vorgeschrieben. Wollen Sie bei Schäden am eigenen Caravan abgesichert sein, ist zusätzlich eine Wohnwagen-Teilkasko oder Wohnwagen-Vollkasko sinnvoll.
  • Wohnwagen-Haftpflicht

    Kfz-Haftpflicht ist für Wohn­wagen gesetzlich vorge­schrieben. Laut § 1 Pflicht­versicherungs­gesetz ist der Basisschutz Voraussetzung, um mit dem Caravan am Straßen­verkehr teil­zunehmen. Abgedeckt sind Schäden, die Sie anderen Personen oder fremdem Eigentum mit Ihrem Wohnwagen zufügen. Ihre Vorteile bei der Allianz:

    • Bei Sachschäden bietet die Allianz eine Deckungs­summe von 100 Millionen Euro. Das ist weit mehr als gesetzlich vor­ge­schrie­ben.
    • Pro verletzter Person zahlt die Allianz bis zu 15 Millionen Euro.
    • Umweltschäden, zum Beispiel durch aus­laufendes Öl, sind mitversichert.
  • Wohnwagen-Teilkasko

    Die Allianz Wohnwagen-Teilkasko leistet bei Schäden am eigenen Wohn­wagen, die durch äußere Einflüsse entstehen. Der Schutz beinhaltet unter anderem Hagel­schaden-Wohn­wagen-Versicherung und Wohnmobil-Sicherheit (z.B. Wohn­wagen-Diebstahl-Versicherung). Die Teil­kasko­versicherung der Allianz greift bei:

    • Schäden durch Natur­gewalten (z. B. Hagel, Sturm, Blitz­schlag)
    • Schäden durch Zusammen­stoß mit Tieren aller Art (z. B. Wild­unfall)
    • Diebstahl
    • Wirtschaft­licher Total­schaden: Sie erhalten bis zu 24 Monate nach Erst­zulassung bzw. Erwerb den Neu- bzw. Kauf­preis des Caravans erstattet.
  • Wohnwagen-Vollkasko

    Als Wohnwagen-Schaden-Versicherung bietet die Allianz Vollkasko Ihrem Caravan Rundumschutz. Abgedeckt sind alle Leistungen der Wohnwagen-Teilkasko. Zusätzlich greift die Vollkasko­versicherung bei:

    • selbst verschuldeten Unfällen
    • Fahrerflucht
    • Schäden durch Vandalismus
Sie haben Fragen zur Wohn­wagen-Versicherung? Wir beraten Sie gerne.
Sie haben sich für die Caravan-Versicherung der Allianz entschieden? Hier berechnen Sie Ihren Tarif.
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Allianz Produkte
Ihren Wohnwagen versichern Sie mit Kfz-Haft­pflicht, Teil­kasko oder Voll­kasko. Mit dem frei wähl­baren Zusatz­baustein CamperInhaltsSchutz ist auch das Inventar Ihres Caravans geschützt. Die Produkte der Allianz Wohn­wagen­versicherung im Vergleich:
Versicherungs­summe je Schaden

100 Mio. €

100 Mio. €

100 Mio. €

davon Versicherungssumme bei Personenschäden

15 Mio. €

15 Mio. €

15 Mio. €

davon Versicherungssumme bei Umweltschäden

5 Mio. €

5 Mio. €

5 Mio. €

Grob fahrlässige Handlungen mitversichert

Update-Garantie

Sonderausstattung

Diebstahl

Brand, Explosion oder Kurzschluss

Zusammenstoß mit Tieren & Tierbiss

Elementarschäden

Glasschäden (ohne Glaspartner)

Leitungswasser, Schneedruck, Schneebruch

Überführungs- & Zulassungskosten

Schäden bei Benutzung von Fähren (Havarie-Grosse)

Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung

bis zu 24 Monate
(inkl. GAP-Deckung)

bis zu 24 Monate
(inkl. GAP-Deckung)

Unfall und Vandalismus

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Bei der Allianz erweitern Sie Ihre Wohn­wagen-Teil­kasko oder -Voll­kasko nach Bedarf mit dem Bau­stein Camper­Inhalts­Schutz. Für 49,90 Euro im Jahr schützt die Zusatz­versicherung persön­liche Gegen­stände und beweg­liches Inventar im Caravan.
  • Was ist im Wohnwagen versichert?

    Haben Sie die Zusatzleistung CamperInhaltsSchutz gewählt, ist bewegliches und unbe­weg­liches Inventar im Wohnwagen versichert. Je Schadenfall erstattet die Allianz den Gesamt­neuwert bis zu 10.000 Euro.

    Zum beweglichen Inventar gehören zum Beispiel:

    • Campingmobiliar
    • Kleidung
    • Fotoausrüstung
    • Grill
    • Haushaltsgeräte (z. B. Fernseher, Kaffeemaschine)

    Voraussetzung ist, dass Sie bewegliche Gegen­stände im Wohn­wagen unter Verschluss aufbewahren. Nicht versichert sind Genuss- und Lebensmittel, Bargeld, Fahrzeuge, Boote, Sportgeräte, Mobiltelefone und Gegen­stän­de, die Sie ausschließlich zur Ausführung eines Gewerbes nutzen.

    Unter unbewegliches Inventar fallen unter anderem:

    • Einbauküche und -schränke
    • Fest im Caravan integrierte Elektrogeräte (z. B. Kühlschrank)
    • Campingtoilette
  • Welche Wohnwagen-Versicherung ist für Dauercamper geeignet?

    Ihr Wohnwagen ist abgemeldet und dauer­haft auf einem festen Stand­platz abgestellt? Dann bietet die Allianz Dauer­camping-Versicherung Ihrem Caravan passenden Schutz. Das Mobil­heim ist damit speziell gegen Gefahren ab­ge­sichert, die auf dem festen Stell­platz ent­stehen können (z. B. Frost­schäden). Die Wohn­wagen-Versicherung für Dauer­camper deckt beispiels­weise auch die Strom- und Wasser­zufuhr des dauer­haft abgestellten Campers ab.

    Wichtig: In der Regel beinhaltet der Versicherungs­schutz eine Wohnwagen-Vorzelt-Versicherung. Sprich: Feste An- und Vorbauten sind mit­versichert, wenn sie zum versicherten Caravan gehören. Fest auf- und ausgebaute Vorzelte mit Lauben­charakter sind aber nicht immer versicher­bar. Sprechen Sie Ihren Ansprech­partner vor Ort darauf an.

  • Sind Vorzelt oder Vorbau über den Wohnwagen mitversichert?

    Das kommt darauf an, welche Wohnwagen-Versicherung Sie abgeschlossen haben. Über die Allianz Wohn­wagen-Teilkasko und Wohnwagen-Vollkasko sind Vorzelte und Vorbauten mitversichert. Eine Wohnwagen-Haftpflicht­ver­si­che­rung deckt Schäden an Vorzelten, Vor­bauten, Markisen, Sonnen­dächern, Schutz­dächern oder Pavillons nicht ab.
Sie brauchen Hilfe bei der Wahl Ihrer Wohn­wagen-Versicherung? Unser Service-Team berät Sie gerne.
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Ihre Vorteile
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Die Versicherung für Wohnwagen kostet rund 30 bis 1.000 Euro pro Jahr. Wie hoch die Bei­träge sind, hängt unter anderem von der Größe des Cara­vans und den ver­ein­barten Ver­sicherungs­leistungen ab.

Die Kosten einer Wohnwagen-Versicherung betragen je nach Anbieter zwischen 30 und 1.000 Euro im Jahr. Als günstige Wohn­wagen-Versicherung kostet Kfz-Haft­pflicht jährlich oft unter 100 Euro. Bei einer Wohn­wagen-Kasko­versicherung sind die Kosten etwas höher:

  • Kosten einer Wohn­wagen-Versicherung mit Teil­kasko: ca. 130 bis 300 Euro pro Jahr
  • Kosten einer Wohn­wagen-Versicherung mit Voll­kasko: ca. 250 bis 900 Euro pro Jahr (inklusive Teilkasko)

Bei einer Versicherung für Wohn­wagen sind Kosten von mehreren Kriterien abhängig. Bei der Beitrags­berechnung spielen unter anderem diese Faktoren eine Rolle:

  • Kaufpreis: Je weniger der Caravan wert ist, desto günstiger die Wohn­wagen-Versicherung.
  • Gesamtgewicht: Je geringer das Maximalgewicht des Caravans inklusive Beladung, desto niedriger der Beitrag.
  • Teilkasko-/Vollkasko-Selbstbeteiligung: Je höher Ihr Eigenanteil bei einem Kaskoschaden ist, desto günstiger sind Ihre laufenden Beiträge.
  • Baujahr: Alter und Erstzulassung des mobilen Zuhauses beeinflussen die Kosten der Wohn­wagen-Versicherung.
Noch Fragen zu den Kosten einer Wohn­wagen-Versicherung? Wir beraten Sie gerne.
Sie haben sich für die Allianz Wohn­wagen­versicherung ent­schieden? Hier berechnen Sie Ihren Beitrag.
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Klarheit im Schadensfall
  • … Sie beim Rangieren auf dem Campingplatz ein anderes Fahrzeug beschädigen.
  • … während eines Hagel­schauers ein Fenster Ihres Mobilheims zerbricht. Glasbruch ist über die Wohnwagen-Teilkasko abgedeckt.
  • … Sie feststellen, dass Unbekannte Ihren Wohnwagen innen und außen mutwillig beschädigt haben. Die Wohnwagen-Voll­kasko greift bei Vandalismus.
  • … Diebe die Schlüssel Ihres Wohn­wagens gestohlen haben. Die Allianz ersetzt bis zu 1.000 Euro für Aus­tausch von Tür­schlössern oder Um­codierung.
  • … Sie Ihren Wohnwagen vorsätzlich beschädigen.
  • … Sie das Zugfahrzeug unter Einfluss von Drogen oder Alkohol steuern und einen Unfall verursachen.
  • … ein Reifen Ihres Wohnwagens platzt. Reifenschäden sind nicht versichert.
  • … Ihr Wohnwagen inner­halb eines Monats nach Ver­lust wieder auftaucht. Hat der Caravan Schäden ab­bekommen, trägt die Allianz die Reparatur­kosten.
Bei der Allianz berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Beitrag schnell und einfach online.
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  • Habe ich Vorteile, wenn ich meinen Wohnwagen abmelde oder nur saisonal zulasse?

    Ja. Nutzen Sie Ihren Wohnanhänger für eine begrenzte Zeit im Jahr, sparen Sie mit Abmeldung oder Saisonzulassung Kosten. Melden Sie Ihre fahrbare Ferien­wohn­ung während der Pausen ab, läuft die Wohn­wa­gen-Ver­siche­rung zwar weiter. Dafür zahlen Sie keine Kfz-Steuer. Der Wohnwagen-TÜV ist auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen alle zwölf bzw. 24 Monate (je nach zulässigem Gesamtgewicht) fällig.

    Gut-Wetter-Camper, die sich für eine Wohnwagen-Versicherung mit Saisonkennzeichen entscheiden, können ihr Reise­ge­fährt jährlich für zwei bis elf Monate zulassen. Nur in dieser Zeit entstehen Kosten für Wohnwagen-Versicherung und Kfz-Steuer. Außerhalb der Saison ist der Campingwagen über die Ruheversicherung geschützt. Voraussetzung ist, dass Sie den Caravan weder im Straßenverkehr bewegen noch auf öffentlichen Plätzen abstellen.

  • Kann ich die Wohnwagen-Versicherung von der Steuer absetzen?

    Die Kfz-Haftpflicht für Ihren Wohnwagen können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung angeben. Dafür gilt aber eine jährliche Obergrenze. Bei Selbstständigen beträgt sie 2.800 Euro, bei Angestellten 1.900 Euro.
  • Was tun bei einem Unfall mit Wohnwagen?

    Haben Sie einen Unfall mit Ihrem Wohnanhänger, gehen Sie wie folgt vor:

    • Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen
    • Unfallstelle absichern: Warndreieck aufstellen
    • Verletzten Unfallbeteiligten Erste Hilfe leisten
    • Polizei benachrichtigen (bei Verletzten auch den Rettungsdienst rufen)
    • Unfalldetails notieren: Kfz-Kennzeichen aller Fahrzeuge, Namen und Anschriften der Fahrer, Fahrzeughalter sowie aller Unfallzeugen
    • Schäden durch Beschreibung und Fotos dokumentieren
    • Versicherung kontaktieren und Schaden melden
    Wichtig: Auch wenn Ihr Caravan durch Diebstahl, Vandalismus oder Hagel zu Schaden kommt, setzen Sie sich mit Ihrer Kfz-Versicherung in Verbindung. Für eine schnelle Schadens­re­gu­lier­ung teilen Sie Ihrem Versicherer Schadens­ur­sache, -ort und -zeitpunkt mit und stellen Fotos der Beschä­di­gung zur Ver­fügung.
  • Muss ich für meinen Wohnwagen auch einen Schutzbrief für Pannen- und Unfallhilfe abschließen?

    Haben Sie bei der Allianz für das Zugfahrzeug eine Kfz-Versicherung mit dem Zusatzbaustein Premium Schutzbrief abgeschlossen, ist Ihr Wohnwagenanhänger automatisch mitversichert.
  • Müssen Zugfahrzeug und Wohnwagen beim gleichen Anbieter versichert sein?

    Nein. Wenn Sie Pkw und Wohnwagen versichern, können Sie Verträge bei unterschiedlichen Unternehmen abschließen. So erhalten Sie das Angebot mit den besten Konditionen. Außerdem bietet nicht jede Versicherungs­gesellschaft eine Vollkasko für Wohnwagen an.

    Oft ist es aber sinnvoll, den gleichen Anbieter für Wohnwagen- und Autoversicherung zu wählen. Dann kommunizieren Sie im Schadensfall mit nur einem Versicherer. Und sparen so Zeit und Bürokratie.

  • Welche Unterschiede gibt es zwischen Kfz-Versicherung und Wohnwagen-Versicherung?

    Grundsätzlich gibt es keine Unter­schiede zwischen Auto- und Wohn­wagen­versicherung. Basis beider Policen ist die Kfz-Haft­pflicht. Ohne den Pflicht­schutz dürfen Sie weder Pkw noch Caravan im Straßen­verkehr bewegen.

    Einziger Unterschied zur Auto­versicherung: Schließen Sie Voll­kasko oder Teil­kasko für Ihren Wohn­wagen ab, sind neben Schäden am Camper auch Schäden an eingebautem Inventar (z. B. Einbau­küche) und Dieb­stahl von Wohn­wagen­zubehör versicherbar. Diese Leistungen sind bei Kasko­versicherungen für Autos nicht enthalten, in der Regel aber auch nicht nötig.

  • Wenn mein Fahrzeug im Ausland einen Schaden hat und nicht repariert werden kann, übernimmt meine Versicherung dann den Rücktransport?

    Haben Sie den Allianz Premium Schutzbrief für das Zug­fahr­zeug abgeschlossen, ist Ihr Caravan darüber auto­matisch mitversichert. Das bedeutet: Wir übernehmen die Kosten für den Rück­transport. Der Schutz gilt europa­weit und kostet 19,90 Euro pro Jahr. Ist Ihr Wohn­wagen bei der Allianz versichert, Ihr Auto aber nicht, können Sie den Zusatzschutz für Ihr Mobilheim nicht abschließen.
  • In welchen Ländern gilt die Allianz Wohnwagen-Versicherung?

    Die Allianz Wohnwagen-Versicherung gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas, also zum Beispiel in Italien, Schweiz und Österreich. Auch in außer­europäischen Ländern, die wie Malta und Zypern zum Geltungs­bereich der Europäischen Union gehören, bietet die Allianz Wohnwagen-Versicherung Schutz.

    Haben Sie eine Internationale Versicherungskarte (früher: "Grüne Karte"), deckt Ihre Wohnwagen-Versicherung auch Schadenfälle in allen darin aufgeführten Nicht-EU-Ländern ab. Dazu zählen unter anderem Israel, Marokko, Tunesien, die außereuropäischen Teile der Türkei und Portugals (Madeira-Inseln).

  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Wohnwagen-Versicherung sein?

    Achten Sie auf eine hohe Deckungs­summe, wenn Sie Ihren Wohn­wagen versichern. Ist die Summe zu niedrig, zah­len Sie die Differenz zwischen Schadens­kosten und übernommener Ver­sicherungs­summe selbst. Das kann je nach Schaden teuer für Sie werden.

    Der Gesetzgeber schreibt eine Deckung in Höhe von 1,12 Millionen Euro bei Sach­schäden, 7,5 Millionen Euro bei Perso­nen­schä­den und 50.000 Euro bei Vermögens­schäden vor. Empfehlens­wert ist eine Ver­sicherungs­summe von 100 Millionen Euro bei Sach- oder Vermögens­schäden und zwischen acht und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person.

  • Muss ein Wohnwagen eine Haftpflichtversicherung haben?

    Ja. Kfz-Haftpflicht ist für Wohnwagen oder Wohnmobil gesetzlich vorge­schrieben. Der Grundschutz ist gemäß § 1 Pflicht­versicherungs­gesetz Voraus­setzung, um mit einem Caravan am Straßen­verkehr teil­zunehmen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt die Kfz-Haft­pflicht Personen-, Sach- und Vermögens­schäden, die Sie Dritten mit dem Wohn­wagen zufügen. Der Abschluss einer Vollkasko oder Teilkasko als reguläre Wohn­wagen- oder Falt­caravan-Versicherung ist frei­willig, aber sinnvoll. Die Kasko­versicherung leistet bei Schäden am eigenen Mobilheim.

    Wer die Versicherungs­pflicht miss­achtet und den Wohn­wagen ohne Versicherung im öffent­lichen Verkehr bewegt, begeht eine Straftat. Für Fahren ohne Versicherungs­schutz riskieren Sie eine Freiheits­strafe von sechs Monaten. Oder Sie erhalten eine Geld­strafe in Höhe von bis zu 180 Tages­sätzen. Ausnahme: Steht der Caravan auf einem Privat­grund­stück und nutzen Sie ihn ausschließlich dort, ist keine Wohn­wagen-Haftpflicht erforderlich.

  • Zahlt bei einem Unfall die Autoversicherung oder die Wohnwagen-Versicherung?

    Verursachen Sie mit einem Caravan­gespann einen Unfall, zahlt in der Regel die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs. Die Wohn­wagen- bzw. Anhängerversicherung über­nimmt Schäden nur, wenn die Unfall­ursache über­wiegend auf den Hänger zurück­zuführen ist – zum Beispiel, weil ein Reifen am Caravan platzt. Sie springt auch ein, wenn der Wohn­wagen nicht ange­kuppelt ist und Sie etwa beim Rangieren per Hand einen Schaden verursachen.
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Service und Kontakt
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