Party statt Arbeit: Fristlose Kündigung
Arbeitsgericht hält fristlose Kündigung für gerechtfertigt
Behauptungen der Klägerin waren unglaubwürdig
Vor Gericht behauptete die Klägerin, an einer zweitägigen psychischen Erkrankung gelitten zu haben, die ihr der Arzt nachträglich bescheinigt hätte. Das Arbeitsgericht sah diese Aussage jedoch als unglaubwürdig an, denn zum einen war die Erkrankung angeblich nach nur einem Wochenende und ohne therapeutische Maßnahmen wieder ausgeheilt, zum anderen hatte die Klägerin sich zunächst wegen Grippesymptomen krankgemeldet. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung kann beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
Sie sind auch in einen Rechtsstreit geraten oder haben eine Frage zu einer Rechtsangelegenheit? Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung der Allianz – kostenlos für Allianz Rechtsschutz Kunden und – neu – auch wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunden sind, für einmalig 29,- Euro.