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Rechts­schutz­versicherung ohne Warte­zeit: Geht das überhaupt?


Aktualisiert am 08.05.2025
Eine Wartezeit von drei Monaten ist bei der Rechtsschutzversicherung üblich, um Ihnen einen fairen Versicherungs­preis zu garantieren. Wartezeit haben die meisten Rechtsschutzversicherer. Die Allianz bietet Ihnen viele Rechtsschutz-Leistungen ohne Wartezeit, zum Beispiel Ordnungswidrig­keiten- oder Verkehrsrechts­schutz. Die telefonische Rechtsberatung ist in allen aktuellen Allianz Rechtsschutz-Tarifen inbegriffen und kann auch während der Wartezeit jederzeit kostenlos genutzt werden. Rückwirkend gilt der Rechtsschutz in den meisten Fällen nicht. Das heißt: Beginnt der Rechtsstreit vor oder während der Wartezeit, zahlt die Versicherung nicht.
Rechtsschutzversicherung - Ohne Wartezeit: Pärchen sitzt auf dem Sofa und schaut in Papiere
Bei den meisten Rechtsschutz­versicherungen gibt es für bestimmte Leistungen eine Wartezeit, auch Karenz­zeit genannt. Mit diesen Warte­zeiten gewährleisten Versicherungen, dass eine Versicherung nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn ein Rechts­streit droht. Denn das würde die Versicherungs­gemein­schaft stark belasten. Die Folge: Tarife wären für Versicherungs­nehmer:innen extrem teuer. Die Wartezeit sorgt somit dafür, dass die Kosten für eine Rechts­schutz­versicherung fair bleiben.
Beispiel: Sie schließen die Rechtsschutzversicherung am 01.02.2025 ab. Sie hat eine Wartezeit von drei Monaten. Erst zum 01.05.2025, also drei Monate später, können Sie alle Leistungen in Anspruch nehmen. Hat der Rechtsstreit vor Ende der Wartezeit begonnen, leistet die Rechtsschutzversicherung dafür nicht.
Wie lange die Karenzzeit für Ihre Rechts­schutz­versicherung ist, hängt von Ihrem Tarif und dem Bereich des Rechts­schutzes ab. Folgende Warte­zeiten sind üblich:
Ohne Wartezeit: Unter anderem in den Bereichen Verkehrsrechtsschutz, Straf- und Ordnungs­widrigkeiten-Rechts­schutz sind Sie oft sofort abgesichert.
3 Monate: In Bereichen wie Privatrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Wohnrechts­schutz müssen Sie dagegen meist mit Warte­zeiten von drei Monaten rechnen.
Haben Sie schon eine Rechtsschutzversicherung, brauchen Sie sich nicht um neue Wartezeiten zu sorgen. Sie erhalten sofortigen Versicherungsschutz, wenn Ihr neuer Vertrag zeitlich nahtlos anschließt und dieselben Leistungen wie der alte abdeckt. In diesem Fall gelten Sofort-Leistungen auch für die Bereiche Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz oder Wohnrechtsschutz, ganz ohne Wartezeit.
Als Versicherungsnehmer:in können Sie in der Regel keinen Rechtsschutz-Tarif für einen laufenden Rechts­streit abschließen. Der Grund: Rück­wirkende Angebote würden zulasten der bereits versicherten Kunden und Kundinnen gehen. Kümmern Sie sich besser frühzeitig um eine Rechts­schutz­versicherung. Auf die Dauer der Ver­trags­laufzeit gesehen, ist das die bessere Wahl.
Wählen Sie Ihren Ver­sicherer außerdem nicht nur nach dem günstigsten Preis aus. Sondern auch nach den ent­haltenen Leistungen, einem ver­antwortungs­vollen Wirt­schaften und einem fairen Umgang mit den Versicherungs­nehmern und -nehmerinnen. Wo es sinnvoll ist, bietet das Versicherungs­unter­nehmen Ihnen dann auch einen sofortigen Rechts­schutz. Bei der Allianz sind Sie zum Beispiel direkt nach dem Vertrags­abschluss bei Rechts­streitigkeiten in vielen Bereichen sofort abgesichert.
Man weiß nie, wann es so weit ist und man einen Anwalt oder eine Anwältin benötigt. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher auch ohne konkreten Anlass sinnvoll. So sind Sie im Falle einer Klage oder eines Rechtsstreits geschützt. Damit Sie im Ernstfall gut abgesichert sind, lohnt es sich, frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Bei einem Rechtsstreit haben Sie dann die Wartezeit hinter sich und müssen nicht befürchten, Anwalts- und Prozesskosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Außerdem profitieren Sie oft von günstigeren Preisen als bei Tarifen mit kurzer oder ohne Wartezeit.
Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung abschließen, können Sie oft selbst den Versicherungsbeginn bestimmen. Ab wann Ihr Rechtsschutz beginnt, steht auch in den Dokumenten, die der Versicherer Ihnen nach dem Abschluss zuschickt. Alle Sofort-Leistungen der Rechtsschutzversicherung können Sie ab Versicherungsbeginn einfordern. Einige Leistungen haben eine Wartezeit, zum Beispiel drei Monate bei Wohnrechtsschutz. Für diese Leistungsfälle zahlt die Versicherung also erst drei Monate nach Versicherungsbeginn.

Diese Leistungen gelten sofort und haben keine Wartezeit bei der Allianz:

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz (Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen)
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sowie für private Urheberrechtsverletzungen
  • Rechtsschutz für erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten
Die Allianz Rechtsschutzversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Im außereuropäischen Ausland besteht je nach gewähltem Deckungskonzept Versicherungsschutz von einer Million Euro bei einem unbegrenzten Aufenthalt.
Wie teuer eine Rechtsschutzversicherung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn die Beitragshöhe hängt maßgeblich von Ihrem gewählten Tarif ab. Als Faustregel gilt: Je mehr die Versicherung leistet und je höher die Deckungssumme ist, desto teurer ist der Rechtsschutz. Hier können Sie Ihren Tarif online berechnen.
Sie wünschen eine Berat­ung zum Berufs-Rechts­schutz? Unsere Berater:innen sind gerne für Sie da.
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