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Ein Mann im blauen Hemd sitzt im Büro und schaut in die Kamera
Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten

Berufsunfähig­keitsversicherung (BU)

  • Berufsunfähigkeit ist eines der größten existenziellen Lebensrisiken: Falls Sie berufsunfähig erkranken und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, entstehen meist finanzielle Engpässe – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein bietet häufig unzureichenden Schutz.
  • Die BU der Allianz zahlt Ihnen im Leistungsfall eine monatliche Rente und befreit Sie von den Beiträgen – je nach Tarif auch schon bei längerer Krankschreibung oder bei bestimmten Krebserkrankungen. Zusätzlich können Sie eine Pflegevorsorge integrieren.
  • Flexibel wie Ihre Zukunftspläne: Unsere BU lässt sich flexibel bei Jobwechsel, Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit anpassen. Schlagen Sie eine Laufbahn als Beamter oder Beamtin ein, kann z.B. die BU Premium um einen Dienstunfähigkeitsschutz ergänzt werden.
  • Je früher Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Für Berufseinsteiger:innen mit meist noch geringem Einkommen bieten wir die BU-StartPolice an - mit reduzierten Startbeiträgen und vollem Berufsunfähigkeitsschutz.

Höchsteintrittsalter 35 Jahre

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Leistungs­umfang
Abgestimmt auf Ihre Lebenssituation und Ihr Einkommen, erhalten Sie passende Leistungen, zum Beispiel bei der BU Premium in folgenden Bereichen:
  • Monatliche Rente: Wenn Sie bereits seit sechs Monaten ununterbrochen mind. zu 50 Prozent berufsunfähig sind oder es voraussichtlich mindestens sechs Monate sein werden – dann unterstützt Sie die monatliche Berufsunfähigkeitsrente dabei, Ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Diese erhalten Sie, solange die Berufsunfähigkeit besteht. Maximal bis zur vereinbarten Dauer.
  • Leistung auch für Teilzeitbeschäftigte: Bei Teilzeit in Folge von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen ist auch der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich. Wir zahlen ebenfalls die volle BU-Leistung (Beitragsbefreiung und Rente), wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeit weniger als drei Stunden am Tag ausüben können.
  • Leistungen wegen Krankschreibung: Sie erhalten bereits eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie seit sechs Monaten ununterbrochen krankgeschrieben sind, oder es voraussichtlich sein werden.
  • Leistungen wegen Krebs: Sie erhalten eine temporäre Rente (18 Monate) in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bei Eintritt von bestimmten Krebserkrankungen.
  • Beitragsbefreiung: Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente oder Leistungen wegen Krankschreibung bzw. Krebs erhalten, übernimmt die Allianz Ihre Beiträge.
  • Sofortschutz: Voller Versicherungsschutz ab dem ersten Beitrag.
  • Reduzierte Startbeiträge für Berufseinsteiger:innen möglich: Für Auszubildende, Studierende oder Berufseinsteiger:innen mit meist noch geringem Einkommen bietet die BerufsunfähigkeitsStartPolice die Möglichkeit, auch bei reduzierten Anfangsbeiträgen vollen Berufsunfähigkeitsschutz zu bekommen.
  • Hohe Flexibilität: Ob Zahlpausen bei vollem Versicherungsschutz, umfassende Erhöhungsoptionen Ihrer versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung oder die Anpassungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - Ihr Vertrag lässt sich individuell an Ihr Leben anpassen. Schlagen Sie eine Laufbahn als Beamter oder Beamtin ein, kann die BU Premium um einen Dienstunfähigkeitsschutz ergänzt werden.

Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

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Tarif BU Komfort auch mit Pflege möglich

ab 27,98 € pro Monat
ab 30,01 € pro Monat
ab 39,02 € pro Monat
Volle Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit

Prognosezeitraum in Monaten

6

6

6

Leistung auch für Teilzeitbeschäftigte

Leistungen wegen Krankschreibung

Leistungen wegen Krebs

Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit

Individuelle Zahlpausen

Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Infografik

Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Statistisch betrachtet wird jede 4. Person irgendwann im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig. Selten führen Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. In mehr als 90 Prozent der Fälle hat eine Berufsunfähigkeit andere Ursachen. Selbst diejenigen, die in einem vermeintlich „harmlosen“ Bürojob arbeiten, können beispielsweise aufgrund eines Burnouts oder Rückenleidens berufsunfähig werden. Insgesamt verursachen Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats mehr als die Hälfte aller Fälle von Berufsunfähigkeit.

 

Quelle: Aktuar Aktuell – Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. Ausgabe 55; September 2021.

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Warum brauche ich eine BU-Versicherung?
Bei Berufsunfähigkeit, die jeden treffen kann, drohen oftmals existenzielle finanzielle Risiken. Allein die staatliche Unterstützung, etwa durch die Erwerbsminderungsrente, bietet hier häufig unzureichende Unterstützung. Ihren bisherigen Lebensstandard können Sie mit einer vernünftigen Arbeitskraftsicherung aufrecht erhalten. Deshalb lohnt sich eine BU in der Regel für alle Berufstätigen, auch für Freiberufler:innen (z.B. Ärzte und Ärztinnen) oder Selbstständige.
Allianz - Junge Frau

Auch Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung können die Einkommensverluste nicht abdecken, die durch eine Berufsunfähigkeit entstehen.

  • Wenn Sie pflegebedürftig sind, deckt Ihre Pflegeversicherung in der Regel die anfallenden Kosten für häusliche, stationäre oder ambulante Pflege ab. Einen möglichen Verdienstausfall jedoch nicht, sodass schnell ein finanzieller Engpass drohen kann. Eine Arbeitskraftsicherung ist daher häufig sinnvoll. Mit einer BU der Allianz können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung einfach mit einer Pflegevorsorge kombinieren - und das in einem Vertrag.
  • Gesetzliche und private Unfall­versicherungen decken bleibende körperliche Beeinträchtigungen ab und kommen für bestimmte Kosten auf, jedoch nur aufgrund einer durch einen Unfall verursachten Invalidität: Unterschiede Unfallversicherung und BU
Allianz - Junge Frau
Die Berufs­unfähigkeits­versiche­rung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung – Folge 21 Wir zahlen, wenn Dein Körper nicht mehr mitspielt.
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Was passiert, wenn mein Körper nicht mehr mit­spielt? Haben Sie si­ch die Frage schon einmal gestellt? Jede:r 4. Erwerbs­tätige wird im Lauf seines bzw. ihres Arbeits­lebens zumindest zeitweise berufs­unfähig. Berufs­unfähigkeit ist heute eines der größten exi­sten­ziellen Lebens­risiken, denn falls Sie berufs­unfähig werden und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ent­stehen meist finan­zielle Eng­pässe und die gesetz­liche Erwerbs­minderungsrente allein bietet häufig nur einen unzurei­chen­den Schutz. Was Sie tun können, um auch in diesem Fall gut abge­sichert zu sein, erfahren Sie in Folge 21 der Versicherungs­plauderei.

Stand: 05.12.2023

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Tipp
Allianz - Einkommensrechner auf ipad
Allianz - Einkommensrechner auf ipad
Hätten Sie das gedacht? Bis zur Rente kommt in einem normalen Erwerbsleben schnell eine Million Euro und mehr zusammen. Ärgerlich, wenn Ihre Gesundheit auf halber Strecke nicht mehr mitspielt und Sie berufsunfähig werden. Dann klappt es mit der Einkommens-Million natürlich nicht mehr. Aber berechnen Sie Ihr zu erwartendes Erwerbseinkommen selbst - und schützen Sie Ihre finanzielle Lebensgrundlage mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Gut zu wissen
Allianz - Junger Backpacker
Ihre BU begleitet Sie Ihr ganzes Arbeitsleben - beim Berufseinstieg oder Jobwechsel, wenn Sie im Ausland arbeiten, Elternzeit nehmen, in Teilzeit wechseln oder sich selbständig machen. Egal, wie sich Ihr Berufsleben entwickelt, mit der BU der Allianz sind Sie auf der sicheren Seite. Schlagen Sie eine Laufbahn als Beamter oder Beamtin ein, können Sie z.B. die BU Premium um einen Dienstunfähigkeitsschutz erweitern.
Allianz - Junger Backpacker
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In jeder Phase die richtige Wahl
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Drei starke Vorteile
Die Leistungen der Allianz sind sicher. Dafür sorgen neben unserer Finanzkraft als erfahrener Lebensversicherer auch ein strenges Risikomanagement und nachhaltig solide Bilanzen.
Testsiegel: Allianz Finanzstärkster Lebensversicherer Europas, Auszeichnung durch FOCUS-MONEY
Für das Ranking hat FOCUS-MONEY die Finanz­stär­ke­ratings der großen inter­nati­onalen Rating-Agenturen Standard & Poor’s, Fitch Ratings und Moody’s mitein­ander verglichen. Die Allianz Lebens­versicherungs-AG hat Top-Bewer­tungen erhalten und ist damit auf Platz eins.
Mit fast drei Millionen Verträgen hat die Allianz Leben den größten Bestand an BU-Verträgen in Deutschland. Zirka 65.000 Kundinnen und Kunden erhalten Leistungen aus einer BU der Allianz Leben.

Hinweise zum Bestand an BU-Versicherungen bei der Allianz

In 05/2023 wurden durch MORGEN & MORGEN die Bestandsangaben der 20 größten Versicherer nach Anzahl der BU-Verträge in Deutschland verifiziert.

Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Stand: M&M Office 4.91.00, Abb. D V23034, Stand: 05/2023

Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
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Tipps für Ihren BU-Antrag
Falls eine bestimmte Krankheit bei Vertragsabschluss ausgeschlossen werden sollte: Für bestimmte medizinische Ausschlussklauseln kann eine Prüfoption vereinbart werden: Die Überprüfung beschränkt sich dabei auf die Ausschluss­gründe, die in der Klausel vereinbart sind. Diese Option darf frühestens nach zwei Jahren und nur einmalig durchgeführt werden. Wenn die Überprüfung ergibt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ausschlussklausel aus dem Vertrag entfernt.
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Klarheit bei Berufs­unfähigkeit
  • ... Berufsunfähigkeit vorliegt. D. h., Sie sind infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande, Ihren Beruf auszuüben, und üben auch keine andere Tätigkeit aus, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht und
  • ... Sie mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig sind oder

    Was für Teilzeitkräfte gilt, lesen Sie in den FAQs.

  • ... Sie - unter bestimmten Voraussetzungen - eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung erhalten oder
  • ... Sie voraussichtlich für mindestens 6 Monate pflegebedürftig in mindestens Pflegegrad 2 sind
  • ... Sie nur zeitweise – für mindestens 6 Monate ununterbrochen – krankgeschrieben sind (bei entsprechender Tarifauswahl, siehe z.B. BU Premium: „Leistungen wegen Krankschreibung“) oder
  • ... Sie an Krebs erkranken (bei entsprechender Tarifauswahl, siehe z.B. BU Premium: "Leistungen wegen Krebs", für temporär 18 Monate) und

    Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

  • ... Sie bei Vertragsabschluss wahre Angaben gemacht haben.
  • ... Sie bei Vertragsabschluss falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht oder bereits bestehende Krankheiten verschwiegen haben, die für eine spätere BU-Erkrankung verantwortlich sind.
  • ... Ihre Berufsunfähigkeit aus einer Krankheit resultiert, die bei Vertragsabschluss durch eine entsprechende Klausel ausgeschlossen wurde (siehe auch Option zu Krankheitsausschluss).
  • ... Sie nicht zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind, oder Sie Ihre Berufsunfähigkeit nicht nachweisen können.
  • ... der bedingungsgemäß vereinbarte Prognosezeitraum nicht gegeben ist. Das heißt: Wenn Sie nicht mindestens 6 Monate ununterbrochen aufgrund der gleichen Krankheit berufsunfähig sind oder waren.
  • ... Ihre Berufsunfähigkeit z. B. durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Körperverletzung oder durch einen Selbstmordversuch verursacht wurde.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gern wissen?
  • Sind Corona-Fälle (COVID-19 Infektionen oder Impfschäden) im Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung mit enthalten?

    Ja, Corona-Fälle (COVID-19 Infektionen oder Impfschäden) sind im Versicherungsschutz der Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten. Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn die versicherte Person sich mit dem Corona-Virus infiziert hat und durch die Folgen einer COVID-19-Erkrankung bzw. eines Impfschadens berufsunfähig wird. Übrigens: Corona-Leistungsfälle und Impfschäden sind auch bei den weiteren Allianz Biometrieprodukten mitversichert: Beispielsweise in der Risikolebensversicherung, KörperSchutzPolice, Pflegerentenversicherung, im BestattungsSchutzbrief oder den Bausteinen zum Hinterbliebenenschutz, usw.
  • Greift die Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung beim Coronavirus?

    Eine versicherte Person, die mit dem Coronavirus infiziert ist fällt dann unter den Schutz der Klausel, wenn die zuständige Behörde gegenüber der infizierten versicherten Person, wegen dieser Infektion oder wegen einer Fremdgefährdung aufgrund dieser Infektion, ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG (vom 20.07.2000, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 27.03.2020) für mindestens durchgehend sechs Monate ausspricht.
  • Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Die Kosten für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz sind von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören u. a. die Höhe der BU-Rente, Ihr Alter, ob Sie Raucher:in oder Nichtraucher:in sind sowie die Vertragsdauer. Welche Beitragshöhe sinnvoll ist, kommt auch darauf an, wie viel Sie generell beiseitelegen können oder wollen. Zumindest sollte sie so bemessen sein, dass Sie damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten und eine eventuell vorhandene private Altersvorsorge weiter finanzieren können.

    Die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden, ist zudem nicht bei jedem Beruf gleich. Daher gibt es mehrere Berufsgruppen und jede berufliche Tätigkeit wird zu Versicherungsbeginn entsprechend eingruppiert. Dabei führen die einzelnen Gruppen zu unterschiedlichen Beitragshöhen für eine BU-Versicherung. Beispielsweise ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, bei Informatiker:innen geringer als bei Verkäufer:innen im Einzelhandel.

    Sechs Monate nach z.B. einem Jobwechsel, haben Sie die Option, durch uns prüfen zu lassen, ob wir Ihre neue Tätigkeit in eine günstigere Berufsgruppe einstufen können. Dadurch verringert sich Ihr zu zahlender Beitrag für die restliche Vertragslaufzeit. Vereinbarte Risiko-Zuschläge und/oder -Ausschlüsse bleiben jedoch unverändert bestehen.

    Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, welche Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

  • Worauf ist bei einer BU besonders zu achten?

    Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie vor allem auf den tatsächlichen Leistungsumfang achten und nicht nur auf Ihre Beitragskosten pro Monat. Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung Premium leistet beispielsweise bereits bei Krankschreibung, verzichtet auf eine abstrakte Verweisung und bietet hohe Flexibilität bei beruflichen Veränderungen oder auch finanziellen Engpässen.

    Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung mag zwar auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, aber werfen Sie ruhig mal einen zweiten Blick auf die sich dahinter versteckenden Rahmenbedingungen wie zum Beispiel das Verteuerungsrisiko. So sollten Sie beispielsweise nicht nur auf Ihren aktuellen Zahlbeitrag achten, sondern auch darauf, dass das Verteuerungsrisiko während der Vertragslaufzeit eher gering ausfällt, wie beispielsweise bei der Allianz.

    Weitere wichtige Kriterien wie die Leistungsquote und die Finanzstärke eines Versicherers werden auch regelmäßig in Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tests geprüft.

  • Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

    Die Entscheidung über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist eine persönliche Entscheidung und hängt von Ihrem Absicherungsbedarf im Falle einer Berufsunfähigkeit ab. Ziel der Bedarfsermittlung ist eine ausreichende Absicherungshöhe abzusichern. Folgende Fragen sollten Sie sich hierbei stellen:

    • Was ist mein konkretes Vorsorgeziel?
    • Welche Einsparmöglichkeiten habe ich?
    • Welche Vorsorge ist bereits vorhanden?

    Mit unserem BU-Rechner können Sie Ihren individuellen Bedarf ermitteln.

    Berücksichtigen Sie bei der Höhe Ihrer BU-Rente auch einen Inflationsausgleich oder steigenden Lebensstandard. Hierfür bietet sich der Einschluss einer Dynamik an. Durch die Dynamik werden die Beiträge jährlich automatisch um einen festgelegten Prozentsatz erhöht, damit Ihre BU-Rente steigt. Bei der Allianz wird dies "Zuwachs" genannt. 

    Durch eine Nachversicherungsgarantie - auch Erhöhungsoption genannt - können unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge und damit auch die BU-Rente nachträglich erhöht werden, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Zum Teil sind bestimmte Anlässe dafür notwendig.

  • Warum gibt es Tarif-Unterschiede zwischen Raucher:innen und Nichtraucher:innen?

    Wer raucht, hat ein höheres gesundheitliches Risiko. Daher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Nichtraucher:innen – bei ansonsten gleichen Vorgaben – im Vergleich zu Raucher:innen günstiger. 

    Die Allianz versteht unter Rauchen zum einen das Konsumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Zum anderen fällt unter das Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn), die Verwendung von Wasserpfeifen (zum Beispiel Shisha) sowie das Konsumieren von Schnupf- und Oraltabak (zum Beispiel Snus).

    Nichtraucher ist bei der Allianz, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung nicht aktiv geraucht hat und auch beabsichtigt, in Zukunft nicht zu rauchen.

  • Wie lange sollte die BU-Versicherung laufen?

    Die Vertragsdauer sollte auf Ihr Renteneintrittsalter abgestimmt sein, damit Ihre Arbeitskraft das ganze Berufsleben über finanziell gesichert ist und Sie über die BU ein monatliches Einkommen erhalten. Je früher Sie eine BU abschließen, umso besser und in der Regel günstiger ist sie für Sie. 
  • Ab wann kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

    Oftmals kann bereits für Schüler:innen ab einem Alter von 10 Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen werden.

    Was zählt: Sie sollten frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Als Berufseinsteiger:in zum Beispiel haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsgemindert werden. Auch Auszubildende bekommen sie nur in besonderen Ausnahmefällen.

    Fakt ist: Je früher Sie eine BU-Versicherung abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Warum auch für Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist.

  • Kann ich die Beiträge für meine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

    Ja, Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Um die Beträge einer BU-Versicherung steuerlich geltend zu machen, müssen Sie diese in der Einkommensteuererklärung im Vordruck "Anlage Vorsorgeaufwand" unter "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" angeben und eintragen. 

    Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer finden Sie hier.

  • Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Rentenbezug?

    Ja, denn die Berufsunfähigkeitsrente wird weder auf eine Erwerbsminderungsrente noch auf sonstige Rentenansprüche angerechnet. Schließlich soll der „Lohnersatz“ mögliche Verdienstausfälle kompensieren und dabei helfen, Ihren aktuellen Lebensstandard abzusichern. Wieder andere Vorzeichen gelten allerdings, wenn Sie Bürgergeld (Sozialhilfe) beantragen.
  • Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch, wenn ich in Teilzeit arbeite?

    Ja. Sind Sie aufgrund Ihrer Teilzeittätigkeit nicht bereits zu mind. 50 Prozent berufsunfähig, so gilt: Wir zahlen ebenfalls die volle BU-Leistung (Beitragsbefreiung und Rente), wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeit weniger als drei Stunden am Tag ausüben können. Bei Teilzeit in Folge von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen ist auch der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich.

    Drei Fälle zur Verdeutlichung: Es wird von einem 8-Stunden Tag bei 5 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen (100 Prozent Vollzeittätigkeit).

    Fall 1:
    Ausgangssituation: Sabine arbeitet täglich 4 Stunden (Teilzeittätigkeit 50 Prozent ). Nun kann Sabine krankheitsbedingt nur noch 2 Stunden am Tag arbeiten.
    Die BU-Leistung erfolgt, weil Sabine zu mind. 50 Prozent  berufsunfähig ist.

    Fall 2:
    Ausgangssituation: Georg arbeitet täglich 3 Stunden (Teilzeittätigkeit 37,5 Prozent). Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls kann Georg nur noch 2 Stunden am Tag arbeiten.
    Die BU-Leistung erfolgt, weil Georg weniger als 3 Stunden am Tag seiner Tätigkeit nachgehen kann.

    Fall 3:
    Ausgangssituation: Johannes arbeitet zunächst täglich 8 Stunden (Vollzeittätigkeit 100 Prozent ). Wegen der Pflege seiner Mutter reduziert er auf 5 Stunden am Tag (Teilzeittätigkeit 62,5 Prozent). Nun kann er krankheitsbedingt nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten.
    Die BU-Leistung erfolgt, weil Johannes seine Arbeitszeit aufgrund von Pflege von Angehörigen reduziert hat und somit der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich ist (zu mind. 50 Prozent berufsunfähig ist in Vollzeitjob gegeben).

  • Erhalte ich eine doppelte Leistung, wenn ich aufgrund meiner Krebserkrankung auch gleichzeitig krankgeschrieben bin?

    Sie erhalten eine Leistung entweder wegen Krebs oder wegen Krankschreibung oder wegen Berufsunfähigkeit (bei BU Premium). Das bedeutet, dass wir keine doppelten Leistungen erbringen. Beispiel: Sie beziehen wegen einer Krebserkrankung eine temporäre Rente (für 18 Monate) und werden im 17. Monat wegen einer anderen Krankheit länger als 6 Monate krankgeschrieben. Dann erbringen wir bis zum 18. Monat die „Leistungen wegen Krebs“ und anschließend die verbleibenden 35 Monate (von max. 36 Monaten) „Leistungen wegen Krankschreibung“. Mehrmalige „Leistungen wegen Krebs“ während der Versicherungsdauer sind möglich.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Im täglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Dinge meinen: Wer arbeitsunfähig ist, war beim Arzt oder bei der Ärztin und wurde von diesem für einen bestimmten Zeitraum krankgeschrieben – zum Beispiel, wegen eines Magen-Darm-Infekts. Durch die Krankschreibung ist die Person für diesen Zeitraum nicht arbeitsfähig, aber noch nicht berufsunfähig.

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen nicht bei „kurzer“ Krankheit, sondern erst bei andauernden gesundheitlichen Einschränkungen, die weiteres Arbeiten unmöglich machen.

    Mittlerweile haben aber einige BU-Versicherer – wie auch die Allianz – ein „Zusatzfeature“ in Ihre BU-Tarife eingebaut. Das heißt für Sie z.B. bei der BU Premium der Allianz: Wir zahlen die vereinbarte Leistung bereits dann, wenn Sie für mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind – und nicht erst, wenn Sie wirklich auf lange Sicht nicht mehr Ihrem Beruf nachgehen können. Die Leistungen wegen Krankschreibung können schon vor Ablauf von 6 Monaten fällig werden, wenn die Dauer der Krankschreibung insgesamt mindestens 6 Monate beträgt.
    BU-Versicherungen, die eine Leistung bei Krankschreibung vorsehen, werden häufig auch umgangssprachlich „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ genannt.

  • Gibt es auch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es seit dem Jahr 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Ohne privaten Schutz erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die im Vergleich zur BU deutlich geringere Leistungen umfasst.
  • Wie lange zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz?

    Die Leistungen erhalten Sie solange, wie Ihre Berufsunfähigkeit besteht, aber maximal bis zur vereinbarten Dauer. D. h.: Ihr Versicherungsschutz gilt bis zum Erreichen des Alters, das Sie in unserem Rechner ausgewählt haben. Werden Sie vorher berufsunfähig, bekommen Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit maximal bis zum Versicherungsjahrestag nach Erreichen dieses Alters die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Die Vertragsdauer sollte auf Ihr Renteneintrittsalter abgestimmt sein, damit Ihre Arbeitskraft das ganze Berufsleben über finanziell gesichert ist und Sie über die Berufsunfähigkeitsvorsorge ein monatliches Einkommen erhalten.
  • Was versteht man unter “abstrakter Verweisung”?

    Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, gibt es wichtige Details, die Sie unbedingt beachten sollten. Z.B., ob die Versicherungsbedingungen eine „abstrakte Verweisung“ vorsehen. Das bedeutet, sollten Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, kann der Versicherer prüfen, ob Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben können. Aus diesem Grund sollten Sie die Versicherungsbedingungen vor der Vertragsunterzeichnung genau studieren. Idealerweise verzichtet der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen – wie seit vielen Jahren die Allianz - komplett auf diesen Punkt. 
  • Wie sind die Kündigungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen. Sie zu kündigen sollte daher wohl überlegt sein. Bei finanziellen Engpässen gibt es meist bessere Lösungen, um nicht den Versicherungsschutz zu verlieren. Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zum Ende der vereinbarten Versicherungsperiode (meistens ein Jahr) möglich. Details finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Ihre Kündigung kann bei uns via E-Mail oder Brief eingehen. Oder Sie nutzen einfach unseren Online-Service.

    Bitte beachten Sie, dass die Kündigung und der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung und möglicherweise höhere Beiträge zur Folge haben kann. Weil viele Versicherer für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Altersgrenze setzen (meistens ein Alter von 50 bis 55 Jahre), kann es möglicherweise schwierig sein, nach einer Kündigung, überhaupt nochmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können.

    Weitere Informationen zur  Kündigung  und eine Mustervorlage für die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

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