Welche Glasversicherung Ihnen den passenden Schutz bietet, hängt ganz davon ab, was Sie absichern möchten: Je nachdem, welche Gegenstände Sie in Ihrem Zuhause oder an einem Gebäude schützen möchten, können Sie Ihre Allianz Hausratversicherung um die Bausteine Glasschutz Hausrat und Glasschutz Gebäude ergänzen. Ihre Allianz Wohngebäudeversicherung erweitern Sie mit dem Baustein Glasschutz Gebäude.
Als Glasbaustein zur Hausratversicherung übernimmt Glasschutz Hausrat Glasschäden innerhalb von Haus oder Wohnung. Glasschutz Gebäude, der Glasbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung, sichert Glasschäden an der Außenseite des Gebäudes ab. Die Zusatzversicherung greift aber beispielsweise auch bei Glasbruch an Ihrer Garage.
Welche Glasbruchschäden abgesichert sind, hängt vom Versicherungsumfang ab. Drei Beispiele für typische Glasschäden in den eigenen vier Wänden – und welche Allianz Glasversicherung die Kosten erstattet.
Sie montieren in Ihrer Küche ein neues Regal über dem Herd. Aus Versehen rutscht Ihnen die schwere Bohrmaschine aus der Hand und kracht auf das Ceranfeld. Die Folge: ein Sprung mit vielen kleinen Absplitterungen quer über die Kochfläche. Haben Sie den Zusatzbaustein Glasschutz Hausrat abgeschlossen, erstattet die Allianz Ihnen die Reparaturkosten.
Besonders sinnvoll ist eine Glasversicherung bei Neukauf einer Küche mit hochwertigen Glasfronten. Glasschutz Hausrat schützt sowohl Glasscheiben und Sichtfenster des Backofens als auch Glaskeramik- und Induktionskochflächen.
Beim Fußballspielen kicken die Nachbarskinder den Ball versehentlich in Ihre Terrassentür. Der Aufprall ist so heftig, dass die Glasscheibe zu Bruch geht. Glasschutz Gebäude übernimmt die Kosten für den Schaden, wenn Sie den Zusatzbaustein zu Ihrer Allianz Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen haben.
Beim Spielen stößt Ihr Sohn gegen das Aquarium im Wohnzimmer, das daraufhin umkippt und auf dem Fliesenboden zerschellt. Mit dem Glasbaustein Glasschutz Hausrat sind Sie in diesem Fall abgesichert: Der Zusatzschutz greift bei allen Schäden, die an Mobiliarverglasung, Glasscheiben oder -platten Ihrer Einrichtungsgegenstände entstehen. Neben Aquarien und Terrarien können das unter anderem auch der Glastisch im Esszimmer, die Plexiglasvitrine im Schlafzimmer oder Glas- und Kunststoffscheiben von Duschkabinen sein. Wer die Dusche eingebaut hat, spielt dabei keine Rolle.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind beweglicher Hausrat wie zerbrochene Brillengläser, Trinkgläser, Blumenvasen, Lampenschirme sowie Scheiben und Abdeckungen von Photovoltaikanlagen. Auch Handys und Smartphones sind über die Glasversicherung nicht abgesichert. Das gilt auch für folgende Sonderfälle:
Die Scheiben Ihres Wintergartens sind im Laufe der Jahre trüb geworden? Die Kosten für den Austausch der blinden Scheiben übernimmt die Allianz Glasversicherung nicht. Der Schutz greift nur, wenn eine Scheibe zu Bruch geht. Bei optischen Mängeln tragen Sie die Kosten selbst.
Bei Screens von TV-Gerät, Computer und Co. handelt es sich nicht um Mobiliarverglasungen. Sind sie beschädigt, erstattet die Glasversicherung keinerlei Kosten. In diesem Fall sind Sie mit einer speziellen Elektronikversicherung abgesichert, die Sie beim Kauf des jeweiligen Geräts abschließen, abgesichert. Elektrische Geräte wie TV, Blu-ray-Player oder Mobilfunkgeräte, die sich in Ihrem Zuhause befinden, schützt die Allianz Hausratversicherung.
Sind Oberflächen oder Kanten beispielsweise durch Kratzer oder Schrammen beschädigt, besteht kein Versicherungsschutz. Die Allianz übernimmt die Kosten nur, wenn Glasscheiben und Co. durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt sind.
Die Allianz bietet mit den Bausteinen Glasschutz Hausrat und Glasschutz Gebäude die passenden Ergänzungen zu bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. So können Sie den Versicherungsschutz Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Ihre Allianz Agentur berät Sie gerne zu einem passenden Versicherungspaket für Ihr Zuhause.
Konsultieren Sie hierzu Ihren Steuerberater. Ob Sie Ihre Glasversicherung von der Steuer absetzen können, ist davon abhängig, ob Sie die Immobilie gewerblich nutzen oder es sich um privat genutzten Wohnraum handelt.
Ja, das ist möglich. Da es sich bei Glasversicherungen um Sachversicherungen handelt, sind die Prämien für Eigentümer einer Mietwohnung oder eines Hauses umlagefähig. Nach § 2 Ziffer 13 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können Sie Aufwendungen und Glasversicherungskosten in der Nebenkostenabrechnung ausweisen – als Einzelkosten oder unter dem Punkt "Sachversicherungen".