Versicherungsbeiträge werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben erfasst. Sonderausgaben sind Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und der Vorsorge dienen, aber nicht als Werbungskosten gelten. Sonderausgaben bringen einen großen Steuervorteil: Sie mindern Ihre Einkünfte und senken daher Ihre Steuerlast, sodass Sie Steuern sparen. Grundsätzlich können Sie Ihre Beiträge für Versicherungen in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Konkret handelt es sich um folgende (Sozial-)Versicherungen:
- Arbeitslosenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung (für Vertragsabschluss vor 2005)
- Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung
Für alle Versicherungen gibt es eine staatlich einheitlich festgesetzte Höchstgrenze. Kosten, die über dieser staatlich festgesetzten Höchstgrenze liegen, können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden.