Fehlender Schnee ist kein Reisemangel
Zu wenig Schnee zählt nicht als höhere Gewalt
"Schneesicherheit" und "Schneegarantie" bedeuten nicht zwingend eine Erstattung
Einige Anbieter versprechen Ihren Kunden "Schneesicherheit" oder gar eine "Schneegarantie". Ob und wie viel Geld Sie dann bei Schneemangel zurückbekommen, hängt vom Einzelfall ab. Ist das Skifahren vor Ort nicht möglich, fällt eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft Ihres Urlaubs – das Skifahren – weg und Sie können möglicherweise eine Teilerstattung erhalten.
Denn eine "Schneegarantie" oder das Versprechen von "Schneesicherheit" kann als vertragliche Zusage gelten. Beispielsweise sprach das Amtsgericht München einem Reisenden eine Preisminderung von 25 Prozent zu, da der Prospekt Schneesicherheit das ganze Jahr anpries (Az. 161 C 10590/89).
Allerdings sollten Sie vor der Buchung immer die Werbeversprechen des Anbieters prüfen. Klären Sie beispielsweise ab, wie der Reiseveranstalter die zugesicherte Schneegarantie oder vergleichbare Formulierungen definiert. Denn solche Zugeständnisse sind für Anbieter freiwillig und können beliebig gestaltet werden. Einen reibungslosen Skiurlaub werden daher die wenigsten Reiseveranstalter versprechen.