Beschädigt jemand anderes Ihr Handy oder Tablet, kann der Verursacher den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung einreichen. Zu den Schäden, die von der Privathaftpflicht erstattet werden, zählen:
Die häufigsten Schäden am Smartphone sind gebrochene Displays oder Gehäuse. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt dann zum Beispiel den neuen Bildschirm für Ihr Handy, wenn der Zeitwert nicht überschritten wird.
Sie stoßen ausversehen ein Glas um und der Inhalt schwappt über das Smartphone Ihrer Freundin. Bei Elektronikschäden, die durch die Feuchtigkeit verursacht wurden, handelt es sich um einen Wasserschaden.
Zu einem Bedienungsfehler kommt es zum Beispiel, wenn Sie ein falsches Ladekabel einstecken und dadurch den Ladeanschluss des Handys beschädigen.
Internetschäden können zum Beispiel durch Viren entstehen, die das Smartphone unbrauchbar machen.
Die Leistung der privaten Haftpflichtversicherung bezieht sich immer auf den Zeitwert Ihres Smartphones. Das bedeutet, die Versicherung ermittelt den aktuellen Wert Ihres Handys. Der ausgewiesene Neuwert auf dem Kaufbeleg ist daher nicht relevant. In der Regel bekommen Sie die Kosten für die Reparatur oder den Restwert erstattet, wenn Sie ein Ersatzgerät benötigen. Liegt ein Totalschaden vor, erstattet der Versicherer die ermittelte Summe. Bei weniger gravierenden Fällen begleicht er die Reparaturkosten. Bei einem gebrochenen Display können das je nach Hersteller und Reparaturort auch über 200 Euro sein. Die Handyversicherung greift in dem Fall auch ohne Kaufbeleg.
Fall 1: Wer bezahlt den Displayschaden durch Fremdverschulden eines Freundes?
Sie treffen sich mit Ihrer besten Freundin zum Mittagessen und legen Ihr Smartphone auf den Tisch. In einem unachtsamen Moment stößt Ihre Bekannte das Handy von der Tischkante. Es fällt auf den Boden des Restaurants und das Display springt durch den Sturz.
➽ Die Privathaftpflicht Ihrer Freundin kommt für den Schaden auf und leistet Schadenersatz.
Fall 2: Zahlt die Versicherung auch, wenn mir mein eigenes Handy runtergefallen ist?
Während Sie vor dem Restaurant auf Ihre Freundin warten, ziehen Sie Ihren Schal aus Ihrer Tasche. Dabei rutscht das Handy mit aus der Tasche, stürzt auf den Boden und das Display birst.
➽ Sie müssen den Schaden selbst bezahlen, da niemand anderes daran Schuld hat.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, um geringere Beiträge zu bezahlen. Bei der Allianz gibt es die Haftpflichtversicherung entweder ohne oder mit einer Selbstbeteiligung zwischen 150 bis 1.000 Euro.
Das bedeutet, wenn Sie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 500 Euro vereinbart haben, müssen Sie bei einem Schaden 500 Euro selbst bezahlen. Ist der Schaden teurer als 500 Euro, übernimmt den Rest die Versicherung.
Wird aber bei einem beschädigten Handy nur das Display für 100 Euro ausgetauscht, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht, da der Schaden unter 500 Euro und somit im Rahmen der Selbstbeteiligung liegt.
Leider häufen sich Betrugsfälle rund um Smartphone und Tablet bei Versicherungen. Viele Versicherer bestehen deshalb darauf, dass Sie Ihr kaputtes Handy einschicken. Sie prüfen dann, ob der Schaden zum geschilderten Unfallhergang passt.
Schummeln lohnt sich also nicht. Denn wer schummelt, begeht Versicherungsbetrug und riskiert nach § 263 StGB bestraft zu werden. Das kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sein.
Sie haben Ihre Versicherung über Schadenshergang usw. informiert und auch den Geschädigten darüber in Kenntnis gesetzt. Trotzdem läuft der weitere Schriftverkehr von geschädigter Person oder deren Rechtsbeistand weiter über Sie.
In diesem Fall begehen Sie nicht den Fehler und behalten Forderungen oder Mahnungen für sich. Leiten Sie alles unverzüglich an Ihren Versicherer weiter. Dieser kümmert sich um die aufgelaufene Korrespondenz und prüft deren Berechtigung.
Schäden durch zahme Haustiere (z. B. Katzen oder Hasen) sowie exotische Kleintiere (z. B. Spinnen oder Skorpione) sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für Schäden an Ihrem Handy.
Hunde und Pferde sind hingegen nicht versichert (mit Ausnahme von Blindenführhunden) und benötigen eine extra Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung. Kommt das Handy eines Dritten durch Ihren Hund zu Schaden, zahlt nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern die Hundehaftpflichtversicherung.
In der Hausratversicherung ist Ihr Handy gegen Schäden durch Wohnungseinbruch und Brandschäden abgesichert.
Lesen Sie hier, wann sich eine separate Handyversicherung lohnt: Handyversicherung oder Hausratversicherung.
Wenn Sie das Smartphone einer dritten Person beschädigt haben, müssen Sie den Schaden direkt bei Ihrer Haftpflicht-Versicherung einreichen. Hat hingegen ein Dritter Ihr Mobiltelefon kaputt gemacht, reguliert dessen Haftpflicht den Schadensfall.
Bei der Allianz können Sie ganz einfach den Schaden online melden.