Wenn sie ein Au-pair nach Deutschland einladen, sind Gasteltern dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Au-pair-Versicherung abzuschließen.
Als Basisschutz bieten viele Versicherer eine private Auslandskrankenversicherung für Au-pairs an. Um das Familienmitglied auf Zeit und sich selbst umfassend abzusichern, sollten Sie sich allerdings mit einer erweiterten Police inklusive Unfall- und Privat-Haftpflichtversicherung absichern.
Laut Bundesagentur für Arbeit haben deutsche Gastfamilien ihr Au-pair für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abzusichern. Das bedeutet:
Auslandskrankenversicherungen für Au-pairs übernehmen unter anderem die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, den Transport ins Krankenhaus sowie medizinisch notwendige Reha-Maßnahmen. Erweiterte Tarife decken unter anderem auch Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen und Krankengymnastik ab.
Die Unfallversicherung bietet Schutz, wenn Ihr Au-pair infolge eines Unfalls dauerhafte gesundheitliche Schäden erleidet und beispielsweise nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist. Die Versicherung greift auch im Todes- und Invaliditätsfall. Darüber hinaus decken einige Policen die Kosten für kosmetische Operationen, Bergungen und Krankenhaustagegeld ab.
Eine Haftpflichtversicherung für Au-pairs setzt sich aus Privat- und Berufshaftpflicht zusammen. Das heißt: Die Versicherung deckt nicht nur finanzielle Ansprüche Dritter ab, sondern kommt auch für Schäden auf, die das Au-pair dem Eigentum der Gastfamilie, den Gasteltern, ihren Kindern oder anderen im Haushalt lebenden Personen zufügt. Die Haftpflicht greift zum Beispiel, wenn Ihr Au-pair beim Putzen aus Unachtsamkeit ein teures Möbelstück beschädigt. Oder Ihr dreijähriger Sohn auf dem Spielplatz vom Klettergerüst stürzt, weil das Kindermädchen ihn kurz unbeaufsichtigt gelassen hat.
Darüber hinaus haben Gastfamilien die Möglichkeit, ihr Au-pair für die Dauer des Aufenthalts in ihre bestehende Haftpflichtversicherung aufzunehmen. Manchmal sind im Haus lebende Kindermädchen oder Au-pairs auch automatisch in der Familienhaftpflicht abgesichert. Am besten klären Sie im Vorfeld mit dem Versicherer ab, welche Konditionen Ihre Police für Au-pairs vorsieht – oder ob der Schutz sich entsprechend erweitern lässt.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich um den passenden Versicherungsschutz für das Au-pair kümmern, desto besser. Schließlich benötigen die jungen Erwachsenen je nach Herkunftsland einen Versicherungsnachweis, um ein deutsches Visum zu erhalten.
Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass der Versicherungsvertrag schon mehrere Monate vor Reiseantritt unterschrieben sein muss. Viele Policen können bis einen Tag vor Ankunft des Au-pairs online abgeschlossen werden. Manche Anbieter räumen Gasteltern sogar die Möglichkeit ein, das Familienmitglied auf Zeit zu versichern, wenn es bereits in Deutschland angekommen ist.
Ein neues Land kennenlernen, Teil einer Gastfamilie werden und gegen Kost, Logis und ein kleines Taschengeld bei der Kinderbetreuung und Hausarbeit helfen: Immer mehr junge Erwachsene entscheiden sich für einen Au-pair-Aufenthalt in Deutschland. Laut der Studie „Au-pairs in Deutschland und weltweit – Konjunkturumfrage 2019“ kamen 2018 rund 14.000 ausländische Au-pairs in die Bundesrepublik, die meisten davon aus Kolumbien (9,16 Prozent), Georgien (8,79 Prozent) und der Ukraine (6,58 Prozent).
Au-pair bedeutet mittlerweile nicht mehr zwangsläufig Au-pair-Mädchen: Seit einigen Jahren steigt der Anteil junger Männer in deutschen Gastfamilien. Doch auch viele junge Deutsche zieht es als Au-pairs ins Ausland: Die beliebtesten Zielländer deutscher Au-pair-Bewerber im Jahr 2018 waren Großbritannien (23,76 Prozent), Australien (13,86 Prozent) und Spanien (12,87 Prozent).
Ihr Au-pair möchte statt sechs Monaten ein ganzes Jahr lang Teil der Familie sein? In Sachen Versicherung steht dieser Planänderung nichts im Weg: Verlängert sich der Au-pair-Aufenthalt, können Sie den Versicherungszeitraum in der Regel problemlos anpassen. Kontaktieren Sie den jeweiligen Versicherer möglichst frühzeitig bzw. während der Vertrag noch läuft. Oft haben Au-pair-Versicherungen allerdings eine maximale Laufzeit, die je nach Anbieter ein, zwei oder drei Jahre beträgt.
Verkürzt Ihr Au-pair seinen Aufenthalt in Deutschland, können Sie die Versicherung im Normalfall vorzeitig kündigen. Um den Vertrag zu beenden, fordern die meisten Versicherer das Flugticket oder einen anderen geeigneten Nachweis. Bereits entrichtete Beiträge erhält die Gastfamilie anschließend zurückerstattet.
Gut zu wissen: Besucht Ihr Au-pair-Mädchen in den Ferien seine Eltern im Heimatland, ist es dort – je nach Tarif – bis zu sechs Wochen über die deutsche Au-pair-Versicherung krankenversichert. Eine Verlängerung der Versicherungsdauer im jeweiligen europäischen oder nicht-europäischen Land ist allerdings nicht möglich.
Wie viel die Versicherung für Ihr Au-pair kostet, hängt davon ab, welchen Tarif Sie wählen, welche Leistungen er enthält und welche Risiken die Police absichert. Einige Basic-Versicherungen sind schon ab einem Euro pro Tag abschließbar.
Für eine gute Au-pair-Versicherung, die eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung beinhaltet, sollten Gastfamilien rund 30 bis 60 Euro pro Monat einkalkulieren.
Das kommt ganz auf das jeweilige Gastland an. Wer bei einem Au-pair-Aufenthalt in den USA beispielsweise zum Arzt muss und keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, zahlt die hohen Behandlungskosten aus eigener Tasche. In den meisten Ländern stellt allerdings die Gastfamilie sicher, dass ihr Au-pair während des gesamten Aufenthalts versichert ist.
Informieren Sie sich als Au-pair-Anwärterin oder -Anwärter daher so frühzeitig wie möglich darüber, welcher Versicherungsschutz im jeweiligen Gastland gefordert ist.
Als Au-pair in Amerika, Kanada oder einem anderen Land jenseits der europäischen Grenzen sind Sie nur mit einer privaten Auslandskrankenversicherung ausreichend abgesichert. Wer unter 23 Jahre alt ist und maximal ein Jahr im EU-Ausland als Au-pair arbeitet, ist dagegen weiterhin familienversichert. Das bedeutet: In der Regel kommt die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern für Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte im Gastland auf.
Au-pairs, die eine deutsche Haftpflicht besitzen, müssen für den Aufenthalt im internationalen Ausland in der Regel keine neue Police abschließen. Viele Versicherungen gelten weltweit und auch für längere Auslandsaufenthalte.
Sind Sie dagegen über die Familienhaftpflicht Ihrer Eltern versichert, gilt der Schutz im Ausland nur, solange Sie noch nicht volljährig sind und/oder eine Ausbildung absolvieren. Andernfalls ist der Abschluss einer Au-pair Haftpflichtversicherung empfehlenswert.