Irrtümer und Fakten
(10.11.2023) Ende November können Sie sich wieder über Schnäppchen und Rabatte freuen, denn der Black Friday steht vor der Tür. Ausgehend vom amerikanischen Einzelhandel, der mit diesem Tag traditionell das Weihnachtsgeschäft einläutet, gelangte der "schwarze Freitag" auch nach Deutschland. Der darauffolgende Montag etablierte sich in den letzten Jahren zum Cyber Monday – hier werben vor allem die Online-Shops mit besonderen Angeboten. 

Nach der Schnäppchenjagd kann es vorkommen, dass einige der gekauften Artikel doch nicht gefallen. Aber wann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fehlkäufe umzutauschen? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Wenn Sie online geshoppt haben, können Sie innerhalb einer 14-tägigen Frist Ihren Einkauf ohne Angabe von Gründen widerrufen und Ihr Geld zurück erhalten. Dieses gesetzliche Widerrufsrecht gilt für sogenannte "Fernabsatzgeschäfte". Darunter fallen auch Rücktritte von Kaufverträgen, die Sie am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen haben. Wollen Sie also einen online erstandenen Fehlkauf innerhalb von zwei Wochen zurückgeben, ist das in der Regel einfach möglich.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Beispielsweise bei Downloads, Privatverkäufen oder wenn es sich um eine individuelle Anfertigung handelt, kann das Widerrufsrecht wegfallen. Im stationären Handel gibt es die Möglichkeit des Widerrufs nicht. Wenn Sie im Laden vor Ort etwas umtauschen wollen, müssen Sie also auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

Garantie und Gewährleistung: Wann gilt was?

Einer der häufigsten Irrtümer beim Shoppen ist die Verwechslung von Garantie und Gewährleistung. Umgangssprachlich werden beide Begriffe zwar oft synonym verwendet, jedoch gibt es genaue gesetzliche Definitionen, die Sie kennen sollten:

Das Gesetz verpflichtet Händler beim Verkauf von Neuware dazu, eine 24-monatige Gewährleistung zu geben. Tritt ein Mangel auf, muss der Verkäufer entweder nachbessern oder für Ersatz sorgen. Innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Nach einem Jahr gilt die sogenannte Beweislastumkehr: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.

Für eine Garantie gibt es dagegen keine gesetzliche Pflicht. Sie ist ein Angebot des Herstellers oder des Händlers. Eine Garantie kann es beispielsweise auf die korrekte Funktion der Ware für eine bestimmte Dauer geben.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Gewährleistung ist Sache der Händler. Eine Garantie kommt häufig vom Hersteller, kann aber auch vom Händler gegeben werden.

Wenn Sie also mangelhafte Ware erworben haben, muss der Händler seiner Gewährleistungspflicht nachkommen. Er ist dann verpflichtet nachzubessern, entweder durch eine Reparatur oder indem er Ihnen ein neues Produkt liefert.

Die Gewährleistung können Sie auch ohne Kassenbon, Etiketten oder Originalverpackung in Anspruch nehmen. Sie müssen allerdings nachweisen können, dass Sie die Ware bei dem entsprechenden Händler gekauft haben – das kann beispielsweise auch durch einen Kontoauszug oder Zeugen belegt werden. Die pauschale Aussage "Umtausch ohne Kassenbon ausgeschlossen" ist demnach nicht richtig.

Was tun, wenn das Paket verschwindet?

Wenn Ihre Schnäppchenbestellung verschwindet, stellt sich die Frage, wer dafür haftet. Kaufen Sie bei einem gewerblichen Verkäufer, hat dieser seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erst erfüllt, wenn Sie Ihre Bestellung in den Händen halten. Geht die Bestellung verloren, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises – eine Verpflichtung zur Neulieferung seitens des Händlers gibt es allerdings nicht. Diese Regelung gilt übrigens in der Regel auch dann, wenn das Paket ohne Vollmacht oder Ihre Erlaubnis bei Ihrem Nachbarn abgegeben wurde und dort verschwunden sein sollte. Auch wenn der Paketbote das Paket ohne Ihre Erlaubnis im Hausflur oder vor der Wohnungstür abstellt und es infolgedessen verschwindet, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

Black Friday: Woher kommt eigentlich der Name?

Der Black Friday ist traditionell der Freitag nach dem amerikanischen Feiertag Thanksgiving. Dieses Fest wird traditionell am vierten Donnerstag im November gefeiert. Wie der Black Friday zu seinem Namen kam, kann nicht eindeutig belegt werden. Dennoch gibt es drei sehr populäre Theorien zur Entstehungsgeschichte:

1.    Der Freitag ist deswegen "schwarz", weil man beim Blick von amerikanischen Hochhäusern am Black Friday nur noch eine schwarze Menschenmasse durch die Straßen ziehen sieht.

2.    Dank der vielen Schnäppchenangebote schreiben die Läden an diesem Tag keine roten, sondern schwarze Zahlen. Daher ist es für die Händler der "schwarze Freitag".

3.    Weil die Händler so viel Umsatz machen, dass sie am Abend ganz schwarze Hände vom Geld zählen haben, wurde der Tag als Black Friday bekannt.

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