Frau führt ihre Namensänderung online durch.
Ihren neuen Namen melden – einfach online

Führen Sie hier Ihre Namens­änderung durch

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Aufgrund eines Ereignisses hat sich Ihr Name geändert?
Wer in Deutschland seinen Nachnamen ändern möchte, muss nicht gleich unbedingt heiraten. Es gibt viele Gründe für eine Namensänderung, die allesamt im deutschen Recht im sogenannten Namensänderungsgesetz geregelt sind.  Doch die Änderung ist nur aus wichtigen Gründen zulässig und mit zuätzlichen Kosten verbunden. Ob so ein Grund vorliegt, entscheidet bei der Meldung im Zweifelsfall die zuständige Behörde.

Vornamen sowie Familiennamen lassen sich gemäß des Namensänderungsgesetzes nur dann ändern, wenn dies ein wichtiger Grund rechtfertigt. Eine Konkretisierung hinsichtlich des wichtigen Grundes besteht aber nicht. Aus diesem Grund wurde ergänzend zu dem Namensänderungsgesetz eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen. Demnach sind folgende Gründe für die Änderung des Vor- und / oder Familiennamens zulässig:

  • Hochzeit
  • Scheidung 
  • Verlust des Ehepartners (Rückkehr zu einem früheren Nachnamen bei Verwitweten)
  • Adoption
  • Änderung des Geschlechts
  • Wenn der (Familien-)Name nach allgemeiner Ansicht anstößig oder lächerlich klingt oder zu unangemessenen Wortspielen Anlass gibt
  • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehen
  • Probleme durch abweichende Schreibweisen (beispielsweise Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder Umlauten wie etwa "ae" oder "oe")
  • Wenn Namen ausländischer Herkunft der Einfachheit halber geändert werden (nach Einbürgerungen)
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Online ändern
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Drücken Sie den Button Name ändern. Daraufhin werden Sie auf das Formular weitergeleitet das Sie in wenigen einfachen Schritten durch die Namensänderung leitet.
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Bitte nennen Sie uns hier den Grund Ihrer Namensänderung. Sie haben die Auswahl zwischen Heirat, Scheidung und sonstige Gründe. Klicken Sie danach auf weiter. Sollten Sie sonstige Gründe wählen, erläutern Sie uns diese bitte kurz und geben das Datum der Namensänderung an. In den anderen beiden Fällen reicht die Angabe des Datums. Wichtig: Die Namensänderung muss schon vollzogen sein, Sie können kein in der Zukunft liegendes Datum angeben.
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Im diesem Schritt geben Sie Ihre persönlichen Daten inklusive Ihres bisherigen Namens und Ihrer Versicherungsscheinnummer an. Die Versicherungsscheinnummer finden Sie auf Ihrem Vertrag und den Schriftwechseln mit uns. Bitte teilen Sie uns auch die Adresse, unter der Sie gemeldet sind sowie Ihr Geburtsdatum mit.
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Nun geben Sie bitte Ihren neuen Familiennamen an. Außerdem haben Sie in diesem Schritt optional die Möglichkeit, einen Titel anzugeben, z. B. einen Adelstitel, Doktortitel oder Ähnliches.
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In  diesem Schritt werden Sie gebeten, einen amtlichen Nachweis hochzuladen, der belegt, dass Sie Ihren Namen haben ändern lassen. Scannen Sie hierfür bitte die Namensänderungsurkunde, Heiratsurkunde oder Ihren Personalausweis (Vorder- und Rückseite) ein und laden den Scan bzw. ein gut lesbares Foto des Dokuments hoch. Im Anschluss haben Sie nochmal die Möglichkeit Ihre Daten abzugleichen und daraufhin abzuschicken. Sie erhalten nach erfolgreichem Absenden eine Bestätigungs-E-Mail.
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Weitere Services
Auch für andere Anliegen zur schnellen Änderung von Daten bietet Ihnen die Allianz schnelle und einfache Services, die Sie online nutzen können, um Zeit zu sparen.
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FAQ
  • Gibt es eine Frist für die Namensänderung?

    Für den Namenswechsel besteht keine Frist, weshalb Sie auch nach mehreren Jahren den Familiennamen zu einem beliebigen Zeitpunkt ändern können. Wichtig ist nur, dass Sie einen wichtigen Grund bei Ihrem Antrag nennen.
  • Kostet die Namensänderung etwas?

    Die Kosten für eine Namensänderung variieren sehr stark und sind vom Bearbeitungs­aufwand abhängig. Das Verfahren kostet bei Änderung des Familiennamens zwischen 2,50 Euro und 1022 Euro pro Person. Bei Änderung des Vornamens liegt der Betrag zwischen 2,50 Euro und 255 Euro.

    Wichtig: Im Falle eines Rückzugs oder einer Ablehnung Ihres Antrags, werden Ihnen dennoch etwa zwischen 10 und 50 Prozent der vereinbarten Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. 

  • Muss ich ein offizielles Dokument als Nachweis für die Namensänderung vorlegen?

    Ja, Sie werden im letzten Schritt der Meldung aufgefordert, ein offizielles Dokument, das Ihre Namensänderung bestätigt hochzuladen. Das kann eine Heirats- oder Scheidungsurkunde, aber auch ein Bild der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises sein.
  • Ich habe geheiratet und meinen Nachnamen geändert. Kann ich auch eine Namensänderung für mein Kind vornehmen?

    Bei einem Kind unter 18 Jahren ist eine Beantragung der Namensänderung nach der Hochzeit grunsätzlich möglich.  Dafür muss das Kind mit dem leiblichen Elternteil und dem neuen Ehepartner in einem neuen Haushalt leben. Für das Verfahren ist hierbei das Familiengericht zuständig. 
  • Namensänderung: Welche Möglichkeiten habe ich zur Meldung bei der Versicherung?

    Bei der Allianz können Sie Ihren Namen schnell und einfach ändern. Sie können Ihre Namensänderung ganz bequem online über das Kundenportal Meine Allianz oder in der Meine Allianz App melden.
  • Ändern sich die Versicherungen bei einer Namensänderung?

    Ob verheiratet oder geschieden: Der neue Familienstand bringt häufig nicht nur einen neuen Nachnamen mit sich, er kann sich auch auf die Versicherungen auswirken. Bei einer Namensänderung müssen Versicherungen ohnehin angepasst werden. 

    Von Ihrer Krankenversicheurng erhalten Sie, wenn Sie Ihren Vor- oder Nachnamen ändern, automatisch ein neues  Versicherungskärtchen mit Ihrem neuen Namen. 

    Wenn Eheleute nach einer Hochzeit beide beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung haben, genügt künftig auch ein Vertrag. Der zuletzt abgeschlossene Vertrag kann aufgehoben werden. Allerdings sollte der Versicherer des dann noch bestehenden Haftpflichtvertrags darüber informiert werden, damit der neue Partner mitversichert und dementsprechend die Prämie angepasst werden kann.

    Bestehen nach der Hochzeit zwei Hausratversicherungen und ein Zusammenzug steht an, sollte ein Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. 

    Für eine Zusammenlegung von Versicherungsverträgen müssen Sie jedoch nicht unbedingt bis zur Hochzeit warten. Schon eine gemeinsame Wohnung führt dazu, dass man Verträge zusammenführen und damit viel Geld sparen kann.

  • Wie melde ich die Namensänderung?

    Sie fragen sich, wie und wo Sie Ihre Namensänderungen melden können? Ganz einfach: Im Einwohnermeldeamt oder im Standesamt der Stadt bzw. Gemeinde befinden sich in aller Regel auch die Namensänderungsbehörde, die grundsätzlich für die Namensänderung zuständig ist. Im Falle einer Namensänderung bei Transsexualität entscheidet allerdings das zuständige Amtsgericht über die Namensänderung.

    Bei der zuständigen Behörde muss die Namensänderung schriftlich mit dem entsprechenden Antragsformular beantragt werden. Im Antrag ist ausführlich der triftige Grund darzustellen. Ferner ergeht aus dem Antrag, welche weiteren Unterlagen beigefügt werden müssen, beispielsweise die beglaubigte Kopie von Reisepass bzw. Ausweis.

    Die Allianz hilft Ihnen dabei, dass die Mitteilung einer Änderung des Vor- oder Familiennamens so einfach und reibungslos wie möglich vonstatten geht. Die Änderung lässt sich ganz einfach online erledigen. Bitte halten Sie dafür die offizielle Urkunde zur Namensänderung bereit, um sie abfotografieren oder einscannen zu können.

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