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Garten versichern: So schützen Sie Gartenhaus, Pool und Co.
Schutz für Gartenmöbel, Grill & Pool

Garten versichern: Rundum-Schutz für Ihr Gartenhaus & Co.

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Welche Versicherung zum Beispiel bei Unwetter- oder Vandalismus­schäden leistet, hängt davon ab, wo Ihr Garten sich befindet.
  • Ist der Garten Teil Ihres Grund­stücks, können Sie ihn über die Wohn­gebäude- und Hausrat­versicherung absichern.
  • Mit diesen beiden Versicherungen sind Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruch­dieb­stahl in der Regel abgesichert, genauso wie Schäden an Gartenmöbeln, Grill und Pool.
  • Versichert sind auch Mini-Photovoltaikanlagen und Wallboxen.
  • Ist der Garten nicht Teil Ihres Grundstücks, beispielsweise ein Schrebergarten, benötigen Sie eine separate Gartenversicherung.
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Gut zu wissen: Richtig abgesichert
Für Gartenbesitzer:innen, die ihren Rückzugsort inklusive Gartenmöbeln, Gartengeräten, Schuppen oder Laube gegen Schäden absichern möchten, macht eine Versicherung in der Regel Sinn.

Eine Versicherung für Ihren Garten lohnt sich zum Beispiel, wenn Sie:

  • … Mieter:in oder Eigentümer:in einer Immobilie mit Garten sind und bei Schäden, zum Beispiel durch Unwetter, finanziell abgesichert sein möchten.
  • … in Ihrem Garten bzw. Gartenhaus oder Schuppen wertvolles Equipment (z. B. Mähroboter) aufbewahren.
  • … einen Klein- oder Schrebergarten haben, beispielsweise in einer Kleingartenanlage.
Finden Sie den passenden Tarif, um Ihren Garten zu schützen.
Alle Vorteile der Allianz Hausratversicherung auf einen Blick.
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Diese Versicherungen schützen Ihren Garten
Welche Versicherung Schäden in Ihrem Garten abdeckt, hängt davon ab, wo dieser sich befindet. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung leisten, wenn die Grünfläche zu Ihrem Haus oder zu Ihrer Wohnung gehört. Für Schrebergärten gibt es spezielle Kleingarten- und Laubenversicherungen.
 

Je nach Tarif schließt der Schutz Ihrer Hausratversicherung auch Ihren Garten mit ein. Voraussetzung ist, dass die Grünfläche sich auf dem Versicherungsgrund­stück befindet. Und, dass Garteninventar über die Gartendeckung der Police explizit mitversichert ist. Dann deckt die Hausratversicherung Gartenschäden ab, die durch Brand, Explosion, Über­spannung, Sturm, Hagel oder austretendes Leitungswasser entstehen.

Das Gleiche gilt für Beschädigung durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch oder Raub – zum Beispiel, wenn Diebe oder Diebinnen Ihre Gartenhütte plündern und dabei mutwillig teure Gartenmöbel zerstören. Ergänzen Sie Ihre Hausrat­versicherung mit einem Extremwetterschutz, sind auch Schäden durch Natur­gefahren wie Über­schwemmung, Rück­stau, Erd­rutsch und Erdbeben abgesichert.

Je nach Tarif schützt die Hausratversicherung zum Beispiel:

  • Gartenmöbel
  • Gartengeräte (z. B. Rasenmäher, Heckenschere oder Leiter)
  • Spiel- und Sportgeräte (z. B. Bobbycar oder Kajak)
  • Grillgeräte
  • Wäsche im Garten
  • Gegenstände, die Sie in Gartenhaus, Laube oder Schuppen lagern
  • Balkonkraftwerke
  • Wallboxen

Wichtig: Enthält Ihr Tarif eine erweiterte Deckung im Garten (= Gartendeckung), ist das versicherte Garteninventar meist explizit im Vertrag aufgelistet und umfasst auch einfachen Diebstahl. So können Sie genau nachvollziehen, welche Gegenstände bis zu welcher Versicherungssumme mitversichert sind – und welche nicht.

Ihre Wohngebäudeversicherung schützt auch Neben­gebäude, die sich auf dem gleichen Grund­stück wie der Garten und das im Versicherungs­vertrag aufgeführte Gebäude befinden. Sie können Ihren Versicherungs­schutz zum Beispiel ausweiten auf:

  • Gartenhaus
  • Laube
  • Geräteschuppen
  • Pergola
  • Gewächshäuser (meist über optionale Zusatz­versicherung für Gebäudeaußenverglasung)
  • Überdachungen

Ist zum Beispiel Ihre Gartenlaube explizit mitversichert, übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung Schäden, die Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungs­wasser daran verursachen. Je nach Tarif ist auch Beschädigung nach Einbruch und Vandalismus abgedeckt. Schließen Sie zusätzlich einen Extrem­wetter­schutz ab, sind auch Schäden an der Laube mitversichert, die durch Natur­gefahren wie Über­schwemmungen, Erdrutsche, Schnee­druck oder Lawinen entstehen.

Sie haben einen Klein- oder Schreber­garten, der sich nicht auf Ihrem Wohn­grund­stück befindet? Dann schließen Sie eine spezielle Klein­garten- oder Lauben­versicherung ab. Bei dieser Kombination aus Hausrat- und Wohn­gebäude­ver­si­che­rung ist je nach gewählter Versicherung z. B. Ihr Garten­haus geschützt, inklusive der Gegen­stände, die sich darin befinden. Im Schadensfall sind in der Regel auch Zäune, Bäume und Pflanzen­kulturen im Schreber­garten versichert – ein­schließ­lich der Ernten.

Sind Sie Mitglied in einem Kleingarten­verein, kann eine bestimmte (Gruppen-)Ver­sicherung für Ihren Garten vor­ge­schrieben sein. Als Pächter:in oder Eigentümer:in eines Schreber­gartens beantragen Sie die Versicherung oft direkt über den jeweiligen Verein. In Deutsch­land ist eine Klein­garten- oder Lauben­versicherung für Klein­garten­besitzer:innen aber keine Pflicht.

Gut zu wissen: Bei der Allianz Hausratversicherung ist Ihr ständiger Hausrat in Gartenlauben bis 24 qm auch in Kleingartenlagen mitversichert. Im Tarif Smart bis 1.000 Euro, im Tarif Komfort bis 5.000 Euro und im Tarif Premium sogar bis 10.000 Euro.

Das Allianz Privatschutz Paket
Versicherungen kombinieren und Vorteile nutzen
Der Balkon oder die Terrasse ist für viele Menschen vor allem in den warmen Monaten das "zweite Wohnzimmer". Doch wie sieht es mit der Versicherung aus, wenn ein Sturm Ihre Möbel beschädigt oder ein Dieb Ihre Pflanzen stiehlt? Hilft Ihnen in diesem Fall auch die Hausratversicherung?
 

Ja, der Balkon oder auch die überdachte Terrasse gehört zum Versicherungsort der Hausratversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz der Allianz Hausratversicherung für Schäden an Gegenständen, wie beispielsweise Balkonmöbeln, Pflanzentöpfe und Sonnenschirme auf dem Balkon gilt. Markisen oder Balkonkraftwerke sind ebenfalls versichert, solange diese nur der versicherten Wohnung dienen. Die folgenden Schäden sind versichert:
 

  • Sturm und Hagel: Schäden durch Sturm und Hagel an Ihrem Hausrat auf dem Balkon oder der Terrasse sind in der Hausratversicherung mitversichert.
  • Leitungswasser: Schäden durch Leitungswasser, z. B. durch ein geplatztes Wasserrohr, sind ebenfalls in der Hausratversicherung mitversichert.
  • Feuer: Schäden durch Feuer an Gegenständen auf Ihrem Balkon, z. B. durch einen Blitzschlag, sind ebenfalls in der Hausratversicherung mitversichert.
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus: Wird Ihr Hausrat bei einem Einbruchsdiebstahl entwendet oder durch Vandalismus nach Einbruch zerstört, ist dieser versichert.
  • Diebstahl: Ab Tarif Smart sind Gegenstände auf dem Balkon auch gegen einfachen Diebstahl versichert.

Ergänzen Sie Ihre Hausrat­versicherung mit einem Extremwetterschutz, sind auch Schäden durch Natur­gefahren wie

  • Über­schwemmung
  • Rück­stau
  • Erd­rutsch
  • Erdbeben

abgesichert.

Es ist daher wichtig, die genauen Bedingungen Ihrer Hausratversicherung zu prüfen, um den Versicherungsschutz für Gegenstände auf dem Balkon oder der Terrasse zu kennen.

Die Allianz Hausratversicherung sichert Ihren Hausrat auf Balkon und Terrasse ab dem Tarif Smart auch gegen einfachen Diebstahl ab. Beachten Sie hier bitte die Entschädigungsgrenzen je Tarif.
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Hausrat- vs. Wohngebäudeversicherung
Welche Versicherung Schäden an Ihrem Swimmingpool übernimmt, hängt davon ab, ob er fest im Garten eingebaut oder frei stehend ist.
 

Ihren Pool versichern Sie entweder über die Hausrat­versicherung oder Wohngebäude­versicherung. Welche Versicherung im Schadens­fall zahlt, hängt von Ihrem Swimming­pool ab:

  • Frei stehenden Pool im Garten versichern: Können Sie den Swimming­pool bewegen, zählt er als Hausrat. Quick-Up-Pools oder aufblasbare Planschbecken sind zum Beispiel über Ihre Hausratversicherung geschützt.
  • Fest eingelassenen Pool versichern: Ist das Schwimm­becken fest in Ihrem Garten verbaut, ist dieser je nach Tarif über Ihre Wohn­gebäude­versicherung mitversichert. Als fest verbaut gilt ein Pool, wenn er mit dem Grundstück dauerhaft fest verbunden ist.

Die Hausratversicherung zahlt, wenn Ihr frei stehender Pool durch Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Diebstahl zu Schaden kommt. Ist der Pool fest im Boden verankert, deckt die Wohngebäudeversicherung diese Risiken ab. Mit einem zusätzlichen Extremwetterschutz zahlt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung auch bei Beschädigungen, die Überschwemmungen und andere Naturgefahren an Ihrem Gartenschwimmbecken verursachen.

Wichtig: Führt mangelhafte Verarbeitung oder nicht sachgemäße Montage zu einem Pool-Schaden, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.

Angenommen, Ihr Aufstellpool im Garten läuft aus und ver­ur­sacht einen Wasserschaden auf dem Nach­bar­grund­stück. In diesem Fall greift nicht Ihre Haus­rat­versicherung, sondern Ihre Privat-Haftpflichtversicherung. Sie über­nimmt Schadens­ersatz­forderungen, die Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin an Sie stellt. Ist zum Beispiel sein frisch verlegter Roll­rasen im Garten über­flutet, trägt Ihre Versicherung die Kosten für die Instand­setzung des Schadens.

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Schutz für smarte Gartenhelfer
Über eine Hausratversicherung mit Gartendeckung sind Mähroboter oft mitversichert. Eine separate Rasenroboter-Versicherung oder Mähroboter-Diebstahl-Versicherung ist deshalb meist nicht nötig.
 

Ihren Mähroboter versichern Sie in der Regel als Garteninventar über Ihre Hausratversicherung. Beinhaltet Ihr Vertrag eine Gartendeckung, ist der smarte Rasenmäher zum Beispiel geschützt bei Schäden durch:

  • Sturm und Hagel
  • Brand, Explosion und Kurzschluss
  • Blitzeinschlag und Überspannung (wenn Rasenroboter während Gewitter mit Stromnetz verbunden ist)
  • Leitungswasser

Eine Hausratversicherung mit erweiterter Deckung im Garten sichert Ihren Rasenroboter meist auch bei Diebstahl ab. Je nach Versicherungsbedingungen greift sie bei:

  • Einfachem Diebstahl: Diebe entwenden den Mähroboter zum Beispiel, während er unbeaufsichtigt Ihren Rasen mäht.
  • Einbruchdiebstahl: Beispielsweise wenn bei einem Einbruch in Ihren Gartenschuppen Ihr Rasenroboter gestohlen wird, den Sie im Winter dort lagern.
Moderne Mähroboter kosten oft mehrere Tausend Euro. Wenn Sie Ihr teures Garten­gerät unter anderem bei Diebstahl oder Hagel­schäden nicht selbst ersetzen möchten, ist eine Versicherung sinnvoll. Eine Hausrat­versicherung mit Garten­deckung übernimmt Schäden durch Grund­gefahren bis zur vereinbarten Versicherungs­summe. Eine spezielle Rasen­roboter-Versicherung lohnt sich meist nur, wenn Sie Ihren smarten Garten­helfer zusätzlich absichern möchten – zum Beispiel gegen Elektronik­schäden.
Gut zu wissen
Bei der Allianz Hausratversicherung ist Ihr Rasenroboter in den Tarifen Smart, Komfort und Premium automatisch über die erweiterte Deckung im Garten geschützt.

Für Schäden an Ihrem Rasenroboter trägt Ihre Versicherung die Kosten:

  • bis 1.000 Euro bei Smart
  • bis 5.000 Euro bei Komfort
  • bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei Premium

Tipp: Besitzen Sie einen Mähroboter und weitere hochwertige Garten­geräte, ist die Allianz Hausrat­versicherung Komfort oder Premium meist sinnvoll. Denn um teures Garten-Equipment im Schadensfall zu ersetzen, kommen schnell 5.000 Euro oder mehr zusammen. Ist Ihr Rasenroboter ab­handen gekommen, zerstört oder lohnt sich eine Reparatur nicht mehr, erstattet die Allianz sogar den Neuwert.

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Allianz Hausratversicherung
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Wie berechnet sich die Beitragshöhe?

Wie hoch die Kosten für die Versicherung Ihres Gartens sind, lässt sich nicht pau­schal sagen. Die Beitrags­höhe richtet sich zum einen nach dem gewählten Tarif und der darin enthaltenen Entschädigungsgrenze. Zum anderen spielt es eine Rolle, ob Sie sich mit optionalen Bausteinen wie dem Extrem­wetter­schutz gegen zusätzliche Gefahren absichern. Möchten Sie Garten­haus oder Laube mitversichern, brauchen Sie neben der Haus­rat­versicherung auch eine Wohn­gebäude­versicherung.

Bei der Allianz Hausratversicherung ist die erweiterte Deckung im Garten in den Pro­dukt­linien Smart, Komfort und Premium auto­matisch enthalten. Ver­si­che­rungs­summe und Bei­trags­höhe variieren je nach Tarif. Wie hoch die Kosten für Ihren individuellen Hausrat Tarif bei der Allianz ausfallen, können Sie hier berechnen:

Einfach und schnell Ihren Tarif online berechnen und auf Wunsch auch gleich abschließen.
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Gut zu wissen
Ob bei der Gartenarbeit oder beim Grillfest: Wenn Sie sich im Garten verletzen, leistet Ihre private Unfallversicherung. Kommen andere Personen in Ihrem Garten zu Schaden, zahlt Ihre Privat-Haftpflicht.

Ob bei der Gartenarbeit oder beim Grillfest: Wenn Sie sich im Garten verletzen, leistet Ihre private Unfallversicherung. Als Kernleistung erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung - je nach Invaliditätsgrad und Versicherungssumme.

Verletzt sich eine andere Person in Ihrem Garten durch Ihr Verschulden, leistet Ihre Privat-Haftpflicht­versicherung Schadens­ersatz. Erleidet zum Beispiel ein Gast bei einem durch Sie verursachten Grillunfall Verbrennungen, trägt Ihr Versicherer die Kosten für Spezial­behandlungen oder Schmerzens­geld­forderungen.

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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Sind Gartengeräte über die Hausratversicherung mitversichert?

    Ja, je nach Tarif ist auch Ihr Hausrat im Garten versichert. Voraussetzung ist, dass Sie eine Hausratversicherung mit Gartendeckung abgeschlossen haben. Gartengeräte wie Rasenmäher, Schaufeln oder Leitern, die Sie dauerhaft im Garten oder auf der Terrasse lagern, sind dann automatisch mitversichert – unter anderem bei Schäden durch Sturm, Hagel, Brand und Einbruchdiebstahl.
  • Kann ich Schäden durch Vandalismus absichern?

    Ja, das ist möglich. Je nach Tarif deckt Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung auch Vandalismusschäden ab. Die Hausratversicherung leistet unter anderem bei Beschädigungen, die Diebe bei einem Einbruchsversuch vorsätzlich an Ihrem Garteninventar verursachen, wenn es in der Gartenhütte steht. Die Wohngebäudeversicherung greift zum Beispiel, wenn Unbekannte mutwillig Ihre Gartenlaube zerstören.
  • Bin ich gegen Sturmschäden an Garten und Gartenhaus versichert?

    Das kommt auf Ihre Versicherung und die jeweiligen Vertragsbedingungen an. Sturmschäden an Ihrem Garteninventar übernimmt die Hausrat­versicherung, wenn der Tarif eine Garten­deckung enthält. Ihre Wohngebäudeversicherung schützt auch Nebengebäude wie ein Gartenhaus, sofern es sich auf dem versicherten Grund­stück befindet und explizit mitversichert ist. Steht die Laube auf einem separaten Grund­stück, kommt nur eine spezielle Kleingarten- oder Garten­lauben-Versicherung für Sturmschäden auf.

    Ein Beispiel: Bei einem Sturm stürzt ein Baum um, der in Ihrem Garten steht. Wird Ihre Gartenlaube beschädigt, zahlt die Wohn­gebäude­versicherung. Zerstört der Baum Garten­möbel oder Gartengeräte, ist das ein Fall für die Hausrat­versicherung. Richtet der umgekippte Baum auf dem Nachbar­grundstück Schäden an, leistet Ihre Privat-Haftpflicht Schadensersatz.

  • Wie melde ich Schäden in meinem Garten der Versicherung?

    Ihrer Versicherung melden Sie Gartenschäden meist telefonisch oder online. Bei der Allianz können Sie Ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen Schaden zum Beispiel rund um die Uhr online melden.
  • Wie kann ich meinen Garten vor Einbruch und Diebstahl schützen?

    Gärten und Kleingärten werden häufig zum Ziel von Dieben und Einbrechern. Diese Einbruchschutz-Tipps sorgen dafür, dass Ihr Garten vor Langfingern sicher ist:

    • Sichern Sie Ihr Gartenhaus mit einer stabilen Tür und einem Zylinder­schloss.
    • Ein Sicherheitsschließblech erschwert den Einbruch.
    • Sichern Sie die Laubenfenster von innen, zum Beispiel mit einem Gitter.
    • Schließen Sie Türen und Fenster immer ab.
    • Lassen Sie Gartengeräte oder Werkzeuge nicht ungesichert herumliegen. Einbrecher könnten sie als Einstiegshilfe oder Aufbruchwerkzeug nutzen.
    • Sichern Sie Gartenmöbel, Sonnenschirm, Grill und Co. mit Kette und Schloss.
    • Melden Sie einen Einbruch sofort der Polizei und beseitigen Sie Schäden erst nach der Spurensicherung.
  • Welches Garteninventar schützt die Hausratversicherung nicht?

    Nicht als Garteninventar über die Hausrat mitversichert sind zum Beispiel:

    • Gartenbestandteile, die fest mit dem versicherten Grundstück verbunden sind (z. B. fest eingebauter Pool)
    • gewerblich genutzte Gegenstände (z. B. Gartengeräte, die Sie beruflich einsetzen)
    • Fahrräder oder E-Bikes inklusive Anhänger (versicherbar über den Zusatzbaustein Fahrradversicherung)
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