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Ihr E-Fahrzeug verdient Geld für Sie
Von E-Motorrad oder E-Pkw bis hin zu E-Nutz­fahrzeug oder E-Bus: Als Halter eines reinen Elektro­fahrzeugs können Sie sich über den Treib­haus­gas-Quoten­handel (THG-Quote) eine lohnende Prämie sichern. Das Ziel: klima­schädliche Mobilität teurer und klima­schonende Fort­bewegung günstiger machen. Vermarkten Sie die nachhaltige Antriebs­energie Ihres E-Fahrzeugs im Rahmen unserer Kooperation mit dem ADAC und freuen Sie sich über eine attraktive THG-Prämie – für Privat­personen steuerfrei! Vom Markt­führer ADAC bekommen Sie Ihre THG-Prämie zu Top-Konditionen mit garantierter Auszahlung.
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Erklärung
Die THG Quote ist ein Klimaschutz-Instrument der deutschen Bundes­regierung. Sie verpflichtet Unternehmen zur schritt­weisen Reduktion ihrer CO2-Emissionen. Doch warum können E-Auto-Halter privat ihre THG Quote verkaufen?
Quoten­pflichtige Mineral­ölkonzerne, die in Deutschland fossile Kraft­stoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen, müssen den durch ihre Produkte verursachten Ausstoß von Treibhaus­gasen von Jahr zu Jahr um einen bestimmten Prozentsatz senken. Mit der Treibhaus­gas­minderungs­quote schreibt der Gesetz­geber Mineralöl­unternehmen einen bestimmten Anteil an emissions­ärmeren Kraft­stoffen wie Bio­diesel oder E-Auto-Strom vor. 2022 lag die THG Quote bei sieben Prozent. Im Jahr 2025 werden es bereits 25 Prozent sein.
Um Straf­zahlungen zu vermeiden, können Unter­nehmen, die ihre Quote allein nicht erreichen, CO2-Einsparungen Dritter kaufen. Beispiels­weise von Unternehmen, die „saubere“ Energie produzieren oder zur Verfügung stellen, wie Öko-Strom­anbieter oder Betreiber öffentlicher Lade­stationen für Elektro­autos.
Seit 2022 können auch private E-Fahrzeug­halter die THG Quote ihres Elektro­autos (reines Batterie­elektro­fahrzeug) vom Umwelt­bundesamt (UBA) bescheinigen lassen. Diese zertifizierte Treibhausgas­einsparungen ihres E-Autos können sie anschließend an Kraftstoff­produzenten weiter­verkaufen. Im Gegen­zug erhalten sie die sogenannte THG Prämie E-Auto.
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So funktioniert‘s
Das THG-Quoten­jahr 2023 ist ab­ge­schlossen. Sobald das An­gebot für 2024 fest­steht, können Sie die THG-Prämie in 3 Schritten be­antragen:
01
Vollkommen stress­frei: Registrieren Sie sich auf dem THG-Portal unseres Kooperations­partners ADAC

Unser Kooperationspartner ADAC e.V. bündelt große Mengen an THG Quoten und erzielt so besonders vorteilhafte Preise und attraktive Prämien für Ihre THG Quote.

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Kein Mehr­aufwand: Loggen Sie sich ein und laden Sie die Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein) Ihres voll­elektrisch betriebenen Privat­fahrzeugs hoch (Hybrid­fahrzeuge ausgeschlossen). Schon sind Sie fertig!
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Einfacher geht’s nicht: Unser Partner ADAC e. V. kümmert sich um das Einreichen Ihrer Unterlagen beim UBA. Nach Zertifizierung Ihrer THG Quote durch das UBA überweist der ADAC die THG Prämie E-Auto direkt auf Ihr Bank­konto.

Die Bearbeitungszeit durch das Umweltbundesamt (UBA) beträgt in der Regel 12 Wochen. Das Geld wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Bescheinigung des UBA beim ADAC an Sie ausbezahlt.

Beim Klick auf den Button werden Sie auf das THG-Portal unseres Partners ADAC weitergeleitet.

Unser Partner ADAC ist für die Inhalte im THG-Portal ver­ant­wort­lich. Mit Abschluss des THG-Quoten­vertrags gehen Sie ein Vertrags­verhältnis mit der ADAC Digitale Mitgliederleistungen GmbH ein.

THG-Prämie bereits beantragt? Mit Klick auf den Button gelangen Sie zum Login.
Sie haben Fragen zur ADAC THG Quote und THG Prämie Allianz? Antworten finden Sie in unseren FAQ.
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Vorteile unseres Service
Nutzen Sie unseren Service „Allianz THG Quote verkaufen“ und erhalten Sie für die THG Quote Ihres E-Fahrzeugs von unserem Kooperations­partner ADAC e. V. eine zugesicherte THG Prämie. Vollkommen stressfrei und ohne Mehr­aufwand für Sie!
Gut zu wissen: Beantragung
Sie müssen jedes Jahr neu die THG Quote verkaufen, wenn Sie sich Ihre THG Prämie sichern möchten. Auch die THG Prämie muss pro E-Auto jedes Jahr erneut beantragt und darf nur einmal im Kalender­jahr geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, Sie sind zum Stich­tag immer noch Fahrzeug­halter:in des E-Autos und haben die die Daten­speicherung für die neue Antrags­periode eingewilligt.
Wichtig: Der Service „Allianz THG Quote verkaufen“ kann von allen Haltern (privat und gewerblich) eines rein batterie­betriebenen Elektro­fahrzeugs genutzt werden. Sie müssen hierfür kein Allianz Kunde mit einer  Allianz Kfz-Versicherung sein. Schließen Sie den THG-Quotenvertrag mit unserem Partner ADAC e. V. als Neukunde oder Neukundin ab, können Sie als Halter:in für bis zu 10 E-Fahrzeuge gleich­zeitig die THG Quote verkaufen und die entsprechende THG Prämie sichern.
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FAQ
THG-Quote verkaufen: Was Sie wissen müssen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Service THG-Quote verkaufen.
  • Bis wann kann ich die THG-Prämie für 2024 beantragen?

    Die THG-Quote für Fahr­zeuge kann nach aktueller Gesetzeslage über den ADAC bis voraus­sichtlich 31.10.2024 beantragt werden. Anmeldungen, die nach dem 31.10.2024 eingehen, können für die THG-Prämie 2024 leider nicht mehr berücksichtigt werden.

    Diese Frist ist notwendig, da nach Ablauf der 14tägigen Wider­rufsfrist, Bescheinigungen von THG-Quoten für Fahrzeuge für 2024 letztmalig zum 15.11. durch den ADAC beim Umwelt­bundesamt (UBA) beantragt werden können.

    Für Lade­strom aus öffentlich zugänglichen Lade­punkten kann die THG-Prämie dagegen ganz­jährig beantragt werden. Die Antrags­frist beim Umwelt­bundesamt für tatsächlich in 2024 entnommene Strom­mengen endet nach aktuellem Stand am 28.2.2025.

  • Welche Angaben und Unterlagen sind erforderlich, um die THG-Quote für Fahrzeuge über den ADAC geltend zu machen?

    Wir benötigen folgende Angaben und Unterlagen des Antragstellers:

    • Vor- und Nachnamen
    • Anschrift
    • E-Mail-Adresse
    • IBAN für die Auszahlung des THG-Bonus
    • Foto bzw. Scan der Vorderseite der Zulassungs­bescheinigung Teil I (Fahrzeug­schein) im Format jpg oder pdf. 
    • Optional: Ihre ADAC Mitglieds­nummer zur Inanspruchnahme des ADAC Mitglieder­vorteils
    • Bei Unternehmen: Firma (Name) des Unternehmens und die Steuer­identifikations­nummer (verpflichtend, sofern nicht Klein­unternehmer iSd §19 UStG).
  • Muss der Fahrzeug-Halter auch Kontoinhaber sein?

    Nein, Kontoinhaber kann eine andere Person / Unternehmen sein.
  • Was passiert mit der THG-Quote, wenn ich mein E-Fahrzeug verkaufe?

    Die THG-Quote eines E-Fahrzeugs darf nur einmal im Kalender­jahr geltend gemacht werden. Das Umwelt­bundesamt vergibt die Pauschale jährlich vollständig an den ersten Antrags­steller. Das heißt, bei einem unter­jährigen Fahrzeug­verkauf hat der neue Halter keine Berechtigung, wenn der Vorgänger-Halter die THG-Quote für dieses Kalender­jahr bereits beantragt hat. Das heißt aber auch für den Fall, dass Sie nach Geltend­machung der THG-Quote im THG-Portal des ADAC Ihr E-Fahrzeug verkaufen, trotzdem mit Blick auf die Auszahlung der THG-Prämie berechtigt sind bzw. bleiben. Beim Verkauf ihres Fahrzeugs sind Sie gem. 38.BImSchV verpflichtet den Käufer darüber zu informieren, falls die THG-Quote für das laufende Kalender­jahr bereits beantragt wurde.
  • Kann ich die gesamte THG-Quote auch dann geltend machen, wenn ich mein E-Fahrzeug verkaufe?

    Ja, Sie können die gesamte THG-Quote geltend machen, soweit das E-Fahrzeug mindestens einen Tag auf Sie zugelassen ist/war und kein Dritter die THG-Quote für das betreffende Kalender­jahr geltend gemacht hat. Beim Verkauf ihres Fahrzeugs sind Sie gem. 38.BImSchV jedoch verpflichtet den Käufer darüber zu informieren, falls die THG-Quote für das laufende Kalender­jahr bereits beantragt wurde. 

"Allianz THG-Quote verkaufen" ist ein Service des ADAC Über den Button "THG-Prämie sichern" erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite unseres Partners ADAC, für deren Inhalte allein der ADAC verantwortlich ist. Mit Abschluss des THG-Quotenvertrags wird ein Vertragsverhältnis mit dem ADAC, Hansastraße 19, 80686 München geschlossen. Durch die Registrierung übermittelt die Person ihre zur Registrierung benötigen Daten an den ADAC, der auch alle weiteren Prozesse und Services zur Verfügung stellt.

Alle Anfragen zum Vertrag oder zur Abrechnung sind an den ADAC per E-Mail zu richten an service-thg-bonus@adac.de. Es gelten die AGBs und Datenschutzerklärungen des ADAC.

Kontakt

Wir sind für Sie da! Bei Fragen zu Voraussetzungen, Antrag oder Auszahlung wenden Sie sich bitte per Mail an unseren Partner-Kundenservice: service-thg-bonus@adac.de.

Sie können innerhalb von 24 Stunden mit einer Antwort rechnen.

Reinhören, mehr erfahren, mehr wissen
Versicherungs­plauderei: Der neue Allianz Podcast
E-Mobility III – Folge 6 THG Quote ver­kaufen
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Versicherungs­themen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Moderatoren mitmischen und unseren Experten auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht langweilig. In Folge 6 widmen sie sich dem Thema "THG-Quote verkaufen". Unterhaltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!
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