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Was die neue EU-Richtlinie bringt

PSD2: Mehr Sicherheit und Transparenz im Online-Banking

(02.10.2019) Am 14. September 2019 trat die neue EU-Richtlinie für mehr Sicherheit im Online-Banking in Kraft. Die „Payment Service Directive 2“ (PSD2) soll Zahlungs- und Banking-Vorgänge grundlegend ändern. Sie wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und gilt für die EU sowie den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.

 

PSD wird zu PSD2

Die Grundidee der „Payment Service Directive“ (PSD) ist es, einen eigenen und vor allem größeren Markt für Europas elektronische, aber auch nicht elektronische Zahlungsdienste zu schaffen. Ende 2007 verabschiedete die Europäische Kommission eine Richtlinie, welche den Online-Zahlungsmarkt reformierte. Grundpfeiler dieser EU-Richtlinie waren unter anderem schnellere Zahlungen, klare Zahlungsinformationen und eine größere Auswahl an Zahlungsdienstleistungen. Durch diese Reformen wurde der europäische Wettbewerb gestärkt und Drittdienstleister bekamen vermehrt die Möglichkeit zur Teilnahme am Finanzsektor. Da sich die technischen Möglichkeiten in den letzten zehn Jahren seit Umsetzung der Richtlinie rasant entwickelt haben und der Markt rund um Online-Zahlungen wächst, wurde die erste Fassung der Zahlungsdienste-Richtlinie Anfang 2018 nachjustiert – mit der PSD2.

PSD2: Noch mehr Transparenz und Sicherheit

Die zweite Auflage der Zahlungsdienste-Richtlinie beinhaltet einige grundlegende Reformen. Die wohl wichtigste, und für Sie als Endkunden präsenteste, ist die mehrstufige Authentifizierung. Künftig können Sie beispielsweise Kreditkartenzahlung nicht mehr nur mit der Kartennummer und der Prüfziffer freigeben. Zusätzlich muss nun auch eine Transaktionsnummer (TAN), welche an Ihr Mobiltelefon gesendet wird, eingegeben werden. 

Für noch mehr Sicherheit im Online-Banking sorgt die sogenannte „Starke Kundenauthentifizierung“. Diese besteht aus drei Kategorien. Eine dieser Kategorien ist Wissen, also beispielsweise die Abfrage eines Passworts oder einer PIN. Des Weiteren wird ein Merkmal aus der Kategorie Besitz abgefragt. Hardware wie ein TAN Generator oder das Mobiltelefon sollen hier zur Identifikation dienen. Zuletzt gibt es noch Elemente aus dem Bereich der Inhärenz. Das heißt konkret, dass ein Fingerabdruck oder die Gesichtszüge zur Authentifizierung genutzt werden. Künftig werden mindestens zwei von den drei Kategorien benötigt, um Online-Banking betreiben zu können. Eine Kombination aus zwei Identifikationsmerkmalen kann beispielsweise so aussehen: Sie identifizieren sich durch Ihren Fingerabdruck (persönliches Merkmal) auf Ihrem Smartphone (persönlicher Besitz). TAN und iTAN-Verfahren werden künftig komplett eingestellt und auf photoTAN umgestellt.    

Was ändert sich für Sie?

Für Sie als Endkunden bietet PSD2 einige positive Neuerungen. Es werden unter anderem die Zahlungsgebühren neu geregelt. Zukünftig ist bargeldloses Bezahlen, egal ob stationär oder nicht, kostenlos. Des Weiteren wird durch die starke Kundenauthentifizierung das Betrugsrisiko gesenkt. Die mehrstufige Authentifizierung sorgt für noch mehr Sicherheit während des Bezahlvorgangs. Sollte es dennoch – ohne fahrlässiges Verhalten Ihrerseits – zu einem Betrugsfall kommen, sinkt die Haftungsgrenze für Sie als Verbraucher. Bei verlorenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zugangsdaten des Kontonutzers, hatte die Bank bisher Anspruch auf einen Schadensersatz von bis zu 150 Euro – dank der neuen PSD2 sind es künftig nur noch 50 Euro. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Sie weiterhin uneingeschränkt. 

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