Sie verreisen gerne und öfter?

Für 365 Tage um­fassende Sicher­heit: Jahres-Komplett­schutz

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Der Jahres-Komplettschutz fasst viele wichtige Versicherungsleistungen in einem Paket zusammen und sichert so gegen verschiedenste Risiken vor und während einer Reise umfassend ab.
  • Neben der wichtigen Reiserücktritt-Versicherung , falls eine Stornierung notwendig wird, ist auch eine Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Gepäckverspätungs-, Reisehaftpflicht- und Reiseunfall-Versicherung enthalten.
  • Zusätzlich gibt es weitere sinnvolle Leistungen, wie eine Verspätungs-Versicherung sowie die Sport & Aktiv-Versicherung. Die Reise-Assistance ist natürlich auch enthalten und unterstützt an 365 Tagen rund um die Uhr schnell und kompetent bei Notfällen.
  • Und: Mit dem Jahres-Komplettschutz sind Sie weltweit für alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres bis zu jeweils 56 Tagen sicher unterwegs.
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Die Leistungen im Überblick
Der Jahres-Komplettschutz bündelt wichtige und sinnvolle Versicherungsleistungen in einem Paket. Innerhalb der Laufzeit können Sie beliebig oft weltweit verreisen. Das rechnet sich oft schon ab zwei Reisen im Jahr gegenüber einer Einzelversicherung.
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Das passende Produkt für Sie
 

Reiseversicherung

Jahres-Komplettschutz

Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen

Reisedauer

Reisedauer

jeweils maximal 56 Tage

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

wahlweise mit oder ohne

Vertragslaufzeit

Vertragslaufzeit

1 Jahr

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist

Spätestens 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres

LEISTUNGEN

LEISTUNGEN

Reiserücktritt-Versicherung

Reiserücktritt-Versicherung

Reiseabbruch-Versicherung

Reiseabbruch-Versicherung

Verspätungs-Versicherung

Verspätungs-Versicherung


Reisegepäck-Versicherung

Reisegepäck-Versicherung


Gepäckverspätungs-Versicherung

Gepäckverspätungs-Versicherung


Reisehaftpflicht-Versicherung

Reisehaftpflicht-Versicherung

Reiseunfall-Versicherung

Reiseunfall-Versicherung

Sport & Aktiv-Versicherung

Sport & Aktiv-Versicherung

Reise-Assistance

Reise-Assistance

SERVICELEISTUNGEN IM AUSLAND

SERVICELEISTUNGEN IM AUSLAND

Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline

Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline

Kinder bis 21. Geburtstag kostenlos mitversichert

Kinder bis 21. Geburtstag kostenlos mitversichert

Ihre Kosten

Ihre Kosten

Ab 66,00 € pro Jahr

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Drei besondere Vorteile
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Gut zu wissen

Damit jede Reise zu einem wunderbaren Erlebnis wird, ist der Jahres-Komplettschutz die ideale Reisebegleitung. Denn damit hat man ein umfassendes Reiseschutz-Paket für jede Reise mit im Gepäck. Gerade wenn man viel und gerne unterwegs ist – alle lange geplanten Fernreisen, das Ski-Wochenende in Österreich oder ein spontaner Städtetrip sind innerhalb der einjährigen Vertragslaufzeit automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Mit nur einem Abschluss! Und es gibt noch viele weitere gute Gründe, warum ein Jahres-Komplettschutz eine gute Wahl ist:

  • Der Jahres-Komplettschutz ist ideal für alle, die in jedem Fall auf Nummer Sicher gehen wollen und sich nicht jedes mal aufs Neue mit dem Thema Reiseschutz befassen möchten.
  • Familien und Paare genießen maximale Flexibilität. Kinder sind bis zum 21. Geburtstag mitversichert und es kann auch getrennt voneinander verreist werden – bei voller Leistung.
  • Auch Singles profitieren vom Jahres-Komplettschutz. Denn selbst kurzentschlossen gebuchte Reisen oder Last Minute sind während der Vertragslaufzeit kein Problem.
  • Alle, die gerne Urlaub und sportliche Aktivität miteinander verbinden, können im Fall der Fälle von der inkludierten Sport & Aktiv-Versicherung profitieren.
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Klarheit im Schadens­fall
  • … die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie oder eine mitversicherte Person eine Reise aus versichertem Grund nicht angetreten können.
  • … u. a. notwendige Beförderungskosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Reise, wenn eine Reise aus versichertem Grund nicht planmäßig durchgeführt oder fortgesetzt werden kann. Ebenso werden zusätzliche z. B. Unterkunftskosten bei persönlicher Quarantäne übernommen. In diesem Fall gilt pro Person und pro Reise ein Höchstbetrag von 500,- € pro Tag für maximal 10 Tage.
  • … wenn sich Ihre Reise nach einem Verkehrsunfall oder wegen einer Verspätung des Beförderungs-Unternehmens um mindestens vier Stunden verzögert. Ersetzt werden die anteiligen Kosten der gebuchten, aber nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort sowie zusätzliche Aufwendungen.
  • ... den Zeitwert (nicht den Neuwert) für abhandengekommenes oder zerstörtes Gepäck.
  • … wenn Dritte wegen Personen- oder Sachschäden Anspruch auf Schadenersatz stellen.
  • … wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt.
  • … wenn aus einem versicherten Grund die Teilnahme an einer im Voraus gebuchten Aktivität vor Ort nicht möglich ist. Außerdem Kostenerstattung bei Verlust / Beschädigung / Diebstahl der eigenen Sportgeräte während der Reise sowie Übernahme der Leihgebühr für Ersatz-Sportgeräte. Zusätzlich Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 5.000,– € je versicherter Person und Versicherungsfall.
  • … für sämtliche Schäden, Umstände oder Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlusses bekannt, vorhersehbar, beabsichtigt oder erwartet waren. (Für Vorerkrankungen gelten besondere Regeln - siehe dazu die Definitionen).
  • …wenn Sie sich absichtlich selbst verletzen oder wenn Sie einen Selbstmordversuch unternehmen oder Selbstmord begehen.
  • … bei Fruchtbarkeitsbehandlungen oder medizinisch nicht indiziertem Schwangerschaftsabbruch.
  • … bei Konsum oder Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder damit zusammenhängenden körperlichen Symptomen. Dies gilt nicht für Medikamente, die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurden und vorschriftsmäßig eingenommen werden.
  • … für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
  • … bei Teilnahme an oder Training für die Teilnahme an einem professionellen oder semi-professionellen Sportwettbewerb.
  • … bei Teilnahme an Extremsportarten und sehr risikoreichen Sport- und Freizeitaktivitäten.
  • … bei Kernreaktionen, -strahlung oder radioaktive Verseuchung sowie Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignissen.
  • … bei einer vollständigen Einstellung der Geschäftstätigkeit eines Reiseanbieters aufgrund seiner Finanzsituation, mit oder ohne Insolvenzanmeldung.
  • … bei Abnutzung durch normalen Gebrauch oder fehlerhafte Materialien oder mangelhafte Verarbeitung.
  • … bei jeder Art von medizinischer Versorgung oder Behandlung während der Reise, die Sie absichtlich herbeiführen oder die Anlass für die Reise sind.
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Häufige Fragen
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Tarif für eine Reise und einem Jahres-Tarif?

    Ein Jahres-Tarif sichert mit einem Abschluss alle Reisen innerhalb der 365-tägigen Laufzeit ab. Wählt man einen Tarif für eine Reise, besteht auch nur für diese eine Reise Versicherungsschutz.
  • Wer kann einen Jahres-Komplettschutz abschließen?

    Der Jahres-Komplettschutz ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland abschließbar. Einzüge von ausländischen Konten im SEPA-Raum sind möglich. Der Versicherungsschutz tritt zum vereinbarten Zeitpunkt nur in Kraft, wenn der Jahres-Beitrag von Ihrem Konto abgebucht werden konnte.
  • Wann und für welchen Zeitraum schließt man einen Jahres-Komplettschutz ab?

    Jeder Reiseschutz, der eine Reiserücktritt-Versicherung enthält, sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Sie müssen den Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abschließen. Beim Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist oder – bei einem Reiseantritt innerhalb von 29 Tagen – wenn Sie die Versicherung innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung abschließen. Im Falle der Beendigung des Versicherungs-Vertrages besteht Versicherungsschutz bei Reiserücktritt aufgrund eines versicherten Ereignisses innerhalb der Laufzeit der Versicherung.

    In den übrigen Versicherungs-Sparten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Spätestens endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung der versicherten Reise. In folgendem Fall verlängert sich der Versicherungsschutz über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus: Wenn Sie die gesamte geplante Reise versichert haben und sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Die Versicherungsdauer beträgt ein Jahr bzw. 365 Tage.

    Der Versicherungs-Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt wurde. Für mitversicherte Kinder endet der Versicherungsschutz bereits mit deren 21. Geburtstag

  • Sind Kinder mitversichert?

    Ja, bei einem Familien- / Paar-Tarif sind Kinder bis zu deren 21. Geburtstag mitversichert. Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden. Ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen und können auch getrennt voneinander reisen. Der Versicherungsschutz der mitversicherten Kinder endet mit deren 21. Geburtstag.
  • Wann bzw. in welchen Ländern gilt der Jahres-Komplettschutz?

    Eine Reise liegt vor, wenn die Reise mindestens eine im Voraus gebuchte Übernachtung außerhalb des Wohn- oder Arbeitsortes beinhaltet oder wenn die Reise an einen mindestens 50 km vom Wohn- oder Arbeitsort entfernten Ort oder ins Ausland führt.

    Der Jahres-Komplettschutz bietet weltweiten Versicherungsschutz (inklusive USA und Kanada). Reisen, die Sie unternehmen, obwohl eine Reisewarnung oder -Anordnung seitens einer Regierung oder Behörde vorliegt, sind grundsätzlich nicht versichert. Ausgenommen davon sind Reisen in sogenannte COVID-19-Risikogebiete. Diese Regelung gilt in Verbindung mit dem Reisedatum Ihrer Reise auf der Reisebestätigung. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist zwar grundsätzlich geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Auswärtige Amt für das Urlaubsland zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Da es sich bei der Corona-Pandemie aber um eine länderübergreifende Situation handelt und das Auswärtige Amt zwischenzeitlich eindeutig zwischen regulären Reisewarnungen und COVID-19-bedingten Reisewarnungen unterscheidet, gewähren wir aktuell Versicherungsschutz, sofern für das Urlaubsziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde.

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Weitere Leistungen
Service und Kontakt
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