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Höchstgrenze, Anleitung und Unterlagen

Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung 2022 absetzen

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Kurz erklärt in 30 Sekunden
Haftpflicht als Sonderausgaben absetzen
  • Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Das sieht auch der Staat so und ermöglicht Ihnen deshalb, die Versicherung von der Steuer abzusetzen.
  • Die private Haftpflichtversicherung können Sie als Sonderausgabe in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Zeile 48 (Stand 2020) eintragen.
  • Sie können Sonderausgaben bis zu der Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte, Rentner und Beamte eintragen. Für Selbständige liegt die Höchstgrenze bei 2.800 Euro.
  • An Unterlagen benötigen Sie für die Steuererklärung einen Beitragsnachweis oder eine Kopie des Versicherungsvertrags mit Kontoauszügen, auf denen die Beitragszahlung zu sehen ist.
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Wissenswertes zur Privat-Haftpflicht in der Steuererklärung
Allianz - Privathaftpflichtversicherung absetzen: Mann in seinem Arbeitszimmer

Da die Privat-Haftpflicht für jeden wichtig ist, kommt Ihnen der Gesetzgeber entgegen und erkennt die Beiträge als Vorsorgeaufwand an. Das bedeutet, Sie können die private Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen.

Die Privat-Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, mit denen Sie vorsorgen können – ob für das Alter, Krankheit oder Schäden, die ein finanzielles Risiko bergen. All das sind sogenannte Vorsorgeaufwendungen. Dazu gehören auch unterschiedliche Haftpflichtversicherungen.

In der Steuererklärung können Sie folgende Haftpflichtversicherungen angeben:

Warum ist es möglich, die Privat-Haftpflicht von der Steuer abzusetzen?

Der Staat möchte seine Bürger dabei unterstützen, sich gegen Risiken im Leben abzusichern. Deshalb erkennt der Gesetzesgeber die Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwand an, damit Sie sich einen Teil der Kosten über Ihre Steuererklärung zurückholen können.

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Anleitung für den Eintrag in die Steuer­erklärung

Den jährlichen Versicherungsbeitrag Ihrer Haftpflichtversicherung können Sie in die 

  • Anlage „Vorsorgeaufwand“
  • in Zeile 48 eintragen.

Diese befindet sich in der Regel auf der zweiten Seite der Anlage unter dem Punkt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“.

Haben Sie mehrere Haftpflichtversicherungen, addieren Sie einfach alle Beiträge und tragen die Summe in das Feld ein.

Beispiel:

Sie haben eine Privat-Haftpflichtversicherung mit einem Jahresbeitrag von 42 Euro und für Ihren Hund eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung in Höhe von 35 Euro. Für die Steuererklärung können Sie die Beträge addieren und 77 Euro in Zeile 48 eintragen. Das Finanzamt prüft dann Ihre Angaben und Sie erhalten die gezahlte Steuer bis zu der vorgegebenen Höchstgrenze zurück.

Ist eine Tierhalter-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Die Tierhalter-Haftpflicht in Deutschland ist Ländersache. In den meisten Bundesländern sind Sie allerdings dazu verpflichtet, für Ihren Hund eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen – eine grundsätzliche Pflicht besteht in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und in Thüringen. Für Ihr Pferd ist es Ihnen freigestellt, eine Tierhalter-Haftpflicht  abzuschließen. Es wird aber ausdrücklich empfohlen, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen, da Sie so vor finanziellen Folgen geschützt sind, wenn Ihr Pferd einer anderen Person Schaden zufügt.

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Angenommene Eckdaten:
 
Privathaftpflichtversicherung 42 € im Jahr
Tierhalter-Haftpflichtversicherung 35 € im Jahr
Steuererklärung Zeile 50 77 €
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Die Privat-Haftpflicht kann praktisch jeder absetzen

Die private Haftpflichtversicherung ist absetzbar. Um sie von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie lediglich eine Haftpflichtversicherung und steuerpflichtige Einnahmen haben.

Für die Vorsorgeaufwendungen gibt es außerdem eine Höchstgrenze von 1.900 Euro. Das bedeutet, alles, was über diesen Betrag hinausgeht, können Sie nicht mehr von der Steuer absetzen. Diese Höchstgrenze wird teilweise schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Zahlen Sie zum Beispiel insgesamt 2.000 Euro pro Jahr für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, können Sie keine zusätzlichen Ausgaben in der Steuererklärung angeben. Erreichen Sie mit der Kranken- und Pflegeversicherung aber beispielsweise nur 1.500 Euro, können Sie noch Ausgaben in Höhe von 400 Euro eintragen.

Sonderregelung für Selbständige

Da Selbständige höhere Kosten für Ihre Vorsorgeaufwendungen tragen müssen, liegt deren Höchstgrenze in der Einkommensteuererklärung bei 2.800 Euro.

Sonderregelungen für Partner & Ehepartner

Ehepartner und Partner haben die Möglichkeit, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Da die Höchstgrenze pro Steuererklärung für zwei Personen zu niedrig wäre, dürfen Ehepartner Ihre jeweiligen Höchstgrenzen addieren. 

Beispiel: So setzt sich die Höchstgrenze für Partner zusammen

Die Höchstgrenze eines selbstständigen Fotografen liegt bei 2.800 Euro. Seine Frau ist Projektmanagerin in einem Unternehmen. Durch das Angestelltenverhältnis liegt ihre Höchstgrenze bei 1.900 Euro. Der Höchstbetrag für die gemeinsame Steuererklärung liegt somit bei 4.700 Euro.

Keine Sonderregelung für Studenten

Für Studenten gibt es keine Sonderregelung. Sie gelten als Angestellte und haben somit eine Höchstgrenze von 1.900 Euro.

Sollte ich als Student eine private Haftpflichtversicherung abschließen?

Jeder sollte gegen unerwartete Schäden versichert sein. Als Student können Sie sich entweder über Ihre Eltern in der Familienhaftpflichtversicherung absichern oder eine eigene Studenten-Haftpflichtversicherung abschließen.

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Die Höchstgrenze als Voraussetzung
Allianz - Illustration Sparvorteile: Frau vor Rechner und Prozentzeichen

Die Privat-Haftpflicht in der Steuerklärung anzugeben, lohnt sich dann, wenn Sie noch nicht die Höchstgrenze der Vorsorgeaufwendungen erreicht haben.

Diese Versicherungen können Versicherungsnehmer als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen:

Decken Versicherungen Risiken im beruflichen Kontext ab, können diese als Werbungskosten angegeben werden.

Allianz - Illustration Sparvorteile: Frau vor Rechner und Prozentzeichen
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Nachweise für das Finanzamt

Für die Steuererklärung benötigen Sie nur einen Nachweis für Ihre private Haftpflichtversicherung. Dafür erhalten Sie von Ihrer Versicherung in der Regel einen Beitragsnachweis. Dem Finanzamt genügt aber auch eine Kopie des Versicherungsvertrages und Kontoauszüge, auf denen die bezahlten Beiträge zu sehen sind.

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Gut zu wissen
Nein, eine private Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem sollte jeder eine Privat-Haftpflicht besitzen, da Sie sonst im Falle eines Schadens mit Ihrem gesamten Vermögen haften müssen. Die Versicherung deckt Schäden bis zu einer Versicherungs­summe von zehn Millionen Euro und mehr ab. Dagegen sind die Beiträge gering, die Kosten für eine gute Privat-Haftpflicht für einen Single liegen bei 40 bis 65 Euro im Jahr.
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