Alles rund um das Thema Zahnarzt: Kosten & Steuern
- Zahnarztkosten setzen sich aus Zahnarzthonorar, Labor- und Materialkosten zusammen und variieren je nach Region und Zahnarztpraxis sehr stark.
- Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt die Kosten für die jeweilige Regelversorgung ganz oder teilweise.
- Eine private Zahnzusatzversicherung (ZZV) stockt die Leistungen der Krankenkasse auf – zum Beispiel wenn Sie einen höherwertigeren Zahnersatz wünschen. Sie können dadurch Ihren Eigenanteil senken.
- Ein Bonusheft, die Härtefallregelung und ein Kostenplan können helfen, die häufig teuren Zahnarztkosten positiv zu beeinflussen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Zahnarztkosten absetzen - als außergewöhnliche Belastung.
Steuer: Wie sind Zahnarztkosten absetzbar?
Ob die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen bei Ihnen tatsächlich abzugsfähig sind, hängt von Ihrem Familienstand, Anzahl Ihrer Kinder und von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Fallen für eine professionelle Zahnreinigung Kosten an, werden zuerst die Kosten für die "Ihnen zumutbaren Belastungen" abgezogen. Erst nach diesem Abzug, wirkt sich dieser Posten als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung aus.
Zahnzusatzversicherungen und Steuer
Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?

In der Praxis bedeutet dies grundsätzlich für Kassenpatienten, dass in vielen Fällen der einfachste und meist günstigste Weg finanziell übernommen wird – ganz oder teilweise.
Zu den nicht übernommen Pflichtleistungen (Kassenleistungen) zählen beispielsweise die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, PZR. Obwohl viele Zahnärzte sie als wichtige Prophylaxemaßnahme empfehlen, zählen professionelle Zahnreinigungen zu den Privatleistungen. Sie werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet.
Wie kann ich Kostenlücken schließen?
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Wann gelte ich als zahnärztlicher Notfall, wann kann ich einen Notdienst beanspruchen?
Akuter Zahnschmerz? Zahnverlust nach einem Unfall? Ungeplant dicke Backe nach einer Kieferoperation? Treten diese Notfälle in der Nacht am Wochenende auf, ist ihr Hauszahnarzt meist nicht verfügbar. Sie gelten dann als Schmerzpatient und können den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst beanspruchen.
Der zahnärztliche Notdienst versorgt Sie außerhalb der regulären Sprechzeiten im Zahnnotfall. Über die kassenärztliche Vereinigung ist jeder Zahnarzt verpflichtet, an diesem Bereitschaftsdienst teilzunehmen – und seine Praxis zu gewissen Zeiten für Schmerzpatienten zu öffnen.
Eine einheitliche bundesweite Rufnummer für den Bereitschaftsdienst gibt es leider nicht. Ihren lokalen Notdienst finden Sie am einfachsten, indem sie online nach „Zahnarzt Notdienst in der Nähe“ oder „Zahnarzt Notdienst heute“ suchen.
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Zahnarzt-Notdienst-Kosten: Wieviel zahlen Sie für eine Notfallbehandlung?
Eine Schmerzbehandlung (egal, ob Notfall oder nicht) ist für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, kostenlos. Voraussetzung für die Behandlung ist, dass Sie eine gültige Versichertenkarte vorlegen können. Als Versicherter einer Privaten Krankenversicherung erhalten Sie hierfür ganz regulär eine Rechnung.
Die volle Kostenübernahme der GKV für den Notfall gilt nur für die Schmerzbehandlung: Für Zusatzleistungen oder einen Zahnersatz können weitere Kosten entstehen, die Sie unter Umständen selbst zu tragen haben – und durch eine Zahnzusatzversicherung abdecken können.
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Mit welchem Festzuschuss kann ich für meine Zahnersatz-Kosten rechnen?
Als Zahnersatz gelten Brücken, Zahnkronen und auch Zahnprothesen. Hier zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss für die Regelversorgung. Seit 1. Oktober 2020 beträgt der Zuschuss 60 Prozent der bundesdeutschen Durchschnittskosten. Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft können Sie diesen Festzuschuss nach fünf Jahren auf 70 Prozent erhöhen, nach zehn Jahren sogar auf 75 Prozent der Durchschnittskosten.
Haben Sie noch Fragen zur Zahnzusatzversicherung?



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