Zahnspangen für Kinder sind kieferorthopädische Geräte (Apparaturen), die kieferorthopädische Maßnahmen bewirken. Sie korrigieren Zahn- und Kieferfehlstellungen, die medizinische Probleme verursachen oder die Kau- und Bissleistung beeinträchtigen. Auch Probleme wie schiefe Frontzähne lassen sich mit einer Zahnspange therapieren. Bei kieferorthopädischen Maßnahmen von Kindern und Jugendlichen steht jedoch nicht die Optik im Vordergrund - sondern das korrekt funktionierende Gebiss des Heranwachsenden.
Es gibt festsitzende und herausnehmbare Zahnspangen. Sie bestehen aus Materialien wie Kunststoff, Keramik, Stahl oder Titan. Im Zuge der Behandlung nimmt der Kieferorthopäde Abdrücke von Oberkiefer und Unterkiefer Ihres Kindes und lässt eine individuelle Zahnspange im Dentallabor fertigen. In der Zahnmedizin spricht man bei der Korrekturmaßnahme auch von Zahnregulierung.
Zahnfehlstellungen können die Gesundheit Ihres Kindes beeinträchtigen: Verspannungen, Nackenschmerzen oder allgemeines Unwohlsein stehen häufig in direktem Zusammenhang mit kieferorthopädischen Problemen.
In der Regel ist eine Zahnspange für Ihr Kind notwendig, wenn das Gebiss einen Engstand von benachbarten Zähnen aufweist, oder es größere Lücken zwischen einzelnen Zähnen gibt. Dasselbe gilt bei Kreuzbiss, Vorbiss und Überbiss. Die Frage, ab welchem Alter eine Zahnspange bei Ihrem Kind empfehlenswert ist, beantwortet der behandelnde Kieferorthopäde.
Schiefe Zähne bei Ihren Jüngsten sollten Sie nicht leichthin als optischen Makel abtun, der sich gegebenenfalls verwächst. Meist überweist der Zahnarzt Ihr Kind bei erkennbaren Fehlstellungen der bleibenden Zähne direkt zu einem Kieferorthopäden.
Der Kieferorthopäde unterscheidet je nach Schweregrad der Fehlstellung in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). Diese Eingruppierung ist entscheidend für die Finanzierung der Zahnspange durch die die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:
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Indikationsgruppe | Schweregrad | Behandlungsgrund | Kostenerstattung durch GKV |
KIG I | Leichte Fehlstellungen | Behandlung aus ästhetischen Gründen | nein |
KIG II | Geringe Fehlstellungen | Behandlung aus medizinischen Gründen | nein |
KIG III | Ausgeprägte Fehlstellungen (z.B. distale Bisslagen bei Schneidezähnen, tiefer Biss, beidseitiger Kreuzbiss, Zahnengstand) | Behandlung medizinisch notwendig | 80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind |
KIG IV | Ausgeprägte, dringend zu behandelnde Fehlstellungen (z.B. mesiale Bisslagen, offener Biss durch schlechte Angewohnheiten wie Nuckeln) | Behandlung medizinisch notwendig | 80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind |
KIG V | Extrem ausgeprägte Fehlstellungen (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, verlagerte Zähne, angeborener offener Biss) | Behandlung medizinisch notwendig | 80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind |
Die Zahnspangen-Behandlung hängt vom Schweregrad der Zahnfehlstellung ab. Je nach Indikationsgruppe und Einzelfall setzen Kieferorthopäden bei Jugendlichen beispielsweise oft eine einjährige bis dreijährige Therapie an. Ist zusätzlich ein chirurgischer Eingriff erforderlich, können es auch fünf oder mehr Jahre sein. Weist schon das Milchgebiss starke Fehlstellungen auf, kann die Behandlung mitunter bis zu zehn Jahre dauern.
Neben dem eigentlichen Einsatz von Zahnspangen sind regelmäßige Kontrolltermine Bestandteil der kieferorthopädischen Behandlung. Etwa alle fünf bis acht Wochen stellt der Arzt die Spange nach und kontrolliert den Therapieverlauf.
Auf die aktive Behandlungsphase folgt die sogenannte Retentionsphase. Da sich der Kiefer ein Leben lang verändert, bringt der Kieferorthopäde nach dem Einsatz der Zahnspange dünne Drähte an der Innenseite der Zähne an (Retainer). Alternativ können eine Aligner-Therapie oder eine herausnehmbare Nachtspange für ein bis zwei Jahre zum Einsatz kommen.
Mittlerweile bietet der Markt eine große Bandbreite an Zahnspangen in verschiedensten Ausführungen. So ist für die Bedürfnisse jedes Kindes oder Teenagers das richtige Modell dabei. Welche Spange am häufigsten verwendet wird, lässt sich heutzutage nicht mehr klar sagen. Grundsätzlich entscheidet der Kieferorthopäde, welche Zahnspangen-Art bei Ihrem Kind für die Regulierung der Fehlstellung verwendet wird.
Während Zahnspangen für kleinere Kinder oft in bunten Farben daherkommen, bevorzugen Teenies in der Regel unauffällige Modelle. Die Ästhetik sollte dabei nie auf Kosten des medizinischen Behandlungseffekts gehen. Auch gibt es viele Sonderformen oder Sonderanfertigungen, beispielsweise transparente Spangen und Schienen.
Häufig fragen sich Eltern: Was kosten die unterschiedlichen Modelle? Was zahlt die Krankenkasse? Was zählt als Eigenleistung?
Als Finanzierungsmaßgabe für Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren dienen die fünf Schweregrade der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei KIG III bis KIG V 80 Prozent der Kosten für die Zahnspange Ihres ersten Kindes.
Für die Zahnspangen aller weiteren Kinder zahlt die Krankenkasse 90 Prozent. Die restlichen 20 beziehungsweise zehn Prozent übernehmen die Eltern. Bei erfolgreichem Abschluss der Zahnspangen-Therapie erhalten Sie den vorgestreckten Eigenanteil zurückerstattet.
Zusatzleistungen trägt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht. Wünschen Sie oder Ihr Nachwuchs aus ästhetischen Gründen zum Beispiel teurere Keramik-Brackets statt Standard-Brackets aus Edelstahl, geht dies über die Kassenleistung hinaus. Die entstehenden Mehrkosten zahlen Sie selbst.
Tipp: Bewahren Sie die Quartalsrechnungen des Kieferorthopäden im Original auf. Die Dokumente reichen Sie gemeinsam mit der Abschlussbescheinigung nach erfolgter Therapie bei der Krankenkasse ein.
Mit einer Zahnzusatzversicherungen für Kinder (ZZV), die eine Erstattung für kieferorthopädische Maßnahmen beinhaltet, können Sie Kostenlücken decken. Die private Zusatzversicherung kommt für die Kosten von Zahnspangen und weiterer medizinisch notwendiger Behandlungsmaßnahmen auf, die über die Regelversorgung der GKV hinausgehen.
Ein guter Zusatztarif inklusive kieferorthopädischer Leistungen erstattet Eltern einen Großteil der Kosten – auch bei leichteren Zahnfehlstellungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Oft werden die Mehrkosten für Keramikbrackets jedoch auch von der privaten Zahnzusatzversicherung nicht übernommen, da für diesen rein ästhetischen Vorteil keine medizinische Notwendigkeit besteht. Darüber hinaus deckt die ZZV meist weitere zahnmedizinische Leistungen wie Fissurenversiegelungen ab.
Je nach Tarif zahlen Sie monatlich rund 14 bis 16 Euro für die ZZV Ihres Schützlings (im Allianz Tarif ZahnPrivat mit Privatpatienten-Status beim Zahnarzt sogar nur knapp 7 Euro für Kinder). Am besten ist es, den Versicherungsschutz für Kinder und Jugendliche abzuschließen, bevor es zu einer Behandlungsempfehlung durch den Zahnarzt oder Kieferorthopäden kommt.
Zahnzusatzversicherungen erstatten in der Regel nur Therapiekosten, die nach Abschluss der Versicherung anfallen. Das heißt: Hat der Kieferorthopäde bei Ihren Jüngsten bereits eine Zahnfehlstellung diagnostiziert, kommt eine nachträglich abgeschlossene ZZV nicht für die Kosten auf. Angeratene oder laufende Behandlungen übernehmen die meisten Versicherungen nicht.
Überprüfen Sie vor Abschluss der ZZV, welche Arten von Zahnkorrektur im Vertrag inkludiert sind. Auch Altersgrenzen bei Jugendlichen fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus. Daneben setzen die meisten Versicherer individuelle Maximalbeträge für die Kostenerstattung fest. Erfahren Sie im Ratgeber, worauf Sie bei einer Zahnzusatzversicherung noch achten sollten.
Bei Fehlstellungen ist eine Zahnkorrektur in jedem Lebensalter zu empfehlen. Kieferorthopädische Probleme wirken sich nicht nur negativ auf das Bissverhalten aus. Oft sind sie verantwortlich für Symptome wie Muskelverspannungen, Kopfschmerzen und Rückenschmerzen. Eine Zahnspange kann daher selbst in fortgeschrittenem Alter sinnvoll sein.
Sie hatten in Ihrer Jugend eine Zahnspange und wundern sich Jahre später erneut über schiefe Zähne? Dann lohnt sich der Gang zum Kieferorthopäden allemal: Selbst kieferorthopädisch behandelte Zähne können sich im Laufe der Zeit wieder verschieben oder schief stellen. Nach erneuter Behandlung sorgen dann Retainer für den Erhalt der neuen Zahnstellung. Alternativ kann der Retainer auch nur verwendet werden, um ein Voranschreiten der erneut auftretenden Fehlstellung zu verhindern.
Bei Zahnspangen-Anwärtern jenseits der 30 sind Zahnfehlstellungen schwieriger zu therapieren als bei Kindern und Jugendlichen. Zwar bewegen sich die Zähne auch im fortgeschrittenen Alter noch im Mundraum. Das Wachstum von Zähnen und Kieferknochen ist jedoch bereits abgeschlossen. Je nach Fehlstellung kann eine Behandlung mit Zahnspangen-Einsatz hier zwischen einigen Monaten und zwei Jahren dauern.
Im Gegensatz zu Kindern und Jugendlichen übernimmt die GKV kieferorthopädische Behandlungen bei älteren Versicherungsnehmern nur in seltenen Ausnahmefällen sowie bei medizinischer Indikation. Darunter fallen beispielsweise schwere Kieferanomalien aufgrund einer angeborenen Missbildung oder eines Unfalls. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich für die Standardbehandlung.
Auch private Zahnzusatzversicherungen bieten selten Zahnzusatz-Tarife, die kieferorthopädische Leistungen für Ältere enthalten. In der Regel erstattet die ZZV die Kosten im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung oder nach einem Unfall.
Schnell passiert, oft erlebt. Die Zahnspange ist weg oder beschädigt. Was tun? Wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Zahnspange Ihres Kindes übernommen hat, ist sie auch für Reparaturen oder Ersatz einer verlorenen Zahnspange zuständig. In der Regel kommt die Krankenkasse für Schäden oder Verlust der Zahnspange bis zu einer bestimmten Höchstgrenze auf. Die Obergrenze legt jede Versicherung individuell fest.
Entscheiden Sie sich für eine Zahnspangentherapie, die über die Regelversorgung der GKV hinausgeht, können Sie entstehende Eigenleistungen über eine Zahnzusatzversicherung auffangen. In diesem Fall erstattet Ihnen die ZZV je nach Tarif auch Reparaturkosten oder Zahnspangenersatz.
Egal ob die Zahnspange für Kinder lose oder fest im Mund sitzt: Regelmäßiges Reinigen gehört zur täglichen Mundhygiene. Eine saubere, gepflegte Spange trägt entscheidend zu Mundgesundheit und nachhaltiger Zahnpflege bei. Feste Spangen säubert Ihr Nachwuchs automatisch beim Zähneputzen. Darüber hinaus helfen Kindern mit Zahnspange beispielsweise spezielle Interdentalbürsten dabei, Metalldrähte sowie Bracket-Zwischenräume von Essensresten zu befreien.
Eine herausnehmbare Zahnspange für Kinder spülen Sie zuerst unter lauwarmem Wasser ab. Anschließend reinigen Sie die Spange am besten zweimal täglich mit Zahnbürste und Zahnpasta. In der Regel erklärt der behandelnde Kieferorthopäde Ihrem Nachwuchs, wie er seine Zahnspange richtig pflegt.
Rechnungen von Zahnarzt oder Kieferorthopäde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Trägt weder die gesetzliche Krankenversicherung noch Ihre ZZV die Kosten für die Zahnregulierung bei Ihren Kindern, können Sie die Eigenleistungen als "außergewöhnliche Belastungen" in Ihrer Steuererklärung angeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich für höherwertige Zusatzleistungen wie eine Aligner-Therapie entschieden haben.
Das Finanzamt berechnet ausgehend von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder einen sogenannten zumutbaren Eigenanteil. Übersteigen Ihre Eigenleistungen diesen zumutbaren Eigenanteil wird der übersteigende Betrag als "außergewöhnliche Belastung" bei der Einkommensteuerermittlung mindernd berücksichtigt.
Wichtig: Damit Sie die Zahnspange für Ihr Kind von der Steuer absetzen können, muss ein medizinischer Behandlungsgrund vorliegen. Rein ästhetische Korrekturen können Sie nicht steuerlich geltend machen. Fahrtkosten zu Zahnärzten und Kieferorthopäden sind dagegen grundsätzlich bei Übersteigen des zumutbaren Eigenanteils als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Im Grunde ja. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten bei kieferorthopädischen Behandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen. Es wird nicht unterschieden zwischen Familien, bei denen die Eltern Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) erhalten oder nicht.
Die Krankenkassen übernehmen 80 Prozent der Behandlungskosten. Den Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent zahlen zunächst auch Hartz-IV-Empfänger selbst. Die Erstattung des Eigenanteils erfolgt auch in diesem Fall erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung und auf Antrag. Ob ausnahmsweise Überbrückungshilfen bis zur Erstattung des Eigenanteils gewährt werden können, kann nur das Jobcenter für den jeweiligen Einzelfall entscheiden.