0800 4 720 122 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr

Unsere Servicezeiten: Mo - Fr 8-20 Uhr (kostenlos)

0800 4 720 122
Arbeiten nach Dienstplan

Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

(25.05.2020) Arbeiten Sie nach einem Dienstplan mit wechselnden Schichten, kennen Sie diese Situation vermutlich: Ein Kollege erkrankt plötzlich und Ihr Chef möchte, dass Sie kurzfristig eine Schicht tauschen. Gerade bei Familien mit Kindern kann solch eine spontane Änderung zu organisatorischen Problemen führen. Viele Arbeitnehmer fragen sich in dieser Situation: Muss ich  die kurzfristige Dienstplanänderung einfach so hinnehmen? Und drohen mir Konsequenzen, wenn ich den neuen Plan nicht annehmen?

Dienstplanänderung nur mit angemessener Vorankündigungsfrist

Grundsätzlich darf der vereinbarte Dienstplan nicht ohne Weiteres von Ihrem Arbeitgeber geändert werden. Eine exakte Frist, bis wann die Dienstplanänderung mitgeteilt werden muss, ist jedoch nicht festgelegt. Zur Orientierung können Sie sich an ein wegweisendes Urteil des Amtsgerichts Berlin aus dem Jahr 2012 halten, welches eine Vorankündigung von vier Tagen bei einer Dienstplanänderung als angemessen erachtet (Az. 28 Ca 10243/12).

Kann diese Vorankündigungsfrist durch kurzfristige Erkrankung eines Kollegen nicht eingehalten werden, müssen Sie nicht spontan zum Dienst antreten. Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, für ausreichend Personal zu sorgen – auch dann, wenn Kollegen erkranken und der Personalmangel nicht vorhersehbar war. Sie haben also keine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung zu befürchten.

Spontane Überstunden oder kurzfristiges Heimschicken: Darf mein Chef das?

Verlangt Ihr Chef von Ihnen, dass Sie Überstunden machen, müssen auch diese vier Tage vorher angekündigt werden. Kommt es also spontan zu mehr Arbeit und Ihr Chef bittet Sie darum, etwas länger zu bleiben, haben Sie das Recht, den Wunsch abzulehnen. Sie dürfen die kurzfristigen Überstunden auch dann ablehnen, wenn Überstunden an sich in Ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind.

Ihr Chef darf Sie auch nicht wegen Arbeitsmangels früher nach Hause schicken und von Ihnen verlangen, dass Sie die übrige Zeit an einem anderen Tag nacharbeiten. Lediglich wenn betriebliche Umstände zu weniger Arbeit führen – etwa durch eine kaputte Maschine – kann Ihr Chef Sie früher nach Hause schicken.

Wichtig: Ihr Chef darf Sie zwar in einem solchen Ausnahmefall nach Hause schicken, doch muss er Sie für den gesamten Tag vergüten.

Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei Schichtzeiten?

Auch wenn Sie seit Jahren immer im Frühdienst gearbeitet haben, kann Ihr Chef von Ihnen fordern, ab und an die Spätschicht zu übernehmen. Bei Schichtzeiten gibt es kein Gewohnheitsrecht. Sie können sich also nicht darauf berufen, dass Ihr Dienstplan in den vergangenen Jahren immer gleich ausgesehen hat und dass er deshalb auch in der Zukunft weiter so aussehen muss.  Ist Ihnen eine Schichtzeit jedoch vertraglich zugesichert, muss sich Ihr Chef auch an diese Regelung halten. 

Auch wenn die meisten Regelungen hinsichtlich kurzfristiger Dienstplanänderung arbeitnehmerfreundlich sind, sollten Sie das offene Gespräch mit Ihrem Chef suchen. Mit etwas Glück findet sich eine Kompromisslösung, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die passende Versicherung
Service und Kontakt
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Rechtsschutzversicherung.
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.