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Diensthaftpflicht: Beamter sitzt im Büro am Schreibtisch
Ihre persönliche Absicherung im Job

Dienst­haftpflicht­versicherung: Schutz im öffent­lichen Dienst

  • Eine Diensthaftpflichtversicherung ist per Definition eine Berufs­haft­pflicht für Personen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten.
  • Die Diensthaftpflicht, auch Amtshaftpflicht genannt, leistet, wenn bei beruf­lichen Tätig­keiten Per­sonen-, Sach- oder Vermögens­schäden entstehen. Das betrifft Schäden, für die Sie der Dienst­herr in Regress nimmt bzw. für die Sie haftbar sind.
  • Eine Dienst­haftpflichtversicherung ist für Arbeit­nehmer:innen im öffentlichen Dienst sinnvoll. Dazu gehören unter anderem Beamte und Beamtinnen, Soldaten und Soldatinnen, Richter:innen, öffentlich-rechtliche Mandats­trägerinnen und Mandats­träger sowie Personen in Heil- und Pflege­berufen.
  • Die Diensthaftpflicht zahlt zum Bei­spiel bei Verlust dienst­licher Schlüssel und bei Schäden, die ein dienstlich geführtes Tier (z. B. Polizeihund) anrichtet.
Eine Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Berufshaftpflicht für Personen, die in öffentlichen Bereichen arbeiten. Bei der Allianz schließen Sie den Schutz mit dem Zusatzbaustein Dienst-Haftpflichtschutz zu Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung ab.

Beamte oder Beamtinnen und Personen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten, haften für Fehler oder Schäden, die im Rahmen Ihrer beruf­lichen Tätigkeit entstehen. Eine Dienst- oder Amts­haftpflicht­versicherung deckt die Kosten durch diese Schäden ab. Die Berufs­haftpflicht­versicherung greift auch dann, wenn Sie der Dienstherr in Regress nimmt.

Schadenbeispiel Polizeiunfall

Ein Beamter der Bundespolizei kollidiert während einer Einsatzfahrt mit einem anderen Fahrzeug. Bei dem Unfall entstehen Personen- und Sachschäden. Trotz aktivem Blaulicht war das Martinshorn nicht eingeschaltet, was zu dem Vorfall führte. Ein Gericht urteilt, dass der Polizeibeamte grob fahrlässig gehandelt hat und somit für den Schaden haftet.

Die Diensthaftpflicht­versicherung der Allianz sichert Sie ab, wenn Dritte aufgrund eines Personen-, Sach- und Vermögens­schadens Schadens­ersatz­forderungen an Sie stellen.
  • Schutz bei Personen- und Sachschäden: Die Dienst­haftpflicht­versicherung prüft, ob Sie zu Schadens­ersatz verpflichtet sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – notfalls vor Gericht.
  • Absicherung von Vermögens­schäden und besonderen Risiken: Dazu zählen der Verlust dienst­licher oder beruf­licher Schlüssel und Schäden, die bei dienstlicher Nutzung von Fahr­zeugen, Maschinen oder Geräten entstehen. Abgesichert sind Sie auch, wenn Sie auf einer dienst­lich veranlassten Reise im Hotel einen Schaden anrichten.
  • Hilfe bei Fehlern im Dienst­alltag: Treffen Sie beispielsweise fehlerhafte Aussagen und entstehen daraus Ansprüche, besteht Schutz über die Diensthaftpflicht-Versicherung der Allianz.
  • Haftung für dienstlich verwendete Tiere: Die Dienst­haftpflicht­versicherung greift auch, wenn ein aus dienst­lichen Gründen gehaltenes, gehütetes oder geführtes Tier einen Schaden verursacht (Beispiel: Polizeihund). Das gilt ebenso für eigene Tiere, die Sie regel­mäßig dienstlich oder beruflich einsetzen, wie z. B. Therapiepferde.
  • Sicherheit bei Datenschutzrisiken: Verletzen Sie Vor­schriften der Landes­gesetze oder des Bundes­daten­schutz­gesetzes zu personen­bezogenen Daten, werden daraus resultierende Vermögens­schäden wie Sachschäden behandelt und abgedeckt.
Dann schreiben Sie uns. Ihr:e Allianz Ansprechpartner:in vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
Beamte und Beamtinnen oder Angestellte im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die während ihrer Arbeitstätigkeit entstehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung reduziert die Risiken einer Schadensersatzpflicht aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis.

Passiert in der Arbeit ein Fehler und kommt dadurch eine Person zu Schaden, sind Beamte und Beamtinnen dafür haftbar. Sie sind verpflichtet, für Schadens­ersatz­forderungen aufzukommen. Sind Personen verletzt, entstehen oft Kosten in Millionen­höhe – die den finanziellen Ruin bedeuten können. Eine Dienst­haft­pflicht­versicherung zahlt die entstehende Summe an Geschädigte und reduziert so Ihr finanzielles Risiko.

Wichtig: Eine private Haftpflicht­versicherung sichert Sie im Arbeitskontext nicht ausreichend ab. Die Versicherung leistet nur, wenn die Schäden außerhalb einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Eine Kombination aus Diensthaftpflicht und Privat-Haftpflicht ist daher wichtig. So sind Sie in allen Lebensbereichen – privat und beruflich – vor Haftpflichtforderungen finanziell geschützt. Bei der Allianz ergänzen Sie Ihre bestehende Privat-Haftpflicht unkompliziert um den Zusatz­baustein Dienst-Haftpflichtschutz – und profitieren von einem attraktiven Paket-Preis.

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst abschließbar. Sie ist vor allem für Angestellte wichtig, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Das sind unter anderem:

  • Lehrer:innen, Erzieher:innen, Universitätsangestellte, Gemeindebedienstete
  • Pflegekräfte, Krankenschwestern
  • Mitglieder der Berufsfeuerwehr
  • Soldaten und Soldatinnen, Polizisten und Polizistinnen, Zollbeamte und -beamtinnen
  • Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Öffentlich-rechtliche Mandatsträger:innen
  • Justizfachangestellte, Justizbeamte und -beamtinnen, Richter:innen, Gerichtsvollzieher:innen
Berechnen Sie Ihren individuellen Allianz Tarif für Privat-Haftpflicht und Diensthaftpflicht. 
Die Diensthaftpflicht ist ein Zusatzbaustein der Privaten Haftpflichtversicherung und kann nur in Kombination mit dieser abgeschlossen werden. Wichtig dabei ist: Die Private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die Sie im privaten Rahmen verursachen. Erst in Kombination mit der Diensthaftpflicht sind Sie auch im beruflichen Kontext abgesichert und haben im Schadensfall einen Ansprechpartner, der Ihnen zur Seite steht.

Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, haben ein höheres Risiko, für Schäden haftbar gemacht zu werden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Daher ist es wichtig, einen Tarif mit ausreichender Deckungssumme und Leistungen zu wählen. Zum Beispiel sollte der Verlust von Dienstschlüsseln in unbegrenzter Höhe abgedeckt sein.

Personen, die in ihrem Beruf für andere Menschen Verantwortung tragen, sollten auf ausreichende Deckung von Personen- und Sachschäden achten. Beamte und Beamtinnen, die in ihrer Amtsausübung Fristen überwachen müssen, können durch das Versäumen dieser Termine finanzielle Schäden verursachen und sollten sich mit einer ausreichenden Deckung gegen Vermögensschäden absichern. Die Diensthaftpflichtversicherung kommt nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Schäden auf, die Sie verursachen.

Die Produkte der Allianz sind modular auf­gebaut und können so Ihrem Bedarf an­gepasst werden. Die vorliegenden Versicherungs­bedingungen zeigen eine beispiel­hafte Zusammen­stellung. Ihre persönlichen Versicherungs­bedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungs­schutzes auf­gebaut. Sie erhalten diese bei Antrags­stellung im Online-Tarif­rechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

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Komplettieren Sie den Schutz für Ihre dienstliche Tätigkeit mit dem Zusatzbaustein Diensthaftpflicht.
Modularer Aufbau der privaten Haftpflichtversicherung
Sie erhalten für die Komfort- und Premium-Tarife Preisvorteile, wenn Sie diese mit weiteren Privatschutz-Versicherungen kombinieren. Zudem können Sie die Diensthaftpflichtversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, da sie zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen gehört.
Nicht immer ist klar, wann eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer:innen und alle anderen Beamten oder Beamtinnen leistet und für Schäden zahlt. Diese Beispiele sorgen für Transparenz:
  • ... Sie als Rathaus-Angestellte:r Termine oder Fristen versäumen oder falsche Kosten festsetzen – und dadurch Personen- oder Sachschäden verursachen.
  • ... Sie als Soldat:in beim dienstlichen Führen eines Fahr­zeugs (z. B. Pkw, Lkw, Straßen­bahn, Bus, Loko­motive, Gefechts­fahr­zeug, Wasserfahrzeug) einen Schaden verursachen.
  • ... Sie als Polizist:in einen Hund halten und dieser eine Person verletzt. Auch wenn Sie Ihr privates Tier im Dienst einsetzen, sind Sie geschützt.
  • ... Sie als Lehrer:in den Generalschlüssel verlieren und die Schließanlage der gesamten Schule ausgetauscht werden muss.
  • ... Sie als Standesbeamter oder Standesbeamtin Beglaubigungen falsch ausstellen und Dritte dadurch einen Vermögens­schaden erleiden.
  • … Schäden infolge kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit oder aus Banktätigkeiten gemäß § 1 KWG entstehen.
  • ... Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungs­gemäß abgeschlossen, erfüllt oder fort­geführt wurden und es dadurch zu Schäden kommt.
  • … Sie den Schaden durch wissent­liche Pflicht­verletzung herbeiführen.
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Service und Kontakt
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Wie geht meine Berufshaftpflichtversicherung mit Schadensersatzforderungen um?

Sind die Forderungen berechtigt, reguliert die Allianz den Schaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungs­summe durch eine entsprechende Zahlung. Sind die Schadens­ersatzforderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt, setzen wir Ihr gutes Recht durch: Wir wehren die Forderungen für Sie kostenfrei ab – notfalls sogar vor Gericht. Diese Rechtsschutzfunktion sorgt gerade bei der unübersichtlichen und komplizierten Haftungs­situation bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes für die nötige Sicherheit.

Lesen Sie mehr: Allianz Leistungen im Überblick

In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz dieser Haftpflichtversicherung?

Mit den Leistungen des Allianz Diensthaftpflichtversicherung für Polizei und alle anderen Beamten und Beamtinnen sind Sie sowohl in Deutschland als auch bei Auslands­aufenthalten abgesichert – weltweit und zeitlich unbegrenzt.

Welche Versicherungen brauche ich im öffentlichen Dienst?

Für Personen im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflicht wichtig. Der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung lohnt sich, wenn Sie nicht nur bei Schadens­ersatz­forderungen anderer abgesichert, sondern im Falle eines Arbeits­ausfalls auch selbst finanziell entlastet sein wollen. Für Ihre Freizeit sind zusätzlich eine private Unfall­versicherung und eine private Haftpflicht­versicherung empfehlenswert.

Sind Fahrzeuge im öffentlichen Dienst versichert?

Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Sie bei der dienstlichen Nutzung von Fahrzeugen verursachen, sind über Ihre Diensthaftpflicht abgedeckt. Fahrzeuge im öffentlichen Dienst sind jedoch auch über eine eigene Kfz-Versicherung  versichert. Ihre Diensthaftpflicht greift für den Fall, dass ihr Dienstherr Sie für einen Schaden in Regress nehmen will.

Greift die Diensthaftpflichtversicherung, wenn ich bei der Arbeit was kaputt mache?

Die Diensthaftpflicht greift auch bei Sachschäden. Wenn Sie beispielsweise als Lehrer:in den Generalschlüssel Ihrer Schule verlieren und daraufhin die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss, übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung die Kosten.
Ergänzende Angebote
 

Private Haft­pflicht­versicherung

  • Das ist abgesichert: Ihr Schutz vor Schäden, die Sie bei anderen verursachen.
  • Und das ist das Allianz Highlight: Mit einer der höchsten Versicherungssummen am Markt.

Rechts­schutz­versicherung

  • Das ist abgesichert: Absicherung vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits.
  • Und das ist das Allianz Highlight: Telefonische Rechtsberatung – auch in nicht versicherten Fällen.

Wohnungs-Haftpflichtschutz

  • Das ist abgesichert: Schäden an Dritten durch Ihre vermietete Eigentumswohnung
  • Und das ist das Allianz Highlight: Vermieterhaftpflicht mit einer Versicherungssumme bis zu 75 Mio. Euro