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Das Wichtigste in Kürze

Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer

(20.08.2020) Die Corona-Testpflicht gilt seit dem 8. August für alle Rückreisenden, die sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Doch wie wird die Testpflicht überhaupt durchgesetzt? Wo kann ich mich testen lassen? Und was passiert, wenn ich mich weigere? Die wichtigsten Infos in Kürze.

Kein Weg vorbei

Egal ob über Flug-, Land- oder Seeweg – möchten Sie nach Deutschland einreisen und haben Sie sich in den 14 Tagen zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten, kommen Sie nicht um einen Corona-Test herum: Können Sie bei der Einreise keinen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als zwei Tage ist, müssen Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr einen Rachenabstrich nehmen lassen. 

Um die Testpflicht durchzusetzen, wurden an Flug- und Schiffshäfen, aber auch für Bahn- und Autoreisende Teststationen eingerichtet. Sollte bei Einreise ein Test nicht möglich sein – etwa, weil die Station bereits geschlossen ist – müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nachholen. Um sicherzustellen, dass keine Rückkehrer bei der Testpflicht durchrutschen, kann das zuständige Gesundheitsamt auch noch 14 Tage nach Ihrer Einreise vorsorglich einen Corona-Test verlangen. 

Sicherheit geht vor

Haben Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten, müssen Sie sich nach wie vor in eine 14-tägige Quarantäne begeben – sofern Sie bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorweisen konnten. Wenn Sie sich erst bei Ihrer Rückkehr testen lassen, müssen Sie sich bis zum Erhalt des Testergebnisses in Selbstquarantäne begeben. Fällt Ihr Test negativ aus, bedenken Sie, dass dies nur eine Momentaufnahme darstellt. Vor allem bei Rückreisenden ist es ratsam, nach einigen Tagen einen Wiederholungstest durchzuführen. . Dennoch gilt: Egal, wie das Ergebnis ausfällt, treten innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise typische Symptome wie Atemnot, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust auf, informieren Sie unbedingt das Gesundheitsamt. Auch Symptome, die nicht zwingend auf Corona hindeuten, sollten Sie selbst bei einem negativen Testergebnis sicherheitshalber mit Ihrem Arzt abklären. 

Übrigens können sich auch alle, die aus einem Nicht-Risikogebiet zurückkehren, innerhalb von 72 Stunden nach Einreise kostenlos testen lassen. Heben Sie als Beleg für Ihren Auslandsaufenthalt am besten den Boarding-Pass oder die Hotelrechnung auf. 

Hohe Bußgelder bei Missachten der Testpflicht 

Um die Testpflicht kontrollieren zu können, sind Reisende aus Risikogebieten verpflichtet, sich nach ihrer Rückkehr unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort Angaben über mögliche Symptome sowie vorliegende Testbefunde zu machen. 

Sind Sie außerdem mit dem Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug unterwegs, müssen Sie direkt vor der Einreise eine sogenannte Aussteigekarte mit entsprechenden Angaben ausfüllen. Auf diese Weise können die Behörden stichprobenartige Kontrollen durchführen, ob Sie sich nach Ihrer Einreise auch wirklich an die häusliche Quarantäne halten. Tun Sie das nicht, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Auch wenn Sie sich der Testpflicht verweigern, handeln Sie ordnungswidrig und riskieren saftige Geldstrafen.  

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