Familienhaftpflicht
- Eine Familienhaftpflicht ist eine private Haftpflichtversicherung. Mitversicherte Personen sind Kinder, Partner & die gesamte Familie.
- Kinder über 18 sind mitversichert, solange sie sich in einer Ausbildung befinden, unabhängig davon, ob sie noch bei ihren Eltern wohnen.
- Die Privat-Haftpflichtversicherung ist für Familien nicht nur sinnvoll, sondern auch wichtig. Sie greift beispielsweise, wenn Ihr Sohn mit dem Fahrrad eine Frau anfährt und diese Schadensersatz fordert.
- Eine Familienhaftpflichtversicherung können Sie mit verschiedenen Zusatzleistungen an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Was ist eine Haftpflichtversicherung für die Familie?


Wer ist in der Familienhaftpflicht mitversichert?
Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung abschließt und namentlich in der Police genannt wird. Darüber hinaus sind auch Ehepartner, Kinder und weitere Angehörige mitversichert.
- Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sind geschützt. Für unverheiratete oder verheiratete Paare ohne Kinder mit demselben Wohnsitz ist ein Paar-Vertrag sinnvoller als eine Familienversicherung.
- Alle im Haushalt lebenden Kinder sind mitversichert. Es gibt keine Unterscheidung zwischen leiblichen oder Stiefkindern, sowie Adoptiv- oder Pflegekindern.
- Kinder in Ausbildung: Ihre Kinder, die noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren, sind auch dann über die Familienhaftpflicht mitversichert, wenn sie nicht mehr im elterlichen Haushalt leben. Dies gilt solange, bis die Kinder ihren ersten eigenen Job haben.
- Manchmal sind auch die im Haus lebenden Kindermädchen oder Au-pairs in der Haftpflichtversicherung für Familien mitversichert. Die Allianz bietet diesen Schutz ebenfalls – bis zu einem Zeitraum von maximal einem Jahr.
- Bei der Allianz Familienhaftpflichtversicherung sind alle in Ihrem Haushalt lebenden und gemeldeten Angehörigen mitversichert. Eltern und Großeltern auch dann, wenn Sie in einem Pflegeheim wohnen.
Übrigens: Wenn Eltern sich trennen, sollte die Familienhaftpflichtversicherung von dem Elternteil fortgeführt werden, bei dem die Kinder leben. Der andere Elternteil braucht dann eine eigene private Haftpflichtversicherung.
Darum ist eine Familienhaftpflichtversicherung sinnvoll

Hans O. fährt mit dem Rad aus der Einfahrt auf den Radweg und kollidiert mit einem Radfahrer. Dieser stürzt und erleidet eine Fraktur der Halswirbelkörper, Folge: Querschnittslähmung vom Hals abwärts.
Neben Schmerzensgeld und Schadensersatz kommen für Hans O. der Regress der Berufsgenossenschaft, u.a. für Rund-um-die-Uhr-Pflege sowie Kosten in Höhe von 20.000 Euro monatlich, hinzu.
Gesamtschaden: über 7 Mio. Euro

Der Sohn von Sabine H. (14 Jahre) zündelt nach Unterrichtsschluss im Schulgebäude. Er entfernt sich in dem Glauben, das Feuer gelöscht zu haben, was aber nicht so war.
Das denkmalgeschützte Gebäude brennt größtenteils aus und wird nach einer massiven Rauchgasdurchzündung stark beschädigt. Neben den hohen Kosten für die Renovierung müssen für die Bauzeit Behelfsschulräume angemietet werden.
Gesamtschaden: über 17 Mio. Euro

Sein Vermieter macht Paul K. für einen massiven Schimmelbefall in der Wohnung verantwortlich: Er soll falsch gelüftet haben.
Paul K. ist sich jedoch keiner Schuld bewusst, da er immer alle Vorgaben des Vermieters zum Lüften befolgt hat. Er vermutet hingegen, es handele sich um Mängel am Mauerwerk, die zum Schimmelbefall geführt haben.
Die Ansprüche wurden erfolgreich vor zwei Gerichtsinstanzen abgewehrt.
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Privathaftpflichtversicherung
Ist mein Kind automatisch mit haftpflichtversichert?

Wann sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung für Familien mitversichert?
Ob und wann Kinder über die Haftpflichtversicherung der Familienversicherung geschützt sind, ist eng an die Haftung von Eltern für Ihre Kinder geknüpft. Denn Eltern haften nicht grundsätzlich für ihre Kinder, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Wann dem so ist, lässt sich jedoch nicht pauschal definieren, sondern hängt fast immer von individuellen Umständen ab – und vom Alter der Kinder:
- Bis 7 Jahre: Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten als „deliktunfähig“. Das bedeutet, dass sie noch nicht in der Lage sind, ihr Handeln und mögliche Folgen richtig einzuschätzen. Daher sind sie grundsätzlich nicht schuldfähig. Bei der Allianz sind auch Kinder unter sieben Jahren mitversichert.
- Kinder bis 10 Jahre: Im Straßenverkehr sind Kinder auch nach Vollendung des siebten Lebensjahres von der Haftung ausgeschlossen. Dies gilt bis zu einer Altersgrenze von 10 Jahren und auch nur im fließenden Verkehr. Schießt Ihr Kind beispielsweise den Seitenspiegel eines parkenden Motorrads mit einem Ball ab, haften die Eltern. Ist das Kind familienhaftpflichtversichert, übernimmt die Versicherung den Schaden.
- Kinder ab 10 Jahren: Hat Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, ist es in der Regel alt genug, die Tragweite seiner Handlungen einschätzen zu können. Es gilt somit als schuldfähig – nun auch im Straßenverkehr. Bei Schäden springt die Familienhaftpflichtversicherung ein.
- Kinder ab 18 Jahren: Mit der Volljährigkeit ist eine Person selbst haftbar. Dennoch sind junge Erwachsene häufig noch über die Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern geschützt. Voraussetzungen sind beispielsweise der gemeinsame Wohnsitz und ob das Kind noch in der Ausbildung ist.
Achten Sie darauf, dass „deliktunfähige Kinder“ in Ihrer Familienhaftpflicht mitversichert sind. Bei der Allianz sind Schäden, die durch Kinder entstehen, je nach Tarif von 50.000 Euro bis zur Höhe der Versicherungssumme abgedeckt. Dann sind Sie auch auf der sicheren Seite, wenn die Halloween-Streiche ausarten .
Wie lange sind Kinder ab 18 in der Familienhaftpflicht mitversichert?
Das sind die Voraussetzungen, damit volljährige Kinder über die Familienhaftpflichtversicherung geschützt sind:
- ... Ihr Kind ist noch in seiner Schul- und Berufsausbildung. Es lebt nicht bei Ihnen, sondern zum Beispiel in einer eigenen Wohnung oder in einer WG.
- ... Ihr Kind lebt bei Ihnen im Haushalt und wählt diesen als Erstwohnsitz . Der Versicherungsschutz bleibt dann auch nach Schul- und Berufsausbildung oder nach dem Studium bestehen – unabhängig vom Alter.
- ... Ihr Kind ist Student, lebt aber nicht mehr bei Ihnen zuhause. Eine eigene Haftpflichtversicherung für Studenten ist in der Regel nicht nötig.
Wann brauchen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?
Kinder, die nicht mehr Zuhause wohnen und das erste Mal einem eigenen Beruf nachgehen, sind nicht mehr über die Familienhaftpflicht geschützt. Typischerweise ist das im Anschluss an die Ausbildung oder das Studium der Fall.
Verlässt Ihr Kind die häusliche Gemeinschaft, besteht der Versicherungsschutz bei der Allianz Familienhaftpflichtversicherung bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter – mindestens jedoch für sechs Monate. Spätestens dann sollte Ihr Kind eine eigene Privathaftpflicht abschließen.
- Hier erfahren Sie in nur wenigen Schritten den Versicherungsbeitrag für die erste Privat-Haftpflichtversicherung Ihres Kindes:
Schadenabdeckung: Was ist bei der Familienhaftpflicht mitversichert?
Versicherungsleistung: Die Allianz übernimmt die Kosten, die aus dem Verlust fremder Schlüssel entstehen, z. B. für den Austausch der Schließanlage oder für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie etwa ein Notschloss. In der Regel unterscheiden sich die Deckungskonzepte in der privaten Haftpflichtversicherung darin, ob nur der Verlust privater oder auch beruflicher Schlüssel versichert ist.
Besonders geeignet für: Personen und Familien, die in einer Mietwohnung leben.
Tipp: Die Allianz übernimmt ab dem Tarif Smart die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, im Tarif Premium zum Beispiel bis maximal 100 Mio. Euro. Dabei ist stets auch der Verlust beruflicher Schlüssel mitversichert.
Versicherungsleistung: Schäden durch Gefälligkeitshandlungen können bei unentgeltlichen Hilfeleistungen passieren, beispielsweise beim Umzug. Die Allianz ersetzt die Kosten für solche Schäden, damit Sie rundum geschützt Ihren Freunden ganz entspannt beim Umziehen helfen können.
Besonders geeignet für: Alle Familien und Einzelpersonen.
Tipp: Die Allianz haftet hier in allen Tarifen bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Versicherungsleistung: Die Erstattung von Schadenskosten, die beim Babysitting für Kinder Dritter entstehen, ist in allen Tarifen der Allianz Privat-Haftpflicht inbegriffen.
Besonders geeignet für: Familien und alle Personen, die regelmäßig auf Kinder anderer aufpassen.
Versicherungsleistung: Die Allianz kommt für Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Ferienwohnungen o. Ä. auf.
Besonders geeignet für: Familien und Personen, die regelmäßig in Hotels oder Ferienwohnungen Urlaub machen.
Tipp: Die Haftung ist in allen Tarifen bis zur Höhe der Versicherungssumme inklusive.
Versicherungsleistung: Die Allianz erstattet die Kosten, wenn es beim Hüten fremder Hunde zu einem Schaden kommt. Dasselbe gilt beim Hüten und Reiten von Pferden anderer Besitzer. Diese Leistung ist in allen Tarifen inbegriffen.
Besonders geeignet für: Familien und Personen, die ab und an auf fremde Hunde und Pferde aufpassen.
Übrigens: Bei der Allianz ist das Aufpassen auf Hunde sowie das Hüten und Reiten von Pferden in allen Tarifen eingeschlossen.
Tipp: Um als Halter eines eigenen Hundes oder eines Pferdes optimal abgesichert zu sein, wenn das Tier einen Schaden an Dritten oder deren Eigentum verursacht, benötigen Sie eine gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Versicherungsleistung: Die Allianz kommt für Schäden auf, die Sie Dritten durch Internetnutzung oder elektronischen Datenaustausch verursachen. So besteht z.B. Versicherungsschutz, wenn Sie einem Dritten eine schadhafte Datei übermitteln und sich daraufhin dessen Computer nicht mehr starten lässt. Ansprüche wegen unberechtigt heruntergeladener urheberrechtlich geschützter Daten (z.B. illegales Herunterladen eines Videos von Tauschbörsen) sind nicht versichert.
Tipp: Die Allianz haftet hier in allen Tarifen bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Versicherungsleistung: Erleiden Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt die Allianz für Ihre Ansprüche dank Forderungsausfalldeckung auf.
Tipp: Ab dem Tarif Smart sind auch solche Personenschäden inklusive, die durch Vorsatztaten Dritter entstanden sind (Gewaltopferschutz).
Welche Schäden deckt die Familienhaftpflicht nicht ab?

Ihre Familienhaftpflicht leistet nicht bei ...
- ... Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben.
- ... einem Haftpflichtschaden innerhalb der Familie. Also z. B. wenn Ihrem Kind aus Versehen Ihr iPad herunterfällt und dies dabei kaputtgeht.

Was möchten Sie noch zur Familienhaftpflichtversicherung wissen?
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Wie teuer ist eine Haftpflichtversicherung für die Familie?
Schon ab 4 Euro im Monat können Sie sich und Ihre Familie bei der Allianz mit einer Haftpflicht mit Selbstbeteiligung versichern. Ohne Selbstbeteiligung sind Haftpflichtversicherungen für Familien im Vergleich etwas teurer. Diese Tarife bekommen Sie ab circa 8 Euro monatlich. Wie hoch die Kosten für Ihre Privathaftpflicht genau sind, hängt allerdings von verschieden Faktoren ab. Zum Beispiel Ihrem Wohnort, der Versicherungssumme und ob Sie eine Selbstbeteiligung wählen. Lassen Sie sich hier individuell beraten oder berechnen Sie Ihren Tarif in unserem Rechner. -
Bin ich bei meinen Eltern in der Haftpflicht mitversichert?
Ja, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, sind Sie über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Familie abgesichert. Sind Sie älter als 18, hängt es von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wann Kinder ab 18 mitversichert sind, entnehmen Sie Ihren Versicherungsunterlagen oder erfahren Sie bei einem Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater.
Übrigens: Mit der Digitalen Versicherungskarte der Allianz haben Sie wichtige Vertragsdetails jederzeit griffbereit, ohne Wartezeiten und sogar offline verfügbar in der Wallet-App Ihres Smartphones.
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Wann brauche ich eine eigene Haftpflichtversicherung?
Wie lange Kinder versichert sind, hängt unter anderem von der Wohn- und Ausbildungssituation ab. Studenten und Azubis sind bis zum Abschluss des Studium bzw. der Ausbildung über die private Haftpflichtversicherung der Familie geschützt. Kinder ab 18. Jahren, die bereits arbeiten und Ihre Ausbildung beendet haben, benötigen bereits ab diesem Zeitpunkt eine eigene Versicherung. Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder automatisch über die Haftpflicht der Familie mitversichert. -
Ist man mit 18 noch bei den Eltern haftpflichtversichert?
Ja, Kinder sind auch mit 18 noch bei ihren Eltern in der Haftpflichtversicherung mitversichert, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden oder mit ihren Eltern in einem Haushalt wohnen.
Ist Ihr Kind mit 18 bereits mit der Ausbildung fertig und lebt nicht mehr mit Ihnen in einem Haushalt, benötigt es eine eigene Haftpflichtversicherung.
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Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer der Familienhaftpflicht stirbt?
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter. Dies gilt bei der Familienhaftpflicht sowohl für den Ehegatten oder den an dessen Stelle mitversicherten Lebenspartner sowie die mitversicherten Kinder. Der Schutz besteht nicht, wenn der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner den Vertrag vorher gekündigt hat.
Zahlt der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, wird dieser automatisch der neue Versicherungsnehmer.
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Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Familienhaftpflicht sein?
Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, gibt Auskunft darüber, bis zu welcher Höhe Ihre Versicherung maximal für einen Schaden aufkommt. Vor allem wenn Personen geschädigt werden, können Kosten in Millionenhöhe anfallen.
Versicherer empfehlen daher bei einer Privathaftpflicht für Familien eine Mindestversicherungssumme von 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Die Versicherungssumme der privaten Familienhaftpflichtversicherung der Allianz beträgt abhängig vom Tarif zwischen 15 und 100 Millionen Euro.
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Wer zahlt, wenn mein Kind etwas kaputt macht?
Nicht immer müssen Eltern für Schäden aufkommen, die Ihre Kinder verursacht haben. So sind Eltern beispielsweise nicht haftbar, wenn Ihr Kind noch unter 7 Jahre alt ist. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt, sind sie nicht haftbar und müssen nicht für den Schaden zahlen.
Hat ihr Kind versehentlich etwas kaputt gemacht und Sie sind haftbar, kommt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung dafür auf.



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