Schützen Sie sich vor Stornokosten
* ELVIA Versicherungen sind Produkte von Allianz Partners. Allianz Partners ist ein Unternehmen der Allianz Gruppe.
Ein schwerer Unfall, ein Todesfall oder Komplikationen in der Schwangerschaft, die eine Reise unzumutbar machen, sind die häufigsten Gründe für die Stornierung einer Reise. Zusätzlich gibt es weitere Gründe, die von der Reiserücktrittsversicherung anerkannt werden:
Reiserücktritt bei Krankheit
Unerwartete Krankheiten wie
Beruf oder Ausbildung
Weitere Gründe
| ELVIA Empfehlung: Gilt für ein Jahr | ELVIA Gilt für eine Reise |
Unsere Leistungen | |||||||||
alle Reisen | Einzelreisen | ||||||||
Jahres-Police | |||||||||
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Reiserücktrittsversicherung | |||||||||
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Gesundheits-Assistance | |||||||||
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Reise-Assistance | |||||||||
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Reiseabbruch-Versicherung | |||||||||
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Umbuchungsgebühren-Schutz | |||||||||
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Familien-/Paar-Prämie | |||||||||
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Selbstbehalt möglich | |||||||||
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* für eine Einzelperson bis 66 Jahre und einem Gesamt-Reisepreis (=Versicherungssumme) bis 1.000 Euro; mit Selbstbehalt
** für eine Einzelperson bis 66 Jahre und eine Reise bis zu einem Reisepreis von 1.000 Euro; mit Selbstbehalt
Unsere Tarife gibt es auch für Familien/Paare und für Personen ab 67 Jahren.
Für ein ganzes Jahr versichern:
Planen Sie mehrere Reisen pro Jahr und möchten gerne dauerhaft abgesichert sein? Dann wählen Sie den Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz.
Die Jahrespolice gilt für beliebig viele Reisen innerhalb von 12 Monaten und ist ab 41 € erhältlich.
Einmalig verreisen:
Nur eine einzige Reise im Jahr und zusätzlich keine weiteren Kurz- oder Wochenendreisen geplant? Dann wählen Sie den Reiserücktritt-Vollschutz ab 43 €.
Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung wird Ihr Beitrag zur Reiserücktrittversicherung günstiger. Der Selbstbehalt (=Selbstbeteiligung) ist der Kostenanteil, den Sie bei anfallenden Stornokosten selbst tragen. Er beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25 Euro je Person bzw. Objekt).
Bedenken Sie, dass Ihr Anteil bei teuren oder sehr kurzfristig stornierten Reisen schnell hoch ausfallen kann. Bei Stornokosten von zum Beispiel 1.000 Euro und einem Selbstbehalt von 20 % müsste der Versicherte 200 Euro der anfallenden Kosten bezahlen.
Sie können die beiden Tarife auch ohne Selbstbehalt wählen.
Hier empfiehlt sich die Familienversicherung. Damit sind einzelne Familienmitglieder auch dann versichert, wenn sie alleine reisen. Schwangere sind bei unerwarteten Komplikationen umfassend abgesichert.
Eigene Kinder bis 21 Jahre sind im Familientarif mitversichert. Das gilt auch für max. 6 weitere Kinder wie z.B. Enkelkinder oder Freunde der Kinder, die mitreisen wollen. Alle Kinder müssen namentlich genannt werden.
Als Single schließen Sie eine Reiserücktritt ab; Ihr mitreisender Freund bricht sich kurz vor Abreise das Bein; die gemeinsam gebuchte Reise muss storniert werden. Sie als versicherte Person bekommen Ihre Stornokosten erstattet.
Paare wählen den Paartarif; dieser gilt für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Wohnsitz.
Für Senioren ab 67 Jahren bieten wir eigene Tarife an.
Für Schüler auf Klassenfahrt oder Gruppen gibt es die spezielle Gruppenreiseversicherung. Bei Sprachreisen oder Schüleraustausch gibt es den Einzel- oder Familientarif.
Für Studenten im Auslandssemester oder bei Work and Travel ist eine Versicherung gegen Reiserücktritt kein Luxus, sondern schützt im Krankheitsfall vor hohen Kosten.
Leider gibt es keine Urlaubsgarantie - aber mit der Reiserücktrittskostenversicherung im Gepäck sind Sie z.B. durch die Kostenübernahme für Stornos bei Flugtickets oder Hotelaufenthalten umfassend abgesichert. Dies gilt auch für die folgenden Reisearten:
Was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung?
Wenn Sie vor dem Urlaub krank werden oder aus anderen versicherten Gründen verhindert sind, dann zahlt die Reiserücktrittversicherung. Sollten Sie im Urlaub erkranken, kommt die Reiseabbruchversicherung zum Tragen. Diese übernimmt die Kosten für eine vorzeitige Rückreise und erstattet die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen, z.B. bereits gebuchte Tickets für eine Show in Las Vegas.
Die Reiseabbruchversicherung ist in beiden Tarifen der Reiserücktrittsversicherung automatisch enthalten. Demnach sind Sie, egal wann Ihnen etwas passiert, umfassend versichert.
Müssen Sie vor Reiseantritt eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Ja, Sie müssen die Versicherung bis 30 Tage vor Reiseantritt abschließen.
Für Kurzentschlossene gilt jedoch:
Buchen Sie kurzfristig eine Reise, dann muss der Vertrag Ihrer Reiseversicherung binnen drei Werktagen nachträglich zur Reisebuchung abgeschlossen werden. Kurzfristig heißt, dass Sie Ihre Reise erst 29 Tage oder weniger vor Reisebeginn buchen. Beachten Sie: Gerade bei kurzfristig gebuchten Reisen sind die Stornokosten besonders hoch und betragen teilweise 100 % vom Reisepreis.
Ein Beispiel:
Sie buchen am Montag, den 10. Mai einen spontanen Kurztrip nach Mailand. Der Abflug ist am 18. Mai. Sie müssen dann am Buchungstag, also am 10. Mai oder spätestens bis zum 13. Mai (3 Werktage) die Reiserücktrittversicherung abschließen.
Selbst kurz vor Reiseantritt können Sie die Reiserücktrittsversicherung schnell und einfach online abschließen.
Wenn Sie eine Reise gebucht haben und jemand krank geworden ist, wenn Sie sich fragen, ob Sie die Reise sofort stornieren müssen oder noch warten sollen – dann weiß unser qualifiziertes Ärzteteam die Antwort.
Natürlich ist die Einschätzung Ihres behandelnden Arztes zum Heilungsverlauf wichtig, doch zur Sicherheit sollten Sie mit unserem Ärzte-Team Kontakt aufnehmen: Unsere Spezialisten treffen am Telefon sofort die Entscheidung, ob Sie die Reise stornieren sollten oder nicht. Wenn Sie dieser Empfehlung folgen, tragen wir das Risiko für eventuelle höhere Stornokosten. Sie erreichen unsere Spezialisten 24 Stunden am Tag unter +49 89 62424-245.
Je nachdem, aus welchem Grund Sie die Reise abgesagt haben, brauchen Sie für die Reiserücktrittsversicherung ärztliche Atteste, das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers oder andere dem jeweiligen Stornierungsgrund entsprechende Originalunterlagen.
Zu den Angehörigen der versicherten Person gehören der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder sowie die Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person. Darüber hinaus sind mit der Reiserücktrittsversicherung aber auch noch weitere sogenannte Risikopersonen mitversichert – zum Beispiel Pfleger oder Pflegerinnen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen. Das heißt, wenn diese Person schwer erkrankt und Sie deshalb Ihre Reise stornieren müssen, haben Sie mit der Reiserücktrittsversicherung Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.
Neben der Zahlungsmittelfunktion bieten Kreditkarten mitunter auch einen Reiseversicherungsschutz – dieser ist jedoch in den meisten Fällen nicht ausreichend. Oft bieten Kreditkarten nur "Ausschnittdeckungen", versichern zum Beispiel nur den Rücktransport, enthalten aber keine Reisekrankenversicherung. Zudem gilt der Schutz meist nur bei Einsatz der Karte: Zum Beispiel leistet die Unfallversicherung nur dann, wenn Sie auch mit der Karte bezahlt haben. Was aber tun Sie, wenn ein Taxi, das Sie ja meistens nur bar zahlen können, einen Unfall hat?
Prüfen Sie auch, ob die Versicherung nur für den Karteninhaber gilt oder auch Mitreisende oder Angehörige schützt, zum Beispiel Kinder. Die Bedingungen der Kartenanbieter können sich je nach Angebot von Reise zu Reise ändern.
Verzichten Sie also keinesfalls auf die professionelle Beratung, damit Sie für Ihre Situation und Ihren Urlaub immer den passenden Reiseversicherungsschutz haben.
Wenn Sie sich für den ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz für Einzelreisen entscheiden, ist keine Kündigung notwendig, denn der Versicherungsschutz gilt lediglich für die Dauer einer Reise.
Der Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres und verlängert sich nach Ablauf des Jahres automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf kündigen.
Anlässlich ihres 25-jährigen Hochzeitstags bucht das Ehepaar aus Berlin eine Karibik-Kreuzfahrt. Beide sehen keinen Grund für den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Leider muss das Ehepaar die Reise fünf Tage vor Reiseantritt wegen einer Magen-Darm-Erkrankung der Ehefrau stornieren. Die Karibikreise fällt ins Wasser und das Ehepaar bleibt auf den Kosten für die Stornierung von 4.000 Euro sitzen. Wegen des kurzfristigen Rücktritts entsprechen sie zu 100 % den Reisekosten. Hätten sie eine Versicherung für einen Reiserücktritt abgeschlossen, würden die Stornokosten erstattet werden.
Für die Sommerferien bucht die vierköpfige Familie aus München eine Pauschalreise an ihren Lieblingsort an der Costa Dorada. Da der Urlaub weit im Voraus gebucht ist und die Familie weiß, dass immer etwas Unvorhersehbares passieren kann, hat sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Die Familie vereist mehrmals im Jahr und hat sich für den Tarif Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz entschieden. Kurz bevor die Familie in die Sommerferien aufbrechen will, erkrankt der achtjährige Sohn an einer schweren Mittelohrentzündung mit hohem Fieber. Die Familie muss die Reise stornieren und die Stornierungskosten von 2.500 Euro werden erstattet.
Nützliche Reisetipps lesen oder Angebot zur Reiserücktrittsversicherung berechnen: