So reicht es in der Regel nicht aus, die gekaufte Ware einfach wieder an den Online-Händler zurückzuschicken. Sie müssen Ihren Widerruf auch explizit erklären. In den meisten Fällen legt der Online-Händler Ihrem Päckchen aber ein Formular bei, das Sie einfach nur ausfüllen müssen. Die zweiwöchige Frist beginnt in der Regel an dem Tag, an dem Sie die Bestellung erhalten haben.
Und auch wenn es verlockend ist, versandkostenfrei zu bestellen: Werfen Sie immer zuerst einen Blick in die AGB. Denn selbst wenn Sie keine Versandkosten zahlen mussten, kann es sein, dass Sie die Kosten für den Rückversand selbst tragen müssen. Steht unter dem Punkt "Folgen des Widerrufs", dass Sie bei Rückgabe der gekauften Ware das Porto zahlen müssen, ist das vollkommen rechtens. Fehlt diese Information aber, muss der Händler das Rückporto selbst bezahlen.
War der Versand allerdings nicht kostenlos und geben Sie die gekaufte Ware wieder zurück, muss der Händler Ihnen auch die Versandkosten zurückerstatten. Diese darf er nicht einbehalten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn Sie mehrere Produkte in einem Päckchen erhalten haben und nicht alles davon wieder zurücksenden, muss der Händler Ihnen die Versandkosten unter Umständen nicht erstatten. Haben Sie beispielsweise zwei Pullover und eine Hose bestellt und geben nur einen Pullover wieder zurück, muss der Verkäufer Ihnen lediglich den Kaufpreis für diesen einen Pullover zurückzahlen – die Versandkosten aber nicht.
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