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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Zu den häufigsten Ursachen für Nachbarschaftsstreit zählen Lärmbelästigung, egoistisch abgestellte Autos und allgemeine Rücksichtslosigkeit.
  • Viele Regelungen im Nachbarschaftsrecht sind bundeslandspezifisch. Häufig kommt es auf den Einzelfall an.
  • Mit einer Rechtsschutzversicherung der Allianz sind Sie bei Nachbarschaftsstreit sowohl als Mieter:in als auch als Eigentümer:in gut abgesichert: Der Wohn-Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Besser als der Gang vor Gericht ist die außergerichtliche Streitlösung von Nachbarschaftskonflikten. Die Allianz Rechtsschutz unterstützt Sie hier unter anderem durch die kostenlose Mediation, die in allen Tarifen inbegriffen ist.
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Seine Freunde und Freundinnen mag man sich aussuchen können – seine Nachbarn und Nachbarinnen meist nicht. So führen überhängende Äste, ständiger Partylärm und rücksichtslos abgestellte Autos täglich zu Streit zwischen Nachbarn. Darüber streiten sich die Deutschen am häufigsten mit der Nachbarschaft:
Laute Grillfeste im Garten, störendes Staubsaugen am Sonntag und schreiende Kinder: Es gibt zahlreiche Ursachen für vermeintliche Ruhestörung. Ob Sie den Lärm tolerieren müssen oder ob Sie sich dagegen wehren können, hängt maßgeblich davon ab, wodurch der Lärm erzeugt wird.

Auch wenn Kinderlärm Ihre wohlverdiente Ruhe stört, müssen Sie diesen in den meisten Fällen tolerieren. Selbst Lärm, der von Kitas oder Spielplätzen ausgeht, wird laut Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht als schädliche Umwelteinwirkung gesehen. Wenn die Kinder der Nachbarn und Nachbarinnen etwa zu laut spielen, so können Sie dies zwar ansprechen und auf die Kulanz der Nachbarn und Nachbarinnen hoffen, rechtlich dagegen vorgehen können Sie im Normalfall eher selten. Lediglich in Extremfällen können Sie unter Umständen einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Kinder in der Wohnung mit Rollschuhen unterwegs sind. 

Ruhestörung: Lärm durch laute Musik

Hört Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin jeden Abend in voller Lautstärke Musik oder feiert laute Parties und missachtet wiederholt die Ruhezeiten – in Deutschland gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe – können Sie dagegen vorgehen. So sollten Sie zunächst ein Lärmprotokoll anfertigen. Dokumentieren Sie genau, wann es zu Störungen kommt und wie laut der Lärm ist, im Idealfall mit Dezibelangaben. In besonders akuten Fällen – etwa wenn der Nachbar oder die Nachbarin Ihre Nachtruhe stört und auch ein persönliches Gespräch nicht weitergeholfen hat – können Sie sich an die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt wenden. Mieter:innen können den Vermieter oder die Vermieterin über die Störung in Kenntnis setzen: Dieser kann dem Störenfried im Anschluss eine Abmahnung zukommen lassen und bei wiederholten Verstößen gegen den Hausfrieden mit einer Kündigung drohen.

Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin stutzt gnadenlos den Ast Ihres Baumes, obwohl dieser nur wenige Zentimeter auf das Nachbargrundstück ragt? Wird ständig unter Ihrer Wohnung auf dem Balkon gegrillt und der Rauch zieht direkt in Ihr Schlafzimmer? Rücksichtslosigkeit kann viele Formen annehmen.

 

Bäume, Hecken und Sträucher

Wenn Bäume oder Hecken von nebenan auf Ihr eigenes Grundstück ragen, so sollten Sie dies zur Sprache bringen. Dem Besitzer oder der Besitzerin der Pflanzen obliegt immer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Etwaige Überhänge auf Ihr Grundstück müssen ordentlich gestutzt werden, da sie sonst im Falle eines Sturms Schäden anrichten können. Setzen Sie Ihrem Nachbarn oder Ihrer Nachbarin hierzu eine angemessene Frist. Lässt Ihr Gegenüber diese Frist verstreichen und ragen Hecken, Bäume und Sträucher noch immer auf Ihr Grundstück, so können Sie als letztes Mittel selbst zur Heckenschere greifen und den Überhang zurückschneiden. Doch Vorsicht: Legen Sie selbst Hand an, ohne zuvor eine Frist gestellt zu haben, handelt es sich um Sachbeschädigung.

Übrigens: Haben Sie am Grundstücksrand eine Hecke gepflanzt, können Sie diese in der Regel ohne Zustimmung entfernen. Das gilt auch, wenn Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin die betreffende Hecke als Sichtschutz nutzt. Solange sich alle Stämme auf Ihrem Grundstück befinden, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Hecke entfernen wollen. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 07.09.2022, Aktenzeichen 8 U 52/21).

Im Zweifelsfall helfen bei derartigen Konflikten mit der Nachbarschaft auch neutrale Schlichter wie ein Mediator der Allianz Rechtsschutzversicherung.

Zaun als Grenze und Sichtschutz

Ein allgemein verbindliches Nachbar:innen- oder Gartenrecht gibt es nicht – und damit auch keine allgemein verbindliche maximale Zaunhöhe. Stattdessen stellen die Bundesländer anhand der Landesverordnung oder sogar die einzelnen Gemeinden anhand von Bebauungsplänen jeweils ihre eigenen Regeln auf. Als grobe Richtwerte können Sie sich Folgendes merken:

  • Zäune, die lediglich als symbolische Grenze dienen, sind etwa 40 bis 90 cm hoch
  • Sichtschutzzäune und Mauern können bis zu 190 cm hoch sein

In beiden Fällen sollten Sie mindestens 50 cm Abstand zum Nachbargrundstück lassen. Ein Blick in die örtlichen oder landesspezifischen Vorschriften bleibt vor der Errichtung des Zauns jedoch unumgänglich. Sie riskieren sonst, die Grenzbebauung auf eigene Kosten wieder entfernen zu müssen.

Toleranz beim Grillen

Das Grillen zählt zu den beliebtesten Hobbys der Deutschen. Doch birgt es Gefahren und während die einen am liebsten wöchentlich den Grill anwerfen, fühlen sich die anderen von Rauch und Geruch gestört. Regelmäßig müssen daher Gerichte darüber entscheiden, in welchem Umfang Grillen toleriert werden muss. Dabei gehen die Meinungen sehr stark auseinander: So urteilte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg im Jahr 2007, dass bis zu 25 Mal pro Jahr gegrillt werden darf (Az. 3C 14/07). Das Landgericht München I entschied ebenfalls, dass es auf die Häufigkeit ankäme. Im zugrunde liegenden Fall wurde beschlossen, dass der angeklagte Nachbar bis zu viermal im Monat grillen darf – allerdings nicht an zwei Wochenendtagen hintereinander oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen.

Unfreundlichkeit ist grundsätzlich kein Straftatbestand. Ist Ihr Anrainer oder Ihre Anrainerin häufig mürrisch oder beschuldigt sie oder er Sie ständig, den Müll nicht ordentlich zu trennen, so müssen Sie dies meist tolerieren. Schlägt die anfängliche Unfreundlichkeit jedoch in derbe Beleidigungen und sogar Drohungen um, so sollten Sie aktiv werden. Als Mieter:in sollten Sie auch hier Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin informieren. Im Idealfall haben Sie Zeugen und Zeuginnen für die wüsten Beschimpfungen und Ausfälle des Nachbarn oder der Nachbarin. Der oder die Vermieter:in kann dann wiederum eine Abmahnung aussprechen. Als Eigentümer:in gestaltet sich das Ganze deutlich schwieriger: Bringen außergerichtliche Einigungsversuche wie Schlichtungen und Mediationen nichts, bleibt Ihnen nur ein Umzug oder der Gang vor Gericht. Wie das Gericht am Ende entscheidet, hängt ganz von der Schwere der nachbarlichen Ausfälle ab. In einem besonders schwerwiegenden Fall, in dem der Nachbar über Jahre auch körperliche Gewalt androhte, sprach das Oberlandesgericht Karlsruhe einer Eigentümerfamilie im November 2021 Schadensersatz von 44.000 Euro zur Deckung der Umzugskosten zu (Az. 10 U 6/20).
Zu Haus und Grund gehören häufig auch Parkplätze – und auch um diese kann ein hitziger Streit ausbrechen. Klar ist: Gehört der Parkplatz zu Ihrem Grundstück, darf der Nachbar oder die Nachbarin dort nicht ohne Ihre Erlaubnis parken. Auch Ihre Einfahrt sollte der Nachbar oder die Nachbarin nicht zuparken: Um des Friedens Willens sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Falschparker pder Falschparkerin suchen und freundlich auf das Fehlverhalten hinweisen. Will der Nachbar oder die Nachbarin nicht hören, können Sie das Ordnungsamt einschalten und das Auto gegebenenfalls abschleppen lassen.
So sehr Sie der Blick auf ein zugemülltes und verwahrlostes Nachbargrundstück auch stören mag: Rechtlich dagegen vorzugehen ist nahezu unmöglich. Erst wenn vom Müll auch eine Geruchsbelästigung ausgeht, die Sie stark beeinträchtigt, steht Ihnen unter Umständen ein Unterlassungsanspruch zu. Anders sieht es hingegen aus, wenn Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin Müll in gemeinschaftlichen Flächen hinterlässt. So darf der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus beispielsweise keine Müllsäcke im Treppenhaus abstellen.
Lärm, Müll, Autos, ...
Die Top 10 der Gründe, warum zwischen Nachbarn gestritten wird:
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Nachbarschaftsstreit und Rechtsschutz

Egal ob überhängende Äste, falsch geparkte Autos oder Beleidigungen über den Gartenzaun hinweg: Bei Streit mit der Nachbarschaft sind Sie mit der Allianz Rechtsschutzversicherung ideal abgesichert. Mit kostenlosen Services wie der telefonischen Erstberatung und der Mediation können Sie die rechtliche Lage sondieren und versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen. Diese Vorteile sind in allen Allianz Rechtsschutz Tarifen enthalten.

Ist der Gang vor Gericht unausweichlich, leistet die Allianz bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wichtig ist hierbei jedoch, den passenden Versicherungsschutz zu wählen. Wohn-Rechtsschutz ist in den Tarifen Komfort und Premium enthalten. Dabei sind Streitigkeiten als Mieter:in oder Eigentümer:in von allen selbstbewohnten oder privat selbst genutzten Immobilien in Deutschland inbegriffen. Dazu zählen Konflikte mit dem Nachbarn und der Nachbarin oder auch dem Vermieter oder der Vermieterin (z. B. bei Mieterhöhung, Kündigung oder Räumung). Sind Sie Vermieter:in von Immobilien, können Sie den Baustein Vermieter-Rechtsschutz hinzubuchen.

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Gut zu wissen
Mieter:innen haben es bei Nachbarschaftsstreit etwas leichter als Eigentümer:innen, da Sie die Konfliktlösung an den Vermieter oder die Vermieterin abtreten können. Fällt Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin durch störendes Verhalten auf, welches gegen mietvertragliche Vorschriften oder gegen die Hausordnung verstößt, so sollten Sie als Mieter:in Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin informieren. Sammeln Sie hierzu am besten Beweise und ziehen Sie gegebenenfalls weitere Bewohner:innen als Zeugen und Zeuginnen hinzu. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin kann dem Störenfried im Anschluss eine Abmahnung schicken und darin fordern, das störende Verhalten zu unterlassen. Wiederholt der Nachbar oder die Nachbarin das bereits abgemahnte Verhalten, kann der Vermieter oder die Vermieterin eine Kündigung folgen lassen.
Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++
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Checkliste
Auch wenn ein Konflikt mit dem Nebenan ärgerlich ist, sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren und nicht direkt mit Anschuldigungen und Drohungen kontern. Ein gutes Verhältnis mit dem Nachbarn und der Nachbarin ist Gold wert und häufig lässt sich ein Kompromiss finden.

 

  • Sondieren Sie die rechtliche Lage: Auch wenn Sie Ihre Nachbarin und Ihren Nachbarn nicht direkt mit Paragrafen oder Ähnlichem konfrontieren sollten, schadet es nicht, sich vorher mit der rechtlichen Lage auseinanderzusetzen. Mit dem Rechtsschutz Service-Telefon der Allianz können Sie jederzeit direkt und unverbindlich mit einem Anwalt telefonieren. So sind Sie stets auf der sicheren Seite und können gut vorbereitet das Gespräch mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn suchen. Das Beste daran: Bei der telefonischen Erstberatung müssen Sie keine Wartezeit einhalten.
  • Gehen Sie in den Dialog: Egal worum sich der Nachbarschaftsstreit handelt: Im ersten Schritt sollten Sie immer das direkte Gespräch suchen und Ihr Anliegen ruhig und gelassen vortragen. Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis oder Ihrem Gegenüber ist gar nicht bewusst, dass Sie sich durch sein oder ihr Verhalten gestört fühlen.
  • Suchen Sie einen Kompromiss: Im Idealfall haben Sie sich noch vor dem Gespräch mögliche Kompromisslösungen überlegt, die Sie Ihrem Nachbarn oder Ihrer Nachbarin nun vorschlagen können. Geht es etwa um einen verwahrlosten Garten, können Sie anbieten, Ihre Gartengeräte auszuleihen. Vielleicht haben Sie sogar ein wenig Zeit übrig, Ihrem Nachbarn oder Ihrer Nachbarin bei anfänglichen Grundarbeiten unter die Arme zu greifen.
  • Ziehen Sie neutrale Schlichter:innen hinzu: Sind die Fronten bereits verhärtet, so können neutrale Schlichter helfen. Hierbei kann es sich beispielsweise um andere Anwohner handeln, die nicht in den Streit involviert sind und die gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeiten. Alternativ können Sie auch professionelle Streitschlichter einschalten.
Nicht jeder Nachbarschaftsstreit muss direkt vor Gericht enden. Der Allianz Rechtsschutz hilft Ihnen dabei, Konflikte mit der Nachbarschaft mithilfe unabhängiger Mediatoren und Mediatorinnen außergerichtlich zu lösen. Der neutrale Mediator oder die neutrale Mediatorin vermittelt hierbei zwischen den beiden Parteien und unterstützt dabei, gemeinsam eine Lösung zu finden. Der große Vorteil: Die Mediation ist eine konfliktarme Problemlösung und hilft Ihnen, langfristig ein gutes Verhältnis zu Ihrem Nachbarn oder Ihrer Nachbarin zu wahren. Die Allianz Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Mediation in allen Tarifen.
Wenn Gespräche zu nichts führen
Wenn Gespräche scheitern, bleibt häufig nur der Gang vor Gericht. Gerade Eigentümer:innen sehen oft keinen anderen Ausweg, da der anhaltende Streit schnell zur psychischen Belastung wird.
 

Bevor Sie klagen, sollten Sie einen Blick in die jeweilige Landesverordnung werfen. Um die deutschen Gerichte zu entlasten, müssen Sie in einigen Bundesländern – darunter in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland – zuvor versucht haben, den Konflikt anhand eines Schlichtungsverfahrens zu lösen. Es gilt das Prinzip "schlichten statt richten". Erst wenn die Schlichtung offiziell gescheitert ist und Sie eine Erfolglosigkeitsbescheinigung der Schlichtungsstelle in den Händen halten, können Sie den Klageweg beschreiten.

Bei der Schlichtung handelt es sich – wie auch bei der Mediation – um ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass die Schlichterin oder der Schlichter darauf vorbereitet ist, Ihnen und der Gegenpartei einen unverbindlichen Lösungsvorschlag vorzulegen. Diesen können die beiden Parteien im Anschluss akzeptieren oder ablehnen. Wird die Streitbeilegungsvereinbarung angenommen, kann diese beispielsweise durch notarielle Beglaubigung vollstreckbar gemacht werden. Das bedeutet: Das Ergebnis der Schlichtung kann über eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die vollen Kosten für das Schieds- oder Schlichtungsverfahren.

Einen Nachbarschaftsstreit vor Gericht auszutragen ist immer heikel: Da die Rechtslage oft unklar ist und es sehr stark auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, ist der Ausgang oft ungewiss. Das bedeutet im Umkehrschluss: Das Kostenrisiko ist hoch. Denn wenn Ihre Klage vor Gericht scheitert, müssen Sie neben den eigenen Anwaltskosten auch die Gerichtskosten sowie die Kosten für den gegnerischen Anwalt oder die gegnerische Anwältin übernehmen.

Die Gerichtskosten orientieren sich hierbei am individuellen Streitwert, weshalb sie nicht pauschal zu beziffern sind. Streiten Sie sich beispielsweise um eine falsch verlaufende Grundstücksgrenze, kann ein Gerichtsverfahren schnell teuer werden. Auf Nummer sicher gehen Sie in diesem Fall mit einer Allianz Rechtsschutzversicherung: Diese übernimmt bei einer Niederlage die Kosten für das Verfahren und leistet bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

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