Junger Mann wartet an sein Auto gelehnt, um sein Auto anzumelden
Am Hauptwohnsitz oder online

Auto anmelden: So gelingt die Zulassung

  • Wenn Sie in Deutschland ein Auto anmelden wollen, geht das nur mit Versicherungsschutz – unabhängig davon, ob Sie einen Neuwagen zulassen, einen gebrauchten Pkw ummelden oder ein abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden.
  • Die Autoanmeldung erfolgt über die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter oder eine von ihm bevollmächtigte Person bei der Zulassungs­stelle am Haupt­wohn­sitz. Die Kosten hierfür sind dabei nicht bundes­einheitlich geregelt.
  • Neben Ausweis und Fahrzeugpapieren benötigen Sie für die Zulassung eine elektronische Versicherungs­bestätigungs-Nummer, die eVB-Nummer. Diese erhalten Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer.
  • Die Anmeldung eines Autos ist in Deutschland ab 17 Jahren möglich. Bis zum 18. Geburtstag ist dafür die schriftliche Zustimmung der Erziehungs­berechtigten nötig. Außerdem müssen Antragstellerin oder Antragsteller einen Ausweise bei der Anmeldung der Behörde vorlegen.
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Für die Anmeldung Ihres Autos ist die örtliche Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Um lästige Wartezeiten zu vermeiden, lohnt es sich, vorab online einen Zulassungstermin zu vereinbaren. Oder Sie melden Ihr Kfz online an. Das sogenannte "i-Kfz"-Verfahren ist seit 1. Oktober 2019 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 
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Um nachzuweisen, dass Sie für Ihr Auto eine gültige Kfz-Versicherung bzw. E-Auto Versicherung abgeschlossen haben, brauchen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung. Die siebenstellige eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer – persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort oder online, nachdem Sie Ihre Kfz-Versicherung berechnet und den Online-Antrag abgeschickt haben. Dann können Sie die eVB-Nummer auch unter Meine Allianz ausdrucken.
Illustration eVB-Nummer beantragen
Illustration eVB-Nummer beantragen
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Illustration Unterlagen zusammenstellen
Stellen Sie für eine reibungslose Anmeldung alle dafür benötigten Unterlagen im Vorfeld des Termins auf der Kfz-Zulassungsbehörde zusammen. Dazu gehören Ausweis oder Reisepass, Zulassungsbe­scheinigung Teil 1 und 2, die eVB-Nummer sowie bei einem Gebrauchtwagen der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung.
Illustration Unterlagen zusammenstellen
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In der Zulassungsbehörde legen Sie der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter alle notwendigen Dokumente vor. Nach der Prüfung der Unterlagen werden die Daten ins EDV-System der Verkehrsämter übertragen. Dabei weist er dem Fahrzeug auch ein Kennzeichen zu. Anschließend bezahlen Sie an der Kasse die Gebühren für die Autoan­meldung.  Bei der internetbasierten Kfz-Zulassung – kurz "i-Kfz" – melden Sie Ihren Pkw online an. Wie das geht, lesen Sie hier
Illustration Auto bei Zulassungsstelle anmelden
Illustration Auto bei Zulassungsstelle anmelden
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Illustration Kennzeichen-Siegel in Zulassungsstelle erhalten
Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie diese in der Regel in der Nähe der Zulassungsstelle anfertigen lassen. Anschließend lassen Sie die Kennzeichen bzw. E-Kennzeichen auf der Zulassungs­behörde siegeln und die Prüfplakette anbringen. Haben Sie Ihr Auto online über "i-Kfz" angemeldet, erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per Post zugeschickt. 
Illustration Kennzeichen-Siegel in Zulassungsstelle erhalten
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Nach Anbringen der Kennzeichenschilder am Auto kann es losgehen: Ihr Fahrzeug ist jetzt angemeldet und fit für die Fahrt.
Illustration fahrendes Auto
Illustration fahrendes Auto
Illustration Gut zu wissen
Gut zu wissen: "i-Kfz"
Illustration Gut zu wissen

Für die internetbasierte Kfz-Zulassung – kurz "i-Kfz" – benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie dazugehöriger PIN. Außerdem brauchen Sie ein Kartenlesegerät oder Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2".

Darüber hinaus müssen Zulassungsbe­scheinigungen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen, den Sie freirubbeln. Bei Teil I der Zulassungsbescheinigung ist das seit 2015 der Fall, bei Teil II seit 2018. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Sie Ihr Auto ganz leicht online anmelden.

Nach der Online-Anmeldung über "i-Kfz" erhalten Sie sämtliche Dokumente – Zulassungs- inkl. Gebührenbescheid, Zulassungs­beschei­nigung Teil I & II, die Stempelplaketten­träger sowie die Plaketten­träger für die Hauptunter­suchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen – von der Zulassungs­behörde per Post.

Ab wann die Zulassung gilt, steht auf dem mitgesandten Bescheid der Zulassungs­stelle. In der Regel ist dieser drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann dürfen Sie losfahren.

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Grundsätzlich können Sie jedes Auto anmelden, das über die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt. Diese erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Autoherstellern für die Modelle, die die Voraussetzungen gemäß § 20 StVZO erfüllen. In der Regel trifft das auf alle Fahrzeuge zu, die bei einem autorisierten Autohändler verkauft werden. Um einen Pkw anzumelden, benötigen Sie auf der Kfz-Zulassungsbehörde laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verschiedene Unterlagen und Fahrzeugpapiere. Gleiches gilt übrigens auch bei der Wohnmobilzulassung. Folgende Dokumente sollten Sie beim Anmelden Ihres Autos dabeihaben:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); diese stellt die Zulassungsbehörde bei Anmeldung von Neu- und Gebrauchtwagen aus
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); diese erhalten Sie bei Erstzulassung des Fahrzeugs von der Zulassungsbehörde
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer); diese stellt Ihre Kfz-Versicherung als Nachweis darüber aus, dass für Ihr Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz besteht
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), wenn das Auto drei Jahre und älter ist; Sie erhalten ihn bei amtlich anerkannten Prüfstellen wie TÜV, KÜS oder DEKRA. Haben Sie den KÜS-, DEKRA- oder TÜV-Bericht der letzten Hauptuntersuchung verlegt, können Sie eine Zweitschrift kostenpflichtig bei der Prüfstelle, die das Dokument angefertigt hat, oder jedem anderen amtlich anerkannten Prüfstützpunkt, anfordern.
  • Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • alte Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen ist und Sie ein neues Kennzeichen wollen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere), die bestätigt, dass das Fahrzeug die EU-Normen erfüllt; erforderlich bei Erstzulassung von Neufahrzeugen oder Fahrzeugen aus dem Ausland
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbe­anmeldung (HR), falls Sie das Auto als Firmenwagen nutzen wollen
Gut zu wissen: Fahrerlaubnis
Illustration Gut zu wissen
Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen können auch ohne Führerschein ein Auto anmelden, zumal dieses Dokument auch nicht nötig ist, um eine Kfz-Versicherung für das Fahrzeug abzuschließen. Am Ende zählt nur, dass der Fahrer bzw. die Fahrerin des Wagens über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
Illustration Gut zu wissen
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Beim Anmelden eines Autos erwarten Sie unterschiedlich hohe Gebühren.
Die Erstzulassung eines Neuwagens etwa ist günstiger als die Ummeldung eines gebrauchten Kfz, da diese mit einem Halterwechsel verbunden ist. Da es keine bundesweit einheitlich geregelten Gebühren für die Anmeldung von Autos gibt, können Kosten je nach Ort abweichen.

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Anmeldung Neuwagen 26 €
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes 11 €
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel 18 €
Anmeldung Gebrauchtwagen außerhalb des Zulassungsbezirkes ohne Halterwechsel 26 €
Anmeldung Gebrauchtwagen außerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel 28 €
Ummeldung ohne Halterwechsel 26 €
Ummeldung mit Halterwechsel 29 €
Abmeldung für kreiszugehörige Fahrzeuge 6,90 €
Abmeldung für auswärtige Fahrzeuge 10 €
Berichtigung der Fahrzeugpapiere 11 €

Neben den Gebühren für die Anmeldung können auf der Zulassungsstelle weitere Kosten für neue Kennzeichen (30 bis 50 Euro) oder Ihre Wunschkennzeichen (zusätzlich ca. 13 Euro) entstehen. Möchten Sie Ihr altes Kfz-Kennzeichen behalten, müssen Sie für dessen erneute Verwendung ebenfalls eine Gebühr zahlen.

Zusätzliche 5 bis 8 Euro fallen an, wenn Sie eine Plakette zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen.

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Nicht nur bei fabrikneuen Wagen – im Jahr 2023 wurden deutschlandweit über 2,84 Millionen Personenkraftwagen neu zugelassen – ist die Autoanmeldung erforderlich. Auch bei einem Importfahrzeug aus dem Ausland, bei der Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs oder eines Pkw mit Kurzzeitkennzeichen steht der Gang zur Zulassungsstelle an, ebenso bei einem Fahrzeugwechsel. Die Anmeldung auf der Zulassungsstelle läuft grundsätzlich ähnlich ab, verlangt aber unter Umständen andere Dokumente.
 Mann sitzt bei Sonnenuntergang am Steuer seines Autos

Läuft die Zulassung eines Neuwagens anders ab als die eines Gebrauchtwagens?

Anders als bei der Erstzulassung eines fabrikneuen Pkw kommt es bei Gebrauchtwagen zu einem Halterwechsel: Das bereits zuvor von der Vorbesitzerin oder vom Vorbesitzer angemeldete Auto muss in den Fahrzeugpapieren auf den Namen des neuen Halters umgemeldet werden. Auf der Zulassungsstelle benötigen Sie für die Anmeldung eines Neuwagens COC-Papiere. Bei Gebrauchtwagen, die älter als drei Jahre sind, müssen Sie den letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung vorlegen.

Die Wiederzulassung entspricht der Anmeldung eines Gebrauchtwagens

Die Wiederzulassung ist die erneute Anmeldung eines Fahrzeugs, das zwischenzeitlich abgemeldet war oder stillgelegt wurde. Wenn Sie das Auto nach Außerbetriebsetzung wieder ins zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eintragen lassen wollen, brauchen Sie dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens. Im Fahrzeugschein sollte zudem ein Stilllegungsvermerk zu finden sein – ansonsten müssen Sie die Abmeldebestätigung bzw. Stilllegungs­be­scheinigung vorlegen.

Wer ein Auto aus dem Ausland anmelden möchte, benötigt COC-Papiere

Für die Anmeldung eines aus dem Ausland nach Deutschland eingeführten Fahrzeugs verlangt die Zulassungsstelle COC-Papiere. Damit prüft sie, ob der Wagen für die EU eine gültige Typengenehmigung hat. Für einzeln importierte Kfz aus dem Nicht-EG-Raum (beispielsweise USA oder Kanada) ist obendrein ein Vollgutachten erforderlich. Für alle Importfahrzeuge verpflichtend ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises, zum Beispiel in Form des Kaufvertrags.

Wollen Sie einen Gebrauchtwagen aus dem Ausland anmelden, der älter als drei Jahre ist, müssen Sie vor der Zulassung zusätzlich eine Haupt- und Abgasuntersuchung machen und den Prüfbericht auf der Zulassungsbehörde vorzeigen.

Für die Zulassung eines Oldtimers ist ein Gutachten über den Fahrzeugzustand erforderlich

Um ein Auto als Oldtimer anzumelden, legen Sie auf der Zulassungsstelle ein Oldtimer-Gutachten vor. Dieses Dokument stellen anerkannte Sachverständige nach der Prüfung aus, ob der Wagen weitgehend im Originalzustand und gut erhalten ist. Für die reguläre Zulassung eines Oldtimers mit H-Kennzeichen reicht die Bescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) aus.

Nur wenn der Wagen vor Wiederanmeldung als Oldtimer mehr als sieben Jahre abgemeldet war oder technisch verändert wurde, müssen Sie zusätzlich eine TÜV-Vollabnahme nachweisen.

Wie funktioniert die Anmeldung eines Youngtimers?

Eine besondere Zulassung als Youngtimer ist seit 1. März 2007 nicht mehr notwendig. Autos, die das Alter von 20 Jahren überschritten haben, melden Sie deshalb ganz normal an.

Dann berechnen Sie hier in wenigen Schritten die Autoversicherung der Allianz.
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In Deutschland kann jede Person ein Kfz anmelden, die als Fahrzeughalter:in bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gemeldet ist, als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) steht und die Verfügungsgewalt über das Auto hat. Das bedeutet: Der Halter oder die Halterin benutzt das Fahrzeug auf eigene Rechnung und trägt die damit verbundenen Kosten – das kann, muss aber nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin des Fahrzeugs sein.

Führerschein mit 17: Erziehungsberechtigte müssen der Pkw-Anmeldung zustimmen

Wie Fahrprüfung und Begleitetes Fahren ist auch die Anmeldung eines Autos in Deutschland für Minderjährige ab 17 möglich. Wer vor dem 18. Geburtstag ein Auto zulassen will, benötigt allerdings die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und muss deren Ausweise bei der Anmeldung auf der Behörde vorlegen.

Vollmacht: Kann ein anderer mein Auto anmelden?

Um Ihren Wagen bei der Zulassungsstelle anzumelden, müssen Sie nicht persönlich vor Ort sein. Mit einer Zulassungsvollmacht können Sie als Vollmachtgeber:in eine vertraute Person, ein Autohaus oder einen Zulassungsdienst mit der Anmeldung Ihres Kfz beauftragen.

Die bevollmächtigte Person – egal ob es sich um Bekannte oder Angestellte des Autohauses oder einen professionellen Zulassungsdienst handelt – benötigt neben der Vollmacht ein gültiges Ausweisdokument, das sie auf der Zulassungsbehörde vorzeigen müssen.

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Gut zu wissen: Versicherungspflicht
Illustration Info: Gut zu wissen

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung dafür, ein Auto anmelden zu können. Die Pflichtversicherung übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden Dritter, die Sie beispielsweise durch einen Unfall verursacht haben.

Mit einer Teilkasko oder Vollkasko können Sie diesen Basisschutz nach Bedarf erweitern. Die Teilkaskoversicherung deckt Hagelschäden am Auto ab sowie Schäden, die durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel Steinschlag oder Diebstahl entstehen. Auch Schäden durch Marder- oder Tierbisse sind durch die inkludierte Marderschaden Versicherung abgesichert. Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus Kosten für Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind oder die der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin selbst verursacht hat.

Illustration Info: Gut zu wissen
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Reicht Ihnen eine beliebige Buchstaben- und Ziffernkombination oder wollen Sie ein Wunschkennzeichen, zum Beispiel mit Ihren Initialen und Geburtsjahr? Bevor Sie Ihr Fahrzeug anmelden, überlegen Sie sich, welches Kennzeichen Sie wünschen. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, die alten Kennzeichen zu behalten.

Wo bekomme ich die Kennzeichen?

Neue Kennzeichen erhalten Sie in Schildergeschäften, die sich in der Regel in der Nähe der Kfz-Zulassungsstelle befinden. Wenn Sie bereits eine Kennzeichen-Reservierung vorgenommen haben, können Sie Ihr neues Kennzeichen bereits vorab, etwa bei einem Onlineshop, erwerben und zur Anmeldung mitbringen.

In der Zulassungsstelle erhalten Sie nach erfolgreicher Fahrzeuganmeldung die Prüfplakette mit Nachweis und Gültigkeitsdatum der letzten Hauptuntersuchung sowie der regionalen Zulassungsplakette.

Kennzeichen-Mitnahme bei einem Fahrzeugwechsel

Weisen Sie den Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin auf der Kfz-Zulassungsbehörde bei Abmeldung Ihres alten Fahrzeugs darauf hin, dass Sie das Kennzeichen bei Ihrem neuen Fahrzeug weiterverwenden möchten. Ihr altes Kennzeichen wird Ihnen dann wie ein Wunschkennzeichen zugeteilt. Bei Autoanmeldung haben Sie die Gebühr für die Kennzeichen-Reservierung zu entrichten.

Altes Kennzeichen im neuen Ort

Seit Januar 2015 ist es möglich, dass Sie Ihr bisheriges Kennzeichen deutschlandweit bei Umzug in einen anderen Verwaltungsbezirk weiternutzen. Der Besuch der Zulassungsbehörde steht auch in diesem Fall an, da Ihre geänderte Anschrift in die Papiere eingetragen werden muss.

Wann sich ein Saisonkennzeichen lohnt

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen, können Sie mit einem Saisonkennzeichen Geld bei der Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung sparen. Auf dem Kennzeichen wird der Zeitraum der Zulassung, beispielsweise April bis Oktober, vermerkt.

Die übrige Zeit gilt als Ruhezeitraum. In diesem Zeitraum darf das Fahrzeug weder auf öffentlichen Straßen gefahren noch abgestellt werden. Wichtig: Der Wagen muss mindestens zwei Monate und darf maximal elf Monate zugelassen sein.

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  • Kann ich ein Auto anmelden, wenn ich Schulden habe oder arbeitslos bin?

    Arbeitslosigkeit, Bürgergeld (früher Hartz IV), Privatinsolvenz, Schulden oder ein Schufa-Eintrag sind kein Hindernis dafür, einen Pkw zuzulassen. Nur wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter Schulden beim Finanzamt hat, weil er bei seinem letzten Fahrzeug die Kfz-Steuer nicht entrichtet hat, wird die Fahrzeugzulassung verweigert. In diesem Fall muss sie oder er zunächst die Steuerschulden begleichen, bevor sie oder er wieder ein Auto anmelden darf.
  • Am Zweitwohnsitz ein Fahrzeug zulassen – geht das?

    Nein. Für die Zulassung Ihres Kfz ist die örtliche Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters oder der Halterin zuständig. Am Zweitwohnsitz können Sie das Auto nicht anmelden – selbst wenn die Regionalklasse und damit die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs dort günstiger wäre.
  • Klappt die Autoanmeldung ohne festen Wohnsitz?

    Sie können ein Auto auch dann anmelden, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Ausland befindet oder Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben. In diesem Fall benötigen Sie eine oder einen Empfangsberechtigten, der in Deutschland gemeldet ist und amtliche Schreiben für Sie erhält. Auf der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Empfangsberechtigten brauchen Sie neben den regulär benötigten Unterlagen zusätzlich ein Empfangsberechtigungsformular. Außerdem muss die oder der Empfangsberechtigte bei Autoanmeldung in der Regel dabei sein und sich ausweisen können.
  • Wie melde ich ein Auto ohne Zulassungsbescheinigung an?

    Ein Auto anmelden ohne Brief oder Fahrzeugschein ist nicht möglich. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II abhandengekommen ist, unterschreiben Sie auf Ihrer Zulassungsbehörde oder dem Kreisverwaltungsreferat eine eidesstattliche Verlusterklärung. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie gegen Gebühr einen neuen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief.

    Für die Ausstellung dieser Kfz-Unterlagen müssen Sie persönlich auf dem Amt erscheinen oder eine Vollmacht auf eine andere Person ausstellen, die stellvertretend für Sie das Dokument abholt.

    Zusätzlich zur Bevollmächtigung selbst müssen Sie dem oder der Bevollmächtigten eine Einverständniserklärung mitgeben. Diese bestätigt dem Kfz-Amt, dass Sie damit einverstanden sind, der bevollmächtigten Person Einblicke in Ihre kraftfahrtsteuerlichen Verhältnisse zu gewähren. 

  • Wie bekomme ich neue COC-Papiere?

    Bei Verlust der COC-Papiere können Sie diese gebührenpflichtig beim Hersteller des Autos anfordern.
  • Was tun bei Verlust der Prüfbescheinigung von TÜV, Dekra oder einer anderen Prüfstelle?

    Haben Sie den Bericht der letzten Hauptuntersuchung verlegt, können Sie eine Zweitschrift kostenpflichtig bei der Prüfstelle anfordern, die das Dokument angefertigt hat, oder jeder anderen amtlich anerkannten Untersuchungsstelle.
  • Kann ich ein Auto ohne TÜV anmelden?

    Ja, Sie können ein Auto ohne TÜV-Bericht anmelden. Das ist allerdings nur bei Neufahrzeugen möglich. Neuwagen müssen nämlich erst drei Jahre nach Erstzulassung zur ersten Hauptuntersuchung. Für ein neues Auto benötigen Sie daher bei Anmeldung keine TÜV-Bescheinigung. Ist Ihr Pkw dagegen älter als drei Jahre, müssen Sie bei der Fahrzeug-Anmeldung eine gültige Prüfplakette vorlegen. Andernfalls können Sie Ihr Automobil nicht zulassen. 

    Es gibt allerdings noch eine Ausnahme, wie Sie Ihr Kfz ohne TÜV anmelden. Bei der Zulassungsstelle erhalten Sie ein Kurzzeitkennzeichen auch dann, wenn Ihr Kraftfahrzeug über keine gültige Stempelplakette verfügt. Mit dem Sonderkennzeichen dürfen Sie mit Ihrem Auto ohne gültigen TÜV zur nächsten Prüfstelle (beispielsweise TÜV, DEKRA oder KÜS) oder Werkstatt fahren. Allerdings ist es Ihnen in der Regel nicht gestattet, dafür Ihren Zulassungsbezirk zu verlassen.

  • Ich möchte ein angemeldetes Fahrzeug in einer anderen Stadt und mit einem neuen Halter anmelden. Was muss ich tun?

    Sie müssen bei einer Zulassungsstelle Ihr Auto ummelden. Bringen Sie dafür die alten Kennzeichen, Zulassungs­bescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief), eVB-Nummer, Personalausweis und unterschriebenes SEPA-Mandat mit. Ist das Fahrzeug älter als drei Jahre, müssen Sie auch den gültigen Prüfbericht vorlegen.
  • Kann ich mein finanziertes Fahrzeug auf eine dritte Person zulassen/umschreiben?

    Das hängt von Ihrem Kreditinstitut bzw. Kreditgeber ab. Auf jeden Fall prüft das Unternehmen den Halterwechsel auf eine dritte Person. Spricht nichts dagegen, steht der Zulassung/Umschreibung nichts im Weg. Rechnen Sie damit, diese Angaben machen bzw. diese Unterlagen einreichen zu müssen:

    • Grund des Halterwechsels
    • Beziehung zum neuen Halter oder zur neuen Halterin
    • Adresse der Zulassungsstelle
    • Kopie vom Personalausweis des neuen Halters oder der neuen Halterin (das Foto und alle personenbezogenen Merkmale wie Augenfarbe dürfen Sie durch Schwärzen unkenntlich machen)
  • Auto anmelden vs. Auto ummelden – wo liegt der Unterschied?

    Ob Sie ein Auto an- oder ummelden, hängt von der Situation ab. In der Regel melden Sie Neuwagen bei der Zulassungs­stelle an. Auch beim Wiederzulassen stillgelegter Pkw oder der Zulassung von Importfahrzeugen ist eine Anmeldung nötig. Gebraucht­wagen hingegen melden Sie um. Das Kfz ist schließlich bei Erstzulassung zum ersten Mal angemeldet worden. Mit dem Halterwechsel geht die Ummeldung einher. Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeugs ebenfalls ummelden.
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