Den jährlichen Versicherungsbeitrag Ihrer Haftpflichtversicherung können Sie in die
- Anlage „Vorsorgeaufwand“
- in Zeile 48 eintragen.
Diese befindet sich in der Regel auf der zweiten Seite der Anlage unter dem Punkt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“.
Haben Sie mehrere Haftpflichtversicherungen, addieren Sie einfach alle Beiträge und tragen die Summe in das Feld ein.
Beispiel:
Sie haben eine Privat-Haftpflichtversicherung mit einem Jahresbeitrag von 42 Euro und für Ihren Hund eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung in Höhe von 35 Euro. Für die Steuererklärung können Sie die Beträge addieren und 77 Euro in Zeile 48 eintragen. Das Finanzamt prüft dann Ihre Angaben und Sie erhalten die gezahlte Steuer bis zu der vorgegebenen Höchstgrenze zurück.
Ist eine Tierhalter-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Die Tierhalter-Haftpflicht in Deutschland ist Ländersache. In den meisten Bundesländern sind Sie allerdings dazu verpflichtet, für Ihren Hund eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen – eine grundsätzliche Pflicht besteht in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und in Thüringen. Für Ihr Pferd ist es Ihnen freigestellt, eine Tierhalter-Haftpflicht abzuschließen. Es wird aber ausdrücklich empfohlen, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen, da Sie so vor finanziellen Folgen geschützt sind, wenn Ihr Pferd einer anderen Person Schaden zufügt.