Bundestag erleichtert Installation von Balkonkraftwerken
Verbesserte Bedingungen für Balkonkraftwerke
Bisher durften Mieter:innen Steckersolargeräte am Balkon nicht ohne Genehmigung ihrer Vermieter:innen installieren. Wohnungseigentümer:innen mussten das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einholen. Sachliche Gründe waren für eine Ablehnung dabei nicht nötig. Künftig dürfen Eigentümergemeinschaften und Vermieter:innen solche Installationen nur aus triftigen Gründen ablehnen. Denn durch die Aufnahme von Balkonkraftwerken in den Katalog privilegierter baulicher Maßnahmen haben Mieter:innen künftig grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung. Mitreden dürfen Eigentümergemeinschaften und Vermieter:innen lediglich bei der Frage, wie die Geräte am Gebäude angebracht werden.
Bereits zum 1. April 2024 hatte der Gesetzgeber Hürden abgebaut: So wurde unter anderem die Anmeldung der Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einfacher. Dank des neuen Solarpakets dürfen außerdem normale Steckdosen und vorübergehend alte, analoge Zähler genutzt werden. Auch ist eine höhere Leistung von 800 statt 600 Watt am Wechselrichter zulässig.
Trend zu Balkonkraftwerken hält an
Rentabilität nach wenigen Jahren



