Tierhalterhaftpflicht: Das deckt sie ab
- Tiere verpflichten: Obwohl Ihr Hund oder Ihr Pferd sehr gut erzogen ist, lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Als Tierhalter haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht – auch wenn Sie selbst keine Schuld tragen.
- Auf Ihrer Seite: Die Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
- Schutz nach Maß: Je nach Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis können Sie mit der Tierhalterhaftpflicht Schäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro absichern.
- Umfassender Schutz: Versichert sind auch Miteigentümer, Mithalter oder Hüter.
Die Stärken der Allianz Haftpflichtversicherungen
Was möchten Sie zur Tierhalterhaftpflicht für Pferd und Hund wissen?
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Warum brauche ich als Halter von Hunden oder Pferden eine extra Haftpflichtversicherung?
Haftpflicht trifft jeden, der einem anderen einen Schaden zufügt. Das Gesetz verpflichtet Tierhalter bei Schäden durch privat gehaltene Hunde oder Pferde Schadensersatz zu leisten. Und zwar auch dann, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt beachtet und selbst keine Schuld haben.
Für private Tierhalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Verantwortlichkeit wird allein durch das willkürliche Verhalten des Tieres (sog. „Tiergefahr“) ausgelöst. Der Vorteil einer Tierhalterhaftpflicht: Fügt Ihr Hund oder Pferd Dritten Schaden zu und entstehen hieraus Schadensersatzansprüche, springt Ihre Versicherung ein und übernimmt die Kosten.
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Kann ich die Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzen?
Ja, Sie können die Tierhalterhaftpflicht steuerlich geltend machen, indem Sie die Beiträge unter den Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. -
Gilt die Versicherung nur für den Tierhalter oder sind auch andere versichert?
Die Allianz Tierhalterhaftpflicht gilt nicht nur für den Tierhalter. Mitversichert sind auch Miteigentümer, Mithalter, Hüter, Reiter und Reitbeteiligte des versicherten Vierbeiners. Vorausgesetzt, sie üben diese Funktion nicht gewerbsmäßig aus (z.B. als professionelleHundesitter). -
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht besteht in der Bundesrepublik Deutschland. Und zwar rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt – auch bei vorübergehenden (d.h. nicht im Vorhinein auf Dauer ausgelegten) Aufenthalten im weltweiten Ausland. -
Wozu ist die Forderungsausfalldeckung da?
Erleiden Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommen wir mit der Forderungsausfalldeckung für Ihre Ansprüche auf. Diese Leistung ist bereits ab der Linie Smart inklusive und gilt auch für Personenschäden, die durch Vorsatztaten Dritter entstanden sind (Gewaltopferschutz).
Lesen Sie mehr: Ausfalldeckung
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Brauche ich für jedes Tier eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Als Hunde- oder Pferdehalter benötigen Sie eine separate Hundehalterhaftpflicht für alle Ihre Hunde und eine Pferdehalterhaftpflicht für alle Ihrer Pferde. Der Grund: Mit mehr als einem Tier steigt das Schadensrisiko. Um das höhere Risiko abzudecken, ist eine Versicherung für jeden der vorhandenen Vierbeiner notwendig. Ausnahme: Welpen Ihres Hundes und Fohlen Ihres Pferdes sind ab Geburt bis zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres mitversichert.
Besitzen Sie mehrere Hunde oder Pferde werden diese also jeweils in einer Police zusammengefasst, so dass Sie nicht mehrere einzelne Verträge abschließen müssen.



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