Erbe und Erbschaftssteuer
- Erben werden entweder in einem Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt. Enge Verwandte haben das Recht auf einen Pflichtteil von 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils. Wer nicht erben möchte, kann das Erbe ausschlagen.
- Grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland erbt, verpflichtet, Erbschaftssteuer zu bezahlen.
- Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt von drei Faktoren ab:
Dem Steuerfreibetrag, dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und der vererbten Summe. Je näher der Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblasser ist, desto höher ist der Freibetrag und desto geringer ist der Steuersatz.
So viel wird in den nächsten Jahren vererbt werden

Erbschaftssteuer
Gesetzliche Grundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Darin ist nicht nur die Besteuerung eines Erbes festgehalten, sondern auch die für Schenkungen, Stiftungen und sogenannte Zweckzuwendungen. Aber auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind grundlegende Dinge zu Erbschaften festgehalten.
Wer muss Erbschaftssteuer bezahlen?
Grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland erbt, verpflichtet, Erbschaftssteuer zu bezahlen. Wer also durch eine testamentarische Verfügung erbt oder wer ohne letztem Willen zum Erben durch die gesetzliche Erbfolge wird, ist prinzipiell steuerpflichtig.
Dies gilt auch, wenn Sie lediglich den Pflichtteil des Erbes erhalten.
Die Erbschaftssteuer ist aber erst dann fällig, wenn Sie das Erbe angenommen haben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen oder schlichtweg innerhalb der sechswöchigen Frist das Erbe nicht ausschlagen.
Muss das gesamte geerbte Vermögen versteuert werden?
Entscheidend ist, ob Erbe und Erblasser sogenannte "Inländer" sind oder vor dem Tod waren. Als Inländer gilt, wer einen Wohnsitz beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat oder weniger als fünf Jahre durchgängig im Ausland gelebt hat.
Sind Erbe oder Erblasser Inländer, muss das gesamte Erbe versteuert werden. Es reicht, wenn ein Beteiligter Steuerinländer ist, es müssen nicht beide sein. Man spricht hier von einer unbeschränkten Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht greift dann, wenn keiner der Beteiligten Inländer ist, aber sogenanntes Inlandsvermögen Teil des Erbes ist, zum Beispiel ein Grundstück in Deutschland.
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