Das finden Sie auf dieser Seite | ||||||
Sie wollen heiraten, es steht ein großes Familienfest oder die Kommunionsfeier an? Seit Monaten freuen Sie sich auf den großen Tag. Da macht Ihnen das Leben einen Strich durch die Rechnung. Das Fest muss abgesagt werden und Sie bleiben auch noch auf hohen Kosten sitzen. Mit dem Privatfeier-Stornoschutz, der Hochzeitsversicherung von Allianz Partners, können Sie Ihr großes Event sorgenfrei planen.
Die Hochzeitsversicherung von Allianz Partners ist die perfekte Absicherung für jede große Familienfeier, ob Hochzeitsfeier, Taufe oder privates Geburtstagsfest, wenn Sie:
| Privatfeier-Stornoschutz |
Arrangementpreis, europaweit bis | |||||
|
| ||||
2.500,00 Euro | |||||
|
| ||||
5.000,00 Euro | |||||
|
| ||||
7.500,00 Euro | |||||
|
| ||||
10.000,00 Euro | |||||
|
| ||||
12.500,00 Euro | |||||
|
| ||||
15.000,00 Euro | |||||
|
| ||||
20.000,00 Euro | |||||
|
| ||||
25.000,00 Euro | |||||
|
|
Falls die Kosten Ihrer Feier 25.000 Euro übersteigen, wenden Sie sich gerne persönlich an uns. Wir überprüfen dann, ob wir Ihnen ein individuelles Angebot machen können. Grundsätzlich ist es möglich, Feiern bis 100.000 Euro zu versichern.
Mit nur 49 Euro können Sie bereits Feierlichkeiten bis 2.500 Euro absichern.
Im Versicherungsfall brauchen Sie keine Zuzahlung leisten.
Die Hochzeit ist für viele Menschen der schönste Tag ihres Lebens – und gleichzeitig auch das teuerste Fest. Wie hoch die Kosten Ihrer eigenen Feier werden, hängt davon ab, wo Sie feiern, was Sie dabei alles einplanen und wie viele Gäste Sie einladen.
In unserem Beispiel sehen Sie die wichtigsten Kosten einer klassischen Hochzeit mit 70 Gästen in Deutschland. Je nachdem, was Sie sich für Ihre Hochzeit wünschen, müssen Sie insgesamt eine Summe von 10.000 – 18.000 Euro einplanen.
Mit der Hochzeitsversicherung von Allianz Partners genießen Sie einen wirksamen Stornoschutz für diese Kosten. So können Sie Ihre Traumhochzeit entspannt und voller Vorfreude vorbereiten.
![]() | ... Sie oder Angehörige wie zb. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Großeltern plötzlich und unerwartet schwer erkranken und die geplante Feier deshalb abgesagt oder verschoben werden muss. |
![]() | ... Sie oder eine Risikoperson plötzlich und unerwartet den Arbeitsplatz verlieren und es deshalb unzumutbar ist, die Feier steigen zu lassen. |
![]() | ... die Feier aufgrund von Tod oder Unfall abgesagt oder abgebrochen werden muss. |
![]() | ... eine Krankheit bereits bei Versicherungsabschluss bekannt war. |
![]() | ... nur eine leichte Erkrankung vorliegt, welche es zumutbar macht, die Feier dennoch stattfinden zu lassen. |
![]() | ... es sich um Feierlichkeiten handelt, die sich nicht ausschließlich auf eine versicherte Person beziehen (z.B. Weihnachts-, Vereins- oder Firmenfeiern). |
Die Hochzeitsversicherung sollte bei der Buchung des Arrangements erfolgen, spätestens jedoch 30 Tage vor der Veranstaltung. Bei kurzfristiger Buchung Ihrer Feier (weniger als 29 Tage vor der Veranstaltung), ist die Versicherung spätestens innerhalb von drei Werktagen abzuschließen.
Zu den Angehörigen der versicherten Person(en) gehören beispielsweise Ehegatte, Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder sowie die Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger. Der Versicherungsschutz umfasst auch beispielsweise die Trauzeugen bei einer Hochzeit und die Paten bei einer Taufe, Firmung u.ä.
Die Versicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Arrangement wie Saalmiete, Übernachtungs- und Reisekosten für Gäste, Catering, Fotografen, Dekoration, Unterhaltungskünstler, Hochzeitsauto, Kinderbetreuung, usw., sofern die Feier aus den genannten Gründen abgesagt oder abgebrochen werden muss.
Unter anderem zählen dazu schwere Krankheit, Tod, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen (sofern die Feier infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist), Verlust des Arbeitsplatzes (aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber) oder Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser oder Wasserrohrbruch. Ein weiterer Grund ist eine vorsätzliche Straftat Dritter wie Einbruchdiebstahl, wenn es sich um einen erheblichen Schaden handelt (mindestens 2.500 Euro) und die Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich ist.
Gefühle können leider nicht versichert werden. Muss die Feier abgesagt werden, weil die Braut wie Julia Roberts in „Die Braut, die sich nicht traut“ kurzfristig kalte Füße bekommt oder der Bräutigam mit einem „Nein“ auf die alles entscheidende Frage antwortet, besteht leider kein Versicherungsschutz.
Höhere Arrangementpreise können ggf. auf Anfrage versichert werden. Senden Sie uns hierzu bitte eine E-mail an service@allianz-assistance.de. Wir berechnen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Die Prämie für den Stornoschutz Ihrer Hochzeit oder private Feier errechnet sich nach den Kosten für das geplante Fest. Für ein Arrangement in Höhe von 2.500 Euro beträgt sie beispielsweise 49 Euro. Der Abschluss ist ganz einfach. Sprechen Sie einfach Ihren Allianz Fachmann vor Ort an. Er hilft Ihnen gerne weiter und übernimmt den Versicherungsabschluss für Sie. Die Hochzeitsversicherung kann auch direkt abgeschlossen werden. Einige wenige Angaben genügen.
Service Hotline
Mo bis Fr 8.30 - 19 Uhr, Sa 9 - 14 Uhr
Jetzt berechnen
Ihre Hochzeitsversicherung.