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Privatehaftpflichtversicherung: Ein junger Mann fährt auf einem Fahrad durch die Stadt
Basis- und Zusatzleistungen auf einen Blick

Welche Leistungen bietet die private Haftpflichtversicherung?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
 
  • Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Privatperson vor den Kosten, die gegenüber Dritten entstehen können. Im Normalfall übernimmt die Haftpflichtversicherung als Basisleistungen die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. 
  • Darüber hinaus können Sie Ihren Versicherungstarif mit Zusatz­bau­steinen ergänzen, zum Beispiel dem Öltank- oder Wohnungs-Haft­pflicht­schutz.
  • In der Regel können Sie zwischen verschiedenen Haftpflicht-Tarifen wählen. Bei der Allianz gibt es die Optionen Basis, Smart, Komfort und Premium. Während Basis als Grund­absicherung dient, bietet der Tarif Premium umfassenden Haft­pflicht­schutz.
  • Die Haft­pflicht­versicherung kommt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden auf. Auch Schäden, die Sie mit dem Auto oder an Ihrem eigenen Besitz verursachen, sind nicht vom Versicherungs­schutz abgedeckt.
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Leistungen

Sie werfen Ihre volle Kaffeetasse um und sie kippt direkt auf den Laptop Ihrer Freundin. Oder Sie stoßen als Fahrradfahrer:in mit einem Fußgänger oder einer Fußgängerin zusammen, dieser verletzt sich und muss ins Krankenhaus. Doch wer übernimmt die entstandenen Kosten? Genau für solche Fälle gibt es die Privat-Haftpflichtversicherung.

Eine Haftpflichtversicherung ist für Sie nicht verpflichtend, schützt Sie aber vor den Kosten, die durch Missgeschicke im Alltag entstehen. Wichtig ist, dass die Versicherung nur bei Schäden gegenüber Dritten zahlt, nicht aber wenn Sie Schäden an Ihrem eigenen Besitz verursachen.

 Übersicht der Tarife, Deckungssummen und Zusatzbausteine
Missgeschicke und Fehler können jedem von uns passieren und sind kein Beinbruch. Falls doch, ist es nur wichtig, dass Sie mit einer Privat-Haftpflicht ausreichend gegen Personen- und Sachschäden abgesichert sind. Wie Ihnen die Allianz private Haftpflichtversicherung im Schadenfall unter die Arme greift, sehen Sie im folgenden Video:
Versicherungsumfang
Wie sich die Basisleistungen zusammensetzen, ist je nach Versicherung unterschiedlich. In der Regel gehören zu den Basistarifen einer Privat-Haftpflichtversicherung folgende Leistungen:

1. Personenschaden

Sie sind als Fußgänger:in beim Überqueren der Straße unaufmerksam und ein Radfahrer oder eine Radfahrerin bricht sich beim Ausweichen einen Arm. Ihre Haftpflichtversicherung kommt für die Arztkosten und gegebenenfalls für das Schmerzensgeld für den verletzten Radfahrer oder Radfahrerin auf.

Gut zu wissen: Personenschäden können schnell sehr teuer werden. Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie im schlimmsten Fall davor bewahren, ihr Leben lang für den Unterhalt eines geschädigten Menschen aufzukommen.

2. Sachschaden

Es ist schnell passiert: Bei einer Geburtstagsfeier fällt Ihnen beim Fotografieren der Gruppe das Handy Ihres Freundes herunter und das Display zerspringt. Damit Sie oder Ihr Freund nicht auf den Kosten sitzen bleiben, zahlt Ihre Privat-Haftpflichtversicherung für die Reparatur oder ein Ersatzgerät.

3. Vermögensschaden

Es wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden:

  • Echter Vermögensschaden: Sie parken ein Auto zu. Der Fahrer verpasst dadurch seinen Flug und muss einen neuen buchen. In diesem Fall entsteht der Vermögensschaden direkt durch Ihr Fehlverhalten. Das Gute: Ihre Haftpflichtversicherung kommt für die entstandenen Flugkosten auf.
  • Unechter Vermögensschaden: Der Fahrradfahrer, der sich aufgrund Ihres Verschuldens den Arm gebrochen hat, ist selbstständiger Handwerker. Bis sein Arm wieder gesund ist, kann er nicht arbeiten und hat einen Verdienstausfall. Hier ist der Vermögensschaden die Folge eines von Ihnen verursachten Sach- oder Personenschadens. Auch hier greift Ihre Haftpflichtversicherung und zahlt den finanziellen Schaden, der für die Dauer der Verletzung des Handwerkers entsteht.

4. Passiver Rechtsschutz

Bei jeder Versicherungsanfrage prüft die schadenbearbeitende Stelle Ihrer privaten Haftpflichtversicherung die Sachlage. Das schützt Sie vor unberechtigten oder zu hohen Schadensforderungen. Um sich gegen zu hohe finanzielle Forderungen abzusichern, können Sie neben dem passiven Rechtsschutz der Privat-Haftpflicht auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Zum günstigen Tarif, schützt diese Sie unter anderem vor Kosten durch Rechtsstreitigkeiten. 

5. Schutz für Grundstücke und Immobilien

Als Inhaber:in eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie von Wohnungen, sind Sie abgesichert, wenn Sie selbst darin wohnen. Auch Inhaber eines Ferien- oder Wochenendhauses und eines Kleingartens sind versichert. Bei der Allianz sind neben herkömmlichen Anlagen zur Energieversorgung u. a. auch Balkonkraftwerken, Wallboxen und Geothermieanlagen mitversichert.

Für die private Haftpflichtversicherung der Allianz gilt außerdem: Besitzen Sie innerhalb Deutschlands unbebaute Grundstücke bis maximal 3.000 Quadratmeter Gesamtfläche oder ein land- oder forstwirtschaftlich genutztes Grundstück bis zu einem Hektar, sind diese ebenfalls versichert. Voraussetzung ist, dass diese Grundstücke brach liegen oder von Ihnen ausschließlich für private Zwecke genutzt wird.

6. Auslandsschutz

Sie machen Urlaub in einer gemieteten Ferien­wohnung in Kroatien und lassen versehentlich eine schwere Glasflasche auf das Ceran­kochfeld fallen. Die Herdplatte hat einen Sprung. Doch wer zahlt diesen Schaden? Damit Sie Ihren Urlaub entspannt fortsetzen können, sind Sie mit einer Allianz Privat-Haft­pflicht­versicherung auch im Ausland zeitlich unbegrenzt versichert. Ihr "Rund um die Uhr"-Haftpflichtschutz gilt auch dann, wenn Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.

7. Mietsachschäden

Sie lassen im Bad eine Glasflasche fallen, sodass eine der Fliesen einen Sprung bekommt. Kein Problem, Ihre Haftpflichtversicherung kommt in der Regel auch für Mietsachschäden auf. Denn auch eine Mietwohnung ist fremdes Eigentum. Abgedeckt sind Schäden an festverbautem Inventar in Ihrer Miet­wohnung. Auch Schäden an Wänden, Fenster und Türen sowie an Sanitär­anlagen und Einbauküchen sind in den meisten Fällen versichert. Als Mieter:in sollten Sie außerdem darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht auch Allmählichkeitsschäden abdeckt. Möchten Sie zusätzlich dazu Ihr eigenes Mobiliar versichern, benötigen Sie eine Hausratversicherung. Voraussetzung für den Schutz ist immer, dass die Immobilien sich in Deutschland befinden.

Gut zu wissen
Allianz-Illustration - Frau hält Infozettel zum Thema Ausfalldeckung in der Hand

Bei vielen Versicherungen wird ein Schaden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen nicht durch die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hier sollten Sie einen Blick auf die Tarife der jeweiligen Versicherungen werfen. Die Allianz kommt im Tarif Smart bis 50.000 Euro für Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen auf, im Tarif Komfort bis 75.000 Euro, im Tarif Premium bis 100 Millionen Euro.

Allianz-Illustration - Frau hält Infozettel zum Thema Ausfalldeckung in der Hand
Optimal abgesichert
Die Allianz Privat-Haftpflicht
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Versicherungs­summe

15 Mio. €

50 Mio. €

75 Mio. €

100 Mio. €

Privater und beruflicher Schlüssel­verlust

50.000 €

inklusive

inklusive

Schäden an geliehenen Gegen­ständen

50.000 €

75.000 €

inklusive

Erstattung zum Neuwert

7.500 €

inklusive 

Rabatt­retter bei Unfällen mit geliehenen Fahr­zeugen

inklusive

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Umfassender Haftpflichtschutz
Basis, Smart, Komfort oder Premium: Wie umfassend der Schutz Ihrer Privat-Haftpflicht ist, hängt vom gewählten Tarif ab. Die Leistungen in der Basisvariante sind weniger umfangreich als in den Versicherungstarifen Komfort und Premium. Damit folgende Komponenten von Ihrer Allianz Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, müssen Sie mindestens das Produkt Smart wählen. 

Sie kennen das: Der Wohnungsschlüssel, der gerade noch in Ihrer Tasche verstaut war, ist plötzlich unauffindbar. Sie haben sich ausgesperrt und rufen den Schlüsseldienst. Das wird schnell teuer! Falls Sie in einer Miet­wohnung wohnen, trägt Ihre Allianz Privat-Haft­pflicht­versicherung ab dem Tarif Smart die Kosten für den Schlüsseldienst. Handelt es sich bei dem Schlüssel um einen privaten Fremdschlüssel, beispielsweise der Nachbarn, kommt Ihre Versicherung ebenfalls für den Schaden auf.

Abhängig vom Versicherungstarif unterscheiden sich die Leistungen, die bei Schlüsselverlust abgedeckt sind. Bei der Allianz sind beispielsweise auch Folgeschäden durch den Schlüsselverlust – wie Diebstahl oder Beschädigung von Sachen – mitversichert.

Beim Windsurfen stoßen Sie mit Ihrem Brett gegen ein fremdes Ruderboot und verursachen einen Lackschaden. Ob Wasserfahrzeuge ohne Motor, das gelegentliche Hüten fremder Hunde oder eine regelmäßige Reitbeteiligung: Bei vielen Hobbys kann es passieren, dass Sie Personen verletzen oder ihr Eigentum beschädigen. Hierbei sollten Sie darauf achten, für ausreichenden Versicherungs­schutz zu sorgen. Freizeit­beschäftigungen wie das private Fliegen von Drohnen sind bei der Allianz Privat-Haftpflicht ab der Variante Komfort abgesichert. Für die gewerbliche Nutzung müssen Sie eine separate Drohnenversicherung abschließen.
Sie werden von einem Fahrradfahrer auf dem Gehsteig angefahren und verletzt. Der Radfahrer hat keine Privat-Haftpflichtversicherung und ist auch selbst finanziell nicht in der Lage, den Schaden selbst zu bezahlen. Doch wer übernimmt die Kosten z. B. für Schmerzensgeld und Ihre sonstigen Schadensersatzansprüche? In diesem Fall greift die Forderungsausfall-Deckung, die Sie bei den meisten Haftpflichtversicherungen als Zusatzleistung zu Ihrem Tarif dazu buchen können. Die Allianz kommt in den Tarifen Smart, Komfort und Premium für Ihre Ansprüche auf, wenn Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden erleiden und der Verursacher oder die Verursacherin den Schaden wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann. Dabei sind sogar Personenschäden versichert, die durch Vorsatztaten Dritter entstanden sind (Gewaltopferschutz).
Ihr sechsjähriges Kind trifft beim Fußballspielen die Fensterscheibe des Nachbarhauses? Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie verursachen, laut Gesetz nicht selbst verantwortlich. Damit Sie dennoch abgesichert sind und Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin den Schaden erstattet bekommt, übernimmt Ihre Haft­pflicht­versicherung die Kosten. Die Allianz bietet Ihnen diesen Schutz ab dem Tarif Smart.
Im Rahmen der Neuwert­entschädigung erstattet die Allianz statt des gesetzlich vorgesehenen Zeitwerts den Neuwert des beschädigten Gegenstands. In der Variante Komfort bietet die Neu­wert­entschädigung Schadens­ersatz von bis zu 7.500 Euro.­ Die beschädigte Sache darf dabei nicht älter als ein Jahr sein. Im Tarif Premium ersetzt die Allianz Schäden in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro, wenn der beschädigte Gegenstand nicht älter als zwei Jahre ist.
Illustration Info: Gut zu wissen
Gut zu wissen
Illustration Info: Gut zu wissen

Haben Sie sich für einen Privat-Haftpflicht-Tarif entschieden, können Sie den Versicherungs­umfang individuell erweitern und erhöhen. Folgende Zusatz­bau­steine können Sie zu allen Tarifen der Allianz Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung dazubuchen:

  • Öltank-Haftpflichtschutz: Als Besitzer:in eines Heizöltanks sind Sie per Gesetz für Schäden durch auslaufendes Öl verantwortlich – selbst wenn Sie keine Schuld trifft. Um im Falle eines Öl­schadens gegen die finanziellen Folgen abgesichert zu sein, können Besitzer von Heiz­öl­tanks Ihre Haftpflichtversicherung mit diesem Zusatzbaustein erweitern
    Weitere Infos zum Öltank-Haftpflichtschutz

  • Dienst-Haftpflichtschutz: Dieser Zusatzbaustein richtet sich an Beamte bzw. Beamtinnen und Angestellte im öffentliche Dienst wie z. B. Lehrerinnen, Polizisten, Richterinnen oder Soldaten.

  • Wohnungs-Haftpflichtschutz: Die Zusatz­versicherung übernimmt berechtigte Schadens­ersatz­ansprüche, die Ihnen als Vermieter:in von Wohnungen entstehen. Unberechtigte Forderungen wehrt sie für Sie ab.
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Das ist nicht versichert
Eine Privat-Haftpflichtversicherung zahlt in vielen, aber nicht in allen Fällen. Welche Schäden die Versicherung nicht übernimmt:

1. Vorsatz 

Falls Sie absichtlich das Eigentum Dritter beschädigen, wird Ihre Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden nicht bezahlen.

2. Schäden mit Auto

Bei Schäden, die Sie mit Ihrem Auto verursachen, greift keine Privat-Haftpflichtversicherung. Stattdessen müssen Sie sich an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. Diese ist für alle Fahrzeughalter:innen verpflichtend und übernimmt die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie Dritten gegenüber mit Ihrem Auto verursachen.

3. Schäden durch Hunde und Pferde

Schäden für Dritte, die durch gezähmte Haustiere wie Katzen oder auch durch exotische Tiere entstehen, sind in der Regel mit Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Auch Blindenhunde sind in den meisten Tarifen über Ihre Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei Hunden und Pferden greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung meistens nicht. Daher empfiehlt es sich eine gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

4. Schäden am eigenen Besitz

Fällt Ihnen Ihr eigenes Handy in das Waschbecken mit Spülwasser, können Sie die Leistungen der Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen. Denn: Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die Sie bei Dritten verursachen. Verursachen Sie einen Schaden am Handy einer Freundin oder eines Freundes, springt beispielsweise das Display, weil Ihnen deren Telefon vom Tisch rutscht, übernimmt die Privat-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur. 

5. Schäden bei mitversicherten Personen

Bei vielen Varianten der Privat-Haftpflichtversicherung wie der Familienhaftpflichtversicherung sind Ihre Familienmitglieder oder Personen, mit denen Sie dauerhaft in einem Haushalt leben, mitversichert. Sie genießen ebenfalls vollen Versicherungsschutz. Das bedeutet aber auch, dass Sie Schäden gegenüber Mitversicherten nicht bei der Haftpflichtversicherung geltend machen können. Verschütten Sie den Kaffee also über dem Laptop Ihres Ehepartners oder Ihrer Tochter, wird die Versicherung den Schaden nicht übernehmen.

6. Schäden am Arbeits­platz

Schäden, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz verursachen, sind nicht durch die Leistungen der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hier greift in der Regel die Betriebs­haft­pflicht­versicherung Ihres Arbeitgebers. Darüber hinaus gibt es Berufsgruppen, die eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Dazu gehören beispielsweise Ärztinnen, Rechtsanwälte, Architektinnen oder Ingenieure. Für Arbeitnehmer:innen im öffentlichen Dienst bietet die Allianz eine spezielle Dienst-Haftpflichtversicherung an.

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Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme genannt) einer Haftpflichtversicherung gibt an, bis zu welcher maximalen Summe Schadensersatzleistungen von der Versicherung übernommen werden. Die Höhe der Summe unterscheidet sich je nach Tarif und wird vertraglich festgelegt. Liegt die Schadenshöhe über der Versicherungssumme, müssen Sie für die Differenz aufkommen.
 
Für die Deckungssumme einer privaten Haftpflichtversicherung wird eine Höhe von mindestens 5 Millionen Euro empfohlen, damit Sie im Schadensfall ausreichend abgesichert sind. Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung können Sie sich bereits im Basis-Tarif ab 3,17 Euro monatlich auf eine Versicherungssumme von 15 Millionen Euro verlassen.

25-Jähriger Single ohne Kind, Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine, Versicherungssumme 15 Millionen, 150 Euro Selbstbehalt. Vertragslaufzeit 1 Jahr bei jährlicher Zahlungsweise.

Stand: April 2021

Lukas überquert mit dem Fahrrad unachtsam die Straße. Ein Tanklaster muss ihm ausweichen, rammt eine Häuserwand und das Benzin läuft aus und flutet die Straße. Die Behebung der Schäden und der Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei verursacht Kosten in Millionenhöhe.

Lukas hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von vier Millionen Euro abgeschlossen.

Rechnung:

    Gesamtschaden: 6 Mio. Euro

    Kostenübernahme Privat-Haftpflicht: 4 Mio. Euro

    Differenz: 2 Mio. Euro

Da die Schadenshöhe durch den Unfall höher als die vereinbarte Deckungssumme, bzw. Versicherungssumme ist, muss Lukas für die Differenz von zwei Millionen Euro selbst aufkommen.

Haben Sie noch Fragen? Ihr Ansprechpartner vor Ort berät Sie gerne:

Allianz Tipp

"Eine Deckungssumme von mindestens 50 Millionen ist sinnvoll, damit auch hohe Personen-, Gebäude- und Umweltschäden abgedeckt sind."

– Dunja Brockmann, Leiterin Allianz Privat-Haftpflichtversicherung

Dieses Zitat ist in abgewandelter Form in der SZ erschienen. 

Quelle: Mese, O. und Nöthling N. (2024, 8. Januar). Die Versicherung für alle Fälle. Süddeutsche Zeitung.­ https://www.sueddeutsche.de/­wirtschaft/­haftpflichtversicherung-millionenschaden-kinder-schadenersatz-1.6329443. Zuletzt zugegriffen am 23. Februar 2024.

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Leistungen auf einen Blick
Vor dem Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung sollten Sie sich kurz Ihre Lebenssituation bewusst machen und potenzielle Gefahrenquellen bedenken. Das können Schäden sein, die Ihre Kinder oder Ihre Haustiere verursachen könnten oder die Ihnen möglicherweise beim Wassersport in Ihrer Freizeit passieren. Um die Passgenauigkeit Ihres Vertrages bestmöglich zu gewährleisten, hilft Ihnen unsere Checkliste bei der Wahl des richtigen Tarifs:

Wischen um mehr anzuzeigen

Leistung Empfehlung  
Ist Ihre Versicherungssumme hoch genug angesetzt? Für alle Kosten, die die Versicherungssumme der Versicherung übersteigen, müssen Sie selbst aufkommen. Sie sollten daher eine Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro wählen.  
Sind Schäden an Computern von Dritten mitversichert? Infizieren Sie einen fremden Computer versehentlich mit einem Virus, empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mindestens 50.000 Euro für solche Fälle.   
Sind Mietschäden im Vertrag mitversichert? Schäden an angemieteten Immobilien im Inland, sollten mit etwa 300.000 Euro abgedeckt sein.  
Haftet der Versicherer für deliktunfähige Kinder? Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig, im Straßenverkehr gelten Kinder unter zehn Jahren als deliktunfähig. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt, kann es sein, dass Ihr Versicherer nicht zahlt. Wählen Sie daher eine Versicherung, die unabhängig von der Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht für die entstehenden Schäden in Höhe von mindestens 10.000 Euro aufkommt.   
Besteht der Versicherungsschutz auch im Ausland? Bei den meisten Versicherungen ist der Schutz im Ausland auf drei Jahre innerhalb der EU und auf ein Jahr weltweit beschränkt. Sind Sie viel im Ausland unterwegs bietet es sich an, eine Versicherung mit einem zeitlich unbegrenzten Schutz oder einem Schutz von mindestens fünf Jahren zu wählen.  
Ist der Verlust von Schlüsseln mitversichert? Als Mieter:in sollten Sie sich gegen den Schlüsselverlust wappnen. Es kann passieren, dass durch das Verlieren des Schlüssels die gesamte Schließanlage des Hauses getauscht werden muss. Daher sollten Sie eine Versicherung wählen, die für Schäden in Höhe von 10.000 bis zu 150.000 Euro aufkommt.  
Ist in der Versicherung ein möglicher Forderungsausfall abgedeckt? Falls ein Dritter Schaden an Ihrer Person oder Ihrem Eigentum verursacht und nicht dafür aufkommen kann, sind Sie mit der Forderungsausfall-Deckung abgesichert.   
Überprüfen Sie Ihren Privat-Haftpflichtversicherungstarif und laden Sie sich die Checkliste einfach runter!
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Häufige Fragen
  • Warum brauche ich eine Privat-Haftpflichtversicherung?

    Die gesetzliche Haftpflicht trifft jeden, der einem anderen einen Schaden zufügt. Jeder erwischt mal einen schlechten Tag, ist in Eile, müde und abgespannt oder aus einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache – und schon ist es passiert. Bereits kleine Un­aufmerksamkeiten oder Nach­lässigkeiten können große Schäden verursachen, die Sie viel Geld kosten.

    Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen finanziellen Katastrophen. Sie prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten oder deren Eigentum besteht, übernimmt die Kosten, wenn Ansprüche berechtigt sind – und wehrt unberechtigte für Sie ab. Wenn es sein muss, auch vor Gericht.

  • Was ist bei der Haftpflichtversicherung versichert?

    Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Leistungen:

    • Prüfung der Haft­pflicht­frage: Wir prüfen, ob die gegen Sie erhobenen Schadens­ersatzansprüche berechtigt und Sie zur Entschädigung verpflichtet sind.
    • Begleichung berechtigter Ansprüche: Wenn Schadens­ersatzforderungen berechtigt sind, schaffen wir die Sache aus der Welt und zahlen im Rahmen und Umfang des Vertrages schnell und unbürokratisch all das, was Sie ersetzen müssen, und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summen.
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn die Forderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt sind, Sie also nicht zahlen müssen, setzen wir Ihr gutes Recht für Sie durch und wehren diese Forderungen für Sie kostenfrei ab.
  • Bin ich auch als Besitzer:in von Immobilien versichert?

    Ja, Sie sind innerhalb Deutschlands versichert als Inhaber eines Einfamilienhauses, Zweifamilienhauses oder von Wohnungen, wenn sie selbst darin wohnen. Auch Inhaber eines Ferien- oder Wochenendhauses und eines Kleingartens sind versichert. Dasselbe gilt für Ferien- und Wochenendhäuser für eigene private (Wohn-) Zwecken in der EU, Norwegen und Island. 
  • Sind Photovoltaik- oder Erdwärmeanlagen mitversichert?

    Wenn Sie eine Allianz Privat-Haftpflicht­versicherung abgeschlossen haben, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Ihre Pflichten als Inhaber:in und Betreiber:in von Flüssiggastanks, Balkonkraftwerken, Wallboxen, Photovoltaik- und Erdwärmeanlagen.
  • Ist der Heizöltank meines selbstbewohnten Hauses mitversichert?

    Ihre Haftpflicht als Besitzer:in von Heizöltanks können Sie über den Zusatzbaustein Öltank-Haftpflichtschutz mitversichern.
  • Schützt mich die Privat-Haftpflichtversicherung auch bei Schäden im Internet?

    Ja – und nicht nur das: Wenn Sie einen Schaden im Internet oder beim elektronischen Daten­austausch verursachen, schützt die private Haftpflicht­versicherung der Allianz Sie ebenfalls bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Das kann zum Beispiel relevant werden, wenn eine E-Mail oder ein USB-Stick von Ihnen einen fremden Rechner oder ein Netzwerk infiziert und im schlimmsten Fall unbrauchbar macht oder zerstört.

     

  • Sind ehrenamtliche Tätigkeiten in der Privat-Haftpflicht mitversichert?

    Ja,  in der privaten Haftpflicht­versicherung sind Schadensersatzansprüche aus privaten ehrenamtlichen Tätigkeiten versichert. Auch Schadensersatzansprüche aus unentgeltlicher Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements sind in der Privat-Haftpflicht­versicherung versichert.
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Service und Kontakt
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