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Bundestag erleichtert Installation von Balkonkraftwerken

(16.07.2024) Gute Nachrichten für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen: Die Installation von Balkonkraftwerken wird künftig einfacher. Vermieter:innen und Eigentümergemeinschaften können diese Solaranlagen nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen.

 

Die Installation von Balkonkraftwerken soll in Zukunft deutlich einfacher werden. Der Bundestag hat das Miet- und Wohnungseigentumsrecht angepasst, um den Einbau dieser sogenannten Steckersolargeräte zu erleichtern. Der Bundesrat muss die Gesetzesänderungen noch bestätigen. Die kleinen Solarsysteme werden einfach per Steckdose ans Haushaltsnetz angeschlossen – gut für die Stromrechnung ihrer Betreiber:innen, die so ihren Verbrauch senken können. Erzeugt das Balkonkraftwerk mehr Strom, als der Haushalt benötigt, wird er kostenlos ins öffentliche Netz eingespeist.

Bisher durften Mieter:innen Steckersolargeräte am Balkon nicht ohne Genehmigung ihrer Vermieter:innen installieren. Wohnungseigentümer:innen mussten das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einholen. Sachliche Gründe waren für eine Ablehnung dabei nicht nötig. Künftig dürfen Eigentümergemeinschaften und Vermieter:innen solche Installationen nur aus triftigen Gründen ablehnen. Denn durch die Aufnahme von Balkonkraftwerken in den Katalog privilegierter baulicher Maßnahmen haben Mieter:innen künftig grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung. Mitreden dürfen Eigentümergemeinschaften und Vermieter:innen lediglich bei der Frage, wie die Geräte am Gebäude angebracht werden.

Bereits zum 1. April 2024 hatte der Gesetzgeber Hürden abgebaut: So wurde unter anderem die Anmeldung der Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einfacher. Dank des neuen Solarpakets dürfen außerdem normale Steckdosen und vorübergehend alte, analoge Zähler genutzt werden. Auch ist eine höhere Leistung von 800 statt 600 Watt am Wechselrichter zulässig.

Immer mehr Balkonkraftwerke gehen in Deutschland in Betrieb. Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind derzeit über 563.000 Steckersolargeräte am Netz. Im zweiten Quartal 2024 konnte die Bundesnetzagentur mit 152.000 neuen Geräten einen enormen Anstieg von 52 Prozent im Vergleich zum selben Zeitraum im Vorjahr verzeichnen.
Eine aktuelle Studie der RWTH Aachen im Auftrag von Eon zeigt, dass sich Balkonkraftwerke je nach Anschaffungskosten, Standort und Nutzungsverhalten bereits nach drei bis sechs Jahren rentieren.
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